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REALLEXIKON DER GERMANISCHEN ALTERTUMSKUNDE

ZWEITER BAND F-J

UNTER MITWIRKUNG ZAHLREICHER FACHGELEHRTEN

HERAUSGEGEBEN VON

JOHANNES HOOPS

ORD. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG

ZWEITER BAND F-J

MIT 37 TAFELN UND 26 ABBILDUNGEN IM TEXT

VERLAG VON KARL J. TRÜBNER 1913— 15

1. Lieferung: F Gefolgschaft (S. i 136), ausgegeben 26. November 1913.

2. ,, Gefolgschaft Goldmünze (S. 137 264), ausgegeben 26. Februar 1914.

3. ,, Goldschmie'dekunst Handel (S. 265—408), 13. Juli

4. ,, Handel Jydske Lov (S. 409 624), März 19 15

-Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung, vorbehalten.

GermaüA

Mitarbeiter.

Ergänzungen vorbehalten.

Dr. Clemens Baeumker, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität München.

Adolphus Ballard, Woodstock, Oxford.

Dr. Chr. Bartholomae, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität Heidelberg.

Prof. Dr. Ludwig Beck, B i e b r i c h «,. Rhein.

Dr. G. V. Below, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität Freiburg i. Br.

Professor Dr. R. Beltz, Schwerin.

Dr. Björn Bjarnason, Reykjavik (Island).

Dr. Axel A. Björnbo f , weil. Bibliothekar, Kongelige Bibliothek, Kopenhagen.

Dr. J. Boehlau, Direktor des Königl. Museum Fridericianum, Kassel.

Dr. Franz BoU, ord. Professor an der Universität Heidelberg.

Dr. G. Baldwin Brown, Professor an der Universität Edinburgh.

Dr. Karl Brunner, Assistent bei der Sammlung für deutsche Volkskunde, Berlin.

Dr. Alexander Bugge, Professor an der Universität Kristiania.

Dr. L. DIetrIchson, Professor an der Universität Kristiania.

Dr. Alfons Dopsch, ord. Professor an der Universität Wien.

Professor Dr. Hans Dragendorff, Generalsekretär des Kais, deutschen archäologischen Instituts, Berlin.

Dr. Max Ebert, Berlin, Kgl. Museum für Völkerkunde.

Dr. Ernst Fabricius, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität Freiburg i. Br.

Dr. Hjalmar Falk, Professor an der Universität Kristiania.

Dr. Hermann v. Fischer, ord . Professor an der Universität Tübingen.

Dr. Oskar Fleischer, außerord. Professor an der Universität Berlin.

Dr. Max Förster, ord. Professor an der Universität Leipzig.

Kurat Christian Frank, Kaufbeuren (Bayern).

Dr. Otto von Friesen, Professor an der Universität U p s a 1 a.

Professor Dr. Franz Fuhse, Museumsdirektor, Braunschweig.

C. J. B. Gaskoin, M. A., Woburn Sands, Beds., England.

Professor Dr. P. Goessler, Degcrloch bei Stuttgart.

Professor Dr. Valtyr Gu&mundsson, Dozent an der Universität Kopenhagen.

Dr. Marius Hsegstad, Professor an der Universität Kristiania.

Dr. Eduard Hahn, Professor an der Universität Berlin.

Dr. Hans Hahne, Direktor am Museum für heimatliche Geschichte und Altertums- kunde der Provinz Sachsen, Halle.

Dr. A. G. van Hamel, außerord. Professor an der Universität Bonn.

Dr. Karl Hampe, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität Heidelberg.

Dr. Theodor Hampe, Direktor am Germanischen Nationalmuseum, Nürnberg.

Dr. Andreas M. Hansen, H v a 1 s t a d bei Kristiania.

Professor Dr. A. Haupt, Baurat, Professor an der Technischen Hochschule Hannover.

Dr. Gustav Herbig, ord. Professor an der Universität Rostock.

Professor Dr. F. Hertlein, H e i d e n h e i m a. Brenz, Württemberg.

Dr. Andreas Heusler, ord. Professor an der Universität Berlin.

Dr. Moritz Hoernes, ord. Professor an der Universität Wien.

Dr. Johannes Hoops, Geh. Rat, ord. Professor an der Universität Heidelberg.

Dr. Rudolf Hübner, ord. Professor an der Universität Gießen.

Heinrich Jacobi, Kgl. Baurat, H o m b u r g v. d. H.

Dr. Josef Janko, außerord. Professor an der böhm. Universität Prag.

Dr. Richard Jordan, Professor an der Kgl. Akademie Posen.

Dr. Bernhard Kahle f, weil, außerord. Professor an der Universität Heidelberg.

MITARBEITER

Dr. Wolfgang Keller, ord. Professor an der Universität Münster.

Dr. Max Kemmerich, München.

Dr. Albert Kiekebusch, Karlshorst bei Berlin,

Dr. Friedrich Kluge, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität F r ei b u r g i. B r.

Dr. Wilhelm Köhler, Wien.

Dr. Laurence M. Larson, Professor an der University of Illinois, U r b a n a.

Dr. Karl Lehmann, Geh. Justizrat, ord. Professor an der Universität Göttingen.

R. V. Lennard, Lecturer, Wadham College, Oxford.

Dr. Arnold Luschin v, Ebengreuth, Hof rat, ord. Professor an der Universität Graz.

Allen Mawer, Professor am Armstrong College zu N e w c as 1 1 e -upon -Tyne.

Dr. Herbert Meyer, ord. Professor an der Universität Breslau.

Dr. Raphael Meyer, Bibliothekar an der Veterinair-Hoiskole, Kopenhagen.

Dr. Wilhelm Meyer-Lübke, Hofrat, ord. Professor an der Universität Wien.

Dr. Eugen Mogk, außerord. Professor an der Universität Leipzig.

Dr. Rudolf Much, ord. Professor an der Universität Wien.

Dr. Gustav Necke], außerord. Prof. an der Universität Heidelberg.

Dr. Yngvar Nielsen, Professor an der Universität Kristiania.

Dr. Paul Puntschart, ord. Professor an der Universität Graz.

E. C. Quiggin, Lecturer an der Universität Cambridge.

Dr. Siegfried Rietschel f , weil. ord. Professor an der Universität Tübingen.

Dr. Fritz Roeder, Oberlehrer, Privatdozent an der Universität Göttingen.

Dr. Franz Rühl, Staatsrat, Universitätsprofessor a. D., Jen a.

Dr. Alfred Schliz, Hofrat, H e i 1 b r o n n.

Dr. Otto Schlüter, ord. Professor an der Universität Halle.

Dr. Hubert Schmidt, Professor an der Universität Berlin.

Dr. Br. Schnittger, Stockholm, National -Museum.

Dr. Hans Schreuer, ord. Professor an der Universität Bonn.

Dr. Edward Schröder, Geh. Regierungsrat, ord. Professor a. d. Universität Göttingen.

Dr. Hans V. Schubert, Geh. Kirchenrat, ord. Professor a. d. Universität Heidelberg.

Professor Dr. Karl Schuchhardt, Geh. Regierungsrat, Direktor am Museum für Völkerkunde,

Berlin. Professor Dr. Karl Schumacher, Direktor am Römisch-german. Zentral-Museum, Mainz. Dr. Claudius Frhr. v. Schwerin, außerord. Professor an der Universität Berlin. Dr. Gerhard Seeliger, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität Leipzig. Dr. Hans Seger, Professor an der Universität Breslau. Dr. Walther Stein, außerord. Professor an der Universität Göttingen. Dr. Wilhelm Streitberg, ord. Professor an der Universität München. Dr. Karl Sudhoff, Geh. Medizinalrat, außerord. Professor an der Universität Leipzig. Dr. Michael Tangl, Geh. Regierungsrat, ord. Professor an der Universität Berlin. Ch. Thomas, Architekt, Frankfurt a. M.

Dr. Albert Thumb, ord. Professor an der Universität Straßburg. Dr. Paul Vinogradoff, Professor an der Universität Oxford. Dr. Walther Vogel, Assistent am Kgl. Institut für Meereskunde, Berlin. Timot. Welter, K. Notar, Metz.

R. J. Whitwell, Lecturer, Corpus Christi College, Oxford. Dr. Friedrich Wilhelm, Privatdozent an der Universität München. Dr. A. Zycha, ord. Professor an der Universität Prag.

Abkürzungen.

a, = anno.

Aarb. = Aarbager for nordisk

Oldkyndighed og Historie.

Kjobenhavn. abret. = altbretonisch.

ad. = altdeutsch. adän. = altdänisch.

adj. = Adjektiv, adjektivisch.

ae. = altenglisch (oder angel- sächsisch).

AF. = Anglistische Forschungen, hrsg. V. J. Hoops, Heidelberg, 1900 ff.

AfdA. = Anzeiger für deutsches Altertum und deutsche Lite- ratur. Berlin 1875 ff-

AfnO. = Annaler for nordisk Oldkyndighed og Historie. Kjobenhavn.

afr(an)z. = altfranzösisch.

afries. = altfriesisch.

AfslPh. = Archiv für slavische Philologie.

agerm. = altgermanisch.

ags. = angelsächsisch (oder alt- englisch).

ahd. = althochdeutsch.

Ahd.Gl. = Die althochdeutschen Glossen, gesammelt und bear- beitet von Elias Steinmeyer u. Eduard Sievers. Berlin 1879 bis 1898.

afghan. = afghanisch.

aind. = altindisch.

air. = altirisch.

aisl. = altisländisch.

akslav. = altkirchenslavisch.

akymr. = altkymrisch.

alban. = albanesisch.

V. Amira NOR. = Nordgermani- sches Obligationenrecht. I 1882; n 1895.

V. Amira Recht = Pauls Grund- riß» HI 51 ff. (1897).

an. oder anord. = altnordisch.

and. = altniederdeutsch.

Angl. = Anglia, Zeitschrift für englische Philologie, hrsg. v. Eugen Einenkel.

anord. = altnordisch.

