OCJQ
HANDBUCH
DER
MATHEMATISCHEN UND TECHNISCHEN
CHRONOLOGIE
DAS ZEITRECHNÜNGS WESEN DER VÖLKER
DARGESTELLT V(JN
F. K. GINZEL
PKOFESSOK, OBSEBVATOE DES KÜNIGL. PBEUSS. ASTKONOM. KBCHBNINSTITUTS
II. BAND
ZEITRECHNUNG DER JUDEN
DER NATURVÖLKER, DER RÖMER UND GRIECHEN
SOWIE NACHTRÄGE ZUM I. BANDE
LEIPZIG
J. C. niNRTCHS'scHE BUCHHANDLUNG 1911
II
Vorwort.
Der zweite Band enthält die Zeitrechnung der Juden, der Natur- völker, der Eömer und Griechen, sowie Nachträge zum I. Bande. Ich habe mich bemüht, alle Kapitel auf den Stand der heutigen Forschung zu bringen. Bei der römischen und griechischen Zeitrechnung ist gegen- wärtig Literatur und Material außerordentlich umfangreich ; der Kenner wird schätzen, wieviel Zeit und Mühe ich auf das Studium beider ver- wendet habe. Die einzelnen chronologischen Systeme glaubte ich ihrem Wesen nach auseinandersetzen zu sollen; dadurch wird dem Anfänger oder dem der Sache ferner Stehenden viel Zeit erspart und er davor behütet, einzelnen Aufstellungen, die öfters mit nicht geringem Selbst- bewußtsein zutage getreten sind, einseitig zuviel Vertrauen zu schenken. Meine Kritik bei der Darstellung dieser Systeme wird der Leser nicht vermissen, nur habe ich sie in eine milde Form gekleidet. Duldsamkeit ist auf den Gebieten der römischen und griechischen Zeitrechnung angebracht; denn in manchen Punkten bilden die Ansichten meiner Meinung nach gegenwärtig noch einen Streit um des Kaisers Bart. Dies gilt namentlich von der römischen Zeitrechnung, weniger von der griechischen, in welcher es entschieden zu tagen beginnt. Was in den Quellen steht, habe ich der Haupt- sache nach in den Anmerkungen gebracht; alles konnte ich freilich nicht zitieren. In dem Kapitel von der jüdischen Zeitrechnung habe ich die Bibelstellen ausführlicher als es sonst geschieht, wiedergegeben, da ich von der Mutmaßung ausging, daß dem bei weitem größeren Teile der Leser des Buchs zwar die lateinischen und griechischen Autoren leicht, die biblischen Bücher aber seltener zur Hand sein werden. Auf den ersten Blick befremdend mag sein, daß zwischen der jüdischen und römischen Zeitrechnung die der Naturvölker ein- geschoben ist. Liest man aber die Kapitel hintereinander, so wird die damit verbundene Absicht klar werden. — Bei der Herstellung
IV Vorwort.
des Werkes habe icli mir in einigen Punkten den Rat bewährter Sachkenner eingeholt; so bin ich Herrn Prof. ScHÜEER(f) für seine Be- merkung zu meiner jüdischen Zeitrechnung, Herrn Prof. Dessau für solche zur römischen, und Herrn Prof. Kirchner für mehrere zur griechischen zu Dank verpflichtet; außerdem haben mich Herr Prof. E. F. Bischöfe und Herr D. Sidersky in einigen Fragen unter- stützt. Ich spreche hier allen genannten Herren meinen besten Dank aus. Schließlich danke ich S. Exz. dem Herrn Staatssekretär M. V. Thielmann verbindlichst für die Anzeige mehrerer Druckfehler sowie sachlicher Ergänzungen zum I. Bande (zur arabischen und türkischen Zeitrechnung), die in den „Nachträgen" aufgenommen worden sind. Die sonstigen Mitteilungen in den „Nachträgen" be- treffen meist Forschungsresultate, die mir seit dem Erscheinen des I. Bandes (1906) bekannt geworden oder durch die inzwischen ver- öffentlichte Literatur hinzugekommen sind.
Der IIL, das Handbuch abschließende Band wird das Zeit- rechnungswesen von Kleinasien, Syrien, Makedonien, sowie Jenes der orientalischen Christen (Kopten, Abessinier, Byzantiner, Armenier u. a.), ferner die germanische und nordländische Zeitrechnung und die des abendländischen christlichen Mittelalters und der neueren Zeit zum Gegenstande haben ; das Erscheinen dieses Bandes wird nach Möglich- keit gefördert werden.
Berlin, im April 1911.
Der Verfasser.
Inhaltsverzeichnis.
Seite
VIII. Kapitel. Zeitrechnung" der Juden.
§ 137. Vorbemerkung 1
A) Die alt jüdische Zeitrechnung bis auf Esra.
§ 138. Tagesbeginn und Tageseinteilung 1
§ 139. Woche, Sabbat 5
§ 140. Jahreszeiten und Monatsnamen 11
§ 141. Mondmonate. Älteste Feste. Beschaffenheit des ältjüdischen Jahrs . 16
§ 142. Zählung der Jahre. Besondere Jahresarten 26
§ 143. Die mosaischen Feste 32
B) Von Esra bis R. Juda hanasi.
§ 144. Monatsnamen und Jahresanfang 36
§ 145. Neumondbestimmung und Schaltung 40
§ 146. Der Papyrusfund von Assuan 45
§ 147. Die Sabbatjahre und die Feste in der zweiten Periode 52
§ 148. Die Aren in der zweiten Periode 58
C) Von R. Juda hanasi bis auf Hillel (359 n. Chr.).
§ 149. Die Übergangszeit in der Neumondbestimmung von der Beobachtung
auf die Rechnung 63
§ 150. Die Reform des jüdischen Kalenders 70
§ 151. Die Zeitrechnung der Samariter und der Karäer 80
D) Technische Chronologie des jüdischen Kalenders.
§ 152. Tag und Woche " 83
§ 153. Jahr, Monate, Ära 85
§ 154. Moled und Dechijoth 87
§ 155. Jahreslängen. Kebioth 93
§ 156. Tekupha, Schaltzyklus • 96
§ 157. Reduktion jüdischer Daten. Tafeln 103
§ 158. Die Feste. Besondere Datierungsweisen 109
§ 159. Literatur 115
IX. Kapitel. Zeitrechnung der Naturvölker.
§ 160. Vorbemerkung 120
§ 161. Asien 123
§ 162. Australien 130
VI Inhaltsverzeichnis.
Seite
§ 163. Afrika 133
§ 164. Amerika 148
§ 165. Resultate in Beziehung auf die Entwicklung der Zeitrechnung bei
den Natur- und Kulturvölkern 150
§ 166. Literatur 157
X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.
§ 167. Vorbemerkung 160
A) Die Zeitelemente.
§ 168. Der römische Tagesanfang 162
§ 169. Tageseinteilung, Stunden, Uhren 168
§ 170. Monatsnamen und Zählung der Monatstage 170
§ 171. Charakter und Bezeichnung der Tage 178
§ 172. Jahreszeiten und Feste 182
§ 173. Die römischen Festtage in den Kaiendarien 191
§ 174. Zählung der Jahre. Die römischen Aren 192
§ 175. Saecula und Lustra 201
B) Das römische Jahr vor der Zeit Caesars.
§ 176. Astronomische Grundlagen der Systeme 207
§ 177. Übersicht über die chronologischen Systeme 218
§ 178. Das älteste römische Jahr 220
§ 179. Die weitere Entwicklung des römischen Jahrs 225
§ 180. Die Zeitrechnung während der Republik 241
§ 181. Die Ausschaltung und die Bestimmung der Festzeiten während der
Republik 253
§ 182. Das Amtsjahr 260
§ 183. Der Gang des römischen Kalenders 268
C) Die Reform des römischen Jahres durch Caesar und
Augustus.
§ 184. Das Jahr der Verwirrung und Caesars Reform ........ 274
§ 185. Das bissextum 277
§ 186. Das erste julianische Schaltjahr 280
§ 187. Die julianischen Jahreszeiten 281
§ 188. Die Nundinen und ihr Zyklus 285
§ 189. Die Wiederherstellung der Schaltung durch Augustus 288
§ 190. Literatur 289
XI. Kapitel. Zeitrechnung der Griechen.
§ 191. Vorbemerkung 294
A) Die Zeitelemente.
§ 192. Der griechische Tagesanfang 297
§ 193. Tageseinteilung, Stunden, Uhren 303
§ 194. Jahreszeiten 308
§ 195. Der Monat. Zählung der Monatstage nach Dekaden 315
§ 196. Die Zählung der Tage in der dritten Dekade der hohlen Monate.
Die Streitfrage 325
§ 197. Die Schalt- und Ausgleichstage 330
§ 198. Attische und nichtattische Monatsnamen 333
Inhaltsverzeichnis. VII
Seite
§ 199. Die Datierung nach Prytanien 337
§ 200. Jahresanfang 345
§ 201. Zählung der Jahre. Olympiaden und Aren 350
§ 202. Feste 360
B) Die Oktaeteris und die Systeme des Meton und Kallippos.
§ 203. Die angeblich frühesten Jahrformen 365
§ 204. Die Nachrichten des Geminos, Censorin und Herodot 366
§ 205. Die Vorläufer der Oktaeteris 370
§ 206. Die Oktaeteris 373
§ 207. Die Oktaeteris der solonischen Zeit 378
§ 208. Die zyklischen Zeitrechnungssysteme bis auf Hipparch 385
§ 209. Epoche des Metonschen Zyklus 391
§ 210. Schaltung und Aufeinanderfolge der vollen und hohlen Monate . . 399
§ 211. Entwürfe des Metonschen Zyklus 405
§ 212. Der Kallippische Zyklus 409
§ 213. Parapegmen und Zodiakaldaten 419
C) Die attische Zeitrechnung vom 5. Jahrh. v. Chr. ab.
§ 214. Geltung der Oktaeteris 426
§ 215. Andere Systeme 435
§ 216. Die Zeitrechnung seit der Annahme des Metonschen Zyklus . . . 442
§ 217. Die Doppeldatierungen stat' apy^ovra, xa-röt ö-sov und das Sonnenjahr . 453
§ 218. Die freie Oktaeteris und das Verschwinden des Lunisolarjahrs . . 460
^ 219. Vergleichung mit den Inschriften und Schlußresultate 475
§ 220. Literatur 488
Anhang.
Nachträge und Berichtigungen zum I. Band 492
Nachtrag zum Tl. Band 514
Tafeln.
I. Tafel. Erscheinungen der Parapegma-Hauptsterne 517
a) Tafel der Sonnenlängen der jährlichen Auf- und Untergänge ... 517
b) Sonnenlängen für die Jahre — 500 bis + 300 519
c) Datum der jährlichen Auf- und Untergänge 520
II. Tafel. Sonnen- und Mondfinsternisse für Rom und Athen 523
1. Tafel der Sonnenfinsternisse 800 v. Chr.— 312 n. Chr 523
2. Tafel der Mondfinsternisse 800 v. Chr.— 308 n. Chr 535
III. Tafel der Neumonde von 100 v. Chr.— 308 n. Chr 544
IV. Tafel der Vollmonde von 500 v. Chr.— 100 n. Chr 557
V. Vergleichung der Jahre vor u. nach Chr. mit den varron. Jahren und
Olympiaden; Lage des 1. Thoth des ägypt. Wandeljahrs; Lage des
Sommersolstitiums von 500 v. Chr. — 300 n. Chr 576
VL Tafel der attischen Archonten von 683-31 v. Chr 586
Register 591-597
Zusätze.
Zu S. 117: E. Mahleb, Der Sabbat, seine etymol. u. chronolog. histor. Bedeutung {Zeitschr. d. deutsch, morgenl. Ges. LXII, 1908, S. 33—79),
Zu S. 290 : P. Vabese, Cronologia Bomana, vol. I : II Calendario Flavio (450—563 varr.), parte prima, Koma 1908.
Zu S. 578 — 585: Die Dezimalstelle beim Datum des Sommersolstiz bezieht sich bereits auf Athener Zeit, indem zu dem Greenwicher Datum die Meridiandifferenz + 0,07 Tage hinzugerechnet ist. Danach ist die Bemerkung S. 385 zu korrigieren.
Die beiden vorgenannten Schriften wurden mir erst bei Abschluß des vor- liegenden Bandes bekannt; ich komme auf dieselben im Anhange zum 111. Bd. mit einigen Bemerkungen zurück.
VIIL Kapitel.
Zeitrechnung der Juden.
§ 137. Torbemerkung.
Für die Darstellung des Zeitreclinungswesens der Juden kann als maßgebend die historische Entwicklungsart betrachtet werden, welche das Hauptprinzip des Jüdischen Kalenders, die Neumond- bestimmung, erfahren hat. In der alten Zeit ist die Regulierung des Jahres, die Ermittlung der Festzeiten usw. noch ganz an die faktische Beobachtung der ersten Neumondsichel geknüpft ; die Zeugen- aussage bildet bei der Neumondfestsetzung die Hauptsache. Dieses empirische Verfahren wird erst in der Zeit der Rückkehr der Exu- lanten aus der babylonischen Gefangenschaft, mit der Tätigkeit Eseas, durchbrochen, indem man nun auch Versuche macht, die Neumonde durch Rechnung vorauszubestimmen. Die Entscheidung durch Zeugen- aussage bleibt aber in dieser Epoche noch vorwiegend, bis zur Zeit des Rabbi Juda I. (170 n. Chr.), von wo ab die Neumondbestimmung mittels Rechnung immer mehr den Vorrang gewinnt. Schließlich verliert die Empiiie allen Boden in der Zeit bis auf Hillel IL (359 n. Chr.), in welche oder frühere Zeit viele die Einführung eines festen Kalenders setzen. Gemäß diesen drei Abstufungen werden wir also in dem Entwicklungsgange der jüdischen Zeitrechnung drei Epochen zu unterscheiden haben: die mosaische Zeitrechnung bis auf Esra, die Periode von Esea bis auf R. Juda I, und die Zeit von letzteren bis zur Verbreitung des festen Kalenders ; hieran wird sich noch eine Betrachtung der technischen Einrichtungen dieses festen Kalenders schließen müssen, welcher jetzt noch bei den Juden üblich ist.
A) Die altjüdisclie Zeitrechnung bis auf Esra.
§ 138. Tagesbeginn und Tageseinteilung.
Die Quelle, aus welcher man auf die Beschaffenheit der Zeit- rechnung in der ersten Periode, welche von der Besitzergreifung des
Ginzel, Chronologie II. ^
2 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
Landes Kanaan bis zum Ende des 6. Jahrh. v. Chr. reicht, schließen kann, wird größtenteils nur durch die Bücher des Alten Testaments gebildet. Die Nachrichten, welche man diesen Schriften in Beziehung auf Tagesteilung, Monate, Jahreszeiten, Jahrform usw. entnehmen muß, fließen ziemlich spärlich oder entbehren an manchen Stellen der entscheidenden Klarheit. Leider haben auch die archäologischen Funde der Neuzeit noch kein Licht in die altjüdische Zeitrechnung gebracht, den Nachweis der kanaanäischen Monatsnamen ausgenommen. Die Schlüsse, die man auf die Zeitrechnung der in Eede stehenden alten Epoche machen kann, sind also notwendigerweise auch heute noch in einigen Punkten unsicher und hypothetisch.
Was zuerst die Zeit des Tagesbeginns bei den Israeliten der alten Zeit betrifft, so muß darauf hingewiesen werden, daß in der jüdischen Zeitrechnung an dem Hauptgrundsatz festgehalten wird, den Monat mit dem sichtbaren Neumonde zu beginnen, d. h. mit dem Zeitpunkte, wann nach dem wahren Neumonde die feine Mondsichel dem freien Auge zum erstenmal wieder sichtbar wird. Dieser Zeit- punkt kann naturgemäß nur der Abend sein; wenn man also den ersten Tag des Monats mit dem Abend (wenn sich die Sichel tief am Westhorizonte zeigte) begonnen hat, mußten folgerichtig auch alle anderen Tage des Monats mit dem Abend begonnen werden. Hieraus ergibt sich bei den Israeliten, für welche der Mond der Haupt- zeitmesser war, der Tagesbeginn mit dem Abend von selbst. Dies bestätigen zahlreiche Stellen aus der Bibel, aus denen hervorgeht, daß von Abend zu Abend gerechnet wurde ^, daß also der Tag zur vorhergegangenen Nacht hinzugehörte. Auch geht dieser Gebrauch aus der Bestimmung über den Sabbat, diesen Tag von Abend zu Abend zu feiern, und aus den Festsetzungen über einzelne Feste her- vor-; desgleichen nahmen die Tage der Unreinheit mit Sonnenunter- gang ihr Ende usw. Man muß aber nicht glauben, daß diese Art des Tagesbeginns , d. h. daß die Nacht oder der Abend zuerst , und dann der Tag genannt wird, die alleinige der biblischen Bücher sei. Es gibt anderseits verschiedene Stellen, wo zuerst der Tag und dann die Nacht genannt wird, aus denen man also schließen könnte, daß man den Tag mit dem Morgen begonnen habe. Nach Ed. KöNia, der diese verschiedenen Stellen neuerdings kritisch untersucht hat*^, scheint
1) Z. B. Levit XXIII 32: Von diesem Abend bis zum nächsten Abend sollt ihr den euch befohlenen Kuhetag einhalten. [Die hier und im folgenden in Be- tracht kommenden Bibelstellen zitiere ich nach Nowacks Handkommentar z. A. T.]
2) Z. B. Exod. XII IS: Im ersten Monat am 14. Tage des Monats, am Abend, sollt ihr ungesäuerte Brote essen bis zum 21. Tage des Monats am Abend.
3) Kalender fragen im althebräischen Schrifttum (Zeitschr. d. deutsch, morgenl. Ges., LX. Bd., 1906, S. 606-612).
§ 138. Tagesbeginn und Tageseinteilung. 3
es sogar, daß der Gebrauch, den bürgerlichen Tag vom Abendanbruch an zu rechnen, erst in denjenigen Schriften des Alten Testaments besonders hervortritt, die ihrer Entstehung nach schon in die spätere Zeit gehören (wie in den Büchern Samuels, der Könige, der Propheten u. a.). Eine Entscheidung darüber, ob ursprünglich der Tagesbeginn mit dem Morgen etwa gebräuchlich war, ist wegen der Unbestimmtheit, die der volkstümliche Sprachgebrauch mit sich bringt S kaum zu treffen. Da in der ältesten Zeit bei den Israeliten die Begriffe über die Zeitelemente noch unsicher waren und sich erst mit der Zeit entwickelten — wie bei den meisten Völkern, — so kann man sich immerhin denken, daß sich die (ursprünglich fehlende) Defi- nition eines bestimmten Tagesanfanges erst später, mit der Seßhaftig- keit der Stämme und der Ausbreitung des Handels, bei den Israeliten eingebürgert hat. Obwohl der Anfang des Tages mit Abends für Altisrael ganz natürlich ist, haben einige doch Spuren einer Tages- zählung von Morgen zu Morgen schon in den ältesten Zeiten finden wollen; dies soll aus den ersten Schöpfungsberichten ^ hervorgehen; letztere hätten ihr Fundament in der babylonischen Kosmologie, und die Babylonier hätten den Tag von Morgen zu Morgen gerechnet. Allein die Deutung von Genes. 15 ist eine zweifelhafte, und außerdem steht durchaus noch nicht sicher, mit welcher Zeit die Babylonier ihren Tag angefangen haben; es ist sogar wahrscheinlicher (s. I 123), daß im babylonischen Volkskalender der Sonnenuntergang als der Tagesanfang genommen wurde. Außerdem gehört nach den neueren Ansichten die Genesis durchaus nicht zu den ältesten Teilen des Pentateuchs.
Es fragt sich, in welchem Sinne der Ausdruck s'iy ^ereh = Abend, der- in den Schriften gebraucht wird, zu verstehen ist. Wie eben bemerkt, begann man den Monat, sobald konstatiert worden war, daß sich die neue Mondsichel in der Abenddämmerung zeigte. Die erste Mondsichel bedarf aber, um dem unbewaffneten Auge auffällig zu werden, schon der vorgeschrittenen Dunkelheit, da diese Sichel noch sehr schmal und von geringer Helligkeit ist. Wie aus der Erklärung der Dämmerung (I 22) hervorgeht , muß die bürgerliche Dämmerung überschritten und die astronomische bereits einige Zeit eingetreten sein, bevor die Dunkelheit am Abend genügend tief ist, daß die Mond-
1) Auch aus dem Sprachgebrauch unserer heutigen Schriftsteller über den Tagesanfang („der junge Tag" , „der anbrechende Tag" , ,der sich neigende Tag" usw.) kann man nicht darauf schließen, daß wir den Tag nicht mit dem Morgen oder Abend, sondern mit Mitternacht beginnen.
2) Genes. 1 5: Und Gott nannte das Licht Tag, und die Finsternis nannte er Nacht. So ward Abend und Morgen: ein erster Tag. — An dieser Schriftstelle ist viel herumgedeutet worden; s. hierüber auch Ed. König, a. a. 0., S. 607, 611.
1*
4 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
Sichel hervortreten kann. Für Palästina beträgt die bürgerliche Dämmerung etwa eine halbe Stunde, die darauffolgende astronomische eine Stunde. Das Sichtbarwerden der Sichel fällt ungefähr nach der Mitte dieses ganzen Zeitraums und teilt den letzteren in zwei Abschnitte, gewissermaßen zwei Abende, nämlich in die Zeit von Sonnenuntergang bis zum Aufleuchten der Sichel in der vor- geschrittenen Dämmerung, und in das Zeitintervall von da bis zum völligen Einbruch der Dunkelheit. Hieraus kann man schließen, daß der Ausdruck „Abend" nicht als die Zeit um Sonnenuntergang, sondern als die Zeit der vorgerückten Dämmerung zu verstehen ist. Daß man die genannten zwei Zeiträume „zwei Abende" im Sprachgebrauch unterschied, darauf lassen einige Bibelstellen schließen, in denen die Bezeichnung der Zeit Mn ha-arha'lm = zwischen beiden Abenden, an- gewendet wird. Man kann also annehmen, daß die Israeliten — wenigstens seit der Zeit, wo sie den Tag bereits als chronologisches Element betrachteten — ihren Tag anfingen um die Zeit „zwischen beiden Abenden", nämlich wenn die erste Dämmerung (die bürgerliche) zu Ende war und die zweite Dämmerung (die astronomische) anfing.
Eine Einteilung des Tages, welche die beiden natürlichen Zeithalbkreise, Tag und Nacht, in bestimmt abgegrenzte Teile zerlegt, kennt die erste Periode der jüdischen Zeitrechnung noch nicht. Hirten und Ackerbauer begnügen sich, wie wir an verschiedenen Beispielen im I. Bande gesehen haben und im folgenden Kapitel des vorliegenden II. Bandes zeigen werden, mit allgemeinen Benennungen der Haupt- zeiten des Tages. Der Tag heißt m-' jom. In den alttestamentlichen Schriften kommen von Nennungen der Tageszeiten vor: '^pn hoqer = Morgen, n"i3> 'ereh = Abend, n-i-in^t soharaim = Mittag (eigentlich doppeltes Licht oder größtes Licht des Tages), nb-^bn ^isn chassi ha-lajlah = Hälfte der Nacht (Mitternacht). Auch die Morgendämmerung, neseph, oder auch sachar = Morgenröte, kommt vor. Die allgemein gehaltenen Angaben „Essenszeit, Herannahen des Abends, Sichneigen des Tages, in der Hitze des Tages" sind ebenfalls nachweisbar.
Die Teilung der Nacht (nb-^b lajlah) in drei Teile, welche wir schon bei den Babyloniern bemerkt haben (I 123), zeigen auch die Schriften des Alten Testaments. Die Teile heißen mi?o'c;N asmorot = Wachen oder Nachtwachen. Es wird eine erste, eine mittlere und die Wache des Morgens unterschieden ^. Die drei Nachtwachen finden
1) Jerem. Klagelieder II 19: Auf, schreie in der JJacht, beim Anfang der Nachtwachen. — Richter VII19: Und es drangen Gideon und die hundert Mann, die er bei sich hatte, bis an den Rand des Lagers um den Anfang der mittleren Nachtwache. — Exod. XIV 24: Um die Zeit der Morgenwache aber blickte Jahve . . . auf den Heereszug der Ägypter. — I Samuel XI 11 : Sie drangen zur Zeit der Morgenwache mitten in das Lager.
§ 139. Woche, Sabbat. 5
sich noch im Talmud vor, später (vielleicht im 2. Jahrh. n. Chr.) wurden nacli dem (lebrauche der Römer vier Nachtwachen angenommen (Vigilien) ^
Eine genauere Teilung des Tages und der Nacht in gleiche Teile, welche die tägliche Tätigkeit abmessen lassen, wie etwa unsere Stunden, scheinen die Juden während ihres patriarchalischen Zeitalters nicht gekannt zu haben. Es ist nämlich auffallend, daß der Begriff „Stunde" in den Büchern der ersten Zeitrechnungsperiode nicht vorkommt; erst bei Daniel IV 16 findet sich i-rj^ sa'h , es ist aber zweifelhaft , ob dieses Wort damals schon jene Bedeutung hatte. Für die ganze Zeit bis zum babylonischen Exil braucht man übrigens den gänzlichen Mangel einer rohen Zeitbestimmungsart nicht vorauszusetzen, da die Hebräer einen solchen Begriff von Nachbarvölkern entlehnt haben können; im Kanaanäischen ist wenigstens das Wort für Stunde jetzt nachgewiesen'-. Die dunklen Stellen über den Sonnenzeiger des Achas*^ haben trotz vielfältiger Deutung keinerlei chronologischen Gewinn ergeben und lassen auf eine etwaige spätere Einführung temporärer Stunden nicht schließen.
§ 139. Woche, Sabbat.
Zu den ältesten Einrichtungen des jüdischen Kalenders zählen die meisten die Woche (ynn;i; sehu'a, von seba = sieben) und den Sabbat, da letzterer schon in den ältesten Gesetzbüchern sowie neueren Teilen des Alten Testaments, in den Büchern der Könige, bei den Propheten u. a. als Ruhetag verordnet werde. Sabbat (nn\i3 säbhat) und "Woche stehen als Begriffe unmittelbar mit einander in Beziehung, indem die einzelnen Tage nicht mit Namen benannt, sondern nur mit Ordnungszahlen gezählt werden, so daß der Sabbat den letzten, siebenten Tag der Woche bildet. Die Wochentage heißen also: der 1. in der
1) S. Berachoth p. 3 , wo die Meinungen streiten , ob die Nacht 3 oder 4 Wachen habe. — Die vierte Nachtwache kommt aber auch Matth. XIV 35 (= Marc. VI 48) vor und indirekt folgt sie aus Apostelgesch. XII, 4: Herodes Agrippa übergibt den Petrus Tsaaapaiv TSirpaSioic atpaTiMTcov 9uXaaaeiv aürov [ein TCTpdStov, Abteilung von vier Mann, war für je eine Nachtwache bestimmt]. Dem- nach käme die ganze römische Nachteinteilung schon um Christi Zeit in Palästina vor. Die oben genannten Quellen können allerdings nur auf Rechnung der römisch beeinflußten Schriftsteller kommen, ohne also einen Beweis für den Gebrauch im Volke abzugeben. Anderseits war das Heer der Herodianer sicher nach römischer Weise organisiert; man kann also vermuten, daß damals schon die Zeiteinteilung in drei wie in vier Nachtwachen nebeneinander in Palästina gebraucht wurde.
2) Seit mit dem Grlossenzeichen {Tel-Amarn. 91, 77).
3) Jesaia XXXVIII 8: Ich will den Schatten am Sonnenzeiger Achas' 10 Grade zurückziehen, über welche er gelaufen ist, daß die Sonne 10 Grade zurücklaufen soll am Zeiger, über welchen sie gelaufen ist. — Ähnlich II Könige XX 9 — 11.
6 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
Woche, der 2. in der Woche, der 3. in der Woche, .... am Sabbat (oder am Tag des Sabbat). Diese Art von Tageszählung der Woche geht von den ältesten Zeiten durch das ganze hebräische Altertum hindurch, auch die rabbinistischen, vom 2. Jahrh. n. Chr. an auftretenden Werke Mischna, Midrasch, Talmud, Targum, haben noch dieselbe AVeise der Tageszählung 1. Nur der dem Sabbat vorangehende Tag, der 6. der Woche, erhielt die Bezeichnung „Vorabend" oder „Rüsttag-' (Vorbereitung) auf Sabbat. Es muß hier auch gleich nachdrücklich hervorgehoben werden, daß weder während des Altertums noch während der talmudischen Zeit etwa die Planetenwoche d. h. die Benennung der Wochentage nach den Planeten wie bei unserer gegenwärtigen christlichen Woche, jemals in Anwendung gekommen ist.
Der Ursprung der Woche und des Sabbats ist noch nicht völlig aufgeklärt; es können nur Vermutungen darüber gegeben werden. Zunächst ist auffällig, daß im Alten Testamente die Neumonde und der Sabbat neben einander genannt werden, so daß man den Eindruck gewinnt, als sei dem Neumondstage von altersher eine besondere Be- deutung beigelegt worden^. Eine Hervorhebung und die ausdrückliche Heiligung dieser Neumondstage in der Bibel läßt sich allerdings erst aus den Schriften nach dem Exil erkennen. Wahrscheinlich reicht aber die Sonderstellung des Neumondstages noch in die Zeiten einer allgemeinen Verehrung des Mondes in Vorderasien und Arabien zurück. In der Zeit, wo die Volksstämme noch keine festen Wohnsitze hatten, gab vielleicht das Erscheinen der neuen Mondsichel dann und wann das Signal zu Versammlungen der Stammesangehörigen, bei welchen Gelegenheiten gemeinsame Mahle eingenommen und Opfer gebracht wurden. Diese Art Neumondfeier trat mehr zurück, als die Stämme seßhaft wurden und der Jahve-Kultus in ganz Israel Eingang fand. Schließlich trat an Stelle der Feier bloß noch die Erinnerung, daß die Neumonde geheiligte Tage gewesen waren. Sei dem wie immer, die Bedeutung der Neumonde für die älteste Periode der israelitischen Religionsgeschichte wird von den neueren Theologen ziemlich allgemein anerkannt '\ Manche wollen dagegen besonderes Ge-
1) In der Genesis werden die Tage nur nach Ordnungszahlen aufgeführt. Für die rabbinistische Literatur s. Beispiele und Nachweise bei E. SchCrer , Die siebentäg. Woche i. Gebrauch d. christl. Kirche (s. sub Literatur), S. 3 — 5.
2) Spuren dieser Sonderstellung des Neumondstages verraten z. B. die Stellen I Samuel XX 5 : Da erwiderte David dem Jonatan : Siehe, morgen ist Neumond, und ich kann nicht mit dem König zu Tische sitzen, so entlasse mich. — IL Könige IV 23: Warum gehst du heute zu ihm (Elisa), da doch weder Neumond noch Sabbat ist ?
3) Über die Würdigung der Neumonde für die Geschichte des Sabbats s. be- sonders G. Förster, Die Neumondfeier im Alt. Testament (Zeitschr. f. u-iss. Theoloqie, XLIX, Leipz. 1906, S. 1—17).
§ 139. Woche, Sabbat. 7
wicht auf die Vollmonde legen, als Ausgangspunkt für zeitrechnerische Elemente, aber, wie es scheint, mit weniger Recht. Die Zeit, wann dem bloßen Auge die Mondscheibe vollständig mit Licht ausgefüllt erscheint, ist weniger scharf bestimmbar, als der Abend, an welchem zum erstenmal nach dem Abnehmen des Mondes die feine Sichel tief am Westhimmel auftaucht. Die Neueren schließen deshalb in den Hypothesen über die Entstehung der Woche und des Sabbats an die alte Neumondsheiligung an; diese Meinung (vertreten besonders von Wellhausen, Nowack, Stade, Nielsen u. a.) ist etwa folgende: Da der Beginn des Monats an den Tag des Erscheinens der ersten Sichel geknüpft war, ergab sich die Wichtigkeit dieses Tages von selbst^. Eine rohe Einteilung des Monats mußte man notwendigerweise an die Rückkehr der Mondphasen knüpfen; man ging also so vor, daß man die Zeit, während welcher der Mond von der ersten bis zur letzten Sichel sichtbar war, etwa 27 oder 28 Tage, in vier Zeitabschnitte zerlegte, deren Grenzen durch den 7., 14., 21. und 28, Tag gegeben waren 2. Je mehr das Heidentum im Volke Israel gegen die Jahve- Verehrung zurücktrat, desto mehr verlor sich die Erinnerung an die Be- deutung der Neumonde, und man fing an, die 7 Wochentage fortlaufend, ohne Berücksichtigung des Monatsbeginns, von Sabbat zu Sabbat zu zählen. Zur Ausbildung dieser Gepflogenheit mag der Umstand bei- getragen haben, daß der Monatsanfang nichts weniger als sicher war und empirisch bestimmt werden mußte; durch die Feier jedes 7. Tages als Sabbat hatte man aber ein bequemes Mittel zur Zeitzählung gefunden und war damit von den sonstigen Bestimmungen unabhängig. Auf diese Weise mögen die Begriffe Woche und Sabbat schon frühe miteinander verbunden worden sein-^. Die Ausnahme der Neumondstage trat ganz zurück; erst nach dem Exil, als die Juden in Babylonien den Mond- kultus kennen gelernt hatten, kam ihnen die Erinnerung an den alten Gebrauch wieder und führte zur Festsetzung von Bestimmungen über die Neumondsheiligung. Der Sabbat aber war damals bereits (in der Priestergrundschrift) zu einem Tage der strengen Verehrung Jahves geworden (die geringste Übertretung am Sabbat wurde mit schweren Strafen geahndet). Ehemals hatte er eine andere Bedeutung : er war ein Tag des Ausruhens für das Volk, ein Erholungs- und Freudentag gewesen und ist in dieser Form vielleicht schon in Kanaan über-
1) In Arabien wurde in der alten Zeit der Neumond durch Feste gefeiert und das Erscheinen der Neulicht-Sichel mit Rufen begrüßt.
2) Vgl. die Hypothese Nielsens über die Einreihung der Woche in den Mond- lauf, welche früher (I 242) angeführt worden ist.