Anord.SB. = Altnord. Sagabiblio- thek hrsg. von Cederschiöld, Gering und Mogk. Halle 1882 ff.

anorweg. = altnorwegisch.

aonord. = altostnordisch.

apreuß. = altpreußisch.

arab, = arabisch.

Arch. f. Anthr. = Archiv für An- thropologie.

Arch. f. RW. = Archiv für Re- ligionswissenschaft. Freiburg i. B. 1898 ff.

Arkiv = Arkiv for nordisk Filo- logi. Kristiania, Lund i883ff.

armen. = armenisch.

Arnold = W. Arnold, Ansiede- lungen u. Wanderungen deut- scher Stämme, vornehmlich nach hessischen Ortsnamen. Marburg 1875.

as. = altsächsisch.

aschw(ed). = altschwedisch.

aslov. = altslovenisch.

assyr. = assyrisch.

att. = attisch.

Auböck= Handlexikon der Mün- zen usw. Wien 1894.

avest. oder awest. = awestisch.

awnord. = altwestnordisch.

Bartholomae Airan.Wb. = Alt- iranisches Wörterbuch. 1904.

bask. = baskisch.

Beow. = Beowulf.

Bezz. Beitr. = Beiträge zur Kunde der indogermanischen Sprachen, hrsg. v. Adalbert Bezzenberger. Göttingen.

BHL. = Bibliotheca Hagiogra-

phica Latina antiquae et me- diae aetatis. Bruxelles 1898 ff.

Birch CS. = Walter de Gray Birch, Cartularium Saxoni- cum. 3vols. London 1883 93.

Blünmer Technol. u. Terminol. = Technologie u. Terminologie der Gewerbe u. Künste bei Griechen u. Römern. 4 Bde. Leipzig 1875 86.

Bosworth-Toller = An Anglo- Saxon Dictionary. Oxford 1882—1908.

Brandt Forel. = F. Brandt, Fo- rels^ninger over den norske Retshistorie.- 1880. 1883.

Brasch = Die Namen d. Werk- zeuge im Altengl. Kieler Dis- sertation 1910.

Bremer Ethn. = Ethnographie d. germanischen Stämme in Pauls Grundriß.

Brem.Wb. = Versuch eines bre- misch-niedersächsischen Wör- terbuchs. 5 Teile, Bremen 1767—71; 6. Teil 1869.

bret. = bretonisch.

Brugmann Grundr. = Grundriß der vergleichenden Grammatik der indogermanischen Spra- chen. 2. Bearbeitung. Straß- burg 1897 1909.

Brunner DRG. = Deutsche Rechtsgeschichte. 2. Bde. (i. Bd. in 2. Aufl.) Leipzig 1906 u. 1892.

Brunner Grundz. d. DRG. = Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte. 4. Aufl. Leipzig 19 10.

bulg. = bulgarisch.

BZ. = Bronzezeit.

c. = Caput, Kapitel.

ca. = circa.

VIII

ABKÜRZUNGEN

Cap. de villis = Capitulare de villis Karls d. Gr. (ca. 800), hrsg. I. V. Pertz MGL. fol. i, 181 87 (1835); 2. V. Boretius ÄIGMOSectll 1,82—91(1881). Carm. norr. = Carmina norröna ed. Th. Wis^n. 2 Bde. London 1886—89. CIL. = Corpus Inscriptionum Latinarum.

Cleasby-Vigf. = Cleasby-Vig- füsson, An Icelandic-English Dictionary. Oxford 1874.

Cockayne Leechd. = Leechdoms, Wortcunning, and Starcraft of Early England. 3 vols. Lon- don 1864 66.

Corp.-Gl. = Corpus -Glossar (alt- englisch).

Corp. Gl. Lat. = Corpus Glossa- riorum Latinorum. Ed. Loewe et Goetz. 7 Bde. Leipzig 1888 1901.

Cpb. = Corpus poeticum boreale. ed. by Gudbrand Vigfusson and F. York Powell. 2 Bde. Oxford 1883.

czech. = czechisch.

d. = deutsch.

dän. = dänisch.

dass. = dasselbe.

DE. = Deutsche Erde. Gotha 1902 ff.

Dehio u. v. Bezold = Die kirch- liche Baukunst des Abendlan- des. Stuttgart 1892 ff.

DGeschBl. = Deutsche Ge- schichtsblätter. Gotha 1900 ff.

DgF. = Danmarks gamle Folke- viser udg. af Grundtvig og Okik, Kjobenhavn 1853 ff.

D. Hist. Tidsskr. = Dansk His- torisk Tidskrift.

dial. = dialektisch.

Diefenbach Gl. = Glossarium la- tino-germanicum mediae et in- fimae aetatis. Frankfurt a. M.

1857-

Diefenbach NGl. = Novum Glos- sarium etc. Frankfurt a.M. 1 867 .

Diez EWb. = Etymologisches Wörterbuch der roman. Spra- chen. 5. Ausg. Bonn 1882.

DLZ. = Deutsche Literaturzeitg. hrsg. V. Paul Hinneberg, Berlin.

dor. = dorisch.

DuCange = C. DuCange, Glos- sarium mediae et infimae la- tinitatis, ed. G. A. L. Henschel.

Parisiis 1840 50. Ed. nova a Leopold Favre, t. 10. Niort 1883—87. DWb. = Grimms Deutsches Wör- terbuch, Leipzig 1854 ff. Eddalieder: zitiert nach S. Bug-

ge; sieh NFkv. Ed. Roth. Edictus Rothari. Eg. =? Egils saga. eig. = eigentlich. Eir. s. rau9a = Eiriks saga rauda. El. = Cynewulfs Elene, hrsg. v.

Holthausen. EM. = Eddica Minora hg. v. Heusler und Ranisch. Dort- mund 1903. engl. = englisch. Engl. Stud. = Englische Stu- dien, hrsg. V. Johannes Hoops. Leipzig. Enlart = Manuel d' Archäologie

fran^aise. Paris 1902. Ep.Gl. = Epinal-Glossar(altengl.). estn. = estnisch. Eyrb. = Eyrbyggja Saga. EZ. = Eisenzeit. f. = Femininum. Faf. = Fafnismal. Falk-Torp = Etymologisk Ord- bog over det norske og det danske Sprog. 2 Bd. Kristi- ania 1901 06. Deutsche Be- arbeitung von Hermann Da- vidsen. Heidelberg 1907 09. Fas. = Fornaldar Sögur Nor9r-

landa. Kjobenhavn 1829/30. Feist EWb. = Etymologisches Wörterbuch der gotischen Sprache. Halle 1909. Fick4 = Vergleichendes Wörter- buch der indogermanischen Sprachen. 4. Aufl. 1890 ff. finn. = finnisch.

V. Fischer- Benzon Altd. Gartenfl. = Altdeutsche Gartenflora. Kiel u. Leipzig 1894. Fiat. = Flateyjarbok. Kristiania

1860—68. Fms. = Fornmanna Sqgur. Forrer Reallex.= Reallexikon der prähistorischen, klass. u. früh- christlichen Altertümer. 1907. ForschDLVk. = Forschungen z. deutschen Landes- u. Volks- kunde. Franck EWb. = Etymologisch Woordenboek der Nederland- sche Taal. s'Gravenhage 1892. franz. = französisch.

fries. = friesisch. Fritzner Ordb. = Ordbog over det gamle norske Sprog. Kris- tiania 1886 96. frz. = französisch, gäl. = gälisch. gall. = gallisch.

Gall6e Vorstud. = Vorstudien zu e. altniederdeutschen Wörter- buche. Leiden 1903. Garrett Prec. Stones = R. M. Garrett, Precious Stones in Old Engl. Literature. Leipzig 1909. gemeinidg. = gemeinindogerma- nisch. Gerefa, Anweisungen für einen Amtmann, Anfg. 11. Jhs., hrsg. v. Liebermann Angl. 251 ff. (1886); neu abgedr. in Ges. d. Ags. I 453 ff. Germ. = Germania, Viertel- jahrsschrift f. deutsche Alter- tumskunde, hrsg. V. Franz Pfeiffer. 1856 ff. germ. = germanisch. GGA. = Göttingische Gelehrte

Anzeigen. Gierke DPrivR. = O. Gierke, Deutsches Privatrecht. I 1895. H 1905. Gierke Unters. = Untersuchun- gen zur deutschen Rechtsge- schichte hrsg. V. Otto Gierke. Gl. = in Glossen überliefert. Gnom. Ex. = Versus Gnomici Codicis Exoniensis, Die alt- engl. Denksprüche d. Exeter- Hs., hrsg. bei Grein -Wülker Bibl. I 341. Goldschmidt UGdHR. = Univer- versalgeschichte des Handels- rechts. 1893. got. = gotisch, gotländ. = gotländisch. Graff = Althochdeutsch. Sprach- schatz. 6 Tic. 1834—42. Grett. s. = Grettis saga. gr(iech). = griechisch. Grdf. = Grundform. Grim. = Grimnis-mäl. Grimm DGr. = Deutsche Gram- 1 matik v. J. Grimm. Neuer I vermehrter Abdruck. 4 Bde. Berlin und Gütersloh 1870— 98. i GrimmDMyth.4 = Deutsche My- I thologie von Jac. Grimm. ' 4. Ausg. von E. H. Meyer, i 3 Bde. Berlin 1875—78. , Grimm DRA.4 = Deutsche

ABKÜRZUNGEN

IX

Rechtsaltertümer v. J. Grimm. 4. Ausg. 2 Bde. Leipzig 1899.

Grimm GddSpr. = J. Grimm, Geschichte der deutschen Spra- che. 4. Aufl. Leipzig 1880.

GRM. = Germanisch-Romani- sche Monatsschrift. 1909 flE.

Gr.-W. = Grein-Wülcker, Bibli- othek der ags. Poesie 1883 ff.

Guilhiermoz = Note sur les poids du moyen-äge. (Aufsatz in der Bibliotheque' de l'Ecole des chartes 1906.) (Zitate n.d. S.A.)

GZ. = Geographische Zeitschrift, hrsg. von A. Hettner.