3) Auch bei den Syrern war , Sabbat" nicht der 7. Tag, sondern , Woche". Wellhaüsen meint deshalb, Sabbat sei ursprünglich die Woche selbst und sei erst später zur Bezeichnung des Endtages gebraucht worden.
8 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
nommen worden. — Ferner ist bei der Zeitrechnung der Babylonier darauf hingewiesen worden (I 120 f.), daß für die Aufstellung der 7 tägigen Woche noch eine andere Beziehung in Betracht kommt. Aus babylonischen Keilinschriften läßt sich nämlich ersehen, daß der 7., 14., 21., 28. Monatstag sowie der 19. Tag (49. des vorhergehenden Monats) eine besondere Bedeutung gehabt haben ^ Diese Tage heißen böse Tage (^amu lemnu); der König soll an denselben kein gekochtes Fleisch essen, kein Opfer bringen, kein helles Kleid anlegen u. dgl. Anderseits reden babylonische Tafeln von Tagen, welche mit sabattii bezeichnet werden und als eine Art Büß- oder Bettage gegolten haben. Das Wort sabattu wird demnach von vielen in dem Sinne „Beruhigung des Herzens oder des Zorns der Götter" aufgefaßt, läßt sich jedoch mit dem hebräischen sahhat nicht in direkte Verbindung bringen, höchstens nimmt man letzteres als altes Lehnwort von sahattu an 2. Ob den erwähnten 7., 14., 21., 28. Tagen die Bedeutung sahattu zukommt, ist zweifelhaft und bis jetzt noch nicht keilinschriftlich belegbar; aber man kann, da sie böse Tage sind, vermuten, daß sie wie die sahattu-Ta,ge Sühne- oder Bußtage waren. An diese Bedeutung der sabattu-Tsige lehnten die Ordner des israelitischen Jahve-Kultus den Sabbat an, indem sie jeden siebenten Tag zur Verehrung Jehovas bestimmten. Diese Vorschrift fand allmählich Eingang beim Volke, und der Sabbat durchlief schließlich in 7 tägigen Wochen, unabhängig von den Neumonden, die ohnehin ihre Bedeutung eingebüßt hatten, das ganze Jahr. — Im scharfen Gegensatze zu den eben dargelegten Meinungen steht die 1905 von J. Meinhold aufgestellte Theorie über die Sabbat-Entwickelung. Da in neuerer Zeit die Bedeutung von sapattu bei den Babyloniern auch als der Tag der Monatsmitte d. h. als Vollmondstag nachgewiesen worden ist (s. unten Anm. 2) , so sei die Erklärung von sapattu als Euhe- oder Beruhigungstag = Bußtag nicht zutreffend ; viel eher sei die Bedeutung Sabbat von nnuj = sahhat, fertig sein, der fertige oder vollendete Mond d. h. vom Vollmonde her- zuleiten 3. Die Vollmonde haben ehemals eine ähnliche Bedeutung gehabt wie die Neumonde; beide Tage wurden später, wie alles was
1) Diese Bedeutung ist aus den Festkalendern für den zweiten (eingeschalteten) Elul und den MarcheSvan {Ouneif.Inscr.IVd2 u. 33) ersichtlich; die Auffassung als böse Tage bestand auch bei den anderen Monaten , was aus Fragmenten von Festkalendern hervorgeht.
2) Für den Tag der Monatsmitte hat Zimmern die Bezeichnung §apattu nach- gewiesen. Dieser Tag entspricht in Mondmonaten dem Vollmondseintritt; s. I 120 Anm. 1).
3) Auch E. Mahler geht in seinem Vortrage ^Kalenderdaten in religions- historischer Bedeutung'^, soviel sich aus einem Resum^ ersehen läßt {Verhdlgu. d. IL internat. Kongr. f. allg. Beligionsgeschichte i. Basel 1904) vom Vollmonds- tage als Anfang des 7 tägigen Zeitkreises aus.
§ 139. Woche, Sabbat. 9
an die alte Mondrelig-ion erinnerte, von dem Priestertum bekämpft und traten in der Volkserinnerung zurück. An eine Ableitung der Woche aus den Zwischenzeiten der Mondphasen ist nicht zu denken. Vielmehr liegt die Ursache in der großen Bedeutung der Siebenzahl bei den semitischen Völkern überhaupt, welche bei der Bildung der Woche der bestimmende Faktor gewesen ist, ebenso wie die Sieben- zahl Anlaß zur Entstehung von Siebenjahrperioden (Nachlaßjahre u. dgl. s. § 142) gegeben hat. Die Woche und der Sabbat seien bei weitem nicht so alt wie gewöhnlich angenommen wird. In der Form, wie wir den Sabbat kennen, d. h. als der 7. Tag einer durch das Jahr laufenden Woche, ist der Sabbat in der alten Zeit überhaupt noch nicht nachweisbar, nur findet man ihn in enger Verbindung mit den Neumonden als Feier- und Ruhetag. Erst bei Ezechiel erscheinen die Sabbate als zur Verehrung Jehovas gebotene Ruhetage der 7 tägigen Woche. Die Sabbatfeier ist dann in den (nachexilischen) Priester- kodex aufgenommen worden, die strenge Form der Sabbathaltung ist nur ganz allmählich, vielleicht gar erst in der Makkabäerzeit in Aufnahme gekommen. Der Dekalog, welcher den Sabbat schon als Ruhetag für Jehova gebietet, sei erst in exilische oder nachexilische Zeit zu setzen. Die Beurteilung des letzteren Umstandes, daß die Entstehung des Dekalogs durch die MsiNHOLDSche Theorie in späte Zeit gesetzt werden muß, fällt der modernen Bibelkritik zu und geht über die Kompetenz des Verfassers des vorliegenden Buches hinaus. Betreffs der Vollmondstage als Ausgangspunkt der Wochenbildung verweise ich auf die oben gemachte Bemerkung (S. 7).
Die verschiedenen Meinungen zusammengefaßt, kann man nur be- haupten, daß eine Entlehnung der 7 tägigen jüdischen Woche von den Babyloniern so lange nicht angenommen werden darf, bis eine 7 tägige, von den Neumonden unabhängig laufende Woche in Babylon nach- gewiesen ist. Als Vorbild des Sabbats kann man die babylonischen sabattu-Tsige zugeben. Bei der Bildung der Woche ist die Heiligkeit der Zahl Sieben bei den Semiten entscheidend gewesen. Möglicher- weise braucht die 7 tägige Woche keine speziell israelitische Ei-findung zu sein, sondern sie kann sich in Vorderasien überhaupt in der alten Zeit allmählich entwickelt haben.
Die Hypothese, daß die im Abendlande herrschend gewordenen Namen der Wochentage auf Grund der babylonischen Reihe der 7 Planeten gebildet worden seien, ist jetzt endgiltig aufgegeben. Auf die Planetenreihen der Keilinschriften lassen sich diese Namen nicht gründen (I 121); dies ist erst mit den viel späteren Planetenreihen der griechisch-orientalischen Philosophen möglich, und erst gegen das 1. Jahrh. v. Chr. tritt die Planetenwoche auf. Die altjüdische Woche blieb ohne jeden Zusammenhang mit den Planetennamen, ihre Tage wurden
10 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
nur numeriert. Zwar hieß bei den Juden der Saturn (-rn^j) „der Stern des Sabbats", aber diese Bezeichnung bildete sich aus, nachdem die Planetenwoche schon Verbreitung gefunden hatte, also eine Gleich- setzung der jüdischen Wochentage mit den parallel laufenden der Planetenwoche zustande kommen konnte; etwa seit dem 1. Jahrh. n. Chr. sind Zeugnisse hinreichend vorhanden, daß der Sabbat stets auf den Saturntag fiel. Ursprünglich bestand kein Zusammenhang zwischen den jüdischen Wochentagen und den Planetentagen, und der Sabbat ist im Laufe der Zeit nicht nach dem Saturn, sondern dieser nach dem Sabbat benannt worden. — Die historische Entwicklung unserer gegenwärtigen Woche aus den beiden Grundelementen, dem Glauben an die Planeten und der jüdischen Woche, läßt sich nur ungefähr verfolgen. Sicher aber standen diese beiden Elemente mit einander in Wechselwirkung, Um die Zeit der Ausbildung des Christen- tums blühte im Abendlande noch die vom Orient übermittelte Astro- logie, und die Unterordnung der Tage unter die Eegentschaft der Planeten war eine notwendige Folge jener Wissenschaft. Anderseits hatte um dieselbe Zeit die jüdische Woche eine große Verbreitung außerhalb Palästinas gefunden; Judengemeinden waren damals schon in vielen Handelsstädten am Mittelmeere vorhanden; durch den poli- tischen Untergang des jüdischen Staates und durch die Zerstreuung des Volkes nach allen Weltrichtungen wurde die Bekanntschaft des Abendlandes mit der jüdischen Woche mächtig gefördert. Josephus behauptet sogar, daß es zu seiner Zeit keine Stadt gegeben habe „weder bei den Hellenen noch bei den Barbaren, noch sonst wo", wohin nicht die Feier des jüdischen Sabbats gedrungen wäre. Auf diese Weise wurde die jüdische Woche bald die Grundlage für die christ- liche Woche. Die Tage der christlichen Woche sind anfänglich ganz nach jüdischer Art bezeichnet, der „Sabbat", der Rüsttag (der Freitag, gewöhnlich Trapaaxsu-^ Vorsabbat genannt) sind beibehalten, obwohl sie für die christliche Kirche ihre Bedeutung verloren^. Im 1. Jahrh. n. Chr. drang der astrologische Aberglaube, so sehr er auch von den Kirchenvätern bekämpft wurde, in die christliche Woche ein, und seit dieser Zeit gewinnen die Tagesbenennungen dies Martis, dies Mercurii, dies Jovis usw. bald die Alleinherrschaft 2.
1) Im Neuen Testamente gilt aaßßairov oder aaßßaxa in der Bedeutung als Woche. Der Sprachgebrauch der griechischen Kirche benennt die Tage 8eu-£pa aaßßdtTwv, zpirr\ aaßßarwv .... Die gewöhnliche Bezeichnung für Woche ist bei den Griechen eßSojAdtc, bei den Lateinern septimana (hebdomada). [Näheres im III. Bande.]
2) Als ältester Nachweis der Planetenwoche im Abendlande gilt die Er- wähnung des Saturntages bei Tibullüs (im 1. Jahrh. v. Chr.). Die erste der Zeit nach sicher bekannte Quelle, welche die Planetentage vollständig aufzählt, ist eine Wandinschrift aus Pompeji (Zerstörung dieser Stadt 79 n. Chr.). .
§ 140. Jahreszeiten und Monatsnamen. 11
Zu der jüdischen 7 tägigen Woche muß schließlich noch angemerkt werden, daß die Spuren einer 10 tägigen Woche, welche einige in den Schriften des Alten Testaments haben finden wollen, sehr zweifelhaft sind. Aus den Stellen wenigstens, die man dafür anführt, läßt sich kaum etwas schließend
§ 140. Jahreszeiten und Monatsnamen.
Von Jahreszeiten unterschieden die Hebräer nur zwei, gleich den Parsen und Indern der alten Zeit, welche eine weitere Spezialisierung der Jahreszeiten erst mit der Kenntnis anderer klimatischer Verhält- nisse, in der Zeit ihrer Wanderung und Ausbreitung, vornahmen. Für seßhafte Ackerbauer und Viehzüchter, wie die Israeliten, genügte die Unterscheidung zwischen Sommer und Winter (nämlich der heißen, trockenen und der nassen, kühlen Jahreshälfte). Dies geht ziemlich deutlich aus den Schriften hervor'-.
Aus den Erklärungen, die ich über den Tagesbeginn und über die vermutliche Entstehung der 7 tägigen Woche gegeben habe, ging schon hervor, daß die hebräischen Zeitelemente einen entschiedenen Zusammenhang mit dem Monde besitzen. Dies wird weiter bestätigt durch die beiden Arten von Namen, welche im Alten Testamente für den Begriff „Monat" angewendet werden. Der eine Name ist nni jerach, (von n'n;'. = Mond); der andere -ijnn chodes geht auf die Wurzel chadas = neu sein, zurück, bedeutet also „Neuheit" d. h. den
1) So ist die Stelle Genes. XXIV 55 dafür angegeben worden : Aber ihr Bruder und ihre Mutter sprachen: Lasse das Mädchen noch einige Zeit, etwa 10 Tage bei uns bleiben, dann magst du ziehen. — Auch „der Zehntag des Monats" wird durch einige Stellen (wie Levit. XXIII 27 , Num. XXIX 7 n. a. m.) besonders hervorgehoben, oder der , zehnte" Tag {Exod. XII 3, Levit. XVI 29). — Solche Zusammenfassungen von Tagen in Gruppen lassen sich im Sprachgebrauch vieler Völker nachweisen; der Schluß daraus auf die Existenz ebensolcher Wochen würde aber meist ein Fehlschluß sein.
2) Arnos III 15: Da schlage ich Winterhäuser samt Sommerhäusern. — Sacharja XIV 6: Dann wird es weder Hitze noch Kälte noch Frost geben, es wird ein einziger Tag sein ... 8: An jenem Tage gehen lebendige Wasser von Jerusalem aus .... im Sommer und Winter werden sie vorhanden sein. — Jesaia XVIII 6: übersommern wird der Geier, und alles Getier des Landes darauf überwintern. — Psalm L XXIV 17 : Du hast alle Grenzen der Erde gesetzt, Sommer und Winter, du hast sie geschaffen. — Früher hat man aus Genes. VIII 22 auf sechs Jahreszeiten der alten Israeliten schließen wollen: Künftig sollen, solange die Erde steht, Saatzeit und Ernte, Kälte und Hitze, Sommer und Winter, Tag und Nacht nicht aufhören. — Die Stelle bietet aber , wie man sieht , nur Gegen- sätze überhaupt dar, Saatzeit und Kälte beziehen sich auf die kühle Jahreszeit, Ernte und Hitze auf die warme Zeit, so daß auch hier eigentlich nur zwei Haupt- zeiten gemeint sind.
12 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
Neumondstag, den Tag- des Neulichtes, mit dem der Monat anfing. In der Anwendung dieser beiden Namen wird eine gewisse Unterscheidung gemacht, indem jerach die ältere ist, während chodes in den nach- exilischen Schriften gebraucht wird. Den Anfang des Monats werden wir späterhin allgemein durch ujnn ujn-i ros chodes bezeichnet sehen. Den Gebrauch des Mondes als Zeitmesser bestimmt schon klar Psalm CIV 19: „Gott schuf den Mond zu Zeiträumen" (d. h. zur Einteilung der Zeit nach ihm).
In der Bezeichnung der Monate läßt sich in den Schriften des Alten Testaments eine Variation beobachten. In der ältesten Zeit treten Namen für die Monate auf, welche entlehnt, nämlich kana- anäischen Ursprungs sind. Später, bis zur Zeit der Errichtung des ersten Tempels, haben sich diese Namen allmählich verloren und werden durch bloße Ordnungszahlen ersetzt. Mit der Rückkehr der Juden aus der babylonischen Gefangenschaft gewinnen die assyrisch- babylonischen Monatsnamen Eingang, welche als „neuere" babylonische bezeichnet werden (I 117); die Anwendung der Ordnungszahlen erhält sich aber im. priesterlichen Festkalender.
Am frühesten in den Schriften des Alten Testamentes wird der Monatsname Ahib genannt, und zwar in den Büchern, die als die ältesten gelten^, im sogen, ersten Kodex und Exod. XXXIV, 18 bei der Nen- nung des Massothfestes. Der Monat ÄMb wird dort der „Ähren- monat" geheißen, muß also in das Frühjahr fallen. Auch in dem einer etwas späteren Periode entstammenden Deuteronomion kommt der Name vor \ In den Büchern der Könige werden noch drei andere Monate genannt, Siw, Bül und Ethamm und zwar mit den Beifügungen, daß Siw der 2., Ethantm der 7. und Bül der 8. Monat des Jahres sei-^ Da die Bücher der Könige in einer viel späteren Epoche ent-
1) Bei der Beurteilung dieses und einigen anderen Materials, welches das Alte Testament für die Beschaffenheit des alten Zeitrechnungswesens der Israeliten liefert, mußte von mir notwendigerweise Rücksicht auf die Ergebnisse der neueren Textkritik der biblischen Bücher genommen werden. Es konnte mir als Nicht- theologen selbstverständlich nicht gestattet sein, mich unter den vielen neueren Arbeiten (Bleek, Kuenen, Colenso, Nöldeke, G-bap, Reuss, Wellhaüsen u. a.) an eine bestimmte anzuschließen, um so weniger, als die Ansichten in manchen Punkten noch schwanken. Ich habe darum den Standpunkt einzunehmen gesucht, wie er etwa aus dem Zusammenhalten der Mehrheit der Meinungen sich jetzt für einzelne in Betracht kommende Punkte ergibt.
2) Exod. XXIII 15: Das Fest der ungesäuerten Brote . . . wie ich Dir für die Zeit des Ährenmonats anbefohlen habe. — XXXIV 18: Das Massothfest sollst Du beobachten, 7 Tage .... zur Zeit des Monats AMb, denn im Ahrenmonate bist Du aus Ägypten ausgezogen (vgl. XIII 4). Deuteron. XVII: Achte auf den Monat AMb und veranstalte das Passab für Jahve.
3) I Kön. VII: im 4. Jahre, im Monat Siw, das ist der 2. Monat, der Re- gierung Salomos über Israel, da baute Jahve den Tempel. — 57: Im 4. Jahr war
§ 140. Jahreszeiten und Monatsnamen. 13
standen sind als der Pentateuch, beweist die Nennung der Namen, daß Eigennamen für die Monate ziemlich lange im Gebrauch gewesen sind, und das Hinzusetzen der Ordnungszahlen läßt darauf schließen, daß man sich damals schon in der Übergangsperiode zur Numerierung der Monate befand. Der Bedeutung der Namen nach entspricht Ethanim etwa dem Herbstmonat (Monat der strömenden Flüsse oder der Wässer, auch des Einholens der Früchte), Bül dem Eegenmonat (Monat der Wolken, des Abfallens der Blätter, November), Siw dem Blumenmonat (Glanz der Blumen, etwa Mai) und Ahib dem Monat der reifenden Ähren (April),
Die Vermutung, die oben schon geäußert wurde, daß einige Elemente der altjüdischen Zeitrechnung von Völkern entlehnt sein dürften, mit denen die Israeliten schon bei der Einwanderung in Kanaan in Berührung gekommen sind, hat bei den eben genannten alten Monatsnamen ihre Bestätigung erhalten. In Kanaan wurde der Kalender der Phönizier gebraucht, sowie in deren Kolonien auf Malta, Cypern und in Karthago. Aus den Inschriften, welche die neueren Ausgrabungen an diesen Orten zu Tage gefördert haben, lassen sich mindestens zwei von den alten biblischen Monatsnamen, nämlich Bid und Ethanim nachweisen, während dies von Siw derzeit noch etwas fraglich bleibt, da der wie es scheint entsprechende Name n-^t Zih bisher nur für Karthago erbracht ist. Der phönizische Monat, welcher mit dem Ahtb, dem vierten von der Bibel genannten Monat identisch war, hat bisher nicht konstatiert werden können. Die phönizischen Inschriften haben aber zur Entdeckung der anderen Monatsnamen der Phönizier geführt, so daß die Liste der Monate jetzt fast vollständig ist. Ob den Israeliten diese Namen alle bekannt waren und inwieweit sie von denselben Gebrauch gemacht haben, ist aus Mangel an Material noch nicht bestimmbar. Jedenfalls wird es von Interesse sein, hier die aufgefundenen phönizischen Monatsnamen nach den Inschriften, in denen sie vorkommen, zusammenzustellen. Ich gebe die Quellen nach Landau und Lidzbaeski an; im folgenden bezeichnen die Abkürzungen: Landau = W. v. Landau, Beiträge zur Altertumskunde des Orients, II, Phönizische Inschriften, Leipzig 1899; Lidzb. Eph. = M. Lidzbaeski, Ephemeris für semitische Epigraphih, I. Bd., Gießen 1902; Lidzb. Hdh. = M. Lidzbaeski, Handbuch der nordsemitischen EpigraphiJc, L Teil, Weimar 1898.
1. W2nN Ethanim. „Am ersten [Neumond] des Monats Ethanim''^. (Aus Kition [Cypern], No. 91 Landau.) — „Dies Ist die Statue,
der Grund gelegt zum Tempel Jahves im Monat Siw. — 38: Und im 11. Jahr, im Monat Bül, d. i. der 8. Monat, wurde der Tempel vollendet. — VIII 2: Da versammelten sich .... alle israelitischen Männer im Monat Ethanim am Fest, d. i. der 7. Monat.
14 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
welche gestiftet hat .... im Monat Ethanim im 30. Jahre". (Cypern, No. 103 Landau.)
2. ba Bül. „Im Monat Bül im Jahre 14 der Regierung des Königs Esmun-'azar, Königs der Sidonier". (Sidon, No. 5 Landau.) — „Am 6. Tage des Monats Bül im Jahre 21 des Königs Pum-jatan, Königs von Kition". (Cypern, No. 15 Landau.) — „Dieses ist das Postament aus Stein gehauen, welches gestiftet hat der König Melek-jatan , König von Kition und Idial ... im Monat Bül im Jahre 2 seiner Regierung". (Idalion [Cypern], No. 96 Landau.)
3. n-'T Zib (nur punisch; s. Costa 70 a).
4. ?3"£iujnnT Zebachsistm. „Am 20. des Monats Zehachsisim im Jahre . . . ." (Kition, No. 18 Landau.) — „Am ersten Neumond des Zebachsistm . . . ." (Narnaka, No. 105 Landau.)
5. -,in Chjr. „Am 7. des Monats Chjr im Jahre 31 des Herrn der Könige Ptolemaeus . . ." (Idalion, No. 99 Landau.) — „Ich bin . . . Baal ... des Monats CÄjr". (Abydos, No. 110 Landau.) — „Diese Arbeiten, deren Wichtiges wie Geringes vom Monate Chjr ..." (Weiheinschrift Karthago, Lidzb. Eph. S. 25.)
6. i"EW Mappa'. „Im Monat Mappa im Jahre des Regierungs- antritts des Königs Bod-astoret . ." (Sidon, No. 6 Landau.) — „Und im Monat Mappa der Jahre 4 ..." (Narnaka, No. 105 Landau.)
7. ^-o Karar, „Dieses die Statue, welche gestiftet ... im Monate Karrar^'. (Idalion, No. 98 Landau.)
8. nb^D Pe'aloth. „Am 1. des Monats Pe'aloth ..." (Kition, No. 91 Landau.) — „Am 16. des Monats Pe'aloth ..." (Idalion, No. 94 Landau.) — „Am 17. des Monats Pe'aloth . ." (Cypern, No. 104 Landau.) — „ ... im Monat Pe'aloth der Jahre 5 . . . ." (Nar- naka, No. 105 Landau.)
9. riT-iTo Mirzah. „Am 4. Mirzah im Jahre 15 des Volkes von Sidon". (Aus Athen, No. 180 Landau.)
10. ND-T?: Marpe'. (Auch cnc^?2 Marpe'im. Zweifelhaft, ob mit
Marpe' identisch; kann auch der Name eines anderen Monats
sein.) „Am 24. des Monats Marpe' . . ." (CjT)ern, No. 16
Landau.) — „Grab, ausgeführt ... 1. des Monats Marpe'im^^.
(Malta, No. 183 Landau.) — „Was gelobt hat Bod-astoret . . .
im Monat Marpe'im. (Karthago, No. 228 Landau.) (Ledzb.,
Hdb. S. 317.)
Die vorstehende Liste kann nur die Namen der Monate geben;
welche Reihenfolge die phönizischen Monate gehabt haben, ist bis
jetzt noch unbekannt. Ebenso unsicher ist noch die Deutung der
Monatsnamen, der 8. Pe'aloth kann vielleicht als „Monat der Lohn-
§ 140. Jahreszeiten und Monatsnamen. 15
zalilungen" , der 9. Mirzah als „Monat der Freude" (Karneval) , der 10. Marpe als „Monat der Gesundung, des Ausruhens von Arbeit" (Herbst) gedeutet werden.
Die Zeit, wann die alten Eigennamen der hebräischen Monate außer Gebrauch gekommen und durch die Zählung der Monate nach den Ordnungszahlen ersetzt worden sind, läßt sich nicht bestimmen. Wahrscheinlich trat der Gebrauch der kanaanäischen Monatsnamen allmählich zurück gegen den Gebrauch der Ordnungszahlen. Ob ge- rade zur Zeit Salomos die Ordnungszahlen für die Monatsbezeichnung aufgekommen sind, wie Schiapaeelli will, läßt sich nicht behaupten i. Jedenfalls mußte sich, je mehr die alten Namen dem Gedächtnisse des Volks entschwanden und die Ordnungszahlen dafür in Aufnahme kamen, die Notwendigkeit einstellen, bei Daten neben der Ordnungs- zahl noch den alten Monatsnamen beizufügen, wie man an einigen erhaltenen Schriftstellen noch sieht (J Kön. VI 1. 38; VIII 2). Die prophetischen Bücher, die Bücher der Könige und der Chronik nennen die Monate nur nach den Ordnungszahlen'^. Der Pentateuch und das Buch Josua wenden diese Benennungsweise sogar auf die vormosaische Zeit und auf die Periode der Sintflut an, wie man aus Genesis VII u. VIII ersieht*^. Da man den Pentateuch sowie das Buch Josua der Entstehung nach jetzt für jünger hält als früher und sogar bis in die Zeit bald nach dem Exil hinabrückt, so ist der G-e-
1) S. Ed. König, a. a. 0., S. 615.
2) I Kön. XII 32 : Auch veranstaltete Jerobeam ein Fest im 8. Monat am 15. Tage des Monats. — 33: Als er aber zum Altar hinaufstieg, den er hergestellt hatte, am 15. Tage des 8. Monats ... — II Kön. XXV 25: Aber im 7. Monat erschien Ismael ... — i : im 10. Monat am 10. des Monats. — 8: im 5. Monat am 7. des Monats. — 27: im 12. Monat am 27. des Monats.
II Chron. XV 10: Sie kamen im 3. Monat des 15. Jahrs der Regierung AsAS in Jerusalem zusammen. — XXX 2: Der König und seine Großen . . . ent- schlossen sich, das Passah im 2. Monat zu veranstalten. — XXXV 1: Sodann . . . schlachteten sie . . . am 14. Tag des 1. Monats.
Jeremia XXXIX 1: Im 9. Jahre Zedekias im 10. Monat ... — 2: Im 11. Jahre im 4. Monat ... — LH 12: Im 5. Monat am 10. des Monats . . .
Esra III 6: Vom 1. Tage des 7. Monats an . . . — 8: Im 2. Jahr im 2. Monat. VII 9: Am 1. Tage des 1. Monats ... — VIII 31: am 12. Tage des 1. Monats. — X9: im 9. Monat am 20. des Monats. [Folgende Stelle nennt den Monat Adar. VI 15: Und sie vollendeten dieses Haus am 3. Tage des Monats Adar , das ist im 6. Jahre der Regierung des Königs Darius. — Diese Stelle ge- hört jedoch in den aramäischen Teil des Buches Esra].
3) Levit. XVI 29: Im 7. Monat am 10. Tage ... — XXIII 5: Im 1. Monat am 14. Tage. — XXIIl 24 u. 34: Im 7. Monat ... — Numeri, bei den Ver- ordnungen der Festtage {XXVIII u. XXIX) werden die Monate nur nach Ordnungs- zahlen angegeben. — Gen. Villi: Im 600. Jahre des Lebens Noahs im 2. Monat am 17. Tage ... — VIII 13: Im 600. Jahre, im 1. Monat am 1. Tage waren die Wasser versiegt ... — 14: Im 2. Monat am 27. Tage war die Erde ausgetrocknet.
16 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der, Juden.
brauch der Ordnungszahlen bei den Monaten zur Registrierung von Ereignissen, welche die früheste Geschichte des jüdischen Volkes betreffen, erklärlich: den späten Bearbeitern dieser Bücher waren die alten Monatsnamen schon vollständig entschwunden, und sie wendeten des- halb die ihnen geläufigen, in ihrer Zeit gebräuchlichen Ordnungszahlen auch auf die alte Chronologie an. — Eine Auslese von Stellen, in denen die Monate nur nach den Ordnungszahlen benannt sind, findet man oben S. 15 Anm. 2 u. 3; vollständig bei Ed. König, a.a.O., S. 615. Die Bezeichnung der Monate nach den Ordnungszahlen bei den Israeliten erscheint übrigens demjenigen nicht befremdlich, welcher das Zeitrechnungswesen anderer Natur- und Kulturvölker vergleicht; wir haben die Benennung der Monate nach den Ordnungszahlen bei den Tibetanern (s. I 403), in Hinterindien (I 412. 413), auf Java und Sumatra (1420.427), in China und Japan (1455) vorgefunden und für die ältere Zeit der Babylonier vermutet (I 117).
§ 141. Mondmonate. Älteste Feste. Beschaffenheit des jüdischen
Jahres.
Die Monate der Israeliten waren jedenfalls schon seit den ältesten Zeiten Mondmonate d. h. ihr Anfang wurde nur nach dem Erscheinen des Mondes bestimmt; zwölf dieser Monate bildeten ein Mondjahr, welches in notdürftiger Weise, noch ohne reguläre Schaltung, mit den Jahreszeiten durch zeitweises Einlegen eines Monats ausgeglichen wurde. Das Jahr war also ein lunisolares. Daß die Neumondstage von altersher eine besondere Stellung im Ritus hatten und daß ehe- mals wahrscheinlich eine allgemeine Mondverehrung in Vorderasien bestand, darauf habe ich schon im § 139 hingewiesen. Eine besondere Hervorhebung der Neumonde tritt uns zwar (wie früher bemerkt) erst in der nachexilischen Zeit entgegen, aber ihre Spuren sind bis in das vormosaische Zeitalter verfolgbar, desgleichen die Feier der Vollmonde, auf welche noch die Verordnung der Priesterschrift, die beiden Haupt- feste am 14. und 15. Monatstage zu feiern, hinweist. Auf den sehr alten Charakter der Monate als Mondmonate deutet aber namentlich das sorgfältig ausgebildete System der Neumondbestimmung, welches uns in der zweiten Epoche der jüdischen Zeitrechnung und zwar in einer so umständlichen Form wie bei keinem anderen Volke entgegen- tritt. Ein solches Verfahren kann nur einer Jahrhunderte langen Ge- pflogenheit, in der Zeitrechnung dem Monde zu folgen, entsprossen sein.
Indessen haben doch einige auf Spuren aufmerksam gemacht, aus denen man auf eine alte Kenntnis des Sonnenjahrs (von 365 Tagen) bei den Israeliten schließen könnte. Das erste Bedenken trifft die oben angeführten althebräischen, in Kanaan übernommenen Monate.
§ 141. Mondmonate. Älteste Feste. Beschaffenheit des jüdischen Jahres. 17
DiLL.MANN hat ZU erweiseii versucht, daß diese alten Monate Sonnen- monate gewesen seien. Hierauf sollen die Namen jener Monate, ihre Beziehung zu den Jahreszeiten, hinweisen. Aber wir finden solche Monatsnamen, die aus dem Charakter der Jahreszeiten gebildet sind, bei Völkern, die nie ein anderes als das Mondjahr gehabt haben, wie bei den Arabern und Indern. Auch der oben erwähnte Unter- schied zwischen jerach und chodes als Bezeichnung für Monat fällt nicht zugunsten dieser Ansicht aus; obwohl jerach der ältere und eigentliche phönizisch-kanaanäische Ausdruck ist (= Mond), so lassen doch die Beifügungen „Neumond" (d. h. erste Mondsichel) bei den beiden cyprischen Inschriften, wo der erste Tag des Monats bezeichnet werden soll (s.S. 131), keine andere Deutung zu, als daß mit den alten kanaanäischen Monaten auch Mondmonate gemeint sind, denn bei Sonnenmonaten (in welche bisweilen zwei Neumonde fallen können) würde die Ausdrucksweise anders und bestimmter lauten. Schwächer sind die übrigen Gründe, die bisweilen für die Kenntnis eines 365 tägigen Jahres angeführt werden. Aus der Stelle über die zwölf Landvögte, welche dem König Salomo je einen Monat dienen i, kann nichts ge- folgert werden, als daß das Jahr 12 Monate hatte; diese Angabe be- zeichnet aber nur die gewöhnliche Regel, denn ein 13. Monat muß dann und wann eingeschaltet worden sein, obwohl er weder hier noch sonstwo in der Bibel ausdrücklich genannt wird; ohne diesen Monat würde das althebräische Jahr zu einem freien Mondjahre geworden sein 2. Die 30 tägige Trauerzeit, die in den Schriften vorkommt, sowie der Ausdruck „einen Monat lang" (30 Tage) sind nur auf den Sprach- gebrauch zurückzuführen, wie wir ihn bei anderen Völkern beobachten (Griechen; selbst bei uns noch in der Gegenwart für kaufmännische Usancen). Die Volksgewohnheit, den Monat zu 30 Tagen zu zählen, kann bei den Israeliten aus dem Umstände hervorgegangen sein, daß die Bestimmung des Monatsanfangs (des Neulichttages) wegen schlechten Wettere häufig versagte. Auf die Andeutungen, die in der Genesis bei den Lebensaltern der Patriarchen und in der Sintfiutsage über ein etwaiges Sonnenjahr gemacht werden^, ist nicht viel zu geben.
1) I Kön. IV 1 : Und der König Salomo war König über ganz Israel. 2: Und das waren seine obersten Beamten ... 7: Und Salomo besaß 12 Vögte über ganz Israel hin, die hatten den König und sein Haus zu versorgen; je einen Monat im Jahre lag einem die Versorgung ob (folgen die Namen der Vögte).
2) Über einen neuerdings gemachten Versuch von B. Jacob , auf Sonnen- monate zurückzugehen, s. die oben zitierte Abhandlung von Ed. König S. 617.
3) In der Genesis stehen die ,Tage des Henoch", nämlich 365 Jahre (V 23) unter einer Menge anderer, höhei'er Jahreszahlen (meist über 900 Jahre), die alle nur irgend eine Symbolisierung ausdrücken sollen. Bei der Dauer der Sintflut (VIII 13. 14) kommt man nur auf ein Sonnenjahr, wenn man die Angabe 1 Jahr 11 Tage als Tage des Mondjahres, 354 + 11 = 365, nimmt; aber anderseits
Oinzel, Chronologie II. 2
18 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
Immerhin wäre die Möglichkeit vorhanden, daß die Israeliten in späterer Zeit eine Idee von der Länge des Sonnenjahrs erhielten, sei es in Babylonien durch die Priester- Astronomen , welche jenes Jahr sicher kannten, sei es durch die Verbindungen mit Ägypten. Selbst wenn die kanaanäischen Monatsnamen diejenigen eines Sonnen Jahres gewesen wären, würde ihre Verwendung zur Bezeichnung der Monate des Mondjahrs nicht auffällig sein, da es natürlich war, mit der Benennung an den alten Brauch anzuknüpfen ; außerdem sind solche Übernahmen auch bei anderen Völkern nachweisbar, ich erinnere an die Namen der Mondmonate in Indien, welche in späterer Zeit dort, wo man das Sonnenjahr einführte, auf die Sonnenmonate übergingen.
Bei der Beurteilung des althebräischen Jahres spielen auch die Feste eine wichtige Rolle. Ich muß deshalb hier die ältesten Formen derselben, die vormosaischen, erwähnen. Diese Grundformen der Feste haben die Israeliten aus Kanaan, vielleicht überhaupt aus vorderasiatischen Vorbildern, übernommen. Den natürlichen Anlaß zu Festen bot der Wechsel der Jahreszeiten, der Herbst als die Zeit der Einheimsung der Weinernte zu einem Dank- und Freudenfeste, das Frühjahr als die Zeit des Beginnes der Ernte, der Erstlinge des Feldes zu einem Bitt- und Sühnfest an die Gottheit; bei jenem wohnte man im Freien in Hütten, bei diesem opferte man die Erstlingsfrüchte des neuen Jahres. Beide Feste entsprachen, wie man sieht, der ur- sprünglichen Halb Jahrzählung (warme und kühle Jahrhälfte) und zeigen einen wesentlich anderen Charakter als später: während sie in der mosaischen Gesetzgebung zu Festen Jahves geworden sind, haben sie ursprünglich eine agrarische Bedeutung, es sind Feste eines ökono- mischen oder Bauernjahrs. Die drei vormosaischen Feste, welche deutlich aus den alten Teilen des Pentateuch hervortreten, sind dem- entsprechend folgende: 1. Das Massothfest, ein Frühjahrsfest, wird im Dekalog des Jahvisten befohlen ; aus den Erstlingen der ge- wonnenen Gerste wurden die Massöth-Brote gebacken und geopfert. Der Charakter dieses Festes als Bauernfest tritt noch in der später* geforderten Darbringung der Erstlingsgarben hervor; die Bestimmungen über das Essen der ungesäuerten Brote ^ gehören aber wahrscheinlich schon in die spätere Überarbeitung. In nahem Zusammenhange mit
wird die Zeit vom Beginn der Flut bis zur Fluthöhe zu 150 Tagen = 5 Monaten gerechnet, d. h. der Monat zu 30 Tagen, nämlich Tagen des Sonnenjahrs, wodurch die Mondtage zu den Sonnentagen in einen Widerspruch gesetzt werden.
1) Levit. XXIII 6: Am 15. Tage soll das Massothfest für Jahve gefeiert werden ... 10: Wenn ihr die Ernte geschnitten habt, sollt ihr von eurer Ernte die Erstlingsgarbe zum Priester bringen.
2) Exod. XXIII 15: Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten, 7 Tage sollst du ungesäuerte Brote essen. (Ebenso XXXIV IS.)
§141. Mondmonate. Älteste Feste. Beschaffenheit des jüdischen Jahres. 19
dem Massüthfest steht das Pas sah. Es scheint ursprünglich eine Sühnefeier oder Eeinigung gewesen zu sein, die um die Zeit des Frühlingsvollraondes abgehalten und mit Tieropfern verbunden wurde '. Solche Frühlingsfeiern finden wir mehrfach bei semitischen Völkern; von diesen kann der spätere Gebrauch, die Pfosten des Hauses mit dem Blute der geopferten jungen Tiere zu bestreichen (ein Sühnritus der alten Araber), übernommen sein; in dieser Beziehung war das Passah auch ein Fest der Erstgeburten. Im Laufe der Zeit ent- schwand den Juden die ursprüngliche Bedeutung des Festes ; im Deu- teronomion fällt es schon ganz mit dem Massoth zusammen und hat den Charakter eines Dankfestes zur Erinnerung an den Auszug aus Ägypten; das Schlachten des Viehs, das Essen des Ungesäuerten 7 Tage lang deuten noch auf die Verbindung der ursprünglichen beiden Feste hin. — Die vorstehenden Definitionen des Massoth als eines Festes der Gerstenernte und der späteren Entwicklung des Passah aus diesem Feste geben etwa die Meinungen von Wellhaüsen, NowACK, Benzestgee und Baentsch wieder. Andere, wie Holzin gek, treten dagegen für das Vorhandensein eines ursprünglich einheitlichen Massoth- Pesach, eines nomadischen Frühlingsfestes, ein. E. Schaefer gibt dem Massoth historischen Ursprung : es sei nach der Einwanderung der Israeliten in Kanaan seiner Bedeutung nach verändert worden. Nach Meinhold war das Massoth ein speziell nordisraelitisches Fest, es bezeichnete den Beginn der Frühjahrsernte, des Anhiebs der Sichel in die Saat, und war von Anfang an 7tägig gefeiert. Passah ist ein altes Mondfest und wurde ursprünglich bei Neumond gefeiert (erst Ezechiel setzt es in die Vollmondzeit), siebentägig wurde es durch die Verbindung mit dem Massoth. B. D. Eerdmans findet in den bis- herigen Definitionen hauptsächlich die Bestimmung nicht erklärt, daß beim Passah durch 7 Tage nur ungesäuertes Brot genossen, alles Ge- säuerte bei Juden wie bei Fremden vermieden werden soll, ja selbst bei ihnen nicht vorgefunden werden darf. Er erklärt, daß verschiedene semitische Völker die Pfianzen als mit Seelen begabte Wesen an- gesehen haben; diese Vorstellung bringt den Gedanken mit sich, daß die Pflanzen besonders zur Erntezeit nicht geschädigt werden durften. Da besonders die Gärung als den Pflanzen gefährlich galt, erkläre sich das Gebot, daß man während der Dauer der Frühjahrsernte,
1) Der Name Passah ist noch nicht ganz befriedigend erklärt. H. Zimmern macht darauf aufmerksam (Schradeb, Keilinschriften u. d. Alte Tesiam., III. Aufl., S. 610 Anm. 3), ob nicht der Name Passah von dem babylon.-assyr. i^aMfew (= sich besänftigen) herkommen kann. Mit dieser Ableitung würde die ursprüngliche Be- deutung des Passah als Sühnefest harmonieren. — Meinhold findet einen Zusammen- hang mit dem arab. pasaha = in seinem Glanz erscheinen, klar sein, womit auf die Feier bei Neumond (beim Aufleuchten der Mondsichel) hingewiesen sei.
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20 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
durch 7 Tage, alles Gesäuerte im täglichen Leben fern zu halten ge- habt habe. 2. Das Wochenfest war der Schluß der Frühlings- feier; wie das Passah-Massoth den Anfang derselben machte, nämlich in die Zeit fiel, wo der erste Weizen geschnitten wurde, so bildete das Wochenfest den Schluß der Frühjahrsernte. Schon im Exodus^ heißt es „das Fest der Weizenernte" -. 3. Das Hüttenfest (swccö^ä) fiel auf das Ende des Bauernjahrs, in die Zeit, wo die Arbeit auf den Feldern zu Ende ging, in den Herbst. Es war ursprünglich mehr ein Fest der Obst- und Weinlese, bei welchem man in Hütten aus Laubzweigen wohnte, wurde aber schließlich zu einem Dankfeste an Gott für die gesamte Ernte des x4.ckerbaus. Es heißt daher vor- nehmlich „das Fest Jahves". Im Exodus wird das Fest nur als „Fest der Lese" (des Weins, der Früchte) bezeichnet, während es im Deu- teronomion allgemeiner das Fest der Laubhütten („wenn du den Er- trag deiner Tenne und Kelter einsammelst") genannt wird^. — Auf die mosaischen Feste, die sich aus den drei eben genannten entwickelten, komme ich in § 143 zurück.
Die althebräischen Feste hatten, wie man sieht, einen agrarischen Charakter. Spuren ähnlicher Festfeiern um die Hauptzeiten des Jahres können wir in Asien mehrfach, bei den Ägyptern, Parsen, selbst bis nach China und Japan hin verfolgen. Da bei den Israeliten der Frühling und der Herbst diese Hauptzeiten waren, so werden wir uns die älteste Form der Jalirrechnung in Altisrael so vorstellen müssen, daß man wahrscheinlich vom Frühling zum Herbst und vom Herbst zum Frühling, also nach rohen Halbjahren zählte. Wenn in diesen Halbjahren die Zeit kam, in der die Gerste anfing reif zu ■\^'erden, konnte man den 'ome7' (-irr)* der ersten Garben darbringen, es konnte Massoth gefeiert werden; wurden die Trauben und Baum- früchte reif und durfte die Ernte der Felder eingebracht werden, so konnte man das Hüttenfest begehen. Diese ungefähre Bestimmung der Lage der Feste genügte in den Zeiten, in welchen das Volk nur Ackerbau und Viehzucht betrieb und wo der Zusammenhang der zwölf
1) Exod. XXIII16: Und das Erntefest, der Erstlinge deines Ackerbaus, dessen, was du auf dem Felde ausgesäet hast (sollst du beobachten). XXXIV 32: Und ein Wochenfest sollst du feiern, das Fest der Erstlinge der Weizenernte.
2) Über die Geschichte des Wochenfestes s. die Artikel von H. Oort (s. sub Literat. § 159, Feste) und H. Grimme; letzterer will denn Fest babylonischen Ur- sprung geben, es soll das Fest der Besiegung der PIejaden (sebudt) durch Marduk gewesen sein.
3) Über die Entwicklung der altisraelitischen Feste s. bes. Nowack, Lehrbuch der hebräischen Archäologie, Freiburg i. Br. u. Leipzig 1894, II. Bd , S. 145 — 203; man vergleiche jedoch auch die in unserm vorliegenden Buche § 159 angegebene Literatur.
4) Eigentlich ein Maß der im Feuer gerösteten Körner der frischen Gerste.
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Stämme noch lose war. Handel und Verkehr brachten aber bald die Notwendigkeit einer Zeitmessung mit sich. Diese entwickelte sich aus der alten Heiligung der Neumonde, indem man die immer wieder- kehrende neue Mondsichel verfolgte, und nach den 12 Erneuerungen der Sichel fortzählend, zum Begriffe des Mondjahrs gelangte. Die Gesetzgebung Moses' und die Ausbildung des Jahve- Kultus machte die genauere Festsetzung der Feste gegen die Monate dieses Mond- jahrs nötig ^ Die Neumonde verschoben sich aber gegen die Jahres- zeiten von einem Jahr zum andern. Um also die Zeit der Feste im voraus gehörig angeben zu können, hätten die Israeliten das Ver- hältnis des Mondjahrs zum Sonnenjahr kennen müssen, wodurch sie imstande gewesen wären, vermittelst der Schaltung das Mondjahr in Übereinstimmung mit dem Sonuenjahr zu halten; allein sie kannten die Länge des Mondjahrs nur roh, die des Sonnenjahrs aber noch weniger oder wahrscheinlich gar nicht-. Die Priester wußten sich zu helfen. Wenn der letzte Monat zu Ende ging, fing man an die Saaten der Felder zu beobachten, ob im nächsten Monate etwa die Gerste reifen könnte. War dies voraussichtlich der Fall, so setzte man Massoth-Passah auf den mit dem nächsten Neumonde beginnenden Monat fest; war die Reife der Ähren nicht zu erwarten, so verschob man den Festmonat um eine weitere Lunation. Von da ab bestimmte sich auch die Zeit der übrigen Feste. Da die Reife und die Ernte der Feldfrüchte außerdem noch durch die Witterungsverhältnisse ver- zögert und verfrüht wurde, so blieb die Lage der Feste im Mondjahr fortwährend schwankend. Trotzdem haben sich die Israeliten nicht nur in der alten Zeit, sondern den größten Teil des Altertums hin- durch mit diesem primitiven Verfahren begnügt. Nur die Beobachtung der Monatsanfänge wurde durch sorgfältige Instruktionen über die Konstatierung der ersten Mondsichel späterhin bedeutend verschärft, wie wir sehen werden. Sonst kam ein selbst unzureichendes reguläres Schaltungsverfahren, das zur Not hätte das Sonnen- und Mondjahr miteinander zyklisch ausgleichen können, nicht zustande^. Das ein- flußreiche Priestertum hielt an der unmittelbaren Mond-Beobachtung fest; würde es dies nicht getan, sondern die Erfahrungen verwertet
1) Hierher gehören die Festbestimmungen im Exodus, LeviUcus und Deu- teronotnion.
2) Selbst im Buch Henoch und im Buch der Jubiläen (welche in sehr später Zeit entstanden sind) finden sich noch recht ungenaue Annahmen über die Länge beider Jahresarten. Das Buch Henoch setzt das Mondjahr genau zu 354 Tagen, das Sonnenjahr zu 364 Tagen an.
3) Zu demselben Schluß, daß man das Jahr , irgendwie ergänzt und mit dem Umlauf der Sonne und des Naturlebens in mehr oder weniger genauer Weise in Übereinstimmung gebracht* habe (also ohne reguläre lunisolare Schaltung), kommt auch Ed. König a. a. 0. S. 622.
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haben, die doch über das Verhältnis beider Jahresarten allmählich ohne Zweifel gemacht worden sein müssen, so wäre Israel in derselben Weise zu einer regulären Schaltung geführt worden, wie wir dies bei den nach dem Lunisolarjahr rechnenden Völkern meist sich vollziehen sehen, und die jüdische Zeitrechnung würde schließlich nicht die eigen- tümliche komplizierte Form angenommen haben, die ihr die Rabbinen geben mußten. Von diesem Standpunkt der Betrachtung aus erscheinen deshalb auch die Versuche überflüssig und nicht gerechtfertigt, die man gemacht hat, um durch Hypothesen eine regelmäßige Schaltung des altjüdischen Jahres darzutun ^.
Es erhebt sich nun die Frage nach dem Beginn des Jahres in der ersten Epoche der jüdischen Zeitrechnung. Als Zeiten des Jahresanfangs können, wie aus der Entstehungsweise der Feste hervor- geht, nur das Frühjahr und der Herbst in Betracht kommen. Eine Entscheidung zwischen diesen beiden Jahreszeiten ist nicht leicht, da man Gründe für den Beginn nach der einen wie nach der anderen Jahres- zeit beibringen kann, und die Meinungen darüber, ob das althebräische Jahr in der Epoche bis zum Exil mit dem Herbste oder mit dem Frühling begonnen wurde, sind deshalb noch heute geteilt. Früher neigte man zu der Annahme des Herbstes als Jahresanfang; aber schon Ideler bezeichnete die dafür angeführten Beweise als nicht zureichend ^ In neuerer Zeit hat besonders Wellhaitsen die Ansicht vertreten^, daß die Israeliten während der alten Zeit durchaus das Jahr mit dem Herbste begonnen hätten und daß die Verlegung des Jahranfangs auf den Frühling erst im Exil (mit der Annahme der babylonischen Monate) erfolgt sei. Die neueren Untersuchungen des schwierigen Gegenstandes haben Dillmann, Lotz und besonders Ed. König geführt.
Die Stellen, welche für den Herbst zitiert werden, sind haupt- sächlich jene der alten gesetzlichen Bestimmungen im ersten biblischen
1) H. Ewald (Altertümer des Volkes Israel, 3. Aufl., Göttingen 1866, S. 452 — 458) glaubte Spuren von SOtägigen Monaten zu sehen, und nahm an, daß schon vor Moses den Juden das Sonnenjahr und die Ausgleichung desselben mit dem Mondjahr bekannt gewesen sei. Nach Moses' Zeit soll man die Schaltung (die man von Völkern der Umgebung gelernt hätte) schon angenommen haben. Grätz (Geschichte d. Israel, 1874, I 476) vermutete bis auf die Zeit des Hiskia ein freies Mondjahr (das alle Jahreszeiten durchlaufen hätte) und von Hiskia ab das gebundene Mondjahr (Lunisolarjahr). Eigentümlich sind die Versuche der früheren Chrono- logen, in der sogen. Jobelperiode (s. § 142) einen Schaltzyklus nachzuweiseo. In neuester Zeit hat wieder B. Jacob (Der Pentateuch, Leipzig 1905, S. 370 f.) dem alten Israel ein Sonnenjahr von 12 Monaten zu 30 Tagen zuschreiben wollen.
2) Handb. I 493.
3) Geschichte Israels I, Berlin 1878; Prolegomena z. Geschichte Israels, 3. Ausg., Berlin 1886.
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Kodex', welche das Fest der Weinlese (Hüttenfest) auf den „Ausgang des Jahres" d. h. an das Jahresende setzen. Demnach hätte mit dem Herbste, in welchen das Hüttenfest nur fallen konnte, das neue Jahr anfangen müssen. Dillmann wendet dagegen ein, daß es zweifelhaft bleibe, ob mit dem „Jahresende" hier das wirkliche, kalendarische Ende des Jahrs angegeben sei oder ob nicht vielmehr die Stelle nur auf das Ende eines landwirtschaftlichen oder Bauernjahrs Beziehung habe. Man würde mit dem Anfange eines solchen Bauernjahrs in die schon vorgerückte zweite Jahreshälfte kommen, da die Weinlese in Palästina meist erst in den Oktober, selten noch in den September falle. Diesen Einwand hat König entkräftet, indem er sich nicht allein gegen die DiLLMANNSche Interpretation der Stellen wendet, sondern auch auf spätherbstliche Jahresanfänge bei anderen Völkern hinweist-. Ferner werden die Stellen II Könige XXII 3 und XXIII 22 über die Auf- findung des Gesetzbuchs im Tempel und die Passahfeier im 18. Jahr Josias als Nachweis für den Herbstbeginn des Jahrs gebraucht -^ Für diese Stellen tritt König ein, während Schiaparelli und Lotz ihnen keine Beweiskraft zuerkennen wollen. Auf allgemeine Redewendungen, wie sie I Samuel 1 20 vorkommen * , kann man sich nicht be- rufen, und noch schwächer sind die Zitate von Jesaia XXXVII 30^. Aus den im Bericht der Genesis über den Verlauf der Sintflut an- gegebenen Daten würde folgen, daß ein mit dem Herbste an- fangendes Kalenderjahr bekannt war; allein da neuerdings eine sehr späte Abfassung des Sintflutberichts wahrscheinlich geworden ist, so kann man einwerfen, daß der Verfasser des Berichts den zu seiner Zeit üblichen Brauch nur auf die für ihn längst vergangene vor- mosaische Periode übertragen habe. Dagegen darf man aus der Anordnung im Leviticus*', den ersten Tag des 7. Monats besonders
1) Exod. XXIII 16: Und das Fest der Lese [des Obstes, Öls und Weins] (sollst du beobachten) beim Ausgang des Jahres, wenn du deinen Ertrag vom Felde einsammelst. XXXIV 22: Und das Fest der Lese sollst du feiern an der Wende des Jahrs.
2) Jahre mit Herbstanfängen finden wir z. B. in verschiedenen Zeitrechnungen bei den Griechen (s. § 200); bei den Indern fängt das Lakshmaiia- Jahr wahr- scheinlich im Spätherbst an (s. I 393).
3) XXIII 22: Es war nämlich ein Passah wie dieses nicht gefeiert worden von der Zeit der Richter an, die Israel regiert haben und die ganze Zeit der Könige . . . hindurch. 23: sondern [erst] im 18. Jahre des Königs Josijahu wurde .... dieses Passah .... gefeiert.
4) Dort heißt es nur: Nach Ablauf (oder Umlauf) des Jahrs gebar Hanna einen Sohn und nannte seinen Namen Samuel.
5) Und dies sei dir das Zeichen: zu essen ist dies Jahr der Brach wuchs (Herbst- ernte), im 2. Jahr der Wurzelwuchs ....
6) Levit. XXIII 24: Im 7. Monat am ersten Tage des Monats soll ein Ruhetag sein mit Mahnung durch Lärmblasen und Festversammlung im Heiligtum.
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ZU feiern und durch Lärmblasen anzukündigen, folgern, daß der Neu- mondstag des 7. Monats das Neujahr des bürgerlichen Jahres gebildet hat und in den Herbst fiel. Die letzterwähnte ßibelstelle (sowie Numeri XXIX 1) ist nach Dillmann spät entstanden (vielleicht erst nach Nehemia) und deutet wahrscheinlich schon auf die Sitte unter der Perserzeit, in welcher der Übergang vom Frühjahr auf den Herbst als Jahresanfang aufkam. Ob die Israeliten bei ihrer Zählung der Königsjahre (s. § 142) vom Herbste als Anfang der Jahre ausgingen, ist nicht sicher, aber immerhin möglich.
Die Belege, welche für das F r ü h j a h r als Jahresanfang sprechen, sind zahlreicher. Die Festgesetze der Priesterschrift (Exodus, Deuteron.) gehen alle vom Massöth-Passah d. h. vom Frühlingsmonat aus und schließen mit dem Hüttenfest (Herbst). Besonders deutlich tritt dies Numeri XXVIII Vi. XXIX bei der Aufzählung der 6 mosa- ischen Feste und der Festvorschriften hervor. Im ersten Kodex ^ wird der Monat des Auszugs aus Ägypten, der Ahib d. h. der „Ährenmonat" (Frühlingsmonat) als der erste des Jahres bezeichnet. Wäre der Herbst der Jahresanfang gewesen, so würden die Priester die Ordnung der Feste vom Herbst aus anfangen, es muß also eine alte Gepflogen- heit, das Jahr mit dem Frühling zu beginnen, für sie bestimmend gewesen sein. Die vor und nach dem Exil entstandenen Bücher wie Hesekiel, Esra, Nehemia u. a. rechnen nach dem Frühjahrsbeginn ^ ScHiAPABELLi führt auch Belege dafür an, daß auch beträchtlich vor der Zeit des Exils das Frühjahr als Anfang des Jahres gegolten habe. Es heißt bei Samuel'^, daß David „bei der Wiederkehr des Jahres" den JoAB in den Feldzug sandte. Man könne aus den Annalen der assyrischen Herrscher nachweisen, daß das Frühjahr die gewöhnliche Zeit des Beginns der Kriegszüge war und daß man den Feldzug vor Einbruch des Winters zu endigen trachtete, was bei den damaligen Kommunikationsverhältnissen erklärlich sei. Also wird die Wiederkehr des Jahres im Frühling gewesen sein, vorausgesetzt freilich, daß in der genannten Stelle das bürgerliche Jahr gemeint ist, wie bei der dort gegebenen Erzählung, welche die Begebenheiten volkstümlich darstellt, angenommen werden dürfe. Ähnlich lautet eine Stelle, in der Elias anläßlich eines Krieges gegen Syrien zum König Ahab
1) Exod. XII 3: Dieser Monat (der Ährenmonat) gelte euch als Anfang (der erste) der Monate, als der erste soll er euch gelten von den Monaten des Jahres.
2) Belege bei Ed. König, a. a. 0., S. 636.
3) II Sam. XI 1 : Als das Jahr um war (bei der Wiederkehr des Jahres), sandte David zur Zeit, da die Könige ins Feld zu ziehen pflegen, den Joab aus samt seinen Knechten und sie verheerten die Ammoniter und belagerten Rabba.
§141. Mondmonate. Älteste Feste. Beschaffenheit des jüdischen Jahres. 25
spricht*, und eine andere im 2. Buche der Chronik^, obgleich diese Zitate weniger beweiskräftig sein mögen. Ed. König will dagegen in diesen Stellen keinen Beweis für den Frühjahranfang des Jahrs erkennen, höchstens sei auf Kriegszüge zu schließen, die ,,im nächsten Jahre ^^ unternommen oder erwartet wurden. Mit viel mehr Gewicht darf man aus der Erzählung des Jeremia=^ entnehmen, daß zur Zeit des Königs Jojakin der 9. Monat der „Wintermonat" war, also, wenn wir letzteren in den Dezember oder Januar setzen, daß der erste Monat in den April, der Jahresanfang in das Frühjahr gefallen ist.
Die verhältnismäßig geringe Zahl von biblischen Stellen, welche zur Beurteilung, ob das althebräische Jahr mit dem Herbst oder mit dem Frühjahr begonnen wurde, herangezogen werden können, und die Schwierigkeiten, denen die Auslegung mancher dieser Stellen unter- liegt, sind Ursache, daß die Meinungen über den althebräischen Jahres- anfang auch gegenwärtig noch sehr auseinander gehen. Da sowohl für den Frühjahranfang wie für den Herbstanfang unstreitige Nach- weise aus den biblischen Büchern vorliegen, so sind neuere Gelehrte auf die Hypothese gekommen, daß ein zweifacher Jahresanfang schon seit alter Zeit existiert haben müsse. Besonders Dillmann hat diesen Standpunkt vertreten, indem er neben dem bürgerlichen Herbstjahr ein kirchliches der Priester annahm, welches seit Moses vom Früh- jahr an gerechnet worden sei. Noch weiter geht Lotz, welcher sagt, daß das alte Israel in früher wie in späterer Zeit, überhaupt seit es nach Monaten zählte, immer vom Frühjahr an gerechnet habe. ScHiAPAEELLi sctzt dlc Zeit des Überganges der Zählung vom Herbst auf den Frühling, indem er für die älteste Zeit noch dem Herbst- anfang einiges Recht läßt, in die Zeit Salomos. Gegen die Hypothese von einem gleichzeitigen doppelten Jahresanfang hat sich in neuester Zeit Ed. König* gewendet und die dafür vorgebrachten Beweise ent- kräftet. Dieser Gelehrte kommt zu dem Schluß, daß aus einer Zu- sammenfassung derjenigen Schriftstellen, welche einer gerechtfertigten Kritik zugänglich sind, höchstens die Tatsache hervorgeht, daß etwa um die Zeit, wo das neubabylonische Reich auf Judäa Einfluß aus-
1) I Kön. XX 22: Aber der Prophet trat an den König .... Siehe wohl zu, was du tun willst, denn übers Jahr wird der König von Aram wieder gegen dich ziehen.
2) II Chron. XXIV 23: Bei der Wiederkehr des Jahres rückte das Heer der Aramäer wider ihn an.
3) Jeremia XXXVI 22: Der König saß im Winterhaus, im neunten Monat, während die geheizte Kohlenpfanne vor ihm brannte. 23: Und sobald Jehudi drei oder vier Kapitel (der Rolle des Jeremia) gelesen hatte, schnitt er sie mit deB» Messer des Kanzlers ab und warf sie in das Feuer auf der Kohlenpfanne.
4) A. a. 0. S. 630—633.
26 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
zuüben beginnt ^ (etwa von 600 v. Chr. an), besonders aber seit Hesekiel, der Gebrauch des Frühlings als Jahresanfang durchdringt. Eine allgemeine Annahme des Frühjahrbeginns fand nicht statt, sondern der 7. Monat (Tisri) behielt daneben eine besondere Bedeutung. Hesekiel (XL 1) und Nehemia (II; II L) gehen noch vom Herbst- anfang aus. In der 2. Periode der hebräischen Zeitrechnung trat der Monat Tisri als Anfangsmonat des Jahres wieder ganz in den Vorder- grund.
Wir werden also im ganzen den folgenden Schluß aufstellen dürfen: In der alten Zeit der Hebräer begann das Jahr mit dem Herbst, erst später unter babylonischem Einfluß hat sich der Über- gang auf das Frühjahr vollzogen. Letzterer wird in der Festgesetz- gebung des Priesterkodex durchgeführt, hat aber das alte Herbst- Neujahr nicht zu verdrängen vermocht. Das Volk behielt für sein bürgerliches Jahr den Herbst als Beginn bei - ; der Beginn des Jahrs mit dem Frühling (Nisan) existierte seit dieser Zeit (etwa seit dem Exil) nur für das heilige d. h. das Festjahr.
§ 142. Zählung der Jahre. Besondere Jahresarten.
Einen festen Ausgangspunkt, von welchem an die Folge der Jahre hätte gezählt werden können, treffen wir in der ersten Periode der jüdischen Zeitrechnung noch nicht. Die anfängliche Chronologisierung der Jahre war diejenige, welche wir bei den meisten, mit der Zeit- rechnung noch im Entwickelungsstadium befindlichen Völkern an- gewendet sehen : die Anknüpfung der Jahre an Kriege, Naturereignisse, Bauten u. dgl. Reste solcher Jahrzählungen finden sich noch bei den Propheten ^. Hierher gehört auch die Zählung nach Geschlechtern in der Genesis. Späterhin, noch in der vorexilischen Zeit, bildete sich der Gebrauch, nach Königs jähren d.h. nach den Regierungsjahren der Könige von Juda und Israel zu rechnen, wovon sich zahlreiche Beispiele in den Büchern der Könige und der Chronik vorfinden.
1) Daß in der babylonischen Zeitrechnung das Jahr mit dem Nisannu, dem Frühjahrsmonate, angefangen hat, wurde schon I 125 erwähnt; es wurde aber auch die Möglichkeit angedeutet (1 115), daß das altbabylonische Jahr mit dem TiSritu d. h. im Herbste begonnen worden sein könnte.
2) JosEPHUs (Antiquit. 13, 3) sagt, daß Moses Jnx Verkäufe und Käufe und sonstige Verwaltung die erste Einrichtung beibehielt" d. h. die Jahresrechnung vom Tiäri (Herbst) an.
3) Z. B. Jesaia VI 1: Im Todesjahr des Königs Uzia, da sah ich den Herrn sitzend auf hohem, ragendem Throne. — XX 1: In dem Jahre, da der Tartan (Feldherr) nach Asdod kam, indem ihn Sabgon, der König von Assur sandte. — XIV 28: Im Todesjahre des Königs Ahas war dies Orakel .... Arnos I 1 : Worte des Arnos in den Tagen Uzias, Jebobeams . . . zwei Jahre vor dem Erdbeben,
§ 142. Zählung der Jahre. Besondere Jahresarten. 27
Jedoch werden die Königsjahre nicht vom Tage des Regierungsantritts gezählt, sondern erscheinen bereits auf das Kalenderjahr reduziert, also in der Art, wie es beim Kanon des Ptolemäus mit den Regierungs- jahren der Fall ist. Im Gegensatze zu dem letzteren scheint man aber nicht vordatiert, sondern nachdatiert zu haben, d. h. man rechnete nicht das Jahr der Thronbesteigung als erstes Jahr des Königs, sondern erst das folgende ; es bildete daher das Jahr der Thronbesteigung das letzte Regierungsjahr des vorherigen Königs. Gewißheit über diese Reduktion läßt sich nicht erlangen. Ebenso unsicher bleibt, ob als Anfang der reduzierten Königsjahre der Herbst oder der Frühling angenommen worden ist; einige Stellen sprechen für den Herbst, andere, wie jene bei Jeremia und in den Königsbüchern, welche Gleichungen zwischen den Jahren judaischer und babylonischer Könige geben, für das Frühjahr; letztere Art Rechnung geschieht vielleicht nach dem Vorbilde der Babylonier, welche ihre Jahre vom Frühling aus zählten. Neben der Rechnung nach den Jahren der Könige kommen wenig andere vor, wie etwa jene vom Auszuge Israels aus Ägypten^ und von der Errichtung des ersten Tempels-. Zählungen nach einer eigentlichen Ära finden wir erst in der zweiten Periode der jüdischen Zeitrechnung.
In den Schriften des Alten Testaments werden noch einige be- sondere Arten von Jahren erwähnt: das Jahr der Freilassung, das Erlaß jähr, das Sabbatjahr und das Jo bei jähr. Die beiden ersteren, das Jahr der Freilassung und das Erlaßjahr, sind beide siebenjährige Zeitkreise, durch welche nationalökonomische Ver- hältnisse des Volkes geordnet werden sollen. Das Jahr der Frei- lassung wird im ersten Kodex erwähnt, sowie später im Deuteronomion, bei Jeremia und Ezechiel'\ und bezieht sich auf das Freigeben der jüdischen Sklaven in jedem siebenten Jahre des Dienstverhältnisses.
1) I Kön. VI 1: Im 480. Jahre nach dem Auszug Israels aus dem Ägypterland, im 4. Jahre im Monat Siw, dem 2. Monat, der Regierung Salomos über Israel, da baute Jahve den Tempel.
2) I Kön. IX 10: Nach Ablauf der 20 Jahre, während welcher Salomo an den beiden Bauwerken, dem Tempel Jahves und dem Palast, gebaut hatte . . .
3) Exod. XXI 2: Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, so soll er dir 6 Jahre lang dienen, aber im siebenten soll er frei ausgehen, ohne daß er Entgelt zu zahlen hätte. — Deuteron. XV 12—18: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so mag er dir sechs Jahre dienen, aber im siebenten Jahr entlasse ihn frei von dir. — Jeremia XXXIV 13: Ich habe einen Bund gemacht mit euren Vätern zur Zeit, als ich sie aus Ägypten führte, auf folgende Bedingung. 14: Im 7. Jahre sollt ihr entlassen ein jeder seinen hebräischen Volksgenossen, der sich dir verkauft und dir 6 Jahre gedient hat, und du sollst ihn frei von dir lassen. — Ezechiel XLVI 17: Wenn der Fürst eine Grabe von seinem Erbbesitze einem seiner Diener gibt, so soll sie ihm (nur) bis zum Jahre der Freilassung gehören, dann aber soll sie zurückfallen an den Fürsten.