Haupt Alt. Kunst = Albrecht Haupt, Die älteste Kunst, ins- bes. die Baukunst der Germa- nen. Leipzig 1909.

Hdv. = Hdvardar saga.

hd. = hochdeutsch.

hebr. = hebräisch.

Heer Pflanz, d. Pfahlb. = Die Pflanzen der Pfahlbauten. Se- paratabdruck aus d. Neujahrs- blatt d. Naturforsch. Ges. auf d. J. 1866. Zürich 1865.

Hehn = Kulturpflanzen u. Haus- tiere in ihrem Übergang aus Asien nach Griechenland und Italien sowie in das übrige Eu- ropa. Hrsg. von 0. Schrader.

Herrigs Archiv = Archiv für das Studium der neueren Sprachen u. Literaturen, hrsg. v. Brandl u.Morf. Braunschweig 1846 ff.

Hertzberg Grundtr. = Grund- traekkene i den a;ldste Norske Proces. 1874.

Herv. S. = Hervarar Saga.

Heyne Handwk. = Das altdeut- scheHandwerk. Straßburgi 908.

Heyne Hausaltert. = Fünf Bü- cherDeutscher Hausaltertümer. 3 Bde. Leipzig 1899 1903.

Hirt Indogm. = Die Indogerma- nen. Ihre Verbreitung, ihre Urheimat u. ihre Kultur. 2 Bde. Straßburg 1905 07.

Hist. Vtjs. = Historische Viertel- jahrschrift, hrsg. V. Gerhard Seeliger. Leipzig.

Hist. Z. = Historische Zeitschrift, hrsg. V. Friedrich Meinecke.

Hkr. = Heimskringla.

Holder Akelt. Sprachsch. = Alt- keltischer Sprachschatz.

Hoops Waldb. u. Kulturpfl. = Waldbäume u. Kultur-

pflanzen im germ. Altertum. Straßburg 1905.

Hraink. = Hrafnkels Saga.

Hsfs). = Handschrift(en).

Hultsch Metrol. = Griechische u. römische Metrologie. 2. Be- arbeitung. Berlin 1882.

HultschMRS. = Metrologicorum Scriptorum Reüquiae. 2 Bde. Leipzig 1864/66.

idg. = indogermanisch.

IF. = Indogermanische For- schungen, hrsg. V. Brugmann u. Streitberg. Straßburg 1891 ff.

illyr. = illyrisch.

V. Inama-Sternegg DWG. = Deutsche Wirtschaftsgeschich- te. 3 Bde. (i. Bd. in 2. Aufl.) 1909 u. 1891 1901.

ion. = ionisch.

Ir. = irisch.

isl. = isländisch.

it(al). = itahenisch.

JEGPh. = The Journal of Eng- lish and Germanic Philology. Published by the University of Illinois.

JGPh. = Journal of Germanic Philology.

Jh. = Jahrhundert.

Karajan W. M. = Beitr. zur Gesch. d. landesfürstl. Münze Wiens. 1838. Die römischen Zahlen beziehen sich auf die Abschnitte des abgedruckten Münzbuchs.

Karol.Z. = Karolinger-Zeit.

Keller AS. Weapon Names = May L. Keller, The Anglo- Saxon Weapon Names treated archieologically and etymolo- gically. Heidelberger Dissert. (AF. 15.) Heidelberg 1906.

kelt. = keltisch.

Kemble CD. = Codex Diploma- ticus Aevi Saxonici. 6 vols.

klruss. = kleinrussisch.

Kluge EWb. = Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 7. Aufl. Straßbg. 1910

körn. = kornisch.

Kretschmer Hist. Geogr. = Hist. Geographie v. Mitteleuropa.

" München u. Berlin 1904.

krimgot. = krimgotisch.

kymr. = kymrisch.

KZ. = Zeitschrift für verglei- chende Sprachforschung, hrsg. V. A. Kuhn, 1852 ff.

Lacn. = Lacnunga, hrsg. v. Co- ckayne Leechdoms III.

Laeceboc, hrsg. v. Cockayne Leechdoms II.

Lamprecht DWL. = Deutsches Wirtschaftsleben im MA. Leip- zig 1886 ff.

langob. = langobardisch.

läpp. = lappisch.

lat. = lateinisch.

LCtrbl. = Literarisches Central- blatt, hrsg. v. Zarncke.

Lehmann HR. = K. Lehmann, Lehrbuch des Handelsrechts. 1908.

Leonhardi = Kleinere angel- sächs. Denkmäler I, hrsg. v. G. L. in Grein-Wülkers Bibl. d. ags. Prosa 6. Hamburg 1905.

lett. = lettisch.

Lexer = Lexers Mittelhochdeut- sches Wörterbuch.

Liebermann Ges. d. Ags. = Ge- setze der Angelsachsen. 1903 1912.

Lindenschmit DA. = Handbuch der deutschen Altertumskunde. Braunschweig 1880 89.

Lit. = Literatur(angaben).

lit. = litauisch.

Litbl. = Literaturblatt für ger- manische und romanische Phi- lologie, hrsg. V. 0. Behaghel u. F. Neumann. 1880 ff.

V. Luschin Münzk. = Luschin V. Ebengreuth, AUg. Münz- kunde u. Geldgeschichte. 1904.

m. = Maskulinum.

MA. = Mittelalter.

ma. = mittelalterlich.

Maitland DB. =Domesday Book and beyond.

maked. = makedonisch.

Manitius GdILit. = Gesch. d. latein. Lit. des MA. I. München 1911.

Mannhardt WFK. = Wald- und Feldkulte von Wilhelm Mann- hardt. 2 Bde. Berlin 1875 77«

Mannus = Mannus. Zeitschrift für Vorgeschichte, hrsg. v. Gustaf Kossinna. Würzburg 1909.

Matzen Forel. = Forelaesninger over den danske Retshistorie. 1893—96.

Maurer Vorl. = Konr. Maurer, Vorlesungen üb. altnordische Rechtsgeschichte. 1907 ff.

Hoops, Reallexikon. II.

X

ABKÜRZUNGEN

mbret. = mittelbretonisch.

md. = mitteldeutsch.

me. = mittelenglisch.

m. E. = meines Erachtens.

Meitzen Siedl. u. Agrarw. = Sied- lung u. Agrarwesen der Ost- germanen u. Westgermanen. Berlin 1895. 3 Bde. u.Atlasbd.

Merow.Z. = Merowinger Zeit.

MG. = Monumenta Germaniae historica. Folio (ohne Bei- satz) u. Ausgabe.

MGL. = Abteilung Leges der MG.

MGS. = Abteilung Scriptores der MG.

mhd. = mittelhochdeutsch.

Miklosich EWb. = Etymologi- sches Wörterbuch der slavi- schen Sprachen. Wien 1886.

mir. = mittelirisch.

mlat. = mittellateinisch.

mnd. = mittelniederdeutsch.

mndl. = mittelniederländisch.

MSD. = MüllenhofE und Scherer, Denkmäler deutscher Poesie u. Prosa. 3. Aufl. Berlin 1892.

MüUenhoffDA. = Deutsche Al- tertumskunde 5 Bde.

Müller NAltertsk. = Sophus Müller, Nord. Altertumskunde; übs. V. Jiriczek. 2 Bde. Straß- burg 1897—98.

Müller Urgesch. Eur. = Sophus Müller, Urgeschichte Europas; übs. V. Jiriczek. Straßb. 1905.

Müller-Zarncke = Mittelhoch- deutsches Wörterbuch v. W. MüUer u. Fr. Zarncke. 3 Bde. 1854—61.

n. = Neutrum.

nbulg. = neubulgarisch.

nd. = niederdeutsch.

ndl. = niederländisch.

ndn. = neudänisch.

ndsächs. = niedersächsisch.

ne. = neuenglisch.

NED. = A New English Dictio- nary on historical principles. Ed. by Murray, Bradley, and Craigie. Oxford 1888 ff.

Nelkenbrecher = Taschenbuch der Münz,- Maß- u. Gewichts- kunde. Die Jahreszahl be- zeichnet die Ausgabe.

Neuweiler, Prähist. Pfianzenr. = Die Prähistor. Pfianzenreste Mitteleuropas; Zürich 1905; SA. aus d. Vtjs. d. Naff. Ges. Zürich 50.

NFkv. = Norraen Fornksedi (Saemundar-Edda) udg. af S. Bugge. Kristiania 1867.

nfr(an)z. = neufranzösisch.

NGL. = Norges Gamle Love.

ngriech. = neugriechisch.

nhd. = neuhochdeutsch.

N.Hist.Tidsskr. = Norsk Histo- risk Tidsskrift.

nir. = neuirisch.

nkymr. = neukymrisch.

NL. = Nibelungenlied hg. v. Bartsch.

nnd. = neuniederdeutsch.

nndl. = neuniederländisch.

Noback = Vollständiges Ta- schenbuch der Münz-, Maß- u. Gewichtsverhältnisse. Leip- zig 1851.

NO., nö. = Nordosten, nordöst- lich.

nord. = nordisch (skandina- visch).

nordfries. = nordfriesisch.

Nordström = Bidrag tili den Svenska Samhälls-Författnin- gens Historia. 1839 ^40.

norw(eg). = norwegisch.

nschwed. = neuschwedisch.

nslov. = neuslovenisch.

nsorb. = niedersorbisch.

NW., nw. = Nordwesten, nord- westlich.

NZ. = Numismatische Zeit- schrift, herausg. von der nu- mismatischen Gesellschaft in Wien. 40 Bde.

0., ö. = Osten, östlich.

obd. = oberdeutsch.

Olrik DHd. = A. Olrik, Dan- marks Heltedigtning i.Kjeben- havn 1903.

Olrik Kild. = A. Olrik, Kilderne til Sakses Oldhistorie KJ0ben- havn 1892 94.

ON. = Ortsnamen.

osk. = oskisch.

osorb. = obersorbisch.

Ö. W. = Österreichische Weis- tümer. Wien 1870 ff.