28 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden,
Diese gesetzliche Vorschrift tritt nach dem Exil zurück und erscheint erst später wieder, und zwar in Verbindung mit dem Jobeljahre. Einen ähnlichen Zweck verfolgt das Erlaßjahr: es soll der Verarmung des Volkes steuern und sucht diesen Zweck dadurch zu erreichen, daß es alle 7 Jahre zu einem Nachlaß der Schulden seitens der Gläubiger an die Schuldner verpflichten will^. Das Erlaßjahr ist alt, scheint sich aber nicht viel über die Zeit des Exils erhalten zu haben und ist wie das Jahr der Freilassung in die Jobelperiode übergegangen. Das Sabbatjahr, eine sehr alte gesetzliche Bestimmung, war eine siebenjährige Periode, die aus der Übertragung der Sabbatheiligung auf die fruchtspendende Natur hervorging. Es sollte dem Ackerbau, der in Kanaan anfänglich noch nicht in genügender Ausdehnung und wahrscheinlich nicht rationell betrieben wurde, eine Unterstützung sein, indem angeordnet wurde, daß der bewirtschaftete Boden in jedem siebenten Jahre unbenutzt, brach liegen gelassen werden sollte, um auch der Natur ein Ruhejahr zu gewähren-. Das Sabbatjahr war ursprünglich wahrscheinlich so gemeint, daß man es nicht gleichzeitig im ganzen Lande, sondern abwechselnd in einzelnen Teilen handhaben sollte, da man sonst die Gefahr einer Hungersnot heraufbeschworen hätte. Die Vorschrift wurde aber nicht strenge gehalten, zur Zeit des Jeremia scheint sie schon seit einigen Jahrhunderten nicht beobachtet worden zu sein. Erst in nachexilischer Zeit, in welcher vermutlich die Schlußredaktion des Pentateuchs vollzogen wurde, kommt die Be- stimmung wieder zum Vorschein (s. die unten angeführte Stelle Levit XXV 3), wird aber jetzt für das ganze Land vorgeschrieben. Damit wurde aus der ursprünglich wohltätigen Absicht ein drückendes Gesetz, das bisweilen unangenehme Folgen zeitigte. Dennoch hat
1) Deuteron. XVI: Nach je sieben Jahren sollst du einen Erlaß gewähren. 2: Erlassen soll jeder Grläubiger sein Handdarlehen an seinen Nächsten ... 9: Hüte dich, daß in deinem Herzen nicht der nichtswürdige Gedanke aufkommt, das 7. Jahr, das Erlaßjahr nahet, und dein Auge dann scheel auf deinen armen Bruder blicke und du ihm nichts gibst ... 11: Öffne deine Hand für deinen elenden und armen Bruder in deinem Lande. — XXXI 10: Moses gebot ihnen: Nach je 7 Jahren zur Zeit des Erlaßjahres, am Laubhüttenfest .... soll dies Gesetz vor ganz Israel vorgelesen werden .... 13: Auch ihre Kinder sollen es hören. — Nehemia X32: . . . daß sie während des siebenten Jahrs das Land un- bebaut liegen ließen, und daß wir jede Pfandforderung (in diesem Jahre) fallen ließen.
2) Exod. XXIII 10: Sechs Jahre hindurch sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einernten , 11 : aber im 7. Jahre sollst du es brach liegen lassen und es preisgeben, damit sich die Armen unter deinem Volke davon ernähren, und was sie übrig lassen, mögen die wilden Tiere fressen. — Levit. XXV 3: Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag einbringen , 4 : aber im 7. Jahre soll das Land eine vollkommene Ruhezeit halten.
§ 142. Zählung der Jahre. Besondere Jahresarten. 29
man an der Beobachtung der Sabbatjahre in der nachexilischen Zeit, wenn auch mit verschiedenen Unterbrechungen, festzuhalten ver- sucht, und es lassen sich tatsächlich mehrere solche Sabbatjahre historisch nachweisen. Da diese Jahre in die zweite Periode der jüdischen Zeitrechnung fallen, komme ich in § 147 auf die Sabbat- jahre zurück.
Das Jobeljahr hat seine Entstehung in den vorerwähnten Jahresarten zu suchen. Die Erlaßjahre, die Jahre der Freilassung und die Sabbatjahre verfielen zum Teil mit der Zeit und wurden nicht immer beobachtet. Da nun nach dem Exil eine Neugestaltung des jüdischen Staatslebens und durch Esra und JSfehemia eine Kodifikation und Reform der alten Gesetzgebung vorgenommen wurde, dachte man auch daran, die Beobachtung jener alten Jahre zu erleichtern; aus diesem Bestreben ging eine fünfzigjährige Periode hervor, die Jobelperiode. Demgemäß stellt das Jobeljahr eine Vereinigung der alten gesetzlichen Bestimmungen über den Erlaß, die Freiheit der Sklaven und die Ruhe des Ackers vor. In jedem 50. Jahr soll der Acker brach liegen gelassen werden. „Jeder als Sklave verkaufte Hebräer soll zu seiner Familie, jedes veräußerte Grundstück zu seinem Urbesitzer zurückkehren. Überhaupt sollen Äcker, Gärten, Häuser in olfenen Städten nicht für die Dauer verfallen, sondern nur zeitweise bis zum Jobeljahre verkauft werden, denn der Boden gehört nicht den Besitzern, sondern Gott. Auch innerhalb einer Jobelperiode darf der Eigentümer oder Verwandte die veräußerten Grundstücke auslösen. Innerhalb einer befestigten Stadt kann ein Haus nur innerhalb eines Jahres ausgelöst werden, denn die Städte gehören dem Lande usw."^ Wir finden also das Jobeljahr in der späteren Priesterschrift vor-; es führt den Namen h^v (jahaT) Halljahr, weil es im Herbste des 50. Jahres durch Stöße in das Hörn (ßofar) dem Volke eröffnet wurde, und heißt auch das Freiheitsjahr (Ezechiel XLVI 17) , da es
1) GßÄTZ, Geschichte d. Juden II, 1. Hälfte, 1875, S. 199.
2) Levit. XXV 8: Sodann sollst du dir 7 Siebente von Jahren, d. h. sieben Jahre siebenmal, abzählen, so daß dir die Zeit der sieben Jahrsiebente 49 Jahre beträgt, 9: und sollst die Lärnatrompeten im 7. Monate am 10. Tage dieses Monats erschallen lassen .... 10: und ihr sollt dann das 50. Jahr heiligen und einen Erlaß im Lande für alle seine Bewohner ausrufen lassen; ein Jobeljahr soll es für euch sein , und ein Jeder soll darin wieder zu seinem Besitz zurück- gelangen .... 11: Ihr sollt in ihm nicht säen und nicht ernten ... 15: Unter Berechnung der Zahl der Jahre (die) seit dem (letzten) Jobeljahr (verflossen sind) sollst du deinem Nächsten abkaufen, und nach Maßgabe der (hh zum Jobeljahr noch ausstehenden) Ertragsjahre soll er dir verkaufen .... 17: und ihr sollt dabei einander nicht drücken, du sollst dich furchten vor deinem Gott . . . [Bis zum Schluß (55) werden weiter die Kechtsbestiinmungen über die Erwerbung von Grund und Boden, Haus und Gut usw. auseinandergesetzt.]
30 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
die Wiederherstellung des verkauften oder verpfändeten Besitzes und die Freiheit der Sklaven brachte. — Es ist sehr auffällig, daß das Jobeljahr alle 50 Jahre in der Weise, wie es den eben angeführten Bestimmungen entspräche, nicht gefeiert worden ist, denn in der ganzen Zeit nach dem Exil läßt sich kein Nachweis für diese Feier erbringen. Nur Levit (s. S. vorher und Numeri XXXVI 4) nennen das Jobeljahr; im ersten Kodex und im Deuteron, wird es aber nicht erwähnt, und auch die Propheten kennen es vermutlich nicht, da Jesaia und Micha^ gegen die unrechtmäßige Anhäufung von Keichtümern in einzelnen Händen predigen, was sie nicht nötig gehabt hätten, wenn das Jobel- jahr zu ihrer Zeit wirklich beobachtet worden wäre. Unter den viel späteren Quellen nennen das Jobeljahr das Buch der Jubiläen, Philo und JosEPHUs, aber diese stützen sich nur auf die Stelle im Leviticus. Und doch hätte das Jobeljahr, wenn es gehalten worden wäre, irgendwo vermerkt werden müssen, da es eine Aufsehen erregende Feier vorstellte. Hierzu kommt noch das Bedenken, daß die 50 jährige Jobelperiode mit der 7 jährigen des Sabbatjahrs kombiniert wird, ob- wohl beide Zyklen in ganz verschiedenen Jahren ablaufen würden, die Jobelperiode im 50., 100., 150. . . . Jahre, das Sabbatjahr im 7., 14., 21. . . 49., 56., 63. . . . Jahre. Es werden also im Leviticus zwei verschiedene Perioden unter eine gemeinsame Gesetzesvorschrift zu bringen versucht, obwohl sie sich bei der Ausführung widersprechen mußten. Anderseits ist recht sicher, daß das Sabbatjahr bald nach dem Exil im Judentum wieder eingeführt und auch gehalten worden ist, während die Feier des Jobeljahrs nicht nachgewiesen werden kann. Wie die Verbindung des Sabbatjahrs mit dem Jobeljahre in dem Priesterkodex zustande gekommen ist, weiß man nicht. Well- hausen vermutet, daß die Gesetzessammlung Levit. XVII— XXVI ehemals nur die Bestimmung über das Sabbatjahr enthalten hat und daß das Jobeljahr später darin interpoliert worden ist. Eine solche Verbindung alter und neuer Gesetze kann in der Zeit nach Esra von jenen versucht worden sein, welche den Priesterkodex zuletzt bearbeitet haben. Daß diese Verbindung späten Ursprungs sein muß, sieht man schon daraus, daß die neue Bestimmung auf eine sehr wesentliche Erleichterung der Lasten, die dem Volke durch die genaue Beobachtung des Sabbatjahrs erwachsen waren, abzielt.
Es ist oben auf eine Schwierigkeit hingedeutet worden, die in der Zählung der Jahre beider Perioden liegt. Nimmt man nach dem
1) Jesaia V 8: Wehe denen, die Haus an Haus rücken, Feld an Feld reihen, bis kein Raum mehr ist — und ihr allein behauset seid inmitten des Landes . . . — Micha 112: Wehe denen, welche die Felder begehren und sie rauben, Häuser und solche nehmen, die einen Mann und sein Haus, einen Menschen und sein Erbe vergewaltigen.
§ 142. Zählung der Jahre. Besondere Jahresarten. 31
Wortlaute von Levit XXV 10 die Länge der Jobelperiode zu 50 Jahren an, wie es sämtliche jüdische Autoren und viele christliche tun, so ist das 49. einer solchen Periode das 7. Sabbatjahr, das 50. Jahr das Jobeljahr und das 51. das erste Jahr des nächsten Sabbatjahr-Zyklus, das 99. Jahr wieder das 49. dieses Sabbatjahr-Zyklus, das 100. das neue Jobeljahr usw. Es tritt also, wie man sieht, eine Unter- brechung der regelmäßigen Folge in der Reihe der Sabbatjahre ein. Historisch steht aber durch die Intervalle tatsächlich gefeierter Sabbat- jahre fest, daß die Siebenjahrreihe des Sabbatjahr-Zyklus nicht unter- brochen worden ist. Außerdem würde man, falls die eben erwähnte Anordnung der Jahre beobachtet worden wäre, in zwei aufeinander folgenden Jahren, dem 49. und 50., dem 99. und 100. usw. die Äcker brach haben liegen lassen müssen, um den Begriffen „Ruhe- jahre" zu genügen, die sowohl im Sabbatjahre wie im Jobeljahre liegen. Die letztere Forderung würde das Jobeljahr in das Gegenteil von dem verkehrt haben, was die Gesetzgeber beabsichtigten: in eine drückende Bestimmung statt in die einer Erleichterung. Die alten Chronologen haben deshalb nach Auswegen gesucht, um beiden Perioden zugleich mit einer Erklärung Genüge zu tun. R. Jehüda (2. Hälfte des 2. Jahrh.) nahm an, die Dauer der Jobelperiode sei als nur 49 jährig zu verstehen; dann unterbreche das Jobeljahr die Regel- mäßigkeit der Sabbatjahrreihe nicht. Es wäre nämlich das 50. Jahr, das Jobeljahr, zugleich das erste des folgenden Jobeljahr -Zyklus; dadurch bleiben das 49., 56., 63. . . . 98. Jahr Sabbatjahre. Derselben Ansicht waren die Gaonim K Allein hierdurch wurde die Schwierigkeit, zwei einander folgende Brachjahre gelten lassen zu müssen, nicht beseitigt. Scaliger, Petavius, Des Vignoles u. a. nahmen daher zwar ebenfalls 49 Jahre als Länge der Jobelperiode an, aber sie ließen das letze Sabbatjahr mit dem Jobeljahre zusammenfallen: das 49. Jahr wäre Sabbatjahr und Jobeljahr, das 56., 63., 70. . . . wären Sabbatjahre, das 98. Jahr wiederum Sabbat- und Jobeljahr zugleich. Das Jobeljahr würde sich also von den anderen 6 Sabbatjahren eines Zyklus nur durch seine besondere Festlichkeit unterschieden haben-. Um die im Hinblick auf äen Wortlaut der Levitikusstelle immerhin be- denkliche Annahme einer 49 jährigen Periode zu stützen, hat Zucker-
1) Gaonim waren die Vorsteher jüdischer Schulen; sie lebten in der Zeit nach der Redaktion des Talmud.
2) Ewald , Altertümer d. Volk. Isr. , S. 496 , nimmt an , daß die erste Hälfte des ersten Jahrs der 50jährigen Periode nicht mitgezählt wurde und ebenso nicht die zweite Hälfte des letzten (50.) Jahres, wenn die Reihe der Sabbat- und Jobel- jahre zu V)estimmen war. Die Grenze des Jobeljahrs bildete also nicht das mit dem Frühling anfangende 50., sondern die letzte Hälfte des 49. und die erste des 50. Jahrs, was man im gewöhnlichen immerhin das 50. nennen könne.
32 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
MANN dieselbe als eine wichtige astronomische Gleichung angesehen; es sind nämlich 49 tropische Sonnenjahre gleich 606 synodischen Mondmonaten bis auf eine Differenz von etwa IVs Tagen (49 Sonnen- jahre == 50 Mondjahre -h 6 Mondmonate Vj^ Tage). Man habe daraus ersehen können, daß nach je 49 um die Saatzeit anfangenden Sonnen- jahren das Ende des halben Mondjahrs um IVs Tage gegen den Schluß des Sonnenjahrs zurückblieb; wenn die Zeit der 50. Saat herankam, konnte man auf die Ausgleichung der Sonnen- und Mond- bewegung aufmerksam werden i. In ähnlicher Weise sieht Feank in der 49jährigen Jobelperiode einen Schaltzyklus, in welchen man 18 Monate, und zwar einen 30tägigen Monat alle 2 oder 3 Jahre, ein- geschaltet habe. Aber diese astronomischen Hypothesen haben keinen Halt in der alten Hebräerzeit ; wir wissen jetzt sicher, daß die Juden nicht nur in der ersten Periode ihrer Zeitrechnung, sondern auch noch in der zweiten keine reguläre Schaltung gekannt haben und daß sie nur nach der Empirie vorgegangen sind (s. § 145), also hat es keinen Sinn, ihnen eine so genaue Kenntnis des Mond- und Sonnen jahrs zu- zuschreiben, wie sie die obigen Rechnungen erfordern würden.
§ 143. Die mosaischen Feste.
Im § 141 sind die ältesten Feste erwähnt worden, welche von den Israeliten wahrscheinlich schon in Kanaan übernommen sind. Es waren, wie dort bemerkt, drei agrarische Feste, welche in der Zeit des Frühlingsbeginns und der Frühjahrsernte und beim Abschluß der Gesamternte und der jährlichen Feldarbeit abgehalten wurden. Die mosaischen Feste haben sich unmittelbar aus diesen entwickelt.
a) Das P a s s a h hat den Charakter einer ehemaligen Sühnefeier in der mosaischen Gesetzgebung ganz verloren, aber der frühere Zusammenhang mit dem Massöth-Feste ist noch sichtbar, indem nicht nur in den Schriften beide Feste, das Pesach und das chaq hamasöth (Fest der ungesäuerten Brote, Festum azymorum) deutlich voneinander unterschieden werden, sondern auch die das letztere Fest charakteri- sierende Vorschrift, „ungesäuerte Brote" zu essen, hinter das eigent- liche Passah (vom 14. bis zum 21. Tage) gesetzt wird. Die Sühne- feier, deren vornehmsten Teil ehemals wahrscheinlich gemeinsame Opfermahlzeiten bildeten, erscheint in ein häusliches Fest zum Ge- dächtnis an den Auszug aus Ägypten umgewandelt und soll jetzt
1) Auf dieses astronomische Verhältnis weist in neuester Zeit auch Schia- PARELLi hin (jedenfalls ohne Zückermanns Hypothese zu kennen), bemerkt aber ebenfalls, daß eine Kenntnis des 49jährigen Zyklus bei den Juden keinesfalls vorauszusetzen sei.
§ 143. Die mosaischen Feste. 33
von jedem einzelnen gehalten werden. Das Passah erfordert das Opfer des jungen Tiers, das Massoth die Erstlinge der Frühjahrsernte; das Doppelfest, dessen Name Passah späterhin zu einer gemeinsamen Bezeichnung gebraucht wird, kann daher nur in das Frühjahr fallen. Demgemäß setzt Moses das Fest in den „Ährenmonat" ÄMh, und zwar, mit Erinnerung an den lunaren Charakter des Festes, auf den 14. Tag, den Vollmondtag. Die Feier ^ beginnt an diesem Tage abends mit dem Schlachten des Opferlamms, dann folgt das Festmahl durch die Nacht hindurch bis zum Morgen des 15. Tages. Dieser letztere Tag und der Schlußtag des Massoth, der 21., sind strenge Sabbattage, an denen jede Arbeit verboten ist. Das Essen der ungesäuerten Brote wird vom 14. bis einschließlich 21. Tag vorgeschrieben; am 16. ist das 'omer, die reifen Ähren der eben geernteten Gerste, darzu- bringen. Eine späte Bestimmung'^ erleichtert das Passah für jene, die aus einem triftigen Grunde an der Feier nicht teilnehmen konnten : diese dürfen es im zweiten Monat begehen.
b) Das Wochenfest (Pflugs tf est) , der Schluß der Frühlings- feier, erhält durch das mosaische Gesetz seine feste Zeit: sieben Wochen nach Passah (so lange pflegte die Frühjahrsernte in Palästina zu dauern) soll es abgehalten werdend Das Fest heißt meist das
1) Exod. XII 6: Ihr sollt es (das junge Lamm) bis zum 14. Tage dieses Monats aufbewahren und die ganze Gemeinde Israel soll es schlachten gegen Abend .... 15: Sieben Tage sollt ihr ungesäuerte Brote essen; gleich am 1. Tage sollt ihr den Sauerteig aus euren Häusern schaffen, denn jeder, der Gesäuertes ißt vom 1. bis zum 7. Tage, der soll aus Israel ausgerottet werden. 16: Am 1. Tage sollt ihr eine Festversammlung im Heiligtum und am 7. Tage ebenfalls eine Fest- versammlung im Heiligtum halten; keine Arbeit darf an ihnen verrichtet werden, nur was der einzelne an Nahrung nötig hat, das allein darf von euch bereitet werden. 17: So beobachtet denn die Verordnung der ungesäuerten Brote, denn an eben diesem Tage habe ich eure Heerscharen aus Ägypten herausgeführt, darum sollt ihr diesen Tag in euren Generationen als eine Einrichtung auf ewige Zeiten be- obachten. 18: Im 1. Monat am 14. Tage des Monats am Abend sollt ihr ungesäuerte Brote essen bis zum 21. Tage des Monats am Abend. 19: 7 Tage lang soll kein Sauerteig in euren Häusern zu finden sein . . . [vgl. XXIII 15]. — Levit. XXIII 5: Im 1. Monat am 14. Tage gegen Abend soll die Passahfeier stattfinden. 6: und am 15. Tage das Massothfest für Jahve .... 8: und Feueropfer sollt ihr 7 Tage lang darbringen ... — Deuteron. XVI 1: Achte auf den Monat Abib und ver- anstalte das Passah für Jahve deinen Gott, denn im Monat Abib hat Jahve dich bei Nacht aus Ägypten weggeführt [folgen bis 8 die Opfervorschriften]. — Vgl. Nuvi. XXVIII 11—25.
2) Num. IX 10: Wenn irgend jemand von euch oder eueren Nachkommen sich an einer Leiche verunreinigt hat oder auf einer weiten Reise begriffen sein sollte, so soll er doch das Passah für Jahve begehen. 11 : Im zweiten Monat am 14. Tage gegen Abend sollen (solche) es begehen.
3) Levit. XXIII 15 : Dann sollt ihr von dem Tage nach dem Sabbat , von dem Tage ab, an dem ihr die Weihegabe dargebracht habt, sieben Wochen ab- zählen, volle Wochen sollen es sein. 10: bis zu dem Tage, der auf den 7. Sabbat
Ginzel, Chronologie II. 3
34 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
„Fest der Wochen" (chaq sahuot), wird aber auch „Tag der Erstlinge" (jom habicurim) oder „Erntefest" (chaq haJcasir) genannt, nach den Gaben des Weizens, welche vorzugsweise geopfert wurden ; bei Philo heißt es „Fest der Wochen" (£opTY] -wv £ßBo[j.aBo)v), bei dem Verfasser des Buches Tobias ayia zr.zoc £i3Bo[jLaBcov (Fest der sieben Wochen), bei den Kirchenschriftstellern sop-r) ty]? xsvirYixoaTY]? oder 7:svT/]xoffT^ (das Fest des 50. Tages), woraus die jetzt noch üblichen Bezeichnungen Pentecoste und Pfingsten entstanden sind. Bei Josephus heißt das Fest auch äaapO-a (Festversammlung).
c) DasHüttenfest, welches wir als Dankfest am Schluß des Bauernjahrs schon angetroffen haben, wird auf den 15. Tag des siebenten Monats angeordnet'. Es heißt nach den Hütten (succoth), die aus Baumzweigen geflochten waren und in denen man während der Jahresernte auf dem Felde wohnte, „Laubhüttenfest" (chaq hasuccoth) ; auch die Bezeichnung „Fest der Einsammlung" {chaq haasif), mit Beziehung auf die frühere Bedeutung als Fest der Obst- und Wein- lese, kommt vor. Wegen der am 8. Tage vorgeschriebenen Ver- sammlung im Tempel wird es noch »T^ity 'asereth (Versammlung) genannt. Bei Philo heißt das Laubhüttenfest (7XY]ai, bei den griechischen Schriftstellern <7XY]vo7rYiYiai , crxT^vwjj-aTa , sopr?] twv tx-^ivwv, in der In- schrift vonBerenike^ C)XYivo7iYjYiai. Der 15. und 22. Tag des siebenten Monats waren durch Verbot der Arbeit geheiligte Sabbate.
folgt, sollt ihr fünfzig Tage abzählen und dann Jahve ein Speisopfer von neuem Getreide darbringen. — Deuteron. XVI 9: Zähle dir 7 Wochen ab, von da ab, wo man die Sichel an den Halm legt, beginne 7 Wochen zu zählen. 10: Dann ver- anstalte das Wochenfest für Jahve an freiwilligen Gaben .... — Vgl. Num. XXVIII 26-31.
1) Levit. XXIII 34: Am 15. Tage dieses siebenten Monats soll das Hütten- fest sieben Tage lang Jahve zu Ehren stattfinden. 35: Am ersten Tage ist Fest- versammlung am Heiligtum , keine Werktagarbeit dürft ihr an ihm verrichten. 56": Sieben Tage lang sollt ihr Feueropfer darbringen, und am achten Tage sollt ihr (abermals) Festversammlung am Heiligtum halten und für Jahve Feueropfer darbringen, die Asereth ist es, keine Werktagarbeit dürft ihr (an ihr) verrichten. — Deuteron. XVI 13: Das Laubhüttenfest feiere sieben Tage lang, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und Kelter einsammelst. — Vgl. Num. XXIX 12—35. — Nehemia VIII 15: Ziehet hinaus ins Gebirge und bringt Olivenlaub und Laub vom Ölbaum . . . und sonstiges Laub . . . um Hütten zu machen nach Vorschrift.
2) Die oben erwähnte Inschrift aus Berenike (in Cyrenaica) wurde in Tripolis gefunden, nach Aix (Provence) gebracht und befindet sich gegenwärtig im Museum von Toulouse {Corp. Inscr. Graec. III n. 5361; Catalogue des Atitiqu. du Musee de Toulouse 1866, n. 225). In der Inschrift heißt es: im 55. Jahre am 25. Phaophi zur Zeit der Laubhüttenversammlung (*'Eirouc ve $a559 >i£, e-t au/loyou t^c axr,vo- TTTiYiac). Die Ermittelung der Ära, nach welcher in der Inschrift datiert ist, haben schon Wesseling (1738) Fbäbet, de la Näuze und Gibert (1754), später wiederum Wieseler (1843), Gumpach (1848), Anger, Fbankel (1850), Marquardt (1881) ver- sucht. Die Hypothesen, sowie Literatur und Text findet man bei E. Schüber, Gesch. d.jäd. Volkes im Zeitalter Jesu Christi, 3. Bd., 4. Aufl., Leipz. 1909, S. 79—81
§ 143. Die mosaischen Feste. 35
d) Zu diesen drei alten Festen tritt in der mosaischen Gesetz- gebung der Versölinungs-oderAuslösungstag {jom haJcippurim), ein strenger Fasttag, von Philo vYjffTsia? sopTTJ (Fest des Fastens) ge- nannt. Dieser neue Festtag fällt 5 Tage vor dem Hüttenfest, auf den 10. des 7. Monats und bildet eine Vorfeier für das letztere Fest. Es ist als Vorbereitung, Tilgung der Sünden und der Unreinheit, als eine Aussöhnung mit Gott aufzufassen, um das Dankfest des Herbstes würdig feiern zu können. Der Tag sollte ein Ruhetag, verbunden mit strengen Fasten ^, sein und wird als solcher Jetzt noch gehalten ^.
zusammengestellt. Einige Autoren nehmen an , daß es sich in der Inschrift um Jahre der Ära des Aügüstus (30 v. Chr., s. I 226) handle, andere, daß nach dem ägyptischen Wandeljahre gerechnet sei; wieder andere gehen von historischen Gründen aus und suchen nach einer lokalen Ära. Nauze fand als erstes Jahr der Ära 96 oder 95, Fbebet 88 oder 87, Gibert 67, Wieseleb, Gumpach u. a. 29 oder 30 v. Chr.; s. auch neuestens Westberg, Die biblische Chronol. nach Flav. Josephus, Leipz. 1910, S. 101 — 103; nach einer mir zugegangenen brieflichen Mitteilung hat sich Westbebg zuletzt für die Gleichung 55. Jahr = 19 v. Chr., also 1. Jahr der Ära 73 v Chr. entschieden. Schürer hat das von Gibert an- gegebene Jahr 67 v. Chr. als das wahrscheinlichste angenommen , die Inschrift würde dann in das Jahr 13 v. Chr. gehören. Für die technische Chronologie hat die vereinzelte Datierung zu wenig Wichtigkeit; da außerdem die mitsprechenden chronologischen und historischen Fakta zu einer Entscheidung nicht ausreichen, begnüge ich mich mit vorstehenden Notizen.
1) Levit. XVI 29: Am 10. Tage des siebenten Monats sollt ihr fasten und keinerlei Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremde, der in euerer Mitte weilt. 30: Denn an diesem Tage soll man euch Sühne verschaffen, um euch zu reinigen , von allen eueren Sünden sollt ihr da vor Jahve rein werden. 31 : Ein Tag unbedingter Ruhe soll er für euch sein und ihr sollt fasten, das ist für ewige Zeiten gültige Satzung. — XXIII 31: Keinerlei Arbeit dürft ihr an ihm verrichten. 32: Ein Tag vollkommener Ruhe soll es euch sein und ihr sollt euch kasteien; am 9. Tage des Monats am Abend, von diesem bis (zum nächsten) Abend sollt ihr den euch befohlenen Ruhetag halten. {Num. XXIX 7 — 11^
2) C. V. L. Charlier will den Versöhnungstag mit der Orientierung der alt- jüdischen Tempel in Verbindung bringen (s. sub Literatur § 159, Feste); an diesem Tage seien um 500 v. Chr. die Strahlen der Sonne längs der Hauptachse der Tempel in das Allerh eiligste gefallen. Die Vorbedingungen dieses Versuches, welcher die phantastischen Spekulationen Lockyers über die Orientierungsbedeutung der ägyptischen und anderer Tempel (s. Nachträge zum I. Bande [zu S. 153] im vorliegenden II. Band) zum Vorbilde hat, sind an sich schon bedenklich. Über die Orientierung der altjüdischen Tempel ist sehr wenig bekannt, vom salomonischen Tempel nur, daß er ,nach Osten" gerichtet gewesen sein soll: ,Ein monumentaler Beweis für die Richtigkeit der Annahme wird sich niemals führen lassen* (H. Nissen, Orientation, Studien z. Geschichte d. Religion, Berlin 1906, S. 67). Ferner gehört die Einsetzung des Versöhnungstages erst in die verhältnismäßig jüngere Zeit des Alten Testaments (s. oben). Schließlich setzt der Versuch Chabliebs das Vor- handensein einer soweit geordneten Zeitrechnung voraus, daß man eine Bestimmung der Äquinoktialtage mit einiger Sicherheit vornehmen konnte. Nach allem, was in den obigen Paragraphen über die altjüdische Zeitrechnung vorgetragen werden mußte (s. bes. § 145 u. 146), war im 5. Jahrb. v. Chr. noch die Schaltung der
3*
36 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
e) Das Posaunenfest ist ebenfalls ein neues Fest, das in der Priesterschrift auftritt; durch dasselbe wird der Neumond, der erste Tag des siebenten Monats, geheiligt. Früher scheint dieser Neumondstag vor den übrigen durch keine besondere Feier ausge- zeichnet worden zu sein. Er soll jetzt durch Blasen auf der Posaune dem Volke als Festtag angekündigt werden ^ und heißt deshalb Jörn truah (der Truah-Tag ; von jubeln, schreien, Lärm machen). Bei Philo heißt das Fest aaXTctyywv sopTTj. Wie schon oben (S. 23 f.) erwähnt, schließt man gegenwärtig aus dieser Feier des ersten Tages des siebenten Monats, daß es sich hier um die Feier des neuen Jahres handelt und daß letzteres (das bürgerliche Jahr) damals im Herbst begonnen worden ist. Dies trifft mit der Ansicht überein, die wir über den ehemaligen Jahresanfang als Schlußresultat haben aufstellen müssen (S. 26) : daß der Neujahrsbeginn mit Herbst der althebräische und volkstümliche war und daß der Jahresanfang im Frühjahre erst seit dem Exil aufkam. Das Posaunenfest ist also vermutlich ein kirch- liches Fest, welches durch die Festsetzung auf den Neumond des be- ginnenden Herbstes den Jahresanfang besondere einweihen sollte. Dieser Monat war für das ackerbauende Volk ohnehin der wichtigste des ganzen Jahres, denn er brachte ihm Gewinn oder Verlust durch den Ertrag der Ernte, daher war der Neumond, der diesen Monat ein- leitete, einer besonderen Ankündigung würdig.
Zu den mosaischen Festvorschriften gehört schließlich noch die Heiligung der Sabbate^. Während diese ursprünglich Euhetage oder Tage freudiger Zusammenkünfte des Volkes (mit gemeinsamen Opfermahlzeiten) waren, wurden sie späterhin zur Verehrung Jahves bestimmt.
B) Ton Esra bis ß. Juda hanasi.
§ 144. Monatsnamen und Jahresanfang.
Es wurde schon darauf hingewiesen (S. 12), daß die alten kanaanäischen Monatsnamen etwa im 1. Jahrtausend v. Chr. in der
Jahre eine willkürliche, und mit der Bestimmung der Jahrespunkte stand man erst im 2. Jahrh. im Anfange.
1) Levit. XXin24: Im 7. Monat am ersten Tage soll ein Ruhetag sein mit Mahnung durch Lärmblasen und (mit) Festversammlung im Heiligtum. ;25 : Keinerlei Werktagsarbeit dürft ihr an ihm verrichten und Feueropfer sollt ihr Jahve dar- bringen. — Vgl. Num. XXIX 1—6.
2) Exod. XX 8: Gedenke des Sabbattages, daß du ihn heiligst. 9: Sechs Tage sollst du arbeiten und all dein Werk tun, 10: aber am siebenten Tage ist Sabbat für Jahve deinen Gott. Da sollst du keinerlei Werk tun. — Vgl. Exod. XXIII 12, XXXI 12-17, XXXIV 21, XXXV 2—3, Levit. XXIII 3.
§144. Monatsnamen und Jahresanfang.
37
|
Jüdische Babylon. |
Zahlen- |
|
|
Monate Monate |
uamen |
|
|
1. |
"(D'*: Nisan Nisannu |
I.Monat |
|
2. |
T'-'N Jjar Airu |
2. , |
|
3. |
T1''D Siivan Sivannu |
3. . |
|
4. |
TiTon Tamynuz Düzu |
4. , |
|
5. |
ax Ah Abu |
5. . |
|
6. |
bibN EM ülulu |
6. , |
jüdischen Datierung zurücktreten und daß von da ab die Monate nur nach Ordnungszahlen benannt werden. Dieser Gebrauch hielt sich weit über die Zeit nach der Eückkehr der Juden aus dem Exil (538 V. Chr.). Dann sieht man in den Schriften allmählich neue Monatsnamen in Anwendung kommen, welche die Juden während der babA'lonischen Gefangenschaft von den Assyrern und Babyloniern übernommen haben. Dies sind die sog. spätbabylonischen Monats- namen, die schon bei der Zeitrechnung der Babylonier (11171) an- geführt wurden und sich in sehr großer Zahl auf den babylonischen Tontafeln vorfinden. Es sind folgende:
Jüdische Monate Babylonische Zahlen- Monate namen
7. i^üJn Türi Taäritu 7. Monat
8. ^TiünTü MarcheSwanArach-samnaS. „
9. l'iO'D Kislev Kisilivu 9. „
10. nn-J Tehet Dhabitu 10. ,
11. tiaffl ^ebat Sabadhu 11. ,
12. -i-lN Adar Addaru 12. ,
Der unmittelbare Zusammenhang zwischen den babylonischen und den jüdischen Namen ist offenbar; den hauptsächlichen Unterschied bilden die Namen Ärach-samna = Marcheswan ; der babylonische Name heißt hier wörtlich „der achte Monat" und gehört vielleicht einer Zeit an, in der die Monate in Babylonien nur gezählt wurden, der hebräische Marcheswan ist wahrscheinlich eine lautliche Umformung desselben^. Betreffs der Etymologie der Namen verweise ich auf die Ableitungen, welche früher (a. a. 0.) gegeben worden sind. Hervorzuheben wäre hier aber, daß Ni-sa-an-nu von nesü (hebr. ^o:) = bewegen, springen, fortschreiten, ableitbar scheint und auf die Bedeutung „Monat des Fortschreitens" (der Natur, Frühlingsmonat) schließen läßt; ferner bedeutet Tis-ri-tu (Tisri) „Beginn, Anfang", nämlich des zweiten Halbjahrs. Die Erklärung der jüdischen Monatsnamen hat, bevor ihre Quelle in den babylonischen Tontafeln entdeckt wurde, manche Schwierigkeiten gemacht; Benfey und Steen versuchten die Ableitung aus den altpersischen Zendformen und aus persischen Namen, welche die Juden in einzelnen Gegenden Persiens kennen gelernt haben sollten ; andere glaubten in den syrischen Monatsnamen, welche sie als älter hinstellten, die Vorläufer der jüdischen zu erkennen^. Jedoch findet
1) Rawlinson will den Monat Arach-samna mit dem Margazana der Inschrift von Behistän identifizieren, hat aber damit wenig Zustimmung gefunden (s. I 276).