Österr. Weist. = österreichische Weistümer. Wien 1870 ff.

PBBeitr. = Beiträge zur Ge- schichte der deutschen Sprache und Literatur, hrsg. v. W. Braune. Halle 1874 ff.

pers. = persisch.

PGrundr. = Grundriß der ger- manischen Philologie, hrsg. v.

H. Paul. 2. Aufl. Straßburg 1896 1909.

pl. = Plural.

PliniusNH. = Naturalis Historia.

PM. = Petermanns Geogr. Mit- teilungen.

poln. = polnisch.

portg. = portugiesisch.

Prähist. Z. = Prähistorische Zeitschrift. Hrsg. v. K. Schuch- hardt, K. Schumacher, H. See- ger. Berlin 1909.

preuß. = preußisch.

prov. = provenzalisch.

Publ.MLAss. = Publications of the Modern Language Asso- ciation of America.

rätorom. = rätoromanisch.

Rom. = Romania.

rom(an). = romanisch.

Rubel Franken = Die Franken, ihre Eroberung u. Siedlungs- wesen im deutschen Volks- lande. Bielefeld u. Leipzigi904.

russ. = russisch.

SA. = Sonderabdruck.

S., s. = Süden, südlich.

Sachs. = sächsisch.

satl. = saterländisch.

Saxo = Saxo Grammaticus nach P. E. Müller.

sb. = Substantiv.

Schiller-Lübben = Mittelnieder- deutsches Wörterbuch. 6 Bde. Bremen 1875 81.

Schlüter Thür. = Die Siedelun- gen im nö. Thüringen. Berlin 1903.

Schlyter Ordb. = Ordbok tili Sämlingen af Sveriges game Lagar. 1877.

Schmidt Allg. Gesch. = Ludwig Schmidt, Allgemeine Gesch. d. german. Völker bis z. Mitte des ö.Jhs. München U.Berlin 1909.

Schott. = schottisch.

Schrader Reallex. = ReaÜexikon der indogermanischen Alter- tumskunde. Straßburg 1901.

Schrader Sprachvgl. u. Urgesch. = Sprachvergleichung u. Ur- geschichte. 3. Aufl- Jena 1906 07.

Schröder DRG.5 = Richard Schröder, Lehrbuch der Deut- schen Rechtsgeschichte. 5. Aufl. Leipzig 1907.

schwed. = schwedisch.

s. d. = siehe dies.

ABKÜRZUNGEN

XI

serb. = serbisch.

Sigrdrfm. = Sigrdrifumal.

SkeatED. = An Etymological Dictionary of the English Lan- guage. 2^ ed. Oxford 1884.

Conc. Ed. = A Concise Ety- mological Dictionary etc. Ox- ford 1901.

slav. = slavisch.

SnE. = Snorra Edda udg. af F. Jonsson. Koph. 1900; mit Bandzahl:. Editio Arnamagn. I. u. 2. Bd. Hafniae 1848; 1854.

s. o. = siehe oben.

SO., so. = Südosten, südöstlich.

Sommer Handb. = Handbuch d. latein. Laut- u. Formenlehre. Heidelberg 1902.

sorb. = sorbisch.

Span. = spanisch.

spätlat. = spätlateinisch.

Ssp. = Sachsenspiegel, Land- recht, hrsg. V. C. G. Homeyer. 3. Aufl. Berlin 1861.

Steinm.-Siev. = Die ahd. Glos- sen, hrsg. V. Steinmeyer u. Sievers. Berlin, Weidmann.

Stephan! = Der älteste deutsche Wohnbau u. seine Einrichtung. 2 Bde. Leipz. 1902 03.

stm. = starkes Maskulinum.

Stokes bei Fick, s. Fick.

St.Z. = Steinzeit.

SV. sub voce.

SW., sw. = Südwesten, südwest- lich.

swf. = schwaches Femininum.

swm. = schwaches Maskulinum.

Sylt. = nordfries. Dialekt der Insel Sylt.

SZf RG. = Zeitschrift der Savig- ny-Stiftung für Rechtsgesch. Germanistische Abt. Weimar 1880 ff.

Taranger == Udsigt over de norske Rets Historie.1898.i904.

thrak. = thrakisch.

Torp bei Fick, s. Fick.

t.t. terminus technicus.

türk. = türkisch.

TZ. = La Tene-Zeit.

|)s. = J)i&reks saga, Kapitelzahl nach Unger 1853.

U. B. = Urkundenbuch.

udW. = unter dem Wort.

Uhlenbeck Aind. EWb ^ Kurz- gefaßtes Etymologisches Wör- terbuch der altindischen Spra- che. Amsterdam 1898 99.

Uhlenbeck Got. EWb. = Kurzge- f tesEty mologis ches Wör tb . d . gotischenSprache.Ebendai900.

umbr. = umbrisch.

Unger = Unger-Khull, Steiri- scher Wortschatz. Graz 1903.

urgerm. = urgermanisch.

urkelt. = urkeltisch.

V. = Vers.

vb. = Verbum.

VdBAG. = Verhandlungen der BerlinerAnthropologischenGe- sellschaft.

Vkv. = Velundar-Kvida.

vorgerm. = vorgermanisch.

Vsp. = Voluspa.

Vtjs. f. Soz. u. WG. = Viertel- jahrschrift für Sozial- u. Wirt- schaftsgeschichte, hrsg. von St. Bauer, G. v. Below usw. Stuttgart 1903 ff.

vulglat. = vulgärlateinisch.

Vw.Z. = Völkerwanderungszeit.

W., w. = Westen, westlich.

Waitz DVG. = Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte. 8 Bde. Berhn 1880 96.

WaldeEWb. = Lateinisches Ety- mologisches Wörterbuch Hei- delberg 1906.

westf. = westfälisch.

Wids. = Widsith.

Wiens Rechte u. Freiheiten, hrsg. V. Tomaschek, 1877 79. (Ge- schichtsquellen d. Stadt Wien,

hrsg. V. Karl Weiß, L Abt.)

wnord. = westnordisch.

Wright Biogr. Lit. = Thom. Wright, Biographia Britannica Literaria. I: Anglo - Saxon Period. Lond. 1842.

WrightEDD.=TheEnglishDialect Dictionary. Oxford 1896 1905.

Wright-Wülker = Anglo-Saxon and Old English Vocabularies. 2^ ed. London 1884.

W. R. u. F. = Wiens Rechte u. Freiheiten (s. d.).

WS. = westsächsisch (ags.Dialekt).

WuS. = Wörter u. Sachen. Kul- turhistorische Zeitschrift für Sprach- und Sachforschung. Heidelberg 1909 ff.

WW. =: Wright-Wülker.

Wz. Wurzel.

Z. = Zeitschrift.

ZdVfVk.= Zeitschrift desVereins für Volkskunde, Berlin 1891 ff.

Zeuß = Die Deutschen u. die Nachbarstämme.

ZfdA. = Zeitschrift für deutsches Altertum. Berlin 1841 ff.

ZfdPh. = Zeitschrift für deutsche Philologie. Halle 1868 ff.

ZfdR. Zeitschr. für deutsches Recht. Leipzig, später Tübin- gen 1839 61.

ZfdWf. = Zeitschrift für deut- sche Wortforschung, hrsg. v. Kluge. Straßburg 1901 f.

ZfEthn. = Zeitschrift für Ethno- logie. Berlin 1869 ff.

ZffSpr. = Zeitschrift für fran- zösische Sprache u. Literatur. Oppeln 1883 ff.

ZfHR. = Zeitschrift für das ge- samte Handelsrecht. Erlangen, später Stuttgart 1858 ff.

ZfN. = Zeitschrift für Numisma- tik. Berlin 18740.

ZfRG. == Zeitschrift für Rechts - geschichte. Weimar 1861 87.

Verbesserungen.

Zum 1. Band.

S. 109 b Z. 10 V. u. lies »1541« statt »1546«.

S. 417 b Z. 18 V. u. lies »Schweden« statt »SchwabeiK'.

S. 424 b Z. 10 V. 0. lies »(s. 'Flureinteilung' und 'Flurverfassung')« statt »(s. d.)«.

S. 428 a sollte die Überschrift »IV. Die Besiedelung von 800—1200« fett gedruckt sein.

Zum 2. Band.

S. 184 b Z. 12 V. u. lies »ganz schroff von dem Slavolettischen« statt »sowie das Slavolettische

ganz schroff«.

S. 185 a Z. 12 V. o. lies »wollest« statt »wolltest«. S. 185 a Z. 20 V. u. lies »ünus« und »öen« statt »{inus« und »oen«. S. 185 a Z. 7 f V. u. lies fxiico düco« statt »dico duco«. S. 185 a Z. 6 V. u. lies »spons« statt »spontis«. S. 185 a Z. 2 V. u. lies »spanan« statt »spannan«. S. 186 a Z. 10 V. 0. lies »taihun« statt Uaihund«. S. 186 b Z. 15 V. u. lies möbis« statt mobis«.

S. 186 b Z. 14 V. u. lies »uöJw« statt »vobis«, streiche »deobus« und lies »deäbus« statt »deabusa. S. 187 a Z. 20 V. u. lies »diese« und »Zeugnisse« statt »diesen« und »Zeugnissen«. S. 187 b Z. 6 V. o. lies imöneta« statt »moneta«. S. 187 b Z. 26 V. u. lies »gastins« statt lygasteins«. S. 188 a Z. 22 und 25 v. 0. lies Mureiis statt »aurius«. S. 188 a Z. 17 V. u. lies wioneta« statt »moneta«. S. 188 a Z. 16 V. u. lies »sölärium« statt »solärium«. S. 189 a Z. 7 f V. 0. lies »des voraufgehenden Jahrhunderts«.

S. 190 a unter der Literatur füge hinzu: Streitberg Urgerm. Grammatik 1896. Kaufmann Deviische Altertumskunde 191 3.

F.

Fabaria bei Plinius NH. 4, 97 lat. Name der Insel Burcana (Borkum); doch ist 18, 121 von mehreren Fahariae die Rede. Als Ursache der Benennung wird das Vorkommen einer wildwachsenden Bohne oder bohnenähnlichen Pflanze angegeben. Vgl. Baunonia.

Müllenhoff DA. i , 443 f. Detlefsen

Die Entdeckung des germ. Nordens 40 fF.

R. Much.

Fachwerk, aus (aufrechten) Ständern und Pfosten, (horizontalen) Riegeln, (schrä- gen) Streben und (liegenden) Schwellen hergestelltes Wandgerüst, dessen offene Fächer (Gefache) nachher mit Mauerwerk (Ziegeln schon bei den Langobarden) oder verputztem Flechtwerke ausgefüllt werden. Seltener treten als Ausfüllung auch hölzerne Bohlenstücke auf, dann gewiß oft verziert, wie auch das oben genannte Balkenwerk von alters her gern geschnitzt und sicher auch bemalt wurde. Das Fachwerk war schon den Römern bekannt.

Die Frankenburg bei Rinteln (9. Jh.) ergab bei der Auf grabung zahlreiche Stücke gebrannten Lehms aus den Fachwerk- feldern der Kapellenwände mit den Ab- drücken des Flechtwerkes; beweisend, daß auch dieses früh durch Feuer zerstörte fränkische Kastell, selbst die Kapelle (oberhalb des Bruchsteinsockels), Fach- werkwände mit verputzter Flechtwerk- ausfüllung besaß.

S t e p h a n i Wohnbau II 209. 279.

P. Lehfeldt Die Holzbaukunst. Berlin 1880.

A. Haupt

Faden. Natürliches Längenmaß ent- sprechend dem Abstand der beiden ausgestreckten Arme, demnach = Klafter.

Auch als künstliches Maß stimmt der Faden in England {fathom), Holland

Hoops, Reallexikon. II.

(vaam), Schweden {famn), in Hamburg usw. mit der Klafter, bzw. in Bergwerken mit dem Lachter überein.

Auböck 88. Nelkenbrecher 1821,

168. A. Luschin v. Ebengreuth.

Fahnenlehen, eine Unterart des Fürsten - lehns. § I. Süden. Die weltlichen Fürstentümer wurden vom Kaiser durch eine Fahne (als Zeichen der Gerichtsbar- keit) verliehen, während die Belehnung mit den geistlichen Fürstentümern seit dem Wormser Konkordat durch das Szepter erfolgte (vorher durch Überreichung des Hirtenstabes oder von Ring und Stab). Die Zahl der F. war genau begrenzt (für Sachsen Sachsensp. ni/62 § 2). Nicht jedes königliche Lehn, ja nicht einmal jede reichsunmittelbare Grafschaft war ein F. Der Grund der Abgrenzung ist bestritten. Lit. bei R. Schröder DRG.S 412. F e h r

Fürst u. Graf im Sachsenspiegel, Ber. der philo!. -

histor. Kl. der Sachs. Ges. d. Wiss. 58.

§ 2. Norden. F. waren im Norden das Lehen des Jarls und das Herzogslehen. Sie waren bald ,, Lehen auf Abrechnung", bald Lehen ,, gegen reinen Dienst", über- wiegend wohl letztere. Ausnahmsweise waren sie erblich, so beim Örkneyjarl, meist nicht erblich. Die Übertragung desF.s hatte nach dem norwegischen Dienst - mannenrecht (Hirdskrä cap. 16) in einer Thingversammlung zu erfolgen. : Der Lehns- mann soll auf einem Schemel vor des Königs Thron sitzen. Nachdem der König die Belehnungsformel verkündet, soll er den Lehnsmann bei der Hand fassen und ihn auf einen Thron neben den seinen setzen, sowie ihm Schwert und Fahne überreichen. Durch Annahme des Schwertes [svcerdtaka) wird er des Königs Mann, durch Annahme der Fahne erhält er alle Rechte des Königs

FAHRNISVERFOLGUNG

am Lehnsobjekt. Zum Schluß schwört der Jarl oder Herzog den Lehnseid,

K. Lehmann.

Fahrnlsverfolgung. § i. Die Vorläufer der Klagen um Gut des deutschen MA. sind wie die allergermanischen Klagen im Strafrecht zu suchen. Sie gehen sämtlich auf die Diebstahlsverfolgung zurück. Die Art, wie sich aus dem Straf- verfahren die Sachverfolgung ablöst, läßt sich gerade hier deutlich erkennen, so daß wir auf diesem Gebiete tiefere Blicke in den gemeingermanischen, ja indogermani- schen Rechtszustand werfen können als anderwärts.

§ 2. Schon in der indogermanischen Vor- zeit haben wir zu scheiden zwischen dem Vorgehen gegen den kundbaren und gegen den nicht kundbaren Dieb- stahl (röm. furtum manifestum und nee manifestum). Das erstere, bei dem der Dieb auf der Tat ergriffen und durch die Tat selbst überführt wird, ist zweifellos das ältere. Die zweite Form setzt bereits einen förmlichen Rechtsgang mit Beweisverfah- ren voraus; doch dürfte schon in ur- germanischer Zeit eine Diebstahlsbezichti- gung gegen den noch zu überführenden Täter zulässig gewesen sein. Sie ist nicht geeignet, sich zum reipersekutorischen Ver- fahren zu entwickeln. Sie führt besten- falls, wenn der Dieb die Sache noch hat, und erst mittelbar, zu deren Wieder- erlangung; niemals kann so die schon in dritter Hand befindliche Sache getroffen werden.

§ 3. Anders beim kundbaren Dieb- stahl. Hier lassen sich mehrere Stadien verfolgen :

1. die Ergreifung des Diebes und der Sache bei der Tat,

2. die Verfolgung und Ergreifung des Diebes und der Sache auf der Flucht,

3. die Nachsuchung nach der ge- stohlenen Sache und deren Ergreifung im Hause des Diebes,

4. die Ergreifung der Sache a n drittem Ort (röm. vindicare, urspr. 'nehmen').

§ 4. Die kundbare Missetat, insbesondere der kundbare Diebstahl, wird von den Quel- len als »h and hafte Tat« bezeichnet

(zuerst ags. cet hoebhendre handa; für, sit handhabbenda, sit non handhabbenda). Sie liegt vor, wenn der Täter noch die Spur der Tat in der Hand trägt, der Tot- schläger die blutige Waffe, der Dieb die gestohlene Sache. Zur Geltendmachung dieses Tatbestandes ist jedoch dessen Verlautbarung erforderlich. Wer die Tat wahrnimmt, soll einen laute» Ruf erheben, das G e r ü f t e (ahd. ki- hruoft, mhd. gerüfte, mnd. gerückte, fries. skrichte); wer dieses vernimmt, muß zur Hilfe herbeieilen. Damit ist die Tat kund- bar, der Täter ipso jure friedlos; angesichts der Schreimannen kann der Ergriffene sofort getötet werden. Der Bestohlene nimmt sein Gut ohne weiteres an sich. Die spätere Entwicklung beseitigt das Tötungsrecht; der Täter wird gebunden, mit den Zeichen der Tat auf dem Rücken, vor Gericht, event. ein Notgericht geführt, das zur jähen Tat berufen wurde, und dort vom Verletzten mit den Schreimannen als Eidhelfern überführt. Antwort und Beweis bleibt auch jetzt dem Täter abgeschnitten, der Bestohlene erhält seine Sache ohne weiteres zurück.

§ 5. Als handhafter Täter gilt auch, wer auf der Flucht der Tat ergriffen wird. Hierzu ist erforderlich, daß die auf das Gerüfte herbeigeeilte Schar (bei den Franken trustis) die Spur des Diebes verfolgt (fränk. lat. vestigium minare, ags. trod bedrifan). So geht das Verfahren auf handhafter Tat in das Verfahren mit Spurfolge über, das sich auch gegen" einen nicht handhaften Dieb kehren kann, nämlich dann, wenn es nicht gelingt, den Fliehenden einzuholen und zu ergreifen.

§ 6. Gelangt die Schar auf der Spur binnen drei Nächten an ein Haus, so kann der Bestohlene Haussuchung be» gehren (ahd. hüssuocha, salisuochan, anord. rannsökn, aschwed., fries. ransak). Diese findet unter uraltem Formalismus statt, dem nicht nur indogermanische, son- dern universalgeschichtliche Bedeutung zu- kommt. Weigert der Hausherr die Nach- suchung, so liegt darin Leugnung des Be- sitzes. Der Spurf olger mag j edoch trotzdem gewaltsam eindringen. Findet er die Sache dann nicht, so wird er bußfällig, findet er sie, so kann er sie an sich nehmen, und der

FAHRNISVERFOLGUNG

Hausherr ist als Dieb überführt. Ursprüng- lich dürfte das Gleiche für jeden Besitzer gegolten haben, bei dem die Sache, wenn auch nach freiwillig gestatteter oder ohne Haussuchung, auf der Spurfolge binnen drei Nächten vorgefunden wurde.

§ 7. In historischer Zeit ist jedoch bereits eine Milderung eingetreten. Man rechnet mit der Möglichkeit, daß der Hausherr oder Besitzer nicht der Täter ist, sondern aus dritter Hand die Sache erhalten hat. Deren Dieblichkeit zwar steht wie die Tatsache des Diebstahls oder Raubes in- folge des Gerüftes und der Spurfolge un- leugbar fest. Aber der Besitzer kann den Diebstahlsverdacht von sich abwälzen durch Benennung seines Vormannes, des Dritten (Dritthand - verfahren, fränk.lat. intertiatio). Es kommt zum Schub auf den Gewährsmann (ahd. *verento, mnd. warend, gewere, frz. garant; fränk. fordro = Vormann; mhd. gewer, geschol, geschup; ags. geteama von team = Zug; anord. heimildarmaär, adän. hemulsman, hiemmel), auf die dritte Hand (fränk.lat. mittere in tertiam manum, aschwed. le/a tu /ri/ia mans). Mit andern Worten: das Verfahren gegen den Inhaber wandelt sich einstweilen in ein objektives Verfahren um. Die Sache ist dieblich; sie muß er herausgeben. Der persön- liche Diebstahlsvorwurf wird suspen- diert bis zu einem gerichtlichen Termin. Hier mag der Beklagte seinen Gewährs- mann stellen und ihm die Sache mit dem darauf lastenden Diebstahlsvorwurf zur Verantwortung zuschieben.