2) Benfey u. Steen, Über die Monatsnamen einiger alten Völker, Berlin 1836, S. 120 — 175; s. auch L. M. Lewisohn, Geschichte u. System d. jüd. Kalendencesens, Leipz. 1856, S. 4. — Es ist merkwürdig, daß der Verfasser eines ganz modernen Werkes (Bürnaby, Elements of the Jewish and Muhammedan Calendars, London
38 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden,
sich schon im jerusalemischen Talmud (Rosch haschana 12') die Tradition, daß die jüdischen Monatsnamen aus Babylonien stammen. Die babylonischen Monatsnamen haben nach der Rückkehr aus dem Exil nicht ohne weiteres bei den Juden Eingang gefunden. Der Prophet Sacharja (519 v. Chr.) nennt neben den Namen noch die früher gebrauchten Ordnungszahlen, der Verfasser der aramäischen Urkunde Esra VI 15 und Nehemia (Mitte des 5. Jahrh.) haben die Namen ohne die Ordnungszahlen. Esra in der Denkschrift und der Chroniker haben nur die Ordnungszahlen in Gebrauch. Selbst in dem noch jüngeren Buche Esther sind meist noch die Ordnungszahlen und dahinter der Monatsname gesetzt (mit Ausnahme einiger Stellen). Danach muß es ziemlich lange gedauert haben, ehe die babylonischen Monatsnamen Gemeingut des Volkes geworden sind. — Im folgenden gebe ich die biblischen Stellen an, wo die Monate vorkommen, und in Klammern die talmudischen und anderweitigen^ Quellen:
1. Nisan. Nehemia III, Esther III 7. (Mischna Pesachim IV 9, Schekalim III 1, Rosch haschana I 1. 3. 4. Taanith I 2. 7. IV 5. Nedarim VIII 5. Bechoroth IX 5. Euting, Näbatäische Inschr. aus Arabien, Berlin 1885, n. II 4, V 3, X 7, XI 7, XII 9, XVI 3, XX 8, XXI 4. De Vogüe, Syrie centrale, Inscript se'mit, Paris 1868 [Palmyr. Inschr. n. 1. 2. 4. 6. 18. 23 u. a.]).
2. Ijar, (Rosch haschana I 3. Euting, Ndbat. Inschr. n. VIII 10, IX 9, XIII 8, XXVII 13. De Vogüe [Palmyr. n. 88]).
3. Siwan. Esther VIII 9. (Schekalim III 1 , Bechoroth IX 5. De Vogüe [PalmjT. n, 33 a. b.]).
4. Tammuz. (Taanith IV 5, 6).
5. Ah. (Pesachim IV 5, Schekalim III 1, Rosch haschana I 3, Taanith II 10, IV 5. 6. 7, Megilla I 3, Bechoroth IX 5. Euting n. VII 5. De Vogüe).
6. Elul. Nehemia VI 15. (Schekalim III 1, Rosch haschana I 1. 3, Taanith IV 5, Bechoroth IX 5. 6. Euting n. I 3. De Vogüe).
7. Tisri. (Schekalim III 1, Rosch haschana I 1. 3. 4. Bechoroth IX 5. De Vogüe).
8. Marcheswan. (Taanith I 3. 4. De Vogüe [auf palmyr. Inschr. = Kanmi^.
1901, S. 6) noch die syrische Abkunft der jüdischen Monatsnamen erwähnt. An diesem Autor sind also die Entdeckungen der letzten 30 Jahre auf dem Gebiete der Assyriologie spurlos vorübergegangen.
1) „Die Namen der Monate kamen in ihrer Hand (d. h. der uus dem Exil heimkehrenden Juden) aus Babel herauf."
2) Entnommen aus E. Schürer, Geschichte d. jüd. Volkes, 3. Auö., I 746.
§ 144. Monatsiiiimen und Jahresanfang. 39
9. Kislev. Sacharja VII 1, Nehemia 1 1. (Roscli haschana I 3, Taanith I 5. De Vogüe [auf palmyr. Inschr, = Kislul oder Kaslul\).
10. Tebet Esther II 16. (Taanith IV 5. Euting n. III 2, XIV 9, XV 8. De Vogüe).
11. Sehat. Sacharja I 7. (Roscli haschana I 1. Euting n. IV 9. De Vogüe).
12. Adar. Esther III 7. 13, VIII 12, IX L 2. 15. 17 . . . [Sche- kalim II, III 1. Rosch haschana I 3, Megilla 14, III 4, Nedarim VIII 5, Edujoth VII 7, Bechoroth IX 5. Euting n. XXIV 6. De Vogüe. — IMakk. VII 43. 49, IIMakk. XV 36^).
Die Monatsnamen sind, wie man sieht, die gleichen, wie sie mit wenigen Veränderungen auch bei den an Judäa grenzenden aramäischen Stämmen und im palmyrenischen Reiche gebräuchlich wurden.
Eine wegen ihres hohen Alters wichtige Ergänzung des Materials der Monatsnamen bieten die später (§ 146) zu erwähnenden Namen, welche aus dem 5. Jahrh. v. Chr. uns durch die Papyri von Assuan dargeboten werden.- In diesen Urkunden kommen vor: nx {Ah) [Urkunde No. 5], bibN {Elul) [1 u. 7], ^--^i-n {Tisri) [6], ibos {Kisl&v) [2, 3, 4, 8], -jaa {Sebaf) [9] 2.
Der Jahresanfang des bürgerlichen Jahrs blieb in der zweiten Epoche der alte, da, wie früher (§ 141) bemerkt, der Jahresbeginn mit Frühjahr die spätere Sitte ist. Nehemia, der es im Exil unter den in Persien zerstreuten Stammesgenossen bis zu einem der Mund-
1) Sacharja 17: Am 24. Tage des 11. Monats, das ist der Monat Sebat, im
2. Jahr des Darius. — VIII: Im 4. Jahr des Königs Dariüs erging Jahves Wort an Sacharja am 4. des 9. Monats, im Kislev .... Nehemia II: Und es ereignete sich im Monat Kislev des 20. Jahres. — II 1: Es war im Monat Nisan des 20. Jahres. — VI 15: Die Mauer wurde fertig am 25. Elul nach 52 Tagen. — Esther III 7: Im 1. Monat, d. i. der Monat Nisan, warf man das Los .... bis zum 12. Monat, d. i. der Monat Adar. — II 16: Esther ward in den Palast ge- bracht am 10. Monat, d. i. im Monat Tebet. — III 13: TaVl vernichten alle Juden vom Knaben bis zum Greise . . . am 13. Tage des 12. Monats, d. i. der Monat Adar. — VIII 9: Es wurden die Schreiber des Königs berufen in jener Zeit im
3. Monat, d. i. im Monat Siwan ... i5: ... am 13. des 12. Monats, d. i. der Monat Adar. — IX 1: ... im 12. Monat, d. i. der Monat Adar. — Mehrere Monatsnamen (Elul, Kislev, Sebat, Adar) kommen auch in den Makkabäer- büchern vor.
2) Im Papyr. Sachau, welcher, wie der obengenannte von Assuan, einen Teil zusammengehöriger Urkunden bildet (Drei aramäische Papyrus Urkunden aus Ele- phantine, Abhdlg. Berlin. Ah. d. W. 1907, S. 1 — 46) kommen vor: TTJOn (Tammuz) u. 'pTürrnTO (Marcheswan) [Zeile 4 u. 19, 30]. — Der Siwan auf einer aramäischen Inschrift von Assuan , vom 7. Jahre des Artaxerxes (458 v. Chr.) (Compt. rend. de l'Acad. d. Inscr. 1903, p. 264—276 = Lidzbabski, Ephemeris II 2, 221).
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schenken des Königs gebracht hatte, rechnet ( J 1, II I) vom Herbste. Im 20. Jahre erhielt er von Artaxeexes L die Erlaubnis, nach Jerusalem zurückzukehren, um sich von der Lage der Verhältnisse in Judäa überzeugen zu können. Die Daten ^ in der Erzählung des Nehemia lassen sich nur vereinigen, wenn Nehemia das bürger- liche Jahr vom Tisri an rechnet. Ferner wurde nach Esra (IUI) am 1. Tisri auf den Trümmern des Tempels das Brandopfer wie in alter Zeit dargebracht und dem Volke das Gesetz vorgelesen. Außer- dem war der 1. Tisri damals als ein besonderer Festtag, truah-Tsig (s. § 143), ausgezeichnet, der den beginnenden Herbst ankündigte und einleitete. Auch das Bauernjahr, das Sabbat- und Jobeljahr - rechnete man von altersher, wie auseinandergesetzt worden ist, vom Herbste.
§ 145. Neiiinondbestimmung und Schaltung.
Der Anfang eines Monats ist auch in der zweiten Periode der jüdischen Zeitrechnung nicht fest bestimmt, sondern an den Tag der faktischen Beobachtung der feinen Sichel nach Neumond gebunden; aber die Maßnahmen, die man zur Konstatierung des Erscheinens der Sichel verwendet, sind vermutlich schärfer als früher. Zuverlässiges über die Art, wie man das Erscheinen des Neulichts festgestellt hat, ist für diese Periode freilich nicht bekannt. Aber man kann aus später, in der Zeit der Mischna (1. u. 2. Jahrh. n. Chr.) sich vorfindenden gesetzlichen Vorschriften schließen, daß besondere Usancen über die Beobachtung des Neulichts schon in der alten Zeit existiert haben mögen. Aus der talmudischen Literatur ergibt sich nur Folgendes. Wahrscheinlich wurde schon durch den „großen Eat" die Beobachtung der beiden Haupt-Neumonde des Jahres, vom 1. Nisan und 1. Tisri, und die Erhärtung dieser Beobachtung durch glaubwürdige Zeugen angeordnet. „Es ist ein Gebot der Thorah, daß der Gerichtshof^ er-
1) II: Es ereignete sich im Monat Kislev des 20. Jahres, daß ich zu Susa in der Königsburg war. — II 1: Und es war im Monat Nisan des 20. Jahres des Königs Artahäasta (als) Wein unter meiner Aufsicht (war) ....
2) Die Mischna erklärt (Traktat , Anfang des Jahres") die Jahresanfänge folgendermaßen: Es gibt vier Jahresanfänge. Am ersten Tage im Nisan ist der Jahresanfang für die Könige und für die Feste. Am ersten Tage im Ulul ist der Jahresanfang für die Verzehntung des Viehes. Am ersten Tage im TiSri ist der Jahresanfang für die Jahre und für das Sabbatjahr und die Jobel- jahre, für das Pflanzen und für die Kräuter. Am ersten Tage im Monat §ebät ist der Jahresanfang für die Baümfrucht (betreffs deren Verzehntung).
3) Im folgenden stütze ich mich auf B. Zückermänn, Materialien zur Ent- wicklung der altjüdischen Zeitrechnung im Talmud (Jahresber. d. jüd. theol. Semin. Fraenckelscher Stiftung in Breslau 1882), welche Schrift die auf den Gegenstand
§ 145. Neumondbestimmung und Schaltung. 41
gründe und erfahre, ob der Neumond werde gesehen werden oder nicht, und daß er die Zeugen befrage, ehe er den Neumond heiligt", heißt es bei Maimonides, Auch finden sich eingehende Bestimmungen über das Verhör der Zeugen, welche den Neumond gesehen haben wollen. Es waren mindestens zwei Zeugen notwendig, deren Aussagen über- einstimmen mußten; waren aber mehrere Zeugen gekommen, so hatte der Gerichtshofs alle zu verhören. Es bestand sogar für jedermann, der die Mondsichel gesehen hatte, die Verpflichtung, unter allen Um- ständen sich zur Zeugenschaft in Jerusalem zu melden, solche Zeugen durften dann den Sabbat durch eine Reise entweihen^. War das Protokoll über die Zeugenaussagen abgeschlossen und stimmte das Dreirichterkollegium ^ zu, so erhob sich der Vorsitzende des Gerichts- hofs und heiligte den Neumond. „Hat der Gerichtshof selbst den Mond gesehen am Ende des 29. Tages, zur Zeit da noch keine Sterne der 30. Nacht hervorgekommen waren, so rufe er „er sei geheiligt", denn es ist noch Tag. Sehen aber die Mitglieder des Gerichtshofs den Neumond in der 30. Nacht, nachdem schon 2 Sterne hervor- gekommen sind, so gehen Tags darauf zwei der Richter zum dritten und legen vor diesem als zwei Zeugen ihre Aussagen nieder, worauf der dritte Richter den Neumond geheiligt erklärt." Der Monat war also mangelhaft (29 Tage) oder voll (30 Tage) je nach Konstatierung der Neumondsichel. Die Nachricht, an welchem Tage der Monat zu beginnen sei, wurde im Lande durch Feuersignale, die man auf verschiedenen Bergstationen inszenierte, verbreitet, und zwar nur bei den 29 tägigen Monaten am 30. Tage abends. Da jedoch Mißbräuche mit diesen Signalen getrieben wurden und da sie für weit entlegene Gegenden sich als nicht ausreichend erwiesen, wurden die Bergfeuer abgeschafft (nach einigen schon zur Zeit des ersten Tempels) *. An ihre Stelle trat die Institution der Sendboten. Man sandte die Boten vor den Monaten aus, in welche die Feste fielen, im Nisan wegen des Passah, im Äh wegen des 9. Ab (s. § 147), am Ende des Elul wegen ros hasanah (Neujahr)^, im Tisri wegen der Festtage dieses Monats,
bezüglichen talmudischen Bestimmungen gesammelt darbietet — und auf Maimo- nides, Hilchoth Kidduä hachodes (ich zitiere nach der deutschen Übersetzung von E. Mahleb in dessen Chronol. Vergleichungs-Tabellen, S. 132 — 140).
1) Während anfänglich sich das große Synedrium mit der Neumondbestimmung und Schaltung befaßte, war später für diesen Zweck ein kleinerer Gerichtshof (*Sod ha-ibhur = geheimer Einschaltungsrat) eingesetzt.
2) Kidduä hach. III 1 — 4. — Zuckermann, Materialien, S. 15 — 18.
3) Die Notwendigkeit eines Dreimännerkollegs betont der ganze Talmud (s. Zuckermann, Materialien, S. 7).
4) Über die Bergfeuer und die Verständigung durch Sendboten s. Zucker- mann, Materialien, S. 29—39. — KidduS hach. III 8—14.
5) Die Bewohner entfernter Bezirke kamen bisweilen, wenn die Boten aus- blieben, in Zweifel, welchen Tag sie als ros hasanah zu heiligen hätten; es war
42 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
im Kislev wegen des Festes der Tempelweihe und im Ädm- wegen des Purim. Die Boten gingen von Jerusalem ab, sobald die Neumond- sichel gesehen worden war, ohne zu warten, bis die Heiligung selbst durch das Sjmedrium vollzogen wurde. Der Unsicherheit über den Neumondstag (ros chodes), in welche entferntere Gegenden durch das Ausbleiben der Boten gerieten (s. S. 41 Anm. 5), suchte man dadurch zu begegnen, daß der auf den 29. Monatstag folgende Tag ros chodes sein sollte. Bei einem mangelhaften Monate war der erste Tag des folgenden Monats ros chodes, bei einem vollen der letzte Tag des ablaufenden und der erste des folgenden Monats, es folgten also zwei ros chodes einander. Die richtige Zeit der Feste hoiften Jene Ge- meinden, zu denen die Sendboten nicht bis Mitte Kisan oder Tisri oder überhaupt nicht kamen, dadurch zu treffen, daß sie alle Feste verdoppelten d. h. durch zwei Tage feierten (mit Ausnahme des Ver- söhnungstages). Dagegen feierten die Orte, zu denen die Boten noch gegen Mitte Tisri gelangen konnten, die Feiertage nur einen Tag mit Ausnahme von ros hasanah. Sogar die Bewohner von Jerusalem sollen manchmal, wenn die erwarteten Zeugen erst am Ende des 30. Tages oder gar nicht ankamen, Neujahr durch 2 Tage gefeiert haben*. Die sehr entfernten Bezirke behalfen sich wegen der Un- zuverlässigkeit, welche die Einrichtung der Botengänge mit sich bringen mußte, überhaupt damit, daß sie alle Festtage doppelt feierten. Dieser Brauch, der anfangs nur ein Notbehelf war, ging schließlich selbst in die Zeit über, in welcher die Juden ihren geordneten Kalender erhielten, und es wurden auch von diesen die Hauptfeste doppelt gefeiert.
Bei diesem Verfahren (ob es in dieser Subtilität schon früher so gegolten hat, bleibt fraglich), den Neumondstag nur nach der faktischen Beobachtung der Sichel festzusetzen, mußte die Länge der Monate noch sehr unbestimmt sein. Die talmudischen Schriften geben daher auch die Zahl der mangelhaften und vollen Monate, welche in einem Jahre enthalten sein dürfen, und die Längen der Monate nur unsicher an. So gibt eine alte Mischnah ^ an, die Zahl der vollzähligen Monate im Jahr solle nicht kleiner als vier und nicht größer als acht sein, d. h. die Grenzen des Mondjahrs sollen zwischen 352 — 356 Tage be- tragen. Daraus läßt sich schließen , daß man in der alten Zeit noch keine Vorstellung von der mittleren Länge des sjmodischen Monats gehabt hat. Die Unsicherheit in der Neumondbestimmung kommt auch
ihnen deshalb vorgeschrieben , daß sie bis zum 30. Elul auf das Eintreffen der Sendboten zu warten hätten; wurde ihnen bis zu diesem Tage keine Kenntnis, so hatten sie noch einen weiteren Tag heilig zu halten.
1) ZüCKEBMANN, Materialien, S. 36—38.
2) Erachin II 4.
§ 145. Neumondbestimmung und Schaltung. 43
durch die Verschwiegenheit zum Ausdruck, welche den Mitgliedern des Kalenderrates anbefohlen Avar; man wollte damit dem Mißtrauen vorbeugen, das die Öffentlichkeit in das Verfahren des Gerichtshofs hätte setzen können. Allmählich führte aber dieses primitive Ver- fahren doch zu einer annäherungsweisen Kenntnis der mittleren Monats- länge, und es war daher naheliegend, daß man sich nicht mehr ganz und gar auf die Beobachtung bzw. auf die bloßen Zeugenaussagen verließ, sondern diese letztere durch eine Rechnung zu kontrollieren begann. Abgesehen von der Nachricht, daß zu Esras Zeit der Monat Elul nie vollzählig gewesen sei (was auf eine Regulierung durch Rechnung schließen ließe), welche Nachricht aber bloß Vermutung ist, erscheinen in einer Boraitha^ bestimmtere Angaben, welche dartun, daß man der Kenntnis der mittleren Länge des Mondjahrs näher kam und sie bei der Bestimmung der Neumondstage auch verwertete -. Be- obachtung und Rechnung traten wahrscheinlich schon vor der Zer- störung des zweiten Tempels miteinander in Verbindung, obwohl man der Beobachtung noch den Vorzug gab. Nur in den Zeiten der Not war das Synedrium gezwungen, sich auf eine Vorausberechnung allein zu verlassen. Dies soll namentlich zur Zeit der Hadrianischen Judenverfolgung (135 — 140 n. Chr.) der Fall gewesen sein, als R. Akiba das Patriarchat verwaltete; damals mußte man die Neumondbestimmungs- methode nach Zeugenaussage aufheben, und der nach Lydda geflüchtete Rat hat sich angeblich mit der Rechnung beholfen. Als Antoninus Pius die Hadrianischen Edikte aufgehoben hatte und die Flüchtlinge nach Palästina zurückkehrten, versuchten sieben Schüler R. Akibas, da das Synedrium noch keinen ständigen Sitz gewonnen hatte, auf eigenes Wissen hin den in Unordnung geratenen Kalender zu regulieren. Als aber R. Simon b. Gamaleel II. Patriarch wurde, kehrte man wieder zu der althergebrachten Weise der N§umond- und Schaltungs- bestimmung zurück.
Die Einschaltung ist in der zweiten Periode der jüdischen Zeitrechnung nicht mehr so primitiv wie in der ersten. Während man in der letzteren das Bauernjahr notdürftig nach dem Stande der Gerste und der Obst- und Weinlese regulierte, nahm man nun auf den jährlichen Lauf der Sonne mehr Rücksicht. Dadurch gelangten
1) Rosch haschana 6 b, 20a, Sukka 54, Sabbat 87 b, Erachin 9b. — R. Schesiajah sagt, das Woehenfest könne auf den 5., 6., 7. Siwan fallen, je nachdem das Jahr 355, 354, 353 Tage habe.
2) R. GrAMALiEL IL (90 — 110 n. Chr.), der sich durch Kenntnis der Astro- nomie auszeichnete, kannte die Monatslänge wahrscheinlich schon ziemlich gut, da er einst, als das Volk auf Zeugenaus.sagen hin den Gerichtshof zur Heiligung des 29. Tages bewegen wollte, dagegen Einspruch erhob und dies rechnerisch be- gründete.
44 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
die Ordner des Kalenders zui' Aufstellung der vier Tekuphoth (Jahres- punkte). Es kam jetzt nicht nur darauf an, daß man beim Passah reife Gerste opfern konnte, sondern auch — wegen des Laubhüttenfestes — , daß die Sonne dann in ihren Herbstpunkt {TeJcupha Tisri, entsprechend dem Zeichen der Wage) getreten war. Die Berücksichtigung dieser zwei Bedingungen genügte, um eventuell die Einlegung eines Schalt- monats zu veranlassen; es wurde aber auch ein drittes Moment, daß man nämlich am Wochenfeste die Erstlinge der Baumfrüchte zu opfern habe, in Betracht gezogen. Sah also der Gerichtshof bei Begehung der Felder, daß die Feldfrüchte noch nicht reif sein würden bis zur Passah- zeit und daß auch die Baumfrüchte nicht so weit gewachsen wären, wie sie sonst zur Passahzeit sich zu zeigen pflegten, so schaltete er das Jahr auf diese beiden Kennzeichen hin; bei Berücksichtigung nur einer Bedingung mußten andere Nebenumstände zur Entscheidung mitwirken. Es kam nur der Stand der Felder in Palästina, nämlich Judäa, Peräa und Galiläa in Betracht \ wie überhaupt die Einschaltung nur vom Synedrium in Palästina vorgenommen werden durfte. In Hungerjahren, Sabbatjahren und Erlaßjahren vermied man eine Ein- schaltung. Den Schaltmonat setzte man naturgemäß hinter den letzten Monat des Jahres, den Adar, und benannte demgemäß den Schalt- monat als Ädar IL Ob ein Monat einzuschalten sei, hatte das Syn- edrium in der Regel noch im Monat Ädm; vor dem 30. Ädar, bekannt zu geben; im Nisan durfte im allgemeinen das Jahr nicht mehr ge- schaltet werden, doch war bei besonderen Umständen der Beschluß der Schaltung gleich nach Neujahr erlaubt, Ädar II blieb aber dann der Schaltmonat 2. Das Synedrium war verpflichtet, die Verhandlungen über die Schaltung mit Sorgfalt zu führen; der Patriarch selbst präsidierte dabei, in seinem Verhinderungsfalle mußte über die ge- faßten Beschlüsse seine Bestätigung eingeholt werden. Die Annahme der Beschlüsse in den Sitzungen erfolgte, nachdem Gründe und Gegen- gründe gehört worden waren, durch Abstimmung der Mitglieder. Seit R. Simon b. Gamaliel gehörten zur Entscheidung der Schaltung 7 Richter: mit dreien begann die Beratung, zu einer eventuellen
1) Galiläa und das Ausland kamen erst in Betracht, wenn es wegen irgend eines Hindernisses nicht möglich war, die Einschaltung in Judäa zu voll- ziehen. Einige Fälle vom Einschalten im Auslande werden gemeldet (s. Zucker- MAifN, Materialien, S. 13; über die verschiedenen Einschaltungsbedingungen vgl. daselbst S. 39—45). Auch im Talmud ist das eigentliche Palästina immer Judäa, das unter den 3 Provinzen den Vortritt hat und auf das unmittelbar die Neumond- bestimmung, Schaltung usw. sich beziehen.
2) Über die unbegründete Vermutung, daß auch der Monat Elul jemals Schaltmonat gewesen sein kcinnte, s. B. Cohn, Der zweite Elul {Zeitschr. d deutsch, moryenl. Ges., LIX, 1905, S. 622), und D. Sidersky , La pretendue intercal. d'un second Eloul {Revue des Etudes juives, T. LVIII, 1909, p. 293)
§ 146. Der Papyrusfund von Assuan. 45
Debatte wurden 2 weitere Mitglieder beigeordnet ; konnten diese fünf niclit zu einer Einigung gelangen, so wurden noch 2 Mitglieder hinzu- gezogen, die Beschlüsse mußten mit einer Majorität von 4 Stimmen durchgegangen sein.
§ 146. Der Papyrusfund von Assuan.
Im Frühjahr 1904 wurden in Assuan (dem alten Syene) in Ober- ägypten eine Anzahl Papyri gefunden, die in aramäischer Sprache abgefaßt sind und aus der Zeit der Perserkönige Xeexes, Aetaxerxes und Darius herrühren. Dieselben stammen wahrscheinlich von der Nilinsel Elephantine. Die Papyri sind sehr gut erhalten und bieten in ihrem Inhalte in Bezug auf Sprache, Rechtsverhältnisse, Münz- wesen und andere kulturhistorische Faktoren ein so reiches Interesse dar, daß die Publikation ^ in den wissenschaftlichen Kreisen berechtigtes Aufsehen erregt hat. Es sind zehn Urkunden, welche sich auf die Besitz- und Vermögensverhältnisse einer jüdischen in Ägypten an- sässig gewesenen Familie beziehen. Die Namen der Mitglieder dieser Familie, welche durch zwei Generationen in diesen Schriftstücken ge- nannt werden, sind jüdisch, und die Mitglieder werden außerdem als „Judäer" bezeichnet AVahrscheinlich handelt es sich um Juden, welche in den persischen Heeren Kriegsdienste genommen hatten, dadurch nach Ägypten kamen und späterhin in einer Militärkolonie zu Assuan angesiedelt wurden. Was uns hier interessiert, sind die Parallel- datierungen nach dem jüdischen und dem ägyptischen Kalender, die in den Urkunden vorkommen. Hierdurch wird die Hoffnung an- geregt, daß man durch diese Datierungen einen Einblick in den Zu- stand des jüdischen Kalenders des 5. Jahrh. v. Chr. erhalten könnte; auch wäre die Möglichkeit gegeben, aus den Daten die damalige Art der Schaltung nachzuweisen. Die letztere Aussicht hat aber wenig Wahrscheinlichkeit für sich, denn um einen sicheren Schluß auf die Schaltungsmethode zu wagen, müßten eine größere Anzahl Glieder entweder eines Zyklus oder eine kombinierbare Zahl einiger Zyklen mit Daten belegbar sein, und dies ist nicht der Fall. Die vorhandenen Paralleldaten sind zu lückenhaft, und man kann daraus nur wenig betreffs der Schaltung ableiten. Ferner liegt noch ein Bedenken hin-
1) Aramaic Papyri discovered at Assuan, edited by A. H. Sayce with the assistauce of A. E. Cowley and with appendices by W. Spiegelberg and Seymoub DE Ricci, London 1906. — Die Papyri wurden von Rob. Mond und Lady W. Cecil angekauft und dem Museum in Kairo überwiesen. Die Herausgabe der 10 Doku- mente und eines anderen, von der Oxforder Bodleiana erworbeneu Papyrus hat M. Mond auf seine Kosten übernommen.
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sichtlich der Lesung der Ziffern der Datierungen vor, doch dürfte dieses durch die Bemerkungen von M. Lidzearski^ jetzt fortfallen. Die Ziffern werden nämlich in den Papyri derart angegeben, daß die Ein- heiten durch senkrechte Striche, und zwar in Gruppen zu je 3 , von rechts nach links, und die Zehner durch einen Horizontalstrich mit Haken dargestellt sind, z. B. 1 1 j — ' heißt 16. Der letzte Strich links wird aber öfters schräg gestellt. Der Herausgeber Cowley nimmt nun an, daß diese schrägen Striche am Ende der Zahlen nicht zu letzteren gehören und Siglen seien. Dadurch entstehen Differenzen in der Lesung der Datierungen, je nachdem man jene Striche zu den Zahlen hinzurechnet oder wegläßt. Da Lidzbarski gute Gründe dafür angeführt hat, daß jene Striche als Zahlenzeichen wie die übrigen aufgefaßt werden müssen, halten wir uns an diese Lesung. Die Datierungen der Papyri (eine der 10 Urkunden kann nicht berück- sichtigt werden, weil das Datum defekt ist) sind folgende:
1. Am 17. (18.?) Elul d. i. am 27. (28.) Pachon im 14. (15.?) Jahre des Xerxes.
2. Am 18. (?) Kislev d. i. am 6. (7.) Thoth im 20. (21.?) Jahre [des Xeexes] im Anfange der Regierung des Aetaxeexes.
3. Am 21. Kislev d. i. am 1. Mesori im 6. Jahre des Aetaxeexes.
4. Am 3. Kislev d. i. am 10. Mesori im 19. Jahre des Aetaxeexes.
5. Am 13. (14.?) Ab d. i. am 19. Pachon im 25. Jahre des Aetaxeexes.
6. Am 26. (?) Tisri d. i. am 6. (?) Epiphi
7. Im Monat Elul d. i. Payni im 3. (4.?) Jahre des Daeiijs.
8. Am 3. Kislev im 7. (8.?) Jahre d. i. 11. (12.?) Thoth im 7. (8.?) Jahre des Daeius.
9. Am 23. (24.?) Selat im 13. Jahre d. i. 8. (9.?) Athyr im 13. (14.?) Jahre des Daeius.
Nach der oben gemachten Bemerkung nehme ich bei den als fraglich bezeichneten Lesungen das (gegen die Lesung der Herausgeber) höhere Datum. Von den 9 Daten müssen leider No. 6 und 7 wegen der un- vollständigen Datierung weggelassen werden. Auffällig erscheint, daß (bei No. 8 und 9) das Jahr des Königs zweimal angesetzt ist. Wie ebenfalls Lidzbaeski bemerkt hat, soll damit die jüdisch-ägyptische Differenz in der Jahreszählung ausgedrückt werden. Der Beginn des ägyptischen Jahres (1. Thoth) war damals im Dezember, das jüdische Jahr konnte am 1. Nisan (Frühjahr) oder 1. Tisri (Herbst) beginnen, fing nach den Urkunden aber wahrscheinlich mit dem Nisan an, fiel also später als das ägyptische. Dadurch entstanden für einzelne Monate Differenzen in der Zählung des Jahres, und durch die zweimalige
1) Deutsche Literatuneitung, 1906, col. 3205 — 3215.
§ 146. Der Papyrusfund von Assuan. 47
Angabe des Königsjahrs soll vermutlich diese Differenz angemerkt werden. Die beiden Daten No. 8 und 9 (bei No. 8 ist nach Lidzbarski ^ beim zweiten Jahre ||| ||| ||| d. h. 9 statt 8 zu lesen) sind danach:
8. Am 3. Kislev im 8. Jahre = 12. Thoth des 9. Jahres des Darius.
9. Am 24. Sehat im 13. Jahre = 9. Athyr des 14. Jahres des Darius. Die chronologische Behandlung der 7 vollständig datierten Papyri,
welche ich auf Aufforderung von Prof. E. Schürer übernahm, ergab folgende Eesultate-.
Zunächst war nach den Auseinandersetzungen der bisherigen Para- graphen dieses Buches zu erwarten, daß der Beginn der jüdischen Monate jedesmal derjenige des Datums der neuen Mondsichel sein werde. Zur Beantwortung dieser Frage können daher unmittelbar die im I. Bande gegebenen Neumonde (Taf. III) dienen, wenn man zu diesen Daten etwa 1^/2 Tage, die Zeit von der Konjunktion bis zum Sichtbarwerden der Sichel, hinzulegt^.
ad 1) 18. Elul
Im 14. Jahre des Xerxes (276 Nabon. = 472 v. Chr.) war der dem 28. Pachon (== 12. Septbr.) vorhergegangene Neumond am 5. Septbr. Dagegen war im 15. Jahre des Xerxes (471 v. Chr.) die neue Mondsichel am 25. August, daher auch der 1. Elul am 25. August, der 18. Elul am 11. Septbr., demnach stimmt die Paralleldatierung 28. Pachon =17. oder 18. Elul.
ad 2) 18. Kislev.
Diese Datierung ist nicht ganz klar. Es würde nur das 20. Jahr des Xerxes (467 v. Chr.) stimmen, da der 1. Kislev (Neumondsichel) am
1) a. a. O. col. 3209. Bei No. 8 ist |1| || |]1 (8) ein Schreibfehler.
2) Der jüdische Kalender nach den aramäischen Papyri von Assuan {Theo- logische Literatur zeituny, hrsg. von Harnack u. Schürer, 32. Jahrg., 1907, Sp. 66). — Ich beziehe mich hier auf diesen Artikel von E. Schürer und mache hierzu noch einige Bemerkungen.
3) Ich führe diese zugehörigen Neumondseintritte (für Assuan) und die wahr- scheinliche Zeit der Sichtbarkeit der Mondsichel hier an. Die Neumondzeiten verstehen sich als den Tag von Mittag an gerechnet und in Dezimaltcilen des Tages :
Neumondseintritte in Assuan Erste Sichel sichtl)ar am Abend
ad 1) 471 v. Chr August 24,28 des 25. August
, 2) 465 , , Dezbr. 14,54 , 16. Dezbr.