§ 8. Damit war der Weg eröffnet für ein Verfahren, bei dem die Sachverfol- gung noch weiter in den Vorder- grund treten konnte. Wenn der, bei dem die Sache ergriffen wurde, nicht notwendig der Dieb zu sein brauchte, dann war es auch nicht nötig, an dem Erfordernis fest- zuhalten, daß gerade e r auf Grund der Spur als der in erster Linie diebstahlsver- dächtige erscheine. Es wird statthaft, die Sache auch dann, wenn die Spur- folge versagt, bei dem Besitzer zu ergreifen, zunächst vermutlich in solchen Fällen, in denen sie nur formell nicht in Ordnung war, also vielleicht längere Zeit als drei Tage beansprucht hatte. Die Tat

ist auch jetzt auf Grund des Gerüftes k u n d b a r (mhd. schinbar). Aber es fehlt an einer formellen Feststellung dieser Notorietät. Es fehlt auch ander formellen Identitätsfeststellung, da die Spurfolge außer Betracht bleibt. Darum muß der Kläger mit den Schreimannen als Eidhelfern den Beweis des Diebstahls und durch manifesta signa, in erster Linie durch die Marke (s. d.), den Identitätsnach- weis noch erst erbringen. Darum darf er weiter die Sache noch nicht endgültig an sich nehmen, sondern er ergreift nur durch Handanlegung symbolisch Be- sitz von ihr (ahd. anavangj'an, ags. ceifön, befön, altbair. hantalöd, mnd. anevang), in- dem er gleichzeitig durch einen V o r e i d (Gefährdeeid) sich zur Führung dieser Be- weise erbietet und dem Beklagten Sicher- heit gewährt, daß das Herausgabebegehren ohne Gefährde gestellt sei.

§ 9. So erwächst aus dem Spurfolgever- fahren das Anefangsverfahren, indem symbolische Besitzergreifung und Voreid an Stelle der Spurfolge treten. Die Handanlegung erfolgt in formeller Weise, bei Tieren regelmäßig am rechten Ohr, wo sich die Hausmarke befand. Im späteren Recht wird sie vielfach, wie auch das Ge- rüfte, vor Gericht wiederholt oder von des Richters Urlaub abhängig gemacht; nach nordischem Recht ist Herbeiruf von Nach- barn erforderlich. Auch beim Anefang kommt es zum Dritthandverfahren. Mit dem Zurücktreten der Spurfolge, die viel- fach zu einem polizeilichen Ermittlungs- verfahren umgestaltet wird, wird gerade er technisch so bezeichnet (fränk.lat. inter- tiatio).

§ 10. Dadurch, daß der Anefangskläger die Sache nicht alsbald endgültig zurück- bekommt, ergibt sich ein Unterschied gegenüber dem Spurfolge verfahren. Wäh- rend der Spurfolger, der die Sache mit sich nimmt, geloben muß, sie zum gerichtlichen Termin vorzubringen, damit der Beklagte sie seinem Gewährsmann zuschieben kann, um von ihm Ersatz des etwaigen Kauf- preises zu erlangen, behält nach den südgermanischen Rechten der A n e - fangsbeklagte die Sache bis zum Termin und muß seinerseits, zT. unter Bürgenstellung, geloben (fränk.lat.

FAHRNISVERFOLGUNG

adramire), daß er Sache und Gewährsmann zum Termin vorbringen werde. Nach nordischen Rechten wird ein S e - q u e s t e r bestellt.

§11. Zum Gewährschaftszuge berechtigte ursprünglich nur kund - barerErwerb (ags. cüß ceap) vor Zeugen. Wurde der Verkäufer im Termin durch die Zeugen überführt oder blieb er trotz Ladung aus, so war er der Dieb des Klägers. Dieser erhielt die Sache vom Beklagten, der seinerseits einen Rückgriff auf den Ver- käufer hatte. Konnte der Beklagte seinen Vormann nicht überführen, so war er der Dieb (,,Wo der Gewähre fehlt, fehlt nicht der Strick"). Zum Unschuldseide kam er nicht; vielmehr stand dem Kläger der Beweis zu, den er durch Helfereid mit den Nachbarn und durch die Merkmale der Sache führte. Mißlang dem Kläger dieser Beweis, so wurde er bußfällig, und der Beklagte blieb im Besitze.

§ 12. Ursprünglich dürfte nur einmali- ger Gewährschaftszug die Regel gewesen sein; in historischer Zeit wird er ent- weder unbeschränkt zugelassen oder in verschiedener Weise (örtlich, zeitlich oder auf eine bestimmte Zahl von Gewähren) beschränkt.

§ 13. Ursprünglich dient der Gewähr- schaftszug nur zu der kriminellen Verteidigung und zur Überführung des Gewähren. Die Fälle, in denen er ein vorzeitiges Ende nahm (beschränk- ter Gewährenzug und Zug auf einen Toten) scheinen jedoch in fränkischer Zeit zu einer Verbesserung der Stellung des Beklagten geführt zu haben. Der Er- werber, der in solchen Fällen seinen Erwerb beweisen konnte, ohne den Gewährsmann stellen zu können, durfte vielfach die Sache behalten. Ferner geben einige Rechte, besonders das altenglische, jedem Erwerber, der öffentlichen Erwerb beweisen, aber seinen Gewährsmann nicht stellen konnte, also des Rückgriffs auf diesen darbte, eine L ö s u n g s einrede, im MA. besonders beim Marktkauf. Er brauchte die Sache nur gegen Ersatz des Kaufpreises herauszugeben. Schließlich wird seit dem lO. Jh. allgemein die Einrede originären Erwerbes zugelassen (s. Eigentum § 9). Seitdem kommt also

der Kläger erst zum Beweise, wenn der Beklagte sein Recht zur Sache nicht dartun kann.

§ 14. Zu dieser Entwicklung hat die Tat- sache beigetragen, daß man im Laufe der Zeit von den ursprünglichen strengen Voraussetzungen des Anefangs abging. Man fragte nicht mehr, ob im einzelnen Falle das Gerüfte wirklich erhoben war, sondern praesumierte jeden Dieb- stahl als kundbar, außer wo es offenbar unmöglich war: so wurde bei über See oder von auswärts eingeführten Sachen im west- gotischen und niederdeutschen Recht der Anef ang ganz ausgeschlossen. Andererseits wurde das Gerüft auch bei sonstigem Ab- gang von Vieh (z. B. durch Verirren, durch Raubtiere) erhoben. So war der Anefang wohl von Anfang an bei verirrtem und dieblich behaltenem Vieh zulässig (s. Fund), und von hier aus ergab sich insbesondere auch infolge des Gegensatzes zu dem Satze „Hand wahre Hand"' (s. Besitz § 15 u. Eigentum § 5) die Erstreckung auf alle verlorenen Sachen und überhaupt auf alle Fälle des Besitzverlustes wider Willen, einschließlich der durch Hausangehörige und Handwerker widerrechtlich veräußerten Sachen. So ist im MA. allgemein die Entwerung zum Klag- grund geworden. Die Klage ist jetzt bürger- liche Klage, die aber im Laufe des Rechts- ganges immer noch den Charakter der peinlichen annehmen kann.

§ 15. Auch jetzt noch ist aber nicht etwa das Eigentum Klaggrund, sondern das im Gewerebruch (s. Besitz § 14) liegende kundbare Unrecht, das der Drittinhaber kraft der Offensivwirkung der früheren Gewere gegen sich gelten lassen muß. Hatte also der Eigentümer die Sache verliehen und sie wird dem Entleiher gestohlen, so hat nur dieser die Klage.

§ 16. Im deutschen MA. tritt neben den Anefang eine zweite Klage um Gut, die sich von ihm nur dadurch unterscheidet, daß sie ohne Anschlagen der Sache erhoben wird, daher schlichte Klage genannt. Sie wird auch bei freiwilliger Weggabe der Sache zulässig, geht aber dann nicht gegen den Dritterwerber (s. Besitz u. Eigentum).

§ 17. Eine Sonderstellung als Beklagte

FALCHÖVARII— FALKENBEIZE

und Gewährsleute bei der Klage um Gut nahmen kraft gemeinen Judenrechts, das auf Königsprivilegien und weiter auf das nachtalmudische Recht zurückgeht, die Juden ein. Sie brauchten eine von ihnen erkaufte oder zu Pfände genommene gestohlene Sache stets nur gegen Ersatz des darauf Gegebenen herauszugeben, wobei sie ihr Nichtwissen von der Dieblichkeit und die Höhe des Ersatzanspruches auf ihren Eid nehmen durften.

B r u n n e r DRG. II 481 ff. 495 ff. ; Grundz. d. DRGJ 24. S2 i. 178 ü. I95f. 2040. Est- land e r Undersökning om blander ä lösöre (1900). Herb. Meyer Entwerung u. Eigen- tum (1902); Das Publizitätsprinzip (1909); Festschr. Otto Gierke (191 1) 992 ff". AI fr. Schultze Festg. f. F. Dahn I (1905) i ff".; Festschr. Otto Gierke (191 1) 759 ff. Karl Rauch Spurfolge u. Anefang (1908); Ge- währschaftsverhältnis u. Erbgang, Festschr. f. Zeumer (1910) 529 ff. Rabel Haftung des Verkäufers I (1902) 166 ff. v. A m i r a PGrundr. II 2, §§ 64, 87; Zweck u. Mittel d. germ. RG. (1876) 54 f. Schröder DRG.S 90. 385 ff. 728 ff. Pollock & Maitland Hist. of Engl, law II (1898) 153 ff. Leist Alt- arisches Jus Civile I (1892) 401 ff. II (1896) 237 ff. Mitteis Rom. Privair.X (1908) Soff. 87ff. Wlassak SZfRG. (R.) 31 (1910) 202'. Grimm DRA.^ II 126 ff. 197 ff. Schra- der Reallex. 137 ff. 170 ff. 227 f. Hirt Indogm. II 530. 745 f. Gierke DPrivR. II 553 ff. Herbert Meyer.

Falchovarii nennt die Notitia dignitatum neben Tubantes, Mattiaci und Bucinobantes unter römischen Hilfsvölkern. Ihr Name wtrh.2i\tsich.z\iFalaha,Falhon\xndOst-,West- falhi so wie Chattuarii, Baioarii, Boructuarii zu Chatti, Boii, Bructeri. (S. K o s s i n n a PBBeitr. 20, 299 ff., R. Much ZfdA. 40, 295 ff.) Bremer Ethn. 158 (892) bringt die F. mit dem Namen der holländi- schen Landschaft Feiuwe in Beziehung, dessen älteste Belege aber im Gegensatz zu Betuwe, Batua bereits e zeigen und eher für die Römerzeit ein Volk der *Felavi er- schließen lassen. Vgl. van den Bergk Verdeeling van Nederland in het Romeinsche tijdvak 24. Über die Falen s. Cherusci § 3 und Sachsen § 5. R. Much.

Falkenbeize. A. Ursprung. § i. Federwild (und kleinere Haartiere) mit ab- gerichteten Stoßvögeln zu erlegen ist eine Jagdweise, deren Anfängebei

den Germanen nicht in der Ur- zeit zu suchen sind. Der rein ma- terielle Ertrag der Vogelbeize war ja immer gering und fiel wirtschaftlich so wenig ins Gewicht, daß sie in den waldreichen, für diese Jagd an und für sich nicht besonders geeigneten Gebieten Europas vorwiegend aus sportlichem Interesse betrieben sein muß : die Tatsache ihrer Existenz setzt eine hochentwickelte Weidmannskunst voraus und verbietet demnach, ihr Alter zu weit hinaufzurücken.

§ 2. Die Richtigkeit dieser Erwägung allgemeiner Art bestätigen die schriftlichen Quellen. Caesar, der sich ja recht aus- führlich über die Jagd bei den Germanen äußert, Plinius und Tacitus erwähnen die Beize nicht; erst in der Lex Sal. finden wir das frühste, unzweideutige Zeugnis: sie muß also äußerstenfalls innerhalb des Zeitraumes von ungefähr 100 b i s 500 bei den Germanen Eingang ge- funden haben. Ob diese nun die neue Kunst erfunden und andere Völker gelehrt oder ihrerseits selbst erborgt haben, ist eine alte Streitfrage.

§ 3. Ein Erbe aus dem klassischen Alter- tum kann sie nicht sein; denn die Grie- chen und Römer der alten Zeit be- dienten sich ihrer nicht. Die Hinweise, die man bei einzelnen Autoren hat finden wollen, beziehen sich wohl, soweit sie über- haupt ernstlich in Betracht kommen, auf eine eigentümliche Art der Vogeljagd, die auch in einer Gegend Thrakiens üblich war (Aristoteles Hist. anim. IX 36, 4), und von der wir zugleich auf Grund eines Berichtes bei Oppian 'IrS'jtixa III 5 eine genauere Vorstellung gewinnen: sie beruhte auf der Erfahrung, daß kleinere Vögel, durch das plötzliche Erscheinen von Habichten und Falken erschreckt, wie betäubt zur Erde niedersinken oder festgebannt auf dem Zweige sitzenbleiben, so daß man sich ihrer leicht bemächtigen kann. Die Raub- vögel wirkten entweder, für sich selbst jagend, vollkommen zufällig mit dem Men- schen zusammen (Aristoteles) oder in seinem Dienste: dann aber lediglich unter einen Busch gelegt (Oppian), d. h. an einen Busch oder Baum gefesselt.

§ 4. Als erster zuverlässiger Gewährs- mann hat bisher in der neuesten Forschung

FALKENBEIZE

fälschlicherweise Julius Firmicus Maternus .gegolten: die beiden Stellen Mathes. V 7, 2 u. 8, 2 (Archiv f. lat. Lexik. 4, 324), auf Grund deren man den Römern für die Zeit um 340 Kenntnis der Zähmung von Raubvögeln für Jagdzwecke hat zuschreiben wollen, erweisen sich (nach freundl. Mitteilung von Prof. Skutsch) als Humanistenfäl- schungen des ausgehenden 15. Jh.s. § 5. Unsere unanfechtbaren Belege füh- ren uns zunächst nach Gallien. Pau- linus V. Pella (in Mazedonien), der seine Jugend in Bordeaux während der letzten Dezennien des 4. Jh.s verlebte, berichtet in seiner Selbstbiographie Eucharisticos V. 143 ff. (Brandes Corp. script. eccl. lat. 16, 297): ihm sei in jener Periode seines Lebens neben einem schönen Pferde mit herrlichem Brustschmuck, einem schlanken Reitknecht und schnellen Hunde auch ein 'speciosus accipiter', womit in dem ganzen Zusammenhange nur ein Jagdvogel gemeint sein kann, als begehrenswerter Besitz er- schienen (vgl, Brandes im Archiv f. lat. Lexik. 4, 441 u. in Westermanns Monatsh. 61, 281). Ungefähr ein Jh. später erwähnt Apollinaris Sidonius, Bischof v. Clermont, in Briefen, die aus der Zeit seines Episko- pats (also nach etwa 470) stammen, die Falkenbeize ebenfalls als Sport vornehmer Gallo-Romanen. Epist. HI 3, 2 bittet er seinen Schwager Ecdicius nach Clermont zurückzukehren, wo er die ersten Freuden seiner Jugend genossen habe: omitto quod hie primum tibi pila pyrgus, accipiter canis, equus arcus ludo fuere (MG. Auct. antiqu. VHI 41, 12 f.). Von einem gewissen Vec- tius schreibt er IV 9, 2, daß dieser 'inlustris vir', ein Vorbild in jeder Art der Lebens- führung, 'in equis, canibus, accipitribus in- stituendis, spectandis, circumferendis nulli secundus' sei (aaO. 61, 4 f.). Um diese Zeit hatten germanische Völkerschaften bereits den größten Teil von Gallien überflutet; und als im Jahre 506 auf der Synode zu Agde (nahe an der Küste des mitteil. Meeres in der Provinz Languedoc) verord- net wurde, daß Geistliche weder Jaghunde noch Falken halten sollten (c. 55, Mansi Conc. 8, 334), war das Land vollkommen in ihren Händen.

§ 6. Aber die Priorität der Überlieferung

ist nur zufällig. Trotzdem die Gallier und Kelten überhaupt auf andern Gebieten der Jagd (s. d.) vorbildlich wirkten, waren auf diesem nicht sie, wie V. Hehn wollte, sondern die Germanen Lehr- meister wenigstens der nicht- slav. Völker des Abendlandes. Für die Walliser, also Kelten, die germ. Einflüssen weniger stark ausgesetzt waren, ist die Pflege der Falkenbeize erst seit dem 10. Jh. bezeugt; ihre Worte für Habicht, akymr. hebauc (wie auch air. sebac), und Falke, akymr. gwalch, sind ags. Lehn- wörter. Zudem finden sich in den roman.- Sprachen keine sachlich hierher gehörigen Ausdrücke, die als ursprünglich keltisch anzusprechen wären. Vielmehr sind die alten Termini für die Hauptarten der Beiz- vögel (s. d.), abgesehen von der Bezeich- nung für den Habicht, germ. Herkunft; da diese Raubvögel überall in Europa heimisch sind, kann das geliehene Wort- material nur zugleich mit der Beize herüber- genommen sein.

§ 7. Folgende Tatsachen helfen, die Zeit ihrer Entstehung innerhalb der § 2 gezoge- nen Grenzen genauer festzulegen. Im Süden Galliens war sie am Schlüsse des 4. Jh.s beliebt 5). Ungefähr um die- selbe Zeit auch bei den Römern; zwar besitzen wir kein ausdrückliches Zeugnis, aber angesichts der Geschichte des mlat. falco 'Falke' ist schon die einfache Ver- wendung dieses Wortes im Vergilkommentar des Servius ein vollgültiger Beweis. Die Übertragung nach Gallien vollzog sich im grenznachbarlichen Verkehr und wurde begünstigt durch die kleineren Invasionen der Franken und Alemannen, die der defini- tiven Okkupation?durch germ. Stämme vor- ausgingen. Nach Italien brachten sie wohl die zahlreichen, im röm. Heeresdienst ver- wandten Germanen. Da man für den Ver- breitungsprozeß einen nicht zu geringen Zeitraum in Abzug bringen darf, muß der Ursprung der Falkenjagd bei den Germanen im 2. oder 3. Jh. n. Chr. liegen.

§ 8. Ihr Einfluß beschränkte sich aber auf den Westen Europas. Wie die Sprache erweist, wurde der s 1 a v. (und auch griech.) Welt die Kenntnis der Beize durch innerasiat. Völker-

FALKENBEIZE

Schäften, die sie seit den frühsten Zeiten betrieben zu haben scheinen, ver- mittelt. Ob im letzten Grunde auch die Germanen von ihnen die erste Anregung empfingen, ist eine Frage, die am besten offen bleibt: ein fester Anhaltspunkt ist vorläufig nicht gefunden.

Grimm GddSpr. c. 4. H e h n? 368 ff. B a i s t ZfdA. 27, 50 ff. V. D o m b r o w s k i All- gem. Enzyklopädie d. Forst- u. Jagdwissensch. I, 513 ff. Schrader Reallex. 210 ff.