, 3) 460 , , Oktob. 20,59 , 22. Oktob.
, 4) 446 , , Novbr. 15,75 , 17. Novbr.
, 5) 440 , , August 12,31 „ 13. oder 14. August
, 8) 416 „ , Dezbr. 12,48 , 14. Dezbr.
, 9) 410 , , Januar 16,63 , 18. Januar
Bei 2) konnte dies Neulicht unter günstigen Umständen eventuell am Abend des 15. Dezember, bei 8) am 13. Dezember sichtbar werden. — Zur Reduktion der ägyptischen Daten auf julianische s. Taf. V. am Schluß dieses Bandes.
48 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
7. oder 8. Dezbr., der 18. Kislev am 24, Dezbr. war (7. Thoth = 24. Dezbr.). Da aber schon Artaxerxes seine Regierung angetreten hatte, so dürfte die Jahreszählung nach dem 21. Jahre und zwar nicht im Sinne des ägyptischen, sondern des jüdischen Jahres gemeint sein (465 V. Chr.). Die neue Sichel war dann 15. Dezbr. und der 18. Kislev = 2. Januar 464; der 7. Thoth (23. Dezbr.) gäbe dann eine Differenz von 10 Tagen, weshalb die Möglichkeit vorliegt, daß in der Pap3TUs- datierung der 17. Thoth gelesen werden muß. (Der PapjTus hat bei der Zahl eine Lücke, und 7 ist nur eine Annahme des Herausgebers.)
ad 3) 21. Kislev.
Das 6. Jahr des Aetaxerxes (289 Nabon. = 459 v. Chr.) stimmt nicht, denn es würden dann zwischen dem 1. Kislev und 1. Mesori nur 2 Tage Differenz bleiben. Dagegen fällt im 5. Jahre (460) die Neu- mondsichel auf den 21. Oktober, daher der 21. Kislev auf den 11. Novbr. und die Datierung stimmt (1. Mesori = 11. Novbr.).
ad 4) 3. Kislev.
Im 19. Jahre des Aetaxerxes (302 Nahen. = 446 v. Chr.) fällt der dem 10. Mesori (=17. Novbr.) vorausgegangene Neumond auf den-
16. Novbr., daher der 3. Kislev auf den 18. Novbr. Die Datierung stimmt, nur scheint die Sichel etwas zu früh angesetzt worden zu sein, da sie eigentlich erst am 17. Novbr. hätte sichtbar sein können.
ad 5) 14. Äh.
Auch hier ergibt sich Übereinstimmung. Im 25. Jahre des Arta- xerxes (308 Nahon. = 440 v. Chr.) war die neue Sichel, welche dem Datum 19. Pachon (26. Aug.) vorausging, am 13. Aug. sichtbar, daher der 1. Ab = 13. Aug., 14. Ah = 26. Aug. (19. Pachon).
ad 8) 3. Kislev.
Das 7. oder 8. Jahr des Darius (418, 417 v. Chr.) gibt keine Über- einstimmung. Dagegen fällt im 9. Jahre (333 Nahon. = 416) die dem Datum 12. Thoth (16. Dezbr.) vorausgehende Neumondsichel auf den 14. Dezbr. (1, Kislev), danach der 3. Kislev = 15. oder 16. Dezbr.
ad 9) 24. Sehat.
Das 14. Jahr des Dariüs (338 Nahon. = 410 v. Chr.) stimmt. Der dem Datum 8. Athyr (9. Febr.) entsprechende Neumond fiel auf den
17. oder 18. Januar, der 1. Sehat danach auf den 17. Januar, der 24. Sehat auf den 9. oder 10. Febr.
Aus diesen Vergleichungen folgt sicher, daß die Schreiber der Papyri in der Datierung dem jüdischen Gebrauche folgten, nämlich den Beginn des Monats (wie in Palästina) auf den Tag des Sichtbar- werdens der neuen Mondsichel setzten.
§ 146. Der Papyrusfund von Assuan. 49
Auf die etwa beobachtete S ch a 1 1 u n g s r e g e l läßt sich aus dem schon angeführten Grunde nicht schließen. Rechnet man mit der von den Juden in ihrem jetzigen Kalender gebrauchten Schaltregel in das 5. Jahrh. v. Chr. zurück, so ergeben sich Differenzen, welche wenigstens so viel erkennen lassen, daß weder diese Schaltregel noch sonst ein fester Usus in der Schaltung bekannt war. Auch Versuche mit den alten Schaltzyklen der Oktaeteris u. a., welche möglicherweise den Juden jener Zeit hätten bekannt sein können, ergaben mir keine Übereinstimmung. Prof. Schüeee forderte mich noch zu dem Versuche auf, zu prüfen, ob der in der spätjüdischen Zeitrechnung (in den letzten Jahrhunderten v. Chr. und den ersten n. Chr.) beobachtete Grundsatz etwa bei den alten Papyrusdatierungen zutreffe, daß das Passahfest nach der Frühlings-Tagundnachtgleiche in der Mitte des ersten Monats (d. h. am Vollmondstage) gefeiert wurde (s. S. 67, 72). Dann müßte der Vollmond des Nisan nach dem Frühjahrsäquinoktium fallen. Ich habe also von den angeführten jüdischen Daten mit einer Durch- schnittsannahme von 29,53 Tagen pro Mondmonat bis zum 14. Nisan zurückgerechnet, um auf das Julian. Datum des letzteren zu gelangen ; daneben setze ich die vorgefallenen Vollmonde (s. Taf. IV dieses Bandes) und das Äquinoktium an:
ad 1) Der 14. Nisan = 471 v. Chr. 12. April, Voll D 14. April, Äquiuokt. 28. März.
, 2) , , =465 , 6. Mai, , 7. Mai, , 26. ,
, 3) „ , = 460 „ 13. März, , 13. März, , 26. ,
, 4) , , =446 , 6. April, „ S.April, , 27. ,
, 5) , , =440 , 30. , , I.Mai, , 26. ,
, 8) , , =416 , 4. Mai, , 5. Mai, , 26. ,
, 9) , , =411 , 10. April, , 11. April, , 26. ,
Der 14. Nisan fällt danach in 3 Fällen (ad 1, 4, 9) auf den ersten Vollmond nach dem Äquinoktium, in 3 Fällen (2, 5, 8) aber erst auf den zweiten Vollmond nach dem Äquinoktium, und ad 3 fiel er früher. Daraus muß man schließen, daß die obige Passahregel im 5. Jahrh. V. Chr. noch nicht aufgestellt war. Die Juden hätten hierzu die Kenntnis der Hauptjahrespunkte nötig gehabt; wir wissen aber, daß sie diese (die TeJcuphot) erst in viel späterer Zeit kennen gelernt haben. Der Papyrusfund von Assuan lehrt uns also und bestätigt damit das Resultat des vorigen Paragraphen, daß im 5. Jahrh. v. Chr. noch keine feste Schaltungsregel bei den Juden beobachtet worden ist; die Abweichung von jedem System läßt vielmehr darauf schließen, daß nur nach Bedarf d. h. nach der Beobachtung dabei vorgegangen wurde.
Mit dem Papyrusfunde von Assuan in seiner chronologischen Bedeutung haben sich auch Hontheim, Knobel, Gutesmann und
Ginzel, Chronologie II. 4
50 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
FoTHEEiNGHAM beschäftigt. Der erstere^ findet das gleiche Resultat wie der Verfasser dieses Buches, nämlich daß der jüdische Monat damals schon mit dem Tage begonnen wurde, an welchem nach Neu- mondseintritt die neue schmale Mondsichel am Abend sich wieder sichtbar zeigte^. E. B. Knobel^ ist über diese Folgerung (die einzige, die man mit Berechtigung ziehen kann) hinausgegangen und glaubt, aus den wenigen und zum Teil unsicheren Daten schon die Schaltungs- regel ableiten zu können, welche die Juden im 5. Jahrh. beobachtet hätten. Er nimmt hierzu die Datierungen Nr. 4 (3. Kislev = 10. Mesori = 446 Novbr. 18, s. oben S. 46) und Nr. 8 (3. Kislev = 11. Thoth = 416 Dezbr. 15) und glaubt, daß innerhalb dieser beiden um 30 Jahre (10987 Tage) voneinander abstehenden Kislev-J)Si,teii mehrere 19jährige Schaltzyklen liegen müssen, deren Schaltjahre nach dem 3., 6., 8., 11., 14., 17. und 19. Jahre der Zyklen angeordnet gewesen wären, d. h. die Regel Guchadsat, nach welcher die Juden erst bei der Kalenderreform vorgingen (s. § 150), habe schon im 5. Jahrh. v. Chr. gegolten. Er beruft sich dabei auf die Hypothese von E. Mahler, daß jener Zyklus schon in der alten Zeit, v o r M e t o n , bei den Babyloniern und Juden gebräuchlich gewesen sei. Allein, was die Babylonier betrifft, so ist bekanntlich die Hypothese Mahlees vielfach bekämpft und zurück- gewiesen worden (s. I 132 u. 148, Schaltungsfrage); ein 19 jähriger Zyklus läßt sich bei ihnen vielmehr erst seit etwa 381 v. Chr. nach- weisen , vorher gebrauchten sie nach den neueren Vermutungen von Kuglee (s. vorliegenden Bd. II Nachträge) einen ganz anderen Schaltzyklus. Was die Juden des 5. Jahrh. anbelangt, so widerspricht die ganze Entwicklungsgeschichte der jüdischen Zeitrechnung, wie sie in den vorstehenden Paragraphen den historischen Quellen gemäß dargestellt werden mußte, einem festen Einschaltungssystem. War die Berufung auf Mahlee schon nicht sehr glücklich, so ist noch weniger die Mond- finsternis vom 16. Juli 523 v. Chr. ein guter Griff, mit welchem Knobel das entsprechende Jahr des 19 jährigen Zyklus finden will. Auf einer babylonischen Keilschrifttafel heiße es betreffs dieser Finsternis, daß dieselbe stattgefunden habe „on the 14*^ day of the Jewish month Tammuz". Ganz abgesehen von dem Widerspruche, wie die
1) P. J. HoNTHEiM, Die neuentdeckten jüd.-aram. Papyri von Assuan (Biblische Zeitschr., Freiburg i. Br., V. Bd., 1907, S. 225—234).
2) Die Zeit von IS^ 22"», welche Hontheim für die Zeit des Neulichtes (erste Sichel) ansetzt (Das Todesjahr Christi u. die Danielsche Wochenprophetie. Zeitschr. Der Katholik, 86. Bd., 1906, 6. Heft, S. 16) ist nicht aus Beobachtungen abgeleitet und viel zu kurz. Man vergleiche hierüber vorliegendes Werk Bd. I, S. 93 und § 195 des II. Bandes.
3) E. B. Knobel, A suggested explanation of the ane. Jewish Calend. Dates in the Aramaic Papyri (Monthl. Notices of the Roy. Astron. Soc. vol. 68 p. 334—345).
§ 146. Der Papyrusfund von Assuan. 51
Babylonier des 6. Jahrh. v. Chr. dazu kommen sollten, über Ereignisse, die in ihrem Lande vorfielen, nach dem Kalender eines fremden Volkes, nach jüdischen Monaten zu datieren, ist in der babylonischen Tafel (Kamb. 400) nicht der Tammuz, sondern der babylonische Monat Du'uzu genannt ^, Der Monat Dazu hieß nur viel später, als bei den Juden die babylonischen Monatsnamen eingeführt waren, bei diesen der Tammuz. Außerdem kamen (s. oben S. 37 f.) die babylonischen Monatsnamen nicht sofort nach dem Exil (538 v. Chr.) in Israel in Gebrauch, sondern es dauerte vielmehr sehr lange, ehe diese Namen Verbreitung gefunden hatten. Mit dem Fortfall der Mondfinsternis fällt auch das Resultat, den 1. Tisri 523 v. Chr. auf den 29. Septb. zu setzen, und die daran geknüpfte weitere Folgerung. — Neben diesem Versuche, den Juden des 5. Jahrh. ein festes Schaltungssystem und einen Schaltzyklus zuzuschreiben, welchen andere Völker wie die Griechen, die den Juden astronomisch weit überlegen waren, erst viel später gefunden haben, muß noch die Hypothese von Gutesmann ^ kurz berührt werden, welche aus den Daten der Papyri einen 25 jährigen Schaltzyklus (mit 16 gewöhnlichen und 9 Schaltjahren) herausrechnen will. Gutesmann rekonstruiert das Datum des 1. Tisri für die obigen Daten No. 1 — 5 und 8 — 9 und löst die Differenzen von Tagen der Daten untereinander in Vielfache der Mondjahre und Mondmonate auf. Er glaubt daraus auf das Vorhandensein eines Zyklus von 25 Mond-- jähren plus 9 Mondmonaten schließen zu können. Aber abgesehen davon, daß ein solcher 25 jähriger Schaltzyklus unter allen bekannten Zyklen, welche die Völker angewendet haben, der abnormste wäre, lehrt eine alte astronomische Erfahrung , daß man nur dann beim Aufsuchen von Perioden aus gegebenen Erscheinungen auf ein verläß- liches Resultat rechnen darf, wenn die Daten eine mehr als hinreichende Zahl von Perioden umfassen und zahlreiche Stützpunkte abgeben. Dies ist bei den wenigen Daten, welche uns die Papyri darbieten und bei denen überdies die Regierungsjahre in 5 Fällen Zweifeln unterliegen, nicht der Fall. Das Ermitteln von Perioden bleibt daher mißlich und führt nur zur Selbsttäuschung. Der Hinweis, daß die Periode an die
1) Den Text des Finstemisberichts gibt mein Spez. Kanon d. Sonnen- u. Mondf. S. 258: äattu 7 Du'uzu 14 1 ^j^ ka§-pu muH illikü Sin atalü gamru üsakin i-si i-ri-hi. Auf das Datum dieser Finsternis gründet Knobel die Gleichung \. Ti§ri = 523 Septbr. 29. Das Jahr 523 sei das 16. Jahr des 19 jähr. Zyklus, dem- nach 446 V. Chr. (Datum Nr. 4) das 17. Jahr des 4. darauf folgenden Zyklus. Wenn Knobel sagt: the rock, upon which this investigation is built, is the luuar eclipse at Babylon in the 7. year of Cambyses — so steht dieser ^rock" nicht sehr fest, scheint mir vielmehr ein sehr bedenkliches Fundament zu sein.
2) Gtjtesmann, Sur le calendrier en usage chez les Israelites au 5« siede av. notre ere {Bevue des Etudes juives, t. LITI, 1907, p. 194—200).
4*
52 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
25 jährige Apisperiode der Ägypter erinnere, ist ebenfalls nicht gerecht- fertigt, denn wir wissen jetzt, daß eine 25jährige Dauer der Apis- periode überhaupt inschriftlich nicht nachweisbar ist und daß die Versuche, sie astronomisch zu erklären, unbegründet sind (s. 1 180 f.). Die Entdeckung des Zyklus von Knobel hat auch J. K. Fothebing- HAM sehr bedenklich gefunden ^ Er kommt auf dieselben Daten wie ich und nimmt ebenfalls an, daß der Monat mit dem Neulichte begonnen worden sein muß. Dagegen glaubt er Schwierigkeiten sehen zu müssen in dem Umstände, daß die Differenz zwischen Neumond und Neulicht in den obigen Kalenderdaten öfters abweiche von jener, welche Epping für die ßabylonier gefunden habe (18,8 bis 52,2 Stunden). Er meint deshalb, daß es sich in den Assuan - Papyri um einen besonderen, noch nicht bekannten Kalender handle, der von den Juden in Ägypten selbst, etwa von ihren Tempelpriestern, aufgestellt und gehandhabt worden sei. Allein einesteils bieten die PapjTi nur zur Hälfte völlig sichere Daten, so daß man so weitgehende Schlüsse nicht wagen darf, und anderseits ist die Differenz zwischen Neumond und Neulicht eine sehr variable, ganz von der Mondstellung und der Jahreszeit abhängende Größe (s. I 93 Anm. 2). Mit dem ungefähren Mittelwerte von 1^/4 bis IV2 Tagen, der ja auch den babylonischen Tafeln entspricht, genügen, wie man aus den oben S.47 Anm. 3 mitgeteilten Zahlen ersieht, die Neulichtdaten hinreichend den Daten der ara- mäischen Papyri,
§ 147. Die Sabbatjahre und die Feste in der zweiten Periode.
Es wurde schon früher (§ 142) bemerkt, daß die 50 jährige Jobel- periode keine ursprünglich mosaische Einrichtung, sondern vermutlich eine Erfindung späterer Zeit ist und daß die faktische Feier der Periode in der Zeit nach dem Exil nicht nachgewiesen werden kann. Die von den älteren Chronologen gemachten Versuche, die Jobeljahre auf die spätere Zeit auszudehnen, haben bloß theoretisches Interesse. Dagegen setzen die talmudischen Autoritäten sowohl das Sabbat- wie das Jobeljahr in die älteste Zeit, entweder in die Zeit des Beginns oder des Endes der Besitzergreifung von Kanaan. Das erste Sabbat- jahr sei im 21. Jahre nach dem Einzug in Kanaan gewesen, die Folge der Sabbatjahre sei aber mehrere Male, wie unter Salmanassae und durch die Tempelzerstörung (Exil), unterbrochen worden. Die Talmudisten rechnen sowohl das Sabbatjahr wie das Jobeljahr vom
1) Calendar Dates in the Aramaic Papyri from Assuan (Monthlt/ Not. of the Roy. Astron. Society vol. 69, 1908, S. 12—20).
§ 147. Die Sabbatjahre und die Feste in der zweiten Periode. 53
Herbst zum Herbst (1. Tisri): in den ersten sechs Jahren des Sabbatjahrs sollen die Felder im Herbst bestellt werden, von der Mitte des siebenten bis zur Mitte des achten jedoch unbebaut liegen bleiben usw. '!:^SichLevitXXV8 (s.obenS.29 Anm. 2) sollte das Jobeljahr am 10. TL^ri durch Lärmblasen verkündigt werden, also wahrscheinlich an diesem Tage anfangen, jedoch werden von den Talmudisten noch die vorhergehenden 10 Tage zum Jobeljahre hinzugerechnet. — Die Feier der 7 jährigen Periode der Sabbatjahre tritt, wie früher bemerkt, in der zweiten Epoche der jüdischen Zeitrechnung wieder auf und erhält sich, wie aus den Makkabäerbüchern , aus den Bestimmungen des Traktates Sebiith (Sabbatjahr) der Mischna und aus anderen Quellen nachweisbar ist, bis in die Zeit nach der Zerstörung des zweiten Tempels. Es können drei wirklich gefeierte Sabbatjahre an- geführt werden, und zwar:
a) 177 Seleuc. = 135 v. Chr. Der Hohepriester Simon wurde im Monat Sebat 177 Sel.^ von Ptolemaeus ermordet {I MaTckab. XVI 14). Johann Hyrkan belagerte gleich darauf die Feste Dagon, wo sich der Mörder aufhielt, mußte aber die Belagerung einstellen, weil ein Sabbat- jahr eintrat, in welchem die Juden zu ruhen pflegten.
b) 275 Seleuc. = 37 v. Chr. Während der Belagerung Jerusalems durch Herodes und Sosius litten die Belagerten wegen des Sabbat- jahrs solchen Mangel, daß sie sich unterwerfen mußten 2.
c) 381 Seleuc. = 69 n. Chr. Als der Tempel durch Titüs zerstört wurde, war nach einer Tradition des Seder Olam*' ein Sabbatjahr. Die Eroberung und Zerstörung Jerusalems fand im August bis Sep- tember 70 n. Chr. statt. Danach wäre 68/69 ein Sabbatjahr gewesen.
Hierzu kann eventuell noch das Jahr 150 Seleuc. = 162 v. Chr. als Sabbatjahr gerechnet werden, jedoch nur in dem Falle, wenn man das Seleukidenjahr im Frühling beginnen läßt (statt im Herbst). Als Antiochtts Eupator und sein Feldherr Lysias die Stadt Bethzur belagerten (150 Seleuc. I Makkab. VI 20), konnten sich weder die Stadt noch die Verteidiger des Tempelberges (von Jerusalem) halten, da infolge des Sabbatjahrs keine Lebensmittel zu bekommen waren. Hier muß man annehmen, daß die Makkabäerbücher das seleukidische Jahr
1) D. h. Februar 135 v. Chr. Nach den Worten des Josephüs {Bell. Jud. I 2, 4, Antiq. XIII 8, 1) könnte man annehmen, daß das Sabbatjahr erst später, 134 eintrat, indessen haben neuere Forscher dieses Bedenken beseitigt und das Sabbatjahr auf 135 gesetzt (E. Schuber, Gesch. d. jüd. Volks im Zeitalter J. Christi, 3. u. 4. Aufl., 1901, I 35 f.; ZucKEKMANN, Üb. Sabbatjahrzi/klus u. Jobelperiode, S. 38).
2) Josephüs {Antiq. XIV 16, 2) Die Belagerung fällt sicher in den Sommer 37 V. Chr. (s. Schürer a. a. 0. I 358).
3) ed. Meyer, S. 91 ; Neubauer, Mediaeval Jewish Chronicles, II, 1895, S. 66; Ratner, Seder Olam rabba, 1897, S. 147. Diese Stelle ist als ,das Jahr nach dem Sabbatjahre" zu verstehen (s. Schüreb, a. a. 0., 1 35.)
54 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
vom Frühjahr an rechnen. E. Schüree gibt darüber ^ eine ent- sprechende Erklärung. Über andere Sabbatjahre, die mit Notständen und Teuerung in Judäa zusammenhängen, s. Westberg, Die hihi. Chronol. nach Flav. Josephus S. 57—64. — Nach einer Hypothese Zuckermanns könnte die Zeit nach der zweiten Rückkehr des Nehemia nach Jerusalem (etwa 422 v. Chr.) der Anfangspunkt der Zählung einer neuen Reihe von Sabbatjahren gewesen sein. Ein sehr spätes Sabbatjahr zitiert Maimonides- nach einer Tradition der Geonim und der Palästinenser: das Jahr 1486 Seleuc. {= 1174 n. Chr.) sei ein Sabbatjahr gewesen. — Die Beobachtung der Sabbatjahre ließ sich auf die Dauer nicht durchführen. Schon unter R. Jehuda hanasi (2. Jahrh. n. Chr.) soll das Sabbatjahr vernachlässigt worden sein, so daß das Patriarchat daran dachte, die Bestimmung aufzuheben. Später führte man eine teilweise Erleichterung ein, indem wenigstens der Felderanbau bis zu einer gewissen Zeit des Sabbatjahrs gestattet wurde. Ganz erlaubt werden mußte der Ackerbau im Sabbatjahre unter R. Janai, als die Römer ohne Rücksicht auf die hebräischen Satzungen ihre Naturallieferungen verlangten.
Zu den Festen ist für die zweite Epoche der jüdischen Zeit- rechnung zu bemerken, daß die Heiligung der Neumondstage, obschon von altersher vorhanden, in der nachexilischen Zeit eine besondere Hervorhebung durch rituelle Vorschriften erfährt. Die Neumondstage sollen durch Trompetenschall angekündigt und durch Brandopfer aus- gezeichnet werden, wodurch sie einen besonderen Charakter erhalten; nur das Verbot der Werktagarbeit trifft sie nicht, um ihre Stellung zu den sonstigen Festtagen zu markieren. Diese Heiligung der Neu- mondstage hat ihre Spuren selbst noch in der späteren Zeit hinter- lassen, indem im Synagogen-Gottesdienste an diesen Tagen gewisse Gebete vorgeschrieben sind-l In der alten Epoche war der Neu- mondstag ein Freudentag der Stämme, gemeinsame Mahlzeiten wurden veranstaltet, an solchen Tagen suchte man die Propheten auf usw. In der nachexilischen Zeit deuten besonders Ezechiel, Jesaia, Hosea, Arnos, Esra u. a.* eigentliche Heiligungsvorschriften für die Neu-
1) ScHÜBEB, a. a. 0., I 35. 214.
2) Igereth und Jad Hachasaka Hilchoth Öemitta wejobel, X 4. 5. 6.
3) Über diese G-ebete s. Hambubgeb, Beal-EncykL, Suppl. III, 1892, S. 95.
4) Ezechiel XLVI 1 : Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten gewendet ist, soll verschlossen sein während der 6 Werktage, aber am Sabbat soll es geöffnet werden und ebenso soll es am Neumondstage geöffnet werden. ;?:... es soll nicht verschlossen werden bis zum Abend. 3: Und das Volk soll anbeten am Ein- gange selbigen Tors an den Sabbaten und Neumonden vor Jahve. 4: Das Brandopfer soll am Sabbat aus 6 Lämmern und 1 Widder, 6': am Neumonds- tage aber soll es eine Farre, ein junges Tier, 6 Lämmer und 1 Widder sein. — Hosea II 13: Und ich mache all ihrer Freude, ihren Festen, Neumonden,
§ 147. Die Sabbatjahre und die Feste in der zweiten Periode. 55
mondstage an; auch die Zusammenstellung der Festvorschriften in Numeri XXVIII widmet ihnen ein Kapitel. — Als neue Festtage in der zweiten Periode erscheinen neben den schon in § 143 genannten die nachstehenden:
a) a^niD Purira, Losungsfest (bisweilen Hamansf est genannt). Als Ursprung dieses Festes wurde früher die bekannte Erzählung im Buch Esther angegeben, daß der Günstling Haman die Juden im per- sischen Reich am 13. Adar habe ermorden lassen wollen, daß aber durch Esther der 14. Adar ein Tag der Freude geworden sei. Allein das Buch Esther gilt in vieler Beziehung als unhistorisch, und es wird jetzt meist vermutet, daß das Purim ursprünglich kein jüdisches Fest ist. Fürst dachte an ein Frühlingsfest der Perser (der Name pur = Los ist persischer Herkunft), ähnliche Hypothesen machten Mey- Boo.M und Hitzig, letzterer setzte Purim = Neujahrsfest der Perser; De Lagaede leitete es von dem Ferverdagän-Fest (s. I 288 f.) ab^ Nach H. ZiMMEEN^ ist es aber sehr wahrscheinlich, daß das Purim zum Teil auf das babylonische ZagmuJcu = Mardukfest (MapBoj^aVxY) ■fjppa, II Makhab. 15, 36) zurückgeht. Neben den biblischen Mar- dochai (= Marduh) tritt die Esther (= Istar der Babylonier), und zwar war das ZagmuTcu ursprünglich ein der Istar geweihtes Fest^, jedoch kommt auch dem Gotte MarduJc ein erheblicher Anteil dabei zugute. ZIM3IEEN glaubt deshalb annehmen zu sollen, daß das Purim- fest aus einer Verbindung des babylonischen MarduJc-Festes und des babyl.-persischen Istar-Anaitis-SaJcäen -Festes hervorgegangen ist. — Das Fest fällt, in Anlehnung an die biblische Erzählung, auf den 14. Adar. Die „Fasten Esther" am 13. Adar sind wahrscheinlich
Sabbaten und Feiertagen ein Ende. — Arnos VIII 4 — 5: Wann wird Neumond vorüber sein, daß wir Getränke verkaufen, und der Sabbat, daß wir Korn auftun, die ihr das Maß klein und den Preis groß macht .... JEsra III 5: Und danach brachten sie das beständige Brandopfer und (Opfer) für die Neumonde und für alle ge- heiligten Festzeiten . . .
1) Fürst, Der Kanon des Alten Testavi., S. 104; Hitzig, Geschichte Israels^, I 280; De Lagarde, Ges. Abhdlgn., 1866, S. 164. Purim, ein Beitrag z. Belig.- Gesch., 1887. Mitteilungen, II 378 f., IV 147 Anm. 1. — Nach P. Haupt (Address delivered at the Annual Meeting of the Society of Biblic. Liter, a. Exeßes, Newyork, 1905. Beiträge z. Assyriologie, VI) soll Purim einem altpersischen Äquivalent für das vedische purti = Portion entsprechen.
2) E. Schrader, Keilinschr. u. d. Alte Testam., 3. Aufl., 1903, 2. Abteiig. , Religion u. Sprache", S. 516.
3) Jensen bezieht deshalb das Purim nur auf das iStar-Fest im Monat Ab. Letzterer Monat war dem Sirius geweiht, weil in den Ab (Juli- August) der heliakische Aufgang des Sirius fiel. Das Fest wird bei den Babyloniern inschriftlich erwähnt. Istar war die Göttin des Sirius. Bei den Parsen war Tistar der Sirius, der Regen bringende Stern, und hat in den heiligen Schriften eine wichtige Bedeutung. (Vgl. I 282 Anm. 1 u. wegen des Sakäen-Festes I 128 Anm. 1.)
56 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
später eingesetzt, da im Talmud noch nichts darüber gesagt wird. Am 15. Ädar wird noch susan xiurim, das Purim zu Susa gehalten, da die Juden ihre Rache an den Feinden in Susa noch am 14. Adar fortgesetzt haben sollen.
b) Das Fest derTempelweihe, ChanuTckah (= Einweihung) genannt, fällt auf den 25. Kislev; es ist zur Erinnerung an die Wiedereinweihung, Wiederherstellung und Reinigung des Tempels gestiftet, welche Judas Makkabaeus nach einem über die Syrer erkämpften Siege am 25. Kislev 148 Seleuc. vorgenommen hatte {I Makhdb. IV 52). Das Fest wird 8 Tage gefeiert, gehört jedoch nicht zu den strengen. Bei Josephus heißt es Owtra, das Fest der Lichter, weil am 1. Tage des Festes ein Licht, an jedem folgenden Tage eines mehr angezündet wurdet
c) Ein der Zeit seiner Entstehung nach nicht sicher bekanntes Fest ist das Fest der Gesetzesfreude oder „Freudenfest der Thora". Es fällt auf den 23. Tisri und schließt sich an das Stägige Laubhüttenfest an. Am Sabbat nach dem Laubhüttenfest wurde die Lesung der 54 großen Parschijot (Perihopen) beendet und von neuem angefangen [s. § 158].
d) Vier Fasttage, zum Gedächtnis trauriger Begebenheiten, mit vorgeschriebener Buße, Gebet und Kasteiung, nämlich:
1. Eroberung Jerusalems durch Nebukadnezar , nach Jeremia (XXXIX 2, LH 6) am 9. Tage des 4. Monats {Tammuz). Da in demselben Monat während der Belagerung am 17. Tammuz das tägliche Opfer eingestellt werden mußte, so wird „der 17. des Tammuz''^ als Fasten- und Trauertag gefeiert,
2. Tempelverbrennung. Die Zerstörung des Tempels durch Nebu- kadnezar hat nach Jerem. {LH 12) und II Kön. XXV 8 im 5. Monat (Ah) zwischen dem 7. — 10. stattgefunden. Hiermit wird der Trauertag des 9. Ah verbunden, an welchem (nach dem Talmud) die zweite Zerstörung Jerusalems durch Titus begonnen hat; demgemäß Fasten des „neunten ^&".
3. Fasten „des Zehnten im Te&ef', zum Gedächtnis an die Be- lagerung der heiligen Stadt durch Nebukadnezar, welche nach Jerem. {LH 4) und mehreren anderen Quellen am 10. Tage des
I
1) Hochfeld (s. unter Literat. §159 Feste) hat die wenigen über das Chanukkah vorhandenen Quellen neuerdings kritisch untersucht. Danach ist das Fest jedenfalls zur Erinnerung an die Wiederweihe des Tempels durch die Hasmonäer eingesetzt worden; anfänglich war es vielleicht nur mit Lobgesängen gefeiert. Nach dem Konflikte der pharisäischen Partei mit der hasmonäischen Königsfamilie wurde es als ein zweites Herbstfest umgedeutet und mit den Bräuchen des Laubhüttenfestes begangen, und dieser Nachahmung verdanken die Lichter des Chanukka-T agea ihren Ursprung.
§ 147. Die Sabbatjahre und die Feste in der zweiten Periode. 57
10. Monats (Tehet) ihren Anfang genommen hat. Dieser Fasttag hat sich selbständig erhalten. 4. Fasten Gedaljah , zum Andenken an die Ermordung des Statt- halters Gedaljah, welchen Nebukadnezar über die in Judäa zurückgebliebenen Juden eingesetzt hatte. Die Quellen geben nur den Monat an (7. Mon. = Tisri), nicht den TagK Die Rabbinen setzen den 3. Tisri an.
Diesen Fasttagen gegenüber gestellt wurde im Laufe der Zeit eine Reihe von freudigen Gedenktagen, an welchen die öffent- lichen Fasten — und an einigen Tagen auch die Trauer — aufgehoben wurden. Eine alte Megillath Taanith (Fastenrolle), welche vermutlich aus dem 2. Jahrh. n. Chr. stammt, gibt 35 solcher Gedenktage an, die sich auf erfochtene Siege, auf wichtige Ereignisse aus der Zeit der Kämpfe der Makkabäer, der Bedrückung durch die Römer, der Streitigkeiten mit den Sadduzäern usw. beziehen. Nach der von Geätz gegebenen Analyse^ waren es folgende Tage: 1. und 8. Nisan, 14., 23. und 27. Ijar, 15/16., 17., 25. Siivan, 14. Tammuz, 15., 24. Ah, 7., 17., 22. Flui, 3. Tisri, 23., 25., 27. Marcheswan, 3., 7., 21. Kislev, Tempelweihe, 28. Tehet, 2., 22., 28. Sehat, 8/9., 12., 13., 14/15., 16., 17., 26. und 29. Ädar. — Eigentümlich der alten Zeit sind die Xylophoria, Tage, an denen das Holz für den Brand- opferaltar geliefert wurde. Die Anordnung hierüber findet sich schon bei Nehemia ^. Für die einzelnen Geschlechter waren bestimmte Tage vorgesehen, an welchen sie das Holz einzuliefern hatten. . In der Mischna (Taanith IV 5) sind 9 Tage angesetzt: 1. Nisan, 20. Tammuz, 5., 7., 10., 15. und 20. Ah, 20. EM, 1. Tehet*. Späterhin scheint der 15. ^& ein Haupttag dafür geworden zu sein, da er als ein festlicher Tag angesehen wurde s.
1) II Kön. XXV 33: Über die Leute, die im Lande Juda zurückgeblieben waren, setzte er den Gedaljahu, den Sohn Ahikäms .... 35: Aber im 7. Monat erschien Ismäel . . . mit ihm 10 Männer; die ermordeten Gedaljahu und die Juden und Chaldäer, die zu Mizpa bei ihm waren. — Jerem. XLI 3: Da standen Ismael Sohn Nethanjas und die Männer, welche mit ihm waren, auf und erschlugen den Gedaljah . . . mit dem Schwert (im 7. Monat).
2) Gbätz, Geschichte d. Juden, III, 3. Aufl., 1878, Note I, S. 597—615. — Weitere Literatur über d. Megillath Taanith s. bei Schürer, Gesch. d.jüd.Volk. L Zeitalter J. Christi, I, 1901, S. 157 (s. auch den Vortrag von M. Schwab, La Megillath Taanith [Actes du XI. Congres intern, des Oriental., Paris 1897, IV. Sect., 199 — 259, Paris 1898] und dessen Quelques notes sur la Meg. Taan. [Bevue des Etudes juives, T. XLI, 1900, S. 266]). — Eine Inhaltsübersicht gibt auch Bübnaby.
3) Nehemia X 35: Und wir warfen Lose über das Bringen der Holzlieferung für das Haus unseres Gottes . . .
4) E. Schürer, Gesch. d.j. Volk. i. Zeitalt. J. Christi, II, 1898, S. 261 Anm. 59.
5) Über das Holzfest am 15. Ab s. Gbätz, Gesch. d. Juden, III, 1878, S. 157.
58 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
Schließlich müssen noch die Fasttage genannt werden, welche ALBiEÜNt, dessen vorzügliche Kenntnis der Chronologie der Orientalen wir im I. Bande oft haben verwerten können, in seiner Beschreibung des jüdischen Kalenders gibt. Danach wurden außer den Hauptfesten zu seiner Zeit (1. Jahrtaus. n. Chr.) folgende Fasttage beobachtet: 5., 7. Tisri, 6. Marehestvan, 8. Kislev, 5., 8. und 9. Tehet, 5. und 23. Sehat, 7. und 9. Ädar, 1. und 10. Nisan, 10. und 28. Ijar, 23., 25., 27. Siwan, 1., 25. und 28. Ab, 7. Elul. Von diesen haben sich einige noch in den späten Kalendern erhalten, wie der 7. Tisri (Fasten wegen des goldenen Kalbs), 6. Marcheswan (Fasten anläßlich der Blendung des Königs Zedekia), 7. Ädar (Tod Moses') u. a.
Die Feste und Fasten, wie sie im jetzigen Kalender gefeiert werden, stelle ich im § 158 zusammen.
§ 148. Die Aren in der zweiten Periode.
Von eigentlichen Ären, nämlich Jahreszählungen, die ein be- stimmtes Ausgangsjahr festhalten, sind in der zweiten Periode der jüdischen Zeitrechnung, abgesehen von der' Rechnung nach den Jahren der Perserkönige (bei Haggai, Sacharja, Nehemia), drei zu unter- scheiden: die jüdische, welche „nach dem Exil" zählt, die seleukidische und die Ära des Hohenpriesters Simon.
Die erstgenannte ist unter den drei die älteste. Sie zählt nach dem Exil, legalüthenu = „unseres Gefängnisses" oder „unserer Gefangenschaft" und findet sich bei Ezechiel vor. Ezeehiel wurde nämlich 597 v. Chr. mit dem Könige Jojachin und den Vornehmsten des Landes ins Exil geführt, und er rechnet daher von diesem Jahre der Wegführung des Joj achin die Zeit^ an verschiedenen Stellen seines Werkes. Die Jahre sind jedenfalls nach babylonischem Jahres- anfänge, von Nisan ab gerechnet, also gegen das jüdische Tisn-Jahr um ein halbes Jahr voraus, z. B. sein 6. Jahr = Aug. Septbr. 592 v. Chr. Aus dem Zusatz „im 30. Jahre" des Anfangskapitels des Buches Ezechiel (s. unten Anm. 1) hat man auf eine feste Ära schließen wollen, deren 30. Jahr gleich dem 5. des Ezechiel sei, indessen haben die hierüber aufgestellten Vermutungen zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt. Man übersetzt jetzt den erwähnten Zusatz „als
V) 1 1: Es geschah [im 30. Jahre] im 5. Jahre der Wegführung des Königs JojACHiN im 4. Monat am 5. Tage das Wort Jahves zu Ezechiel. VIII 1 : Es geschah im 6. Jahre im 6. (5.) Monat am 5. Tage . . . XX 1 : Es geschah im 7. Jahre im 5. Monat am 10. Tage . . . XXIV 1 : Und das Wort Jahves kam zu mir im 9. Jahre im 10. Monat am 10. Tage . . . XXIX 1: Im 10, Jahre . . . XXVI 1, XXXI 1: Es geschah im 11. Jahre . . . XXXIII 21: Es geschah im 11. Jahre unserer Gefangenschaft . . (u. a.).
§ 148. Die Ären in der zweiten Periode. 59
ich im 30. Jahre stand" und trifft damit wahrscheinlich das Richtige, daß nämlich Ezechiel meint, im 5. Jahre des Exils sei er 30 Jahre alt gewesen. Ezechiel nennt auch das 14. Jahr der Zerstörung der Stadt 1. Die Zerstörung Jerusalems und des Tempels fiel nach Jeremia- auf den 10. Tag des 5. Monats des 19. Jahres des Nebu- KADNEZAR d. h. uach dem PTOLEMÄischen Kanon in den Sommer 586 V. Chr. Die Rückkehr der Juden aus dem Exil erfolgte erst 538 V. Chr. Inzwischen war, wie es heißt ^ im 37. Jahre der Weg- führung, der König Jojachin durch einen der Nachfolger Nebukadnezars wieder zu solchen Ehren erhoben worden, daß er als wiedereingesetzter judäischer Fürst gelten konnte. Diese bedeutsame Zeit, in der von den Juden die Wiederaufrichtung Judäas erwartet wurde, kann eben- falls die Ausgangsepoche einer Jahreszählung geworden sein; wenigstens scheinen Spuren, die sich in der älteren Fassung des Danielbuches vorfinden, auf eine solche hinzudeuten.
Die seleukidische Ära haben wir bei den Orientalen schon mehrfach, bei den späteren Babyloniern, bei den Mohammedanern und Persern, selbst in Indien angetroffen (I 136. 263. 305). Es wurde bemerkt, daß diese Ära sich im 3. Jahrh. v. Chr. von Mesopotamien aus verbreitet hat, im 2, Jahrh. erscheint sie bei den Syrern und Juden. Bei den letzteren zählen die beiden Makkabäerbücher nach ihr die Jahre unter der Bezeichnung „Jahre des griechischen (syrischen) Reichs" (z. B. „er regierte im 137. Jahre der Herrschaft der Griechen"), und in den Käufen, Verträgen und anderen bürgerlichen Rechts- geschäften führt die Ära den dieser Verwendung entsprechenden Namen m-iu«) yzi2 minjän setaroth = „Zahl (oder Zählung) der Kontrakte". Sie hat sich bei den Juden bis ins 11. Jahrh. erhalten; in einem Gutachten vom Jahre 986 des R. Scherira Gaon, Vorstehers der Schule zu Phiruz-Schapur (gest. etwa 1019 n. Chr.), sind die Jahres- zahlen noch nach der seleukidischen Ära angegeben. Mit dem Auf- kommen der jüdischen Weltära (s. unten S. 79) verfiel die seleukidische bald. — Die Ära beginnt mit dem Herbst 312 v. Chr. Nach dem Tode Alexanders d. Gr. verbreiteten sich nämlich die makedonischen
1) Ezechiel XL 1: Im 25. Jahre unserer Gefangenschaft, am Anfange des Jahres am 10. Tage, im 14. Jahre, nachdem die Stadt eingenommen war.
2) Jerem. LH 12: und im 5. Monat am 10. des Monats, im 19. Jahre der Regierung Nebukadnezabs von Babel kam der Trabantenoberst . . . des Königs von Babel .... 13: Er verbrannte das Haus Jahves und die Königsburg ....
3) II Kön. XXV 27: Im 37. Jahre der Wegführung des Königs Jojachin von Juda im 12. Monat am 27. des Monats brachte der König Ewil-Merodach von Babel — in dem Jahre, in welchem er König wurde — den König Jojachin aus dem Kerker wieder zu Ehren . . . [Amel-Marduk regierte bis 560. Nach Tiele, Bab.-assyr. Gesch. 457, erfolgte die Begnadigung 559—56 unter Nebgal-sarussur.]
60 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
Monatsnamen nach Kleinasien und Syrien; das makedonische Jahr nahm aber seinen Anfang im Herbst mit dem Monat Dius (gegen Ende September). Verschiedene Städte und Völkerschaften in Klein- asien übernahmen diesen Jahresanfang, andere, namentlich die süd- lichen, den Juden benachbarten Syrer, Antiochier, Tyrer u. a. fingen mit dem Hyperberetaeus (Oktober) an. Letzterer Monat ist bei den Syrern der Tisrin I, gleichkommend dem Tisri der Juden. Hierdurch erklärt sich auch der Herbstanfang der seleukidischen Ära.
Eine besondere Erwähnung bedarf noch der Gebrauch der seleu- kidischen Ära in den Makkabäerbüchern. Während, wie eben gesagt wurde, die seleukidische Ära mit dem Herbst beginnt, sind im ersten Makkabäerbuch Hinweise vorhanden, welche auf das Früh- jahr als Jahresanfang deuten. Es heißt nämlich IV 52: „Am 25. Tage des neunten Monats, welcher Kislev genannt wird"; X 21: „Im 7. Monat am Laubhüttenfest"; ebenso ist XIII 51 der Monat Ijar der zweite Monat und XVI 14 der Sebat der 11. Monat; die Zählung geht also vom Nisan als erstem Monat aus d. h. vom Frühling. Man kann etwa drei Gründe für die Rechnung nach dem Frühjahre im ersten Makka- bäerbuche anführen:
a) Nach der Erzählung des 1. Makkabäerbuchs (VII 1) bemächtigte sich Demetrios I. im Jahre 151 sei. Ä. des Thrones von Syrien. Der von ihm gegen die Makkabäer entsandte Nikanor verlor „am 13. Adar'^ die Schlacht (das Jahr wird nicht gemeldet); „im ersten Monate" 152 sei. Ä. schickte Dejvietrios ein neues Heer nach Palästina. NiKANORS Niederlage muß also am 13. Adar 151 stattgefunden haben; der „erste Monat" 152 kann nur der Nisan sein. Beide Ereignisse sind sicher schnell aufeinander gefolgt, daher kann die Überein- stimmung in der Datierung nur unter der Annahme hergestellt werden, daß das Jahr vom 1. Nisan an gerechnet wird, sonst (bei Herbst- beginn) würden 13 Monate Zwischenraum entstehen {Adar und Nisan folgen im ersteren Falle unmittelbar aufeinander).
b) Im X. Kapitel (1—21) wird berichtet: Alexander (Balas) trat 160 sei. Ä. gegen Demetrios I. auf; letzterer bewarb sich um die Gunst des Makkabäers Jonathan. Während Jonathan daran ging, die Schäden, die Jerusalem im Kriege erlitten hatte, auszu- bessern, suchte auch Balas die Freundschaft des Jonathan zu ge- winnen und machte letzteren zum Hohenpriester; das Purpur- gewand für diese Würde legte Jonathan im 7. Monat 160 sei. Ä. am Laubhüttenfeste an. Da man für den Verlauf dieser Er- eignisse mindestens mehrere Monate annehmen muß, so muß das Jahr vom Nisan an gerechnet sein, sonst würden, wenn das Jahr mit dem Herbste (1. Tisri) begonnen hätte, nur 14 Tage (1. bis 15. Tisri == Laubhütten) für die erzählten Begebenheiten übrig bleiben.
§ 148. Die Ären in der zweiten Periode. 61
c) Ferner wurde bei den historischen Sabbatjahren darauf hin- gewiesen (s. oben S. 53), daß das Jahr 150 sei. Ä., in welchem Antiochus EupATOK und Lysias die Feste Bethzur belagerten, im 1. Makkabäer- buche A'on Frühjahr aus gerechnet ist.
Die Ursache, warum im 1. Makkabäerbuche um ein halbes Jahr gegen die in Syrien gebrauchte seleukidische Ära abweichend datiert wird, ist nicht bekannt. Man kann nur darauf hinweisen, daß damals eine Reihe von Städten nach besonderen eigenen Ären zu rechnen begann und daß im Jahresanfänge wenig Übereinstimmung herrschte. Die Damascener und die Araber des römischen Arabien z. B. begannen nach SiMPLicius das Jahr mit dem Frühling ; die Münzen von Damas- kus datieren aber nach der seleuk. Ära. Es ist auch noch nicht entschieden, ob der Anfang der seleuk. Ära im Makkabäerbuche ein halbes Jahr vor oder nach der gewöhnlichen, obengenannten, also im Frühjahr 312 oder 311 v. Chr. liegt. Es werden Gründe für beide Anfänge geltend gemacht ; Gibert, Unger und Wincklee nehmen das Frühjahr 311 an ^
Was die seleuk. Ära des zweiten Makkabäerbuches betrifft, so hatten die älteren Chronologen angenommen, daß dort nach syrischer Weise, nämlich vom Herbst an gerechnet werde. Ideler {Handb. 1533) hat aber Gründe vorgebracht, die eine Verschiedenheit der Epochen beider Makkabäerbücher gegeneinander von l^/a Jahren beweisen sollen. Nach E. Schürer, auf dessen Ausführungen ich verweise ^, ist es Jedoch nicht notwendig, eine besondere Ära für das 2. Makkabäerbuch an- zunehmen.
Die dritte Ära, „welche in der zweiten Epoche der jüdischen Zeit- rechnung vorkommt, ist die des Hohenpriesters Simon. Josephus, berichtet hierüber^: „Simon, vom Volke zum Hohenpriester erwählt, befreite dasselbe im ersten Jahre seines Amtes von der Herrschaft der Makedonier (Seleukiden), so daß es ihnen keinen Tribut weiter zahlte. Diese Befreiung von der Zinsbarkeit fand statt im 170. Jahr des syrischen Königreichs, seit Seleukus, mit dem Beinamen Nikator, Syrien in Besitz genommen. Und so sehr ehrte das Volk den Simon, daß es nun in den Kontrakten und Staatsakten zu schreiben anfing: im ersten Jahre Simons, des Wohltäters und Etlmarchen der Juden." Hier handelt es sich um die Zeit der Kämpfe, in welcher Simon, der Bruder des Makkabäers Jonathan, sich von der syrischen Herrschaft unabhängig zu machen suchte. Als Demetrios IL in Judäa keine Macht mehr besaß, benützte dies Simon, um, während er jüdische
1) Die Ära würde dann mit der Rechnung xcnvk XaXSaiou? identisch sein (s. I 136).
2) E. Schüber, Gesch. d. jüd. V. im Zeitalt. J. Christi, I 39.
3) Äntiq. lud. XIII 6, 6; 7 Makkab. XUI 33-42.
62 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
Städte befestigte, durch eine Gesandtschaft bei Demetrios für das Land Steuerfreiheit zu erhalten. Letzterer mußte einwilligen und erließ nicht nur die rückständigen Abgaben, sondern sicherte dem Lande auch Steuerfreiheit für die Zukunft zu^. Durch dieses erzwungene Zugeständnis konnte sich Judäa nunmehr als selbständig betrachten. Man datierte deshalb nun Urkunden nach diesem 170. Jahre der seleuk. Ära (Herbst 142 v. Chr.), indem dieses als erstes des Volksbefreiers Simon gezählt wurde, z. B. „Im 1. Jahre des Hohen- priesters, Heerführers und Volksfürsten Suvion" 2. Verschiedene Münzen, welche gefunden worden sind und welche den Namen Simon oder auch die Bezeichnung „Im Jahre der Loskauf ung Israels" tragen, sind nach Ansicht der Numismatiker von der erwähnten Epoche zu datieren. Es sind bis jetzt nur solche Münzen gefunden, die bis zu der Jahres- zahl V gehen. Da aber Simons Patriarchat acht Jahre gewährt hat, so sollten noch weitere Stücke mit den Jahreszahlen VI und VII zu erwarten sein, indes haben diese Münzen noch nicht nachgewiesen werden können. Merzbachee will deshalb annehmen, daß die Ära Simon um zwei Jahre fehlerhaft sei und daß nicht das Jahr 170 S. Ä., sondern erst das dritte Jahr Simons 172 S. Ä. = 140 v. Chr., in welchem das Volk dem Simon die erbliche Hohepriesterwürde über- trug, als Anfangs] ahr der Ära angesehen werden müsse. Diese Hypo- these hat Schürer als unwahrscheinlich abgewiesen^.
Außer diesen drei vorgenannten Ären können hier noch kurz die Jahreszählungen einzelner griechischer Städte in Palästina genannt werden; verschiedene der letzteren erlangten nämlich (viele schon unter Pompejus) zur Eömerzeit ihre Selbständigkeit und hatten dadurch eigenes Münzrecht. Die wichtigsten Städte-Ären (meist nach den Münzfunden) sind : Baphia (Südjudäa) hatte eine Ära, welche mit der Neugründung der Stadt durch Gabinius (57 v. Chr.?) anfängt;
— Gaza rechnete (nach Grabinschriften) vom Herbst 61 v. Chr.; — Askalon erhielt seine Selbständigkeit 104 v. Chr. und datierte nach diesem Jahre, vereinzelt kommt eine andere Ära von 57 v. Chr. vor;
— Bora (nördlich von Cäsarea), die Ära dieser Stadt beginnt 63 oder 59 V. Chr.; — Damaskus, seleukidische Ära, gerechnet vom Früh- jahr (schon oben S. 61 genannt); — die Städte Hippus, Gadara, Äbila, Kanatha, Pella, Dium hatten die mit dem Jahre 64 v. Chr. beginnende Ära Pompejana ; — die Ären von Shythopolis und Gerasa (Herbst 63 v. Chr.). Die vorerwähnten Städte bildeten (zur Zeit des Pompejus) selbständige Gemeinden in Palästina und waren nur äußer-
1) Grätz, Gesch. d. Juden, III, 4. Aufl., S. 566.
2) Grätz, Gesch. d. Juden, III, 1878, S. 58; über die Simonschen Münzen daselbst S. 66.
3) Gesch. d. jüd. V. im Zeüalt. J. Christi, I, 1901, S. 244—5.
§ 149. Die Übergangszeit in der Neumondbestimmung etc. 63
lieh an das jüdische Gebiet angegliedert. Die Ären einiger von Herodes und seinen Söhnen neugebauter oder erst gegründeter Städte sind noch nicht sicher: Sehaste (Samaria) Ära 25 oder 27 v. Chr.; Oaha{?), Caesarea Panias, 3 oder 2 v. Chr.; Tiherias (nicht früher als 17 n, Chr.)^. Im III. Bande kommen wir auf diese und andere Ären zurück.
Zu den Jahreszählungen der Juden sind noch die beiden spät- jüdischen, die sich im Buche Daniel und im Buche der Jubiläen vorfinden, zu erwähnen. Beide rechnen nach Vielfachen der Zahl sieben^; Daniel nach „Jahrwochen" (nämlich 7 Jahre), ganzen und halben Jahrwochen und Vielfachen der Jahrwochen, sowie nach „Zeiten"; das Buch der Jubiläen rechnet nach „Wochen von Jahrwochen" (49 Jahre), indem es die Chronologie des Pentateuchs nach Abschnitten von 49 Jahren anordnen will.
C) Von R. Juda hanasi bis auf Hillel (359 n. Chr.).
§ 149. Die Übergangszeit in der Neumondbestiinmung von der Beobachtung auf die Rechnung.
Im § 145 wurde schon hervorgehoben, daß die Talmud-Tradition betreffs der Länge der Monate sowie in den Grenzen der Anzahl der vollen und mangelhaften Monate des Jahres noch unsichere Angaben macht. Die Beobachtung des Erscheinens der Mondsichel gab immer die Entscheidung bei diesen Bestimmungen, wenn man auch dabei der Rechnung schon einige Zugeständnisse machte. Dieser Zustand in der Regulierung des Jahres herrschte bis über die Zeit Christi hinaus. Nach der Zerstörung Jerusalems, als die Einheit des Volkes Israel aufgehoben war und sich die Juden nach dem Abendlande hin und im Oriente zu verbreiten begannen, konnte das einfache System der Zeugenaussagen nicht mehr beibehalten werden; die rechtzeitige Mit- teilung des Anfangs der Festmonate an die Judengemeinden wurde
1) Details über diese Ären und ihre Literatur s. bei Schüber, Gesch. d. jüd. V. im Zeitalt. J. CJiristi, II, 3. Aufl. 1898, S. 82—173. — E. Schwartz, Die Ären von Gerasa u. Eleutheropolis (Nachr. d. K. Ges. d. W. in Götting. Phil.-hist. Kl., 1906, S. 340— 395); W. Kubitschek, Kalenderstudien (Jahreshefte d. österr. archäol. Instit. in Wien, VIII, 1905, S. 87-91).
2) Daniel IX 24 : Siebenzig Siebende sind bestimmt über dein Volk und über deine heilige Stadt ... 25: Vom Ausgang des Wortes, daß Jerusalem wieder erbaut werden soll, bis auf einen Gesalbten, einen Fürsten, sind 7 Siebende und 62 Siebende, wird (Jerusalem) wiedergebaut werden. — s. C. H. Cornill, Die 70 Jahrwochen Daniels, Königsberg 1889; R. Wolf, Die 70 Jahrwochen, Leipz. 1889.
64 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
durch die großen Entfernungen der letzteren unmöglich. Hierzu kam, daß das Synedrium keinen festen Sitz hatte und daß die jüdische Kolonie in Babylonien sich selbständig entwickelte. Als daher gegen Ende des 2. Jahrh. n. Chr. unter R. Juda hanasi die Niederschrift der bis dahin traditionellen Gesetzesregeln durch die Mischna begann und die babylonischen Juden immer dringender nach einem festen, von der Beobachtung unabhängigen Kalender verlangten, kam auch das Ende des alten Systems heran. Aber erst 300 Jahre später, nach der Zeit der Gemara (der Ergänzung der Mischna) war der Übergang auf die Rechnung als alleinigen Führer des Kalenders wahrscheinlich vollendet. Maimonides (1135 — 1204) setzt wenigstens die Reform in diese Zeit: „Diese zyklische Rechnung (d. h. die Regulierung des Kalenders auf Grund der Rechnung allein) wurde erst unter den letzten Urhebern der Gemara begonnen, wo das ganze verheerte heilige Land keine feste Synode mehr hatte ; aber zur Zeit der Mischna und der Gemara bis in die Tage des Abai und Raba hatte man die alte Bestimmungsmethode beibehalten" K
Der Übergang vollzog sich ziemlich langsam. Zunächst wurden durch Juda hanasi (um 170—190 n. Chr.) mehrere, früher wichtige Vorschriften sehr gemildert. Das Verhör der Zeugen geschah nicht mehr so eingehend, es durften dabei auch Personen angenommen werden, die sonst nicht als ganz einwandfrei in betreff der Glaub- würdigkeit angesehen wurden. Die Heiligung des Neumondes durfte durch einen Stellvertreter des Patriarchen ausgeführt werden, und zwar in der Stadt Ain-Tab (Südjudäa). Diese Umstände lassen darauf schließen, daß man im 2. Jahrh. n. Chr. die mittlere Länge des syno- dischen Monats bereits erheblich genauer gekannt und sich ihrer bei der Vorausberechnung der Tage des Neumondeintrittes rechnerisch bedient hat. Von den Jahrpunkten mögen damals einige, wie Tekupha Nisan und Tisri annäherungsweise bekannt gewesen sein; die astro- nomische Rechnung, welche zur Festsetzung jener Punkte diente, hieß, wie es scheint, ursprünglich Tekupha, und dieser Name wurde dann auch auf die Jahrpunkte selbst übertragen. Das Studium der Astro- nomie wurde von den Schülern Juda hanasis empfohlen, von Rab und R. JocHANAN sogar jenen zur Bedingung gemacht, die sich mit der Bestimmung der Festzeiten zu beschäftigen hatten. Welche Stufe des Wissens die Astronomie auf den jüdischen Hochschulen einnahm, wissen wir nicht. Es werden uns zwar mehrere astronomische Ge- lehrte genannt, welche die Kenntnis der Mond- und Sonnenbewegung
1) KidduS hachodeS V 3. Man vergl. jedoch damit die Erzählung Albirunis (Chronol. of anc. nations, edit. Sachau, 1879, S. 67 — 69) über den Zustand der Neumondbestininiung und Schaltung bei den Rabbaniten und Miladiten.
§ 149. Die Übergangszeit in der Neumondbestimmung etc. 65
gehabt liaben, aber man darf wohl einiges Mißtrauen in diese Gelehr- samkeit setzen. Denn wäre diese Kenntnis eine halbwegs sichere ge- wesen , so könnte man den hartnäckigen Widerstand nicht erklären, welchen die Versuche, einen auf der mittleren Bewegung des Mondes beruhenden Kalender einzuführen, seitens des Synedriums begegneten. Die Kalenderbestimmungen waren allerdings religiöse Satzungen, und es ist begreiflich, daß man an allen solchen zähe festhalten wollte. Die Furcht des Synedriums, mit der Freigabe der Regulierung der Festzeiten die Macht über die Diaspora (die außerhalb Judäas ver- breiteten Juden) zu verlieren, mag aber mit die Ursache des Wider- stands gewesen sein, ferner der Umstand, daß man die Zeit, die von der Konjunktion bis zum Sichtbarwerden der Sichel verfließt, nicht vorausberechnen konnte. Der Kalenderrat konnte den Kalender- verbesserern, die sich mit Vorschlägen einstellten, mit Eecht entgegen- halten, daß ein auf die mittlere Mondbewegung gegründeter Kalender gegen die durch das Gesetz geheiligte Institution sein würde, den Monat mit der Mondsichel anfangen zu lassen. Voraussichtlich wäre, wenn man der Diaspora die selbständige Bestimmung zugestanden hätte, eine große Zersplitterung oder wenigstens eine die Einheit des Judentums gefährdende Nichtübereinstimmung der Festzeiten gegen die vom palästinensischen Synedrium festgesetzten die Folge gewesen. Schon zu Zeiten Simons III. (Mitte des 2. Jahrh. n. Chr.) soll E. Chanina zu Nahar-Pakor (Babylonien) ein Gegensynedrium errichtet und kalen- darische Verfügungen getroffen haben, indem er die Festzeiten selb- ständig angab ; auf die Vorstellungen Judäischer Abgesandter, die unter dem Drucke von Jerusalem aus standen, mußte er seinen Versuch zurückziehen. Mar Samuel Jarchinai („der Mondkundige" [165 — 250 n. Chr.]), der von seinen Zeitgenossen als ein großer Kenner der Astronomie hingestellt wird, besaß noch keine Hilfsmittel, um die zwischen der Konjunktion und der Sichel liegende Zeit rechnerisch voraus angeben zu können, wie aus seiner Antwort an Aba hervor- geht, welcher ihm diese Forderung entgegenhielt, als Samuel den Versuch der Herstellung eines allgemein gültigen jüdischen Kalenders vorbereitete. In der Tat schwanken die Annahmen über jene Zeit- differenz bei den damaligen Autoritäten von der unteren Grenze von 18 Stunden aufwärts. Von dem Kalender für 60 Jahre, den Samuel später berechnete und an R. Jochanan, das einflußreichste Mitglied des Synedriums, schickte, heißt es, er sei abgelehnt worden, angeblich weil er zu ungenau war; ob aber im Kalenderrate bessere astrono- mische Einsicht vorhanden war, mag dahingestellt bleiben.
Obwohl das Synedrium also einer Kalenderreform nicht günstig war, so mußte es doch, und zwar schon unter Jochanan, einige weitere Erleichterungen einführen. Auf die Zeugen wurde jetzt noch weniger
Ginzel, Chronologie II. 5
66 ^'III. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
gegeben als früher, der Kalenderrat suchte sogar durch Überredung auf die Zeugen einzuwirken und auf diese Weise eine Übereinstimmung der Aussagen zu erzielen. Der darauf gegründete Beschluß, d. h. die Festordnung, wurde auch selten mehr nachträglich abgeändert. Die Sendboten verließen wahrscheinlich sofort nach dem Synedrialbeschluß Jerusalem, um mit möglichster Schnelligkeit der Diaspora die Fest- tafel anzuzeigen. Vielleicht beeilte man sich, die Boten schon im Monat Elul auszuschicken, damit sie die weit entlegenen Orte — und namentlich Babylonien kam dabei in Betracht — zeitig genug er- reichen konnten. Dies alles setzt voraus, daß man den Anfangstag der Monate schon ziemlich auf Grund der bloßen Rechnung ansetzte und die Beobachtung nur als eine Kontrolle gebrauchte. Dabei be- ließ man der Sicherheit wegen den alten Grundsatz noch in Kraft, den weiter wohnenden Gemeinden die doppelte Feier der Hauptfeste (an je 2 aufeinander folgenden Tagen) zu gestatten.
Auch betreffs der Einschaltung des ausgleichenden Monats wird das Synedrium im 3. Jahrh. n. Chr. bestimmtere Normen haben auf- stellen müssen. Bis dahin war immer noch das empirische Verfahren üblich ^. Julius Afeicanus, der in jener Zeit lebte, gibt an -, daß die Juden wie die Griechen drei Monate in je 8 Jahren eingeschaltet hätten; diese Angabe besagt aber für die Entwicklungsgeschichte des jüdischen Schaltungswesens nichts, da dieses Einschaltungsverhältnis schon in viel früherer Zeit aus der Erfahrung gewonnen war. Das Synedrium war, wenn es seinen ehemaligen Einfluß auf die an Aus- breitung gewinnende Diaspora wahren wollte, genötigt, die Vorschrift über die Einschaltung bestimmter zu fassen, damit auch die von Palästina sehr entfernten Gemeinden in einem etwaigen Notfalle eine Interkalation selbst vornehmen könnten. Der äußere Anlaß dazu, mehr von dem bis dahin ängstlich gehüteten Schaltungsgeheimnis zu offenbaren, bot sich zur Zeit der Judenverfolgungen unter Konstantius (337—361 n. Chr.) und dessen Mitregenten Gallus. Die Verbindung zwischen Judäa und der Diaspora war damals ganz aufgehoben, und die letztere befand sich über die Jahrregulierung völlig im Zweifel. Ausnahmsweise mußte das Synedrium damals die Schaltung schon im 11. Monat, dem Ab vornehmen, und selbst die Benachrichtigung davon an Eaba, den Vorstand der Schule in Machusa, konnte nur mit Vor- sicht, durch ein fingiertes, den Gegenstand verschleierndes Schreiben bewerkstelligt werden. Deshalb wurde jetzt angegeben, daß der 16. Nisan die Zeitgrenze sei, bis zu welcher man die Schaltung zurückzuhalten habe. Diese Grenze kommt mit den Regeln überein,
1) Megilla I 4, Edujoth VII 7.
2) Eusebius Demonstr. evang., VIII 390 (Svnkellos ed. Dindorf I 611).
§ 149. Die Üherpingszeit in der Neumoudbestimmung etc. 67
welche viel später Maimonides nahmhaft machte — In jenen un- ruhigen Zeiten, in welchen jede öffentliche das Judentum betreffende Angelegenheit geheim gehalten werden mußte, sind wohl auch die astronomisch weniger einsichtsvollen Mitglieder des Synedriums zu der Überzeugung gekommen, daß die Einführung eines festen, nur auf der Rechnung beruhenden Kalenders auf die Dauer nicht zu umgehen sein werde. Vermutlich suchte man damals schon nach einer rechne- rischen Regel, um die Schaltjahre auf einige Jahre voraus ansetzen zu können. Ferner fällt die Aufstellung der Dechijoth d. h. der Vertagungsfälle des Neujahrs (s. § 154) wahrscheinlich noch kurz vor die Zeit Hillels II.^ Diese Regeln sind keineswegs bloß das Produkt „rabbinistischer Klügelei", als welche manche die Dechijoth hinstellen, sondern sie entspringen, wie namentlich A. Schwakz entwickelt hat, dem verzeihlichen Bestreben des Kalenderrates, mit der Annahme des auf der mittleren Mondbewegung beruhenden Kalenders dem durch Jahrhunderte geübten Brauch, den Monat mit der neuen Sichel an- zufangen, ein letztes Zugeständnis zu machen.
Am Schlüsse dieses Paragraphen werden noch einige Bemerkungen erwünscht sein über den Zustand, in welchem sich der jüdische Kalender zur Zeit Christi befand. Aus den historischen Entwicklungen, die in den drei vorhergehenden Kapiteln gegeben wurden, folgt, daß es ein Mondkalender war, in welchem die Monatsanfänge durch Beobachtung der neuen Mondsichel bestimmt wurden ; die Schaltung erfolgte eben- falls empirisch, und zwar so, daß das Passah nach der Tekupha Nisaii (Frühlings-Tagundnachtgleiche) fallen mußte. Die letztere Festsetzung stimmt mit dem Kirchenschriftsteller Anatolius überein, der sich in dieser Beziehung auf jüdische Autoritäten, besonders Akistobulus, Philo,
1) Kiddus Jiachodes IV 2: Auf drei Kennzeichen hin schaltet man das Jahr, sie sind : Tekupha, Abib und Reife der Baurnfrüchte. Es hat dies also zu geschehen : Der Gerichtshof berechnet die Tekupha Nisan; Mit diese auf den 16. Nisan oder später, so schaltet man das Jahr und macht den Nisan zu einem zweiten Adar, damit das Passah statthabe zur Zeit des Ahih d. i. der Feldfruchtreife ... 3: Sieht der Gerichtshof, daß die Feldfrüchte bis dahin noch nicht gereift sind und die Baumfrüchte, die zur Passahzeit zu wachsen pflegen, noch nicht gewachsen sind, so stütze man sich auf diese zwei Kennzeichen und schalte das Jahr, auch wenn die Tekupha Nisan vor den 16. fiele .... 13: Der Gerichtshof berechne und bestimme für mehrere Jahre im voraus, welches Jahr ein Schaltjahr sein werde, doch soll er erst nach ros ha§anah (und dies auch nur im besonderen Not- falle) die Schaltung des Jahres aussprechen. Gewöhnlich hat er es erst im Adar bekannt zu geben, indem er sagt: dieses Jahr ist ein Schaltjahr, und der kommende Monat ist sonach nicht Nisan, sondern We-Adar.
2) R. Jose II., ein Zeitgenosse Hillels II., bemerkt, daß Purim weder auf den Montag noch auf den Sonnabend fallen kann, da sonst Jörn Kipür am Sonntag und Freitag sein müßte. — Der Jerusalem. Talmud (Megilla 12, Sukka IV 1) kennt die Dechijoth ebenfalls.
5*
■68 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
JosEPHus, berufte Wenn man bedenkt, wie zähe von jeher grade das Volk Israel an den Gebräuchen seiner Vorfahren festgehalten hat, und daß das Synedrium die alte Kalenderform sorgfältig über- wachte und Neuerungen auf diesem Gebiete nur widerstrebend ein- führte, so darf man wohl voraussetzen, daß das alte System auch zur Zeit Christi in Geltung gewesen sein wird. Trotzdem haben einige neuere Autoren, indem sie auf die politischen Verwirrungen in jener Zeit hinwiesen, angenommen, daß die Juden damals einen ihnen ganz fremden Kalender, nämlich den eines festen Sonnenjahrs, gebraucht hätten. Als (rründe dafür werden gewisse Datierungen, die sich in der Ge- schichte des jüdischen Krieges bei Josephus vorfinden, angegeben. Dieser Schriftsteller, welchem wir bekanntlich jene wertvolle Schilde- rung der Zeitereignisse, unter denen er lebte, verdanken, gebraucht oft zur Bezeichnung der Monate die Namen, welche für die Monate bei den Makedoniern vorkommen. Im allgemeinen werden sie mit den jüdischen Monatsnamen gleichgesetzt, und zwar Nisan = XanthiJcos, Ijar = Ärtemisios. Siwan = Daisios, Tammuz = Panemos, Ab = Lous, Elul = Gorpiaios, Tisri = Hyperheretaios, Marcheswan = Dios, Kislev ' - Apellaios, Tebet = Andynaios, Sehat = Peritios, Adar = Dystros. Diese Namen können auf die syromakedonischen Sonnenmonate Be- ziehung haben, oder es können damit die jüdischen Mondmonate (unter der den Griechen bekannteren makedonischen Bezeichnung) gemeint sein. Petavil's, Nokis, Idelee, Angek, Clinton u. a. haben das letztere angenommen, daß nämlich mit den makedonischen Namen stets die parallelen jüdischen Monate gemeint sind. Als Beweise dafür gelten folgende Punkte: a) Der Monat Xanthikos muß ein Mondmonat sein, da {Antiquit Jud. III 10, 5) gesagt wird: „Im Monat Xanthikos, der bei uns Nisan genannt wird und der erste im Jahre ist, und zwar am 14. Tage nach dem Monde wird das Passahopfer dargebracht". In demselben Werke (XII 5, 4) heißt es, am 25. Kislev, den die Make- donier Apellaios nennen, sei der Tempel von Judas Makkabäus ge- reinigt worden, weil er drei Jahre vorher am selben Tage, den 25. Apel- laios, durch Antiochos Epiphanes entweiht worden sei. b) Das täg- liche Morgen- und Abendopfer während der Belagerung Jerusalems durch TiTus wurde am 17. Panemos eingestellt {de hello Jud. VI 2, 1), nach Mischna Taanith IV 6 traf das aber übereinstimmend auf den 17. Tammuz. c) Die Römer zerstörten den Tempel am 10. Lous {de hello Jud. VI 4. 5), an welchem Tage auch der erste Tempel von den Assyrern verbrannt wurde. Nach Jeremia LH 12 geschah letzteres aber am 10. Tage des 5. Monats d. i. der Monat Ah. d) Das Fest der jährlichen Holzlieferung für den Opferaltar (s. die Xylophoria oben S. 57)
1) Etisebhis, Histoi: eccles., VII 32, 16—19.
ij 14 9. Die Übergangszeit in der Neumondbestimraung etc. 69
fiel auf den 14. Lous {de hello Jud. II 17, 6; vgl. II 17, 7j; nach Megillat Taanith § 11, Mischna Taanith IV 5, 8 auf den 15. Ah (die Differenz von einem Tage ist irrelevant, da Josephus wahrscheinlich den Vorabend des 14. Tages zum Feste hinzurechnet). Gegen den Schluß aus diesen Datierungen, daß bei Josephus immer die jüdischen Mondmonate zu verstehen sind, haben 0. A. Hoffmann, Schlattek, Niese, Schwaktz Einwände gemachte Die ersteren beiden glauben, daß die meisten Daten im Bellum Judaic. für den römischen (julia- nischen) Kalender gelten. Nach Niese hätten sich die Juden des tyrischen Kalenders (Eechnung nach dem Sonnenjahre) bedient, nur bei der Bestimmung der Feste hätten sie das Mondjahr beibehalten. ScHÜKEE, welcher diese Meinung widerlegt-, gibt zu, daß bei Josephus manche Daten nach dem jüdischen, manche nach dem römischen Kalender angesetzt sind, indessen die überwiegende Mehrzahl im Bellum Judaic. nach dem jüdischen. Die Daten sind wahrscheinlich nicht offizielle Datierungen (nach den Akten des römischen Lagers), sondern beruhen auf eigenen Aufzeichnungen nach dem jüdischen Kalender. Neuerdings ist E. Schwaktz auf die NiESESche Ansicht zurück- gekommen, daß in den Zeiten der Diaspora der tyrische Kalender an- gewendet worden sei. Dies soll aus Gleichsetzungen der jüdischen und der makedonischen Monatsnamen, sowie aus einigen von Josephus für die Jahre 66 — 70 überlieferten Passah-Daten nnd aus mehreren Gedächtnistagen der Megillat Taanith im Vergleich zu den von Jose- phus berichteten Zeitereignissen hervorgehen. Der Zustand der jüdi- schen Gemeinden sei damals ein solcher gewesen, daß sie selbständig zu handeln gezwungen waren; jeder Kalender, sofern er ihnen nur den Vollmond des Passah angab, sei ihnen willkommen gewesen, und der be- nachbarte tyrische habe darum am ehesten bei ihnen Eingang ge- funden. Die Möglichkeit, daß der julianische Kalender zur Zeit des Augustus schon in Syrien bekannt war, ist nicht zu leugnen. Allein abgesehen davon, daß durch diese Hypothese die Beweisführung Schüeees nicht aufgehoben wird, scheint doch der Schluß, indem er sich auf einen großen Teil des Volkes bezieht, zu weitgehend. Die politischen Zustände waren vor und nach der Tempelzerstörung gewiß sehr wirr und die Aufrechterhaltung des alten Kalenders schwierig, aber die Juden haben sich in der späteren noch schwierigeren Zeit (s. oben S. 65 f.) doch an den überlieferten Kalender gehalten, und das zer- splitterte Synedrium fand immer Mittel und Wege, dem Volke die Zeit der Feste vorher anzugeben. Daß einzelne Städte in der Not zum Sonnenkalender, einer ihnen völlig fremden Jahrform, griffen, mag hier
1) S. unter Literatur ain Schluß dieses Kapitels.
2) Gesch. d. jüd. Volk. i. Zeitalt. J. Christi, I, 3. Aufl., 1901, S. 757—760.
70 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
und da vorgekommen sein, für die große Masse des Volks kann man einen solchen Übergang nicht ohne Widerspruch annehmen.
§ 150. Die Beform des jüdischen Kalenders.
AVenn man die Nachrichten und Meinungen über die Einführung des jetzigen Kalendersystems der Juden zusammenfaßt, so kommt man zu dem Resultat, daß weder über die Zeit dieser Einführung noch über die Person des Reformators etwas Sicheres bekannt ist. Nur zwei Namen fallen in der Vorgeschichte dieses Kalenders auf: der eine ist der des schon früher genannten Mar Samuel, der andere der des R. Adda bae Ahaba. Der gelehrte Rabbi Samuel war Vorstand der Akademie zu Nahardeah (am Euphrat in Babylonien) und ein Zeitgenosse des R. Jochanan, er soll 4010 W. Ä. (250 n. Chr.) gestorben sein. Er ist der Begründer der nach ihm benannten Tekupha, welche für den Abstand der mittleren Jahrpunkte 91*^ 7^2 '^ annimmt. Dies setzt die Bekanntschaft mit dem julianischen Jahre 365*^ 6*» voraus; um jene Zeit war das julianische Jahr schon lange in den Nachbar- staaten (Syrien, Ägypten) eingeführt, und Mar Samuel wird es von dort übernommen haben. Ebenso wie Samuel der Vorstand einer jüdisch-babylonischen Hochschule war, bekleidete auch R. Adda bar Ahaba ein solches Amt in Sora am Euphrat; er war Zeitgenosse der beiden Vorgenannten (3943 W. Ä. = 183 n. Chr. geboren). Ihm wird die ilLufstellung der genaueren Tekupha zugeschrieben, bei welcher das Intervall der Jahrpunkte zu 91«^ 7'' 519'''' 31^ angenommen (s. § 156), also dem Jahre eine Länge von 365** h^ 997''*' 48' gegeben wird. Ob er jetzt noch als Begründer dieser Tekupha gelten kann, darüber werde ich mich später noch zu äußern haben.
Über die Person des Reformators und noch mehr über die Zeit der Einführung des neuen Kalenders gehen schon die Ansichten der alten jüdischen Chronologen weit auseinander. Die Märchen von Saadjah Gaon und Chananel ben Chuschlel, welche dem Kalender ein mosaisches Alter beilegen wollen, kann man mit Stillschweigen übergehen. Aber selbst Maimonides weiß nichts Bestimmtes zu sagen; es heißt bei ihm nur^, daß „man diese zyklische Rechnung erst unter den letzten Urhebern der Gemarah begonnen" habe (s. oben S. 64). Da die Gemarah etwa 3 Jahrhunderte nach der Mischna zusammen- gestellt worden ist, käme man mit der Zeit der Einführung des Kalenders in das 6. oder 7. Jahrh. n. Chr. 2. Im Talmud wird vom
1) Kidd. hacliod. V 3.
2) A. Lorenz, Das Älter des heutigen jüdischen Kalenders (Histor. Jahrbuch d. Görres-Gesellsch. , XXVI, München 1905, S. 84—99) setzt die Einführung der
§ 150. Die Reform des jüdischen Kalenders. 71
Kalender nichts erwähnt. Derjenige, welcher zuerst den K. Hillel als den Urheber des neuen jüdischen Kalenders hinstellt, ist R. Hai Gaon (11. Jahrh. n. Chr.). Nachmanides nennt Hillel IL einen Sohn Rabbis, nach Serachja Halevi wäre er ein Sohn R. Judas II. ge- wesen. Hillel war Patriarch (der letzte des Patriarchats) und als solcher auch Vorstand des Synedriums. Nach R. Isak Israeli soll die Einführung des Kalenders auf einer Synode, und zwar im Jahre 670 Sei. (= 358 n. Chr.) bewerkstelligt worden sein, doch bezeichnet derselbe Schriftsteller an einer anderen Stelle^ widersprechend das Jahr 4260 W. Ä. (499 n. Chr.) als Zeit der Reform.
Die Ansicht, daß der neue Kalender in das 4. Jahrh. n. Chr. zu setzen sei, ist schon früher Zweifeln begegnet und in der neueren Zeit mehrfach diskutiert worden. Slonimski hat namentlich auf den schon von anderen Chronologen betonten Umstand Gewicht gelegt, daß weder in den Talmuden und Midraschim , noch bei den jüdischen Chronologen des Mittelalters die oben erwähnte Tekupha des R. Adda BAR Ahaba vorkommt. Letztere rühre gar nicht von R. Adda her, sei vielmehr erst viel später, im 10. Jahrh. von R. Hassan Hadajan auf Grund der astronomischen Tafeln des Albatani aufgestellt worden. Plniles, welcher diese Hypothese bekämpfte, nimmt dagegen an, die AoDASche TeJcupha sei schon lange vor Hassan Hadajan, und zwar bei der Einführung des neuen Kalenders bekannt gewesen, zur Kon- stituierung des neuen Systems sei es aber erst etwa 497 n. Chr. ge- kommen. In neuester Zeit hat E. Schwartz die ADDASche TeJcupha als eine späte Erfindung angesehen und daraus geschlossen, daß der jetzige jüdische Kalender jedenfalls erheblich später als auf 358 n. Chr. anzusetzen sei. J. Loeb spricht sich in seinen Tafeln auch für eine spätere Entwicklung des Kalendersystems aus und glaubt, daß die jetzige Gestalt des letzteren nicht vor dem 5. Jahrh. n. Chr. erreicht worden ist. Leider sind zuverlässige Inschriften oder Dokumente, welche Datierungen führen, die weit genug in die alte Zeit zurück-
Rechnung nach mittleren Neumonden in das Jahr 770 n. Chr., kommt also der obigen Schätzung nahe. Die Hypothese beruht auf der Voraussetzung, daß bei der Einführung des Kalenders derjenige mittlere Neumond zum Ausgangspunkte der Rechnung gemacht worden ist, welcher möglichst nahe mit der nach R. Samuel berechneten Tekupha Türi zusammenfiel. Lorenz findet, daß im Jahre 770 n. Chr. der mittlere Neumond auf den 24. Septb. 2^ SSVa^i nachm. (Jerusal. Zeit) traf, die nach Samuel berechnete Tekupha auf 3^ nachm. desselben Tages. In diesem Zusammentreffen liege der Beweis für den Anfang des heutigen jüdischen Kalenders. Allein wir wissen nicht, ob eine solche Bedingung von den Reformatoren der Zeit- rechnung aufgestellt worden ist und warum man dabei gerade mit der SAMUELschen Tekupha, und nicht mit der damals schon längst als genauer geltenden ADDAschen Tekupha gerechnet haben sollte. 1) Jesod Olam IV 5, 9.
72 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
reichen, bis Jetzt nur wenige gefunden; andernfalls könnten solche über die Frage der Einführungszeit entscheidenden Aufschluß geben. Viele der alten jüdischen Datierungen, die man zum Vergleichen heranziehen könnte, sind zweifelhaft oder gehören dem Kalender der Karäer an. Als die ältesten jüdischen Datierungen nach dem jetzigen Kalender gelten gegenwärtig diejenigen eines Monuments aus Aden von 717 n. Chr., und zwei andere Daten von 846 und 929 n. Chr.^ — Im Gegensatze zu den eben genannten Autoren steht F. Rühl, welcher mit der Einführung des Kalenders bis vor das Ende des 3. Jahrh. zurückgeht, in die Zeit vor Axatoliüs, da dieser Chronologe sich bei der Konstruktion seiner Ostertafel bereits nach dem Vorbilde der Juden des 19 jährigen Zyklus bediene-. Es handelt sich aber bei dem Kirchenschriftsteller Anatolius nur um den im 2. Jahrh. schon be- stehenden Gebrauch, das Passahfest nach dem Eintreffen der Tekupha Nisan anzusetzen (s.obenS. 67); daß das neue Kalendersystem damals schon bestanden habe, folgt daraus noch nicht. — Die neueste Ansicht über die Zeit der jüdischen Kalenderreform, die von F. Westberg ^, kann ich nur flüchtig erwähnen, da das vorliegende Werk schon ab- geschlossen und keine Zeit zur näheren Untersuchung der Sache mehr war. Diese Ansicht rückt die Existenz des reformierten Kalenders bis ins 1. Jahrh, v. Chr. hinab. Es wird behauptet, daß Flavius JosEPHus sich des julianischen (sjto -makedonischen) Kalenders bediene, daß Jerusalem nicht 63, sondern 64 v. Chr. durch Pompe jus erobert worden sei und daß die Gleichungen
10. Tisri = Sonnabend 64 v. Chr. 10. „ = Sonnabend 37 „
sowie 15. Nisan 70 n. Chr. = 14. XanthiJcos
15. Ah „ =10. Lous
8. Gorpiaios „ = Sonnabend
15. Nisan 67 n. Chr. = 18. Xanthikos 15. Ab „ = 14. Lous
aufgestellt werden könnten. Mir erscheinen einige dieser Aufstellungen fraglich. Da aber bei der Beurteilung der Fundamente dieser Hypo- these weniger chronologische Gründe, als vielmehr rein historische in
1) 12. Ah (10)29 Seleuc. (= 717 n. Chr., wenn die Jahrhunderte richtig gelesen sind; 8. Chwolson, Corpus inscript. hebraic, Petersburg 1882, col. 126, No. 66); MarcheSwan 4607 W. Ä. (= 846 n. Chr., daselbst col. 187); 8. Kislev 1241 Sei. (= 929 n. Chr., daselbst col. 216).
2) Deutsche Zeitschr. f. Geschichtswissensch.. N. F. II, 1897, S. 185 f.
3) Die biblische Chronologie nach Flavius Josephus tind das Todesjahr Jesu, Leipz. 1910 [s. d. Rez. i. d. Theolog. Literat. Ztg., 35. Jahrg., 1910, S. 36].
§ 150. Die Reform des Jüdischen Kalenders. 73
Betracht kommen, die Sache also jene Historiker angeht, welche in der jüdischen und römischen Geschichte gleich guten Bescheid wissen, werde ich für den Fall, daß nach dem Erscheinen dieses Buches eine Klärung der Fragen eingetreten ist, in einem Anhange des IIL Bandes einen Bericht geben.
So unsicher die Frage nach der Zeit der Einführung des jüdischen Kalenders beantwortet werden kann, so unsicher ist die Herkunft des Systems. Trotz des Schweigens des Talmuds über die AüuAsche Tekupha scheinen doch einige Hinweise dar- auf vorzuliegen, daß man im 2. Jahrh. n. Chr. diese Tekupha bereits gekannt hat. So soll E. Jochanan gesagt haben ^, der Anfang der römischen Saturnalien sei 2 Tage vor der Tekupha Tebet, wo- gegen Eab behauptet, die Saturnalien begännen 8 Tage vor der Tekupha Tebet Bestimmen wir (nach den später in § 156 folgenden Eegeln) die Zeit der beiden Tekup^ha, sowohl des Samuel wie des Adda für das Jahr 4009 W. Ä., das letzte Samuels, so ergibt sich die Tekupha Samuel 248 n. Chr., 25. Dezember, die Tekupha Adda 19. Dezember, und da die Saturnalien am 17. Dezember begannen, bleiben gegen die letztere Tekupha 2 Tage, gegen die erstere 8 Tage Differenz; man muß also wohl schließen, daß E. Jochanan von der Tekup>ha des Adda, und Eab von der des Samuel spricht. Auch aus den Pirke des E. Eliesee (Ende des VIII. Kap.) scheint hervorzugehen, daß den Mitgliedern des Kalenderrats im 2. oder 3. Jahrh. bereits beide Tekuphot bekannt waren. Daß man in jener Zeit die Jahres- länge 365*^ 5*^ 997°'' 48"^, die der ADDASchen Tekupha zugrunde liegt, schon kannte, ist nicht merkwürdig. Gewöhnlich führt man die Kenntnis dieser Jahreslänge auf eine Entlehnung der HippAECHSchen Bestimmungen zurück. Hippaechs mittlere Länge des synodischen Mondmonats beträgt 29'i 12^ 44'» 31/3'= 29"^ 12»^ 793°^ Nach Meton sind 235 solche Monate gleich 19 Sonnenjahren, also (29«^ 12*» 793«^) 235 6939^ IG'' 595"**, und aus dieser Länge ergibt 7i9 das AüDASche Sonnenjahr 365^ 5*> 997«'' 48'". Wenn die Juden des 3. Jahrh. n. Chr. die Kenntnis dieser Verhältnisse gehabt haben, was nicht bestritten werden kann, so würde das Zustandekommen der Tekupha Adda er- klärt sein. Die Möglichkeit, daß sie durch eigene astronomische Tätigkeit zu einer so genauen Kenntnis der mittleren Monatslänge gekommen sind, ist sehr gering; ihr widerspricht die lange Dauer des unzureichenden Zustandes des jüdischen Kalenders sowie der Umstand, daß es fraglich ist, ob eine beobachtende und rechnende Astronomie an den jüdischen Hochschulen betrieben wurde, deren Er- gebnisse in der Sicherheit an Hippaechs Eesultate heranreichen konnten.
1) A. Schwarz, Der jüd. Kalender, S. 33.
74 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
Eigentümlich bleibt, daß der oder die Reformatoren des Kalenders mit der Annahme der griechischen Monatslänge nicht auch die Schal- tungsordnung Metons eingeführt haben, sondern eine andere, die Regel Guchadsat (s. S. 75). Dies scheint mir, in Verbindung mit einigen späteren Erwägungen, darauf hinzudeuten, daß das ganze System anderen als griechischen Ursprungs ist.
Bei Albikuni, welcher anderthalb Jahrhunderte früher als Mai- MONLDES lebte und schrieb (973 — 1048 n. Chr.), finden wir ebenso- wenig wie bei anderen eine Nachricht, welche über die Zeit und die Person des Reformators Aufschluß geben könnte. Im großen und ganzen schildert AlbIrüni den neuen Kalender, die Neumond- bestimmung, die Berechnung der Moled usw. in der Weise, wie nach ihm Maimonides, in einigen Punkten allerdings mit bemerkenswerten Abweichungen. Über die bei den Juden gebräuchlichen Zyklen sagt Albiruni folgendes (Kap. V): „Sie (die Juden) sahen sich daher nach Zyklen um, welche auf Sonnenjahren beruhen und aus Mondmonaten sich zusammensetzen. Solcher Zyklen fanden sie folgende: 1. den 8 jährigen von 99 Monaten, von welchen 3 Schaltmonate sind; 2. den 19 jährigen, genannt der kleine Zj^klus, 235 Monate fassend, von denen 7 Schaltmonate sind; 3. den 76 jährigen, 940 Monate enthaltend, von welchen 28 Schaltmonate sind; 4. den 95 jährigen, genannt der mittlere Zyklus, mit 1176 Monaten (recte 1175), von denen 35 Schaltmonate; 5. den 532 jährigen oder großen Zyklus, mit 6580 Monaten, von denen 196 Schaltmonate sind." Danach wären zur Zeit Albikunis den Juden jene Zyklen alle bekannt gewesen, auf welche die 5 bekannten orientalischen Ostertafeln der Kirchenväter gegründet sind (Oktaeteeis-, Metons- und KALLippus-Zyklus, Cyeillus, Axianus). Wichtiger noch sind die Angaben Albieunis über die Ära, nach welcher zu seiner Zeit gerechnet wurde, und über die Schaltungsregeln, die'gebräuchlich waren. Betreff der Ära heißt es bei ihmi; „Nun rechnen die Juden nach der Ära Adam, die Christen nach der Ära Alexander (d. h. der Seleuk.-Ära vom Herbst 312 v. Chr.). Wenn der 1. Tisri (jüdische Tisri) auf den 1. des I. Tisri (syrischen Tisri) fiele, wäre die Ära Alexander gleich der Ära Adam plus 3448 Jahre, denn so viel beträgt nach den Juden das Intervall zwischen beiden. Weil jedoch der 1. (jüdische) Tisri durchschnittlich zwischen den 27. Äh (August) und 24. Ilul (September) fällt, so ist das Jahr der Ära Alexander minus der Zeit, um welche der Beginn des jüdischen Jahres abweicht, gleich dem Jahre der Ära Adam plus dem Intervall zwischen den Ären Adam und Alexander." Irgend ein Jahr der Seleukiden-Ära ist daher nur bis zu dem Tage, welcher dem 1. jüdischen 2'isri ent-
1) Ausg. von Sachal' S. 141.
§ 150. Die Reform des jüdischen Kalenders. 75
Spricht, gleich dem um 3448 + 312 = 3760 verschiedenen jüdischen Jahre. Die Ära Adam wird also um ein Jahr verschieden von der jüdischen Weltära gezählt, sie fängt mit 1. Tisri 3760 v. Chr. an. Dieser Ära bedient sich Aleiküni auch bei der Tekupharechnung ^ Letztere hat aber bei ÄLBiRUNi einen anderen Ausgangspunkt als bei Maimünides; die Tekupha Nisan fällt 1. April abends des Jahres 0 der Ära Adam '-, statt wie bei der SAMUELSchen Tekupha 26, März O'' (s. § 156); die Epoche der AoDASchen Tekupha Nisan = Moled 1. Nisan — 9*» 642'^'' des Jahres 1 W. Ä. = 0 Adam, stimmt dagegen mit Maimonides. Wenn man aus diesen Differenzen gegen Maimünides auch nicht gleich schließen wird, daß die Tekuphot des R. Samuel und E. Adda einer späteren Entstehungszeit angehören dürften als der des Albiruni, so sind die Divergenzen doch wenigstens geeignet zu der Annahme, daß es mehrfache Ausgangspunkte der Tekupha- rechnungen gegeben hat, und man kann zweifelhaft werden, ob die Tekuphot des Samuel und Adda unter jenen die ältesten sind. Der Glaube an ein höheres Alter der Reform des jüdischen Kalenders wird ferner verstärkt durch den Umstand, daß Albiruni die Schaltungs- regel des Maimonides, welche einen Hauptgrundsatz des neuen Kalenders bildet, nicht aufführt, vielmehr von anderen Regeln spricht, die üblich gewesen sein sollen. Die 3 Schaltregeln, deren sich die jüdischen Chronologen bedienten, unterscheiden sich nur durch den Ausgangspunkt des Zyklus voneinander; sie sind z. B. von Isak Israeli (Jesod Olam 63, 2) durch das Zitat einer Boraitha erklärt, in welchem es heißt: „Folgendes ist die Art für die Schaltjahre im Zyklus, 3, 2, 3, 3, 3, 2, 3, nach R. Elieser'^, aber nach ,den Weisen' 3, 3, 2, 3, 3, 2, 3; dagegen sagt R. Gamaliel 3, 3, 2, 3, 3, 3, 2, und so bleibt auch die Regel." Diese Erklärung gibt folgende Jahre des 19 jährigen Zyklus als Schaltjahre:
nach Elieser das 3.
nach „den Weisen" das 3.
nach Gamaliel das 3.
Die letztgenannte Regel ::'t-n n'n; (Ouchadsat) ist dieselbe, welche Maimonides angibt*: „Die 7 Schaltjahre eines Zyklus sind das 3. 6. 8. 11. 14. 17. und 19. Jahr." Albiruni äußert sich dagegen (Kap. V) wie folgt: „Obgleich sie in der Art der Jahre wie in der Ein-
1) Ausg. von Sachau, S. 168. 169.
2) Die Auseinandersetzung der ALBiRUNischen Rechnung findet man bei E. ScHWARTz, Christliche u. jüd. Ostertafeln, S. 167.
3) Ahnlich die Schaltuugsfolge in den Perakim des R. Elieser ha Gadol.
4) Kidd. hachod. VI 11.
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5. 8. |
11. |
14. |
16. |
19. Jahr |
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6. 8. |
11. |
14. |
16. |
19. „ |
|
6. 8. |
11. |
14. |
17. |
19. „ |
76 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.
schaltungsart in dem Zyklus übereinstimmen, so differieren sie unter- einander betreffs des Beginns des Zyklus; und dies verursacht eine Differenz in bezug auf die Einschaltungsfolge im Zyklus. Manche nehmen das laufende Jahr der Ära Adam, von welchem man wissen will, ob es ein Gemein- oder Schaltjahr ist, und ermitteln die Jahre, indem sie die Zahl durch 19 dividieren . . . Dann ist die Folge der Schaltjahre festgestellt durch die Regel msnns d. h. das 2. 5. 7. 10.
13. 16. 18. Jahr. Andere nehmen die Jahre derselben Ära Adam, subtrahieren ein Jahr und fixieren die Ordnung der Schaltjahre nach der Formel rnsünN d. h. das 1. 4. 6. 9. 12. 15. 17. Jahr. Diese beiden Arten werden den syrischen Juden zugeschrieben. Andere endlich subtrahieren von der Jahrsumme 2 Jahre und rechnen die Ordnung der Schaltjahre nach der Regel 52üa:> d. h. das 3. 5. 8. 11.
14. 16. und 19. Jahr. Diese letztere Art ist die meist verbreitete unter den Juden; sie ziehen diese den anderen vor, weil sie deren Einführung den Babyloniern zuschreiben i." Wenn diese Darstellung von ALBißtTNi auf keinem Mißverständnisse beruht und der zuletzt genannte babylonische Zyklus mit dem Jahre 3 Ära Adam (= 4 W. Ä.) seinen Anfang nimmt, so hätte diese Schaltungsordnung mit dem Aus- gangsjahre 1 der Ära Adam keinen Zusammenhang; das 19. Schaltjahr der babylonischen Regel entspricht dem 3. nach Maimonides (in der W. Ä.), das 3. dem 6. W. Ä. usf. Der jüdisch-babylonische Schalt- zyklus scheint daher älter d. h. früher entstanden zu sein als die Ära Adam. Es ist wohl nicht ohne Bedeutung für den Ursprung des neuen jüdischen Kalendersystems, daß der wichtigste ScBaltzyklus als babylonisch hingestellt wird. Die jüdische Kolonie in Babylonien, die von altersher dort bestand und durch die zunehmende Auswanderung der palästinensischen Juden im 1. Jahrh. n. Chr. einen besonderen Auf- schwung nahm, wurde nach und nach zu einer immer selbständigeren Handhabung des Kalenders gedrängt. In den Zeiten der politischen Ruhe konnte die Bestimmung der Neumonde und der Feste vom Synedrium in Palästina vorgenommen und der babylonischen Kolonie übermittelt werden. Als aber Wirren verschiedener Art, und nament- lich die Verfolgungsedikte Teajans und Hadeians die Neumond- bestimmungen und deren Verbreitung unmöglich machten und überdies die bedeutendsten Lehrer nach Babylonien auswanderten, waren die babylonischen Juden auf eine selbständige Ordnung ihres Kalenders angewiesen. Trotz des Widerstandes des Synedriums in Palästina (die Errichtung eines babylonischen Gegen-Synedriums zu Nahar-Pakor im 2, Jahrh. n. Chr. konnte noch verhindert werden) wurde die baby- lonische Kolonie, und vollends nach dem Niedergange des Patriarchats,
1) Ausg. von Sachaü, S. 64—66.
§ 150. Die Reform des jüdischen Kalenders. 77
von Palästina unabhängig. Während die judäischen Schulen ihre Bedeutung verloren, erhoben sich in Babylonien im 2. und 3. Jahrh. n. Chr. zu Nahardea, Nisibis, Sura, Pumbadita u. a. 0. jüdische Hoch- schulen; es ist bezeichnend, daß die oben genannten Begründer der Tekuphot, R. Samuel und R. Adda, Vorsteher solcher babylonischen Schulen waren. Inwieweit diese Schulen dazu befähigt gewesen sind, die Reform des Kalenders vorbereiten zu helfen, bleibt zweifelhaft. Es werden uns zwar verschiedene gelehrte Rabbi genannt, welche sich mit Astronomie beschäftigt haben, allein jene Schulen haben in der Hauptsache die Kenntnis und Diskussion der Gesetzesvorschriften gepflegt, aus welcher schließlich der babylonische Talmud hervorging. Die Basis zu einem festen Kalender, nämlich die genauere Kenntnis der Längen des Sonnenjahrs, welche zur Gründung eines Lunisolar- jahrs notwendig war, dürfte dort kaum geschaffen worden sein, denn diese setzt langjährige astronomische Beobachtungstätigkeit voraus, und von einer solchen an den jüdisch-babylonischen Schulen ist nichts Sicheres bekannt. Dagegen erklärt sich die Bekanntschaft der baby- lonischen Schriftgelehrten mit den astronomischen Grundlagen, wenn man die Wurzel der letzteren in den Resten des altbabylonischen Wissens selbst sucht. Früher hat man in den Griechen, speziell in HippARCH, die astronomischen Lehrmeister der Juden vermutet. Heut- zutage, wo die Kultur der Altbabylonier in so ungeahnter Weise in den Vordergrund des altorientalischen Geisteslebens gerückt und die Ausübung einer astronomischen Tätigkeit innerhalb eines Zeitraums von mehr als einem halben Jahrtausend keilinschriftlich nachgewiesen ist, dürfen wir mit viel mehr Recht jene Quelle in der altbabylonischen Astronomie vermuten. Wie aus den von Kugler bearbeiteten astro- nomischen Materialien hervorgeht, reichen die Beobachtungen der Babylonier bis in die Zeit Christi herauf. Sie besaßen für die Ordnung ihres Lunisolarjahrs und zwar seit dem 6. Jahrh. v. Chr. gewisse Schalt- regeln, die sie mit der Zeit, an der Hand ihrer astronomischen Beobachtungen, verändert und verbessert haben; zuletzt hatten sie, wie Kugler neuestens dargetan ^, für die Seleukiden-Ära einen 19 jährigen Schaltzyklus, in welchem das 1. 4. 7, 9. 12. 15. 18. Jahr Schaltjahre waren. In der Kenntnis der Mond- und Sonnenbewegung und des Verhältnisses beider Bewegungen zueinander waren sie die Vorgänger Hipparchs, da sie diese Kenntnis schon beträchtliche Zeit vor jenem griechischen Astronomen erworben hatten^. Die mittlere
1) Kugler, Entwicklung der hahyl. Planetenkunde von ihren Anfängen bis auf Christus, Münster 1907, S. 209—214.
2) Kugler, Die babylonische Mondrechnung, Freiburg i. Br. 1900, S. 53. — Kugler hat aus den von ihm untersuchten babylonischen Mondtafeln zwei Werte des siderischen Sonne nj ah rs berechnet, deren sich die Babylonier bei ihrer
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Läng-e des synodischen Monats, welche aus ihren Mondrechnungen resultiert, beträgt 29'' 12'" 44™ 3V3^ ist also genau so groß wie die HippAECHSche Annahme und wie die jüdische, d. h. 29*» 12"" 793*''' (s. oben S. 73). Man kann also annehmen, daß. den jüdischen Lehrern in Babylonien die astronomischen Forschungsergebnisse der baby- lonischen Priesterkaste bekannt gewesen sind; vielleicht hat die Wahrnehmung, daß die Babylonier der Seleukidenzeit einen festen, wohlgeordneten Kalender besaßen, viel dazu beigetragen, wenn die jüdischen Hochschullehrer zum Übergang zu einem nur auf Voraus- berechnung gegründeten Kalender drängten.
Noch ein anderer Umstand deutet darauf hin, daß