B. Deutschland. § 9. In Deutsch- land hatte die Falkenbeize im 6. Jh., bei einigen Stämmen unzweifelhaft, schon einen hohen Grad der Vollkommenheit erreicht. Über die einzelnen Phasen der Entwick- lung, die allerdings erst im 12. und 13. Jh. auf ihrem Höhepunkte anlangte, sind wir nicht genügend unterrichtet. Die Volks- rechte enthalten über Verletzung und Diebstahl der Beizvögel eine Reihe von Bestimmungen, die in detaillierter Weise die verhältnismäßig beträchtlichen Buß- ansätze nach den Merkmalen des Ver- gehens und dem Werte des Tieres differen- zieren. Welcher Schätzung solch ein ge- zähmter Vogel sich erfreute, beweist jener Zug der sächsischen Stammessage, den wir bei Widukind von Corvey Res gest. Sax. I 10 (MGS. 3, 422) erhalten finden: ein Thüringer habe, um seinen Habicht zurück- zuerhalten, die Seinen an die Sachsen ver- raten. In merovingischer Zeit waren Ge- wandnadeln in Form von Jagdvögeln sehr beliebte Schmuckstücke (Lindenschmit DA. Tafel 23).

§ 10. Wenn die Quellen der Jagdlust der fränkischen und deutschen Könige gedenken, heben sie auch fast regelmäßig ihre Vorliebe für die Beize her- vor. Der Adel und namentlich die vor- nehme Jugend pflegten sie mit Leidenschaftlichkeit (s. Jagd); ebenso, wie es scheint, die Geistlichen trotz Verbotes; Thietmar von Merseburg Chroni- con VI 59 (MGS. 3, 834). Besonderen Reiz erhielt der Sport durch die Teilnahme der Frauen, die schon für frühe Zeit fest- steht: in einem reich ausgestatteten, der meroving. Periode angehörenden Frauen- grabe in Rheinhessen fand sich das Ge- rippe eines Sperbers.

§ II. Die Beizvögel wurden meist jung

dem Neste entnommen, Ed. Roth. c. 320 (MGL. Fol. 4, 74). Das Recht un- bedingt freien Fanges, das ur- sprünglich jeder Markgenosse besaß, blieb, als sich zT. ein Privateigentum am Walde entwickelt hatte, bewahrt, Lex Baiuw. c. 22, II (MGL. Fol. 3, 334), oder erfuhr nur kleine Einschränkungen wie die des Ed. Roth, c, 320: Nam si domi- nus selvae supervenerit, tollat acceptoris, et amplius culpa adversus eum non requirat. Straffällig wurde jemand nach langob. Rechte lediglich dann, wenn er Vögel von einem Baum nahm, den der Besitzer durch Einschneiden einer Marke beschlagnahmt hatte, Ed. Roth. c. 321, Für die könig- lichen Forsten galt selbstverständ- lich strenges Verbot, Ed. Roth. c. 320 (vgl. auch Capit. de villis c. 36, MGL. Capit, 1 86). § 12. Zähmung und Pflege der Tiere lagen an den Höfen der Fürsten in der Hand der Falkner, Ministeri- alen, die sich einer bevorzugten Stellung erfreuten. Einzelheiten über die Methode der Abrichtung fehlen. I Die größe- ren Beizvögel (s. d.), Habichte und Falken, wurden mit Vorliebe auf Reiher, Kraniche, wilde Gänse und Enten abgetragen. Nach der Dressur schied man zwischen kranuh- ari {-habuh), gans- und anut-habuh, die in der gegebenen Reihenfolge abwärts ge- wertet wurden, Lex Baiuw. c. 21, i 3 (MGL. Fol. 3, 331). Kleineres Federwild wurde mit Sperbern gefangen, die in der Lex Baiuw. c. 21,4 dem Entenhabicht gleichge- schätzt werden. Tötung eines Vogels, der [wohl] die [erste] Mauser [in der Gefangen- schaft] hinter sich hatte, mußte mit der doppelten Strafsumme gebüßt werden, Lex Rib. c. 36, II (MGL. Fol. 5, 232). Der Jäger ritt auf die Beize, begleitet von dem habuh-hunt, der das Wild aufscheuchen mußte. Lex Baiuw. c. 20, 6 (MGL. Fol. 3, 330).

Lindenschmit aaO. 452 ff., 132. Schwappach Forst- u. Jagdgeschichte Deutschlands 67 f., 70 ff. v. D o m b r o w s k i I, 515 f. Begiebing Die Jagd im Leben der sal. Kaiser 24 f.

C. A 1 1 e n gl a n d. §13. Wie auf dem Kontinent erfreute sich die Falkenbeize auch in Altengland großer Beliebtheit bei den Königen (zB. ^9elbald v. Mer-

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FALKENBEIZE

cien, iEdelberht II. v. Kent, Eadmund v. Ostanglien, ^Elfred d. Großen und ^del- stan), dem Adel und auch der Geist- lichkeit, der sie natürlich wie die Jagd überhaupt untersagt war. Eadward d. Bekenner führte den Falken im Siegel. In der Halle seines Herren weilend, er- höhte ein göd hafoc die äußere Pracht der Feste, Beow. V. 2263 f. Welch wich- tiges Amt der Falkner, hafocere, an den ags. Höfen bekleidete, beweist der Umstand, daß König iElfred sich selbst der Mühe unterzog, seine 'falconarios et accipitrarios' zu unterrichten. Asser De reb. gest. iE. c. 76,5 f. (ed. Stevenson 59). § 14. Die ags. Quellen gewähren wert- vollen Einblick in die Art der Behand- lung der Jagdvögel. Der fuglere in iElfrics CoUoquium, der die Falknerei neben jeder Art des Vogelfangs selbständig für sich betreibt, pflegt, wie er berichtet, sich im Herbste junge Habichte zu ver- schaffen. Nachdem er sie gezähmt und zur Jagd verwendet hat, läßt er sie anders als sonst vielfach verfahren werde im Frühling wieder fliegen, um die ge- fräßigen Tiere nicht nutzlos den Sommer über [während der Mauser] füttern zu müssen (Wright-Wülker 95 f.). Der äußere Apparat, dessen man sich bei der Abrichtung und Jagd bediente, war sicher noch einfach. Bestandteile desselben bildeten die W u r f - r i e m e n {ags.wyrpel, mhd. würfel; vgl. dazu das Übersetzungslehnwort [?] afrz. pl. ges, me. ges, ne. jess), Leder- streifen, die an den Füßen des Vogels befestigt waren und gewiß ungefähr die Form der iacti hatten, die Kaiser Fried- rich II. in seinem Buche 'De arte venandi cum avibus' beschreibt (Schultz, Höf. Leben I^ 476, 482); mit ihnen wurde der Falke auf der Beize in die Luft g e - w o r f e n , und zugleich dienten sie natür- lich als Fesseln. Vielleicht kannte man auch schon den Gebrauch der Falken- h a u b e , deren Erfindung Kaiser Fried- rich allerdings den Arabern zuschreibt. Durch Hungerkuren wurde das Tier ge- fügig gemacht; 'D. Menschen Geschicke' V. 85—92 (Bibliothek d. ags. Poesie HI 151):

Sum sceal wildne fugel - wloncne ätemian, heafoc on honda, oJ)J)3et seo heoroswealwe

wynsum weor{)ed; dej) he wyrplas on, fede|) swä on feterum fi|)rum dealne, lepej) lyftswiftne lytlum gieflum, oJ)J)a2t se wselisca w^dum ond däedum his setgiefan ea9niöd weorJ)e9 ond hagostealdes honda geliered.

'Mancher wird den wilden Vogel, den stolzen, zähmen, den Falken auf der Hand, bis die blutgierige Schwalbe zu- traulich wird; er legt die Wurfriemen an, füttert so in Fesseln den flügelstolzen, erschlafft den luftschnellen durch kleine Bissen, bis der Welsche [der Fremdling, der Wanderfalk] durch Kleidung [Wurf- riemen und (.'') Kappe] und Behandlung seinem Nahrungsspender willfährig wird und an des Dienstmannen [Falkners] Hand gewöhnt.'

§ 15. Um die Mitte des 8. Jh.s war die Falknerei in Deutschland offenbar höher entwickelt als in England: Bonifacius sandte iE9eIbald v. Mercien unter anderen Geschenken einen Habicht und zwei Falken (MG. Epist. III 337, 12 14) und wurde einige Jahre später von^Edelbald II. v. Kent gebeten um 'duos falcones, quorum ars et artis audatiasit: grues velle libenter cap- tando arripere et arripiendo consternere solo'. Der Grund war sicherlich Seltenheit von Raubvögeln, tüchtig zur Jagd auf größe- res Federwild: /Edelberht bezeugt in seinem Briefe (aaO. 392, 29 36) diese Tatsache ausdrücklich für Kent; König iESelstan bedang sich gewiß deswegen von den Beherrschern des gebirgigen Nordwales einen jährlichen Tribut von Jagdvögeln aus. Will, of Malmesbury, Gesta reg. II 134 (ed. Stubbs I 148); und heutzutage ist der Hühnerhabicht in England fast ver- schwunden.

§ 16. Die Beize, der man besonders im Herbst und Winter (namentlich im Oktober) oblag, veranschaulicht das Ok- toberbild eines lat.-ags. Kalenders in Hs. Cott. Tib. BVi fol. 7 b, 11. Jh. (s. Abb. i): ein ags. Edelmann reitet, einen Jagdfalken auf der behandschuhten Faust (vgl. Cott. Denkspr. V. 17 f., Bibl. d. ags. Poesie I 339), an einem Gewässer ent- lang; sein Falkonier hält in der Linken den Falknerstab, mit dem er an das Buschwerk oder Röhricht schlägt, um die Enten und den Kranich (oder Reiher) emporzu-

FALKENHOF IN RHEINE— FALSCHE MÜNZE

Abb. 1. Falkenbeize in Altengland. (Hs. Cott. Tib. B V, fol. 7b, 11. Jh., Brit. Mus.; Originalphotographie).

scheuchen, und ist im Begriff, den auf seiner rechten Hand sitzenden, großen Beizvogel, der schon die Flügel ausge- breitet hat, auf das auffliegende Wild zu werfen.

T h r u p p The Anglo-Saxon Home 373 flf. V. Dombrowski i, 516. Liebermann Pseudo-Cmüs Const. de foresta 14 u. 16. Derselbe Gesetze d. Ags. II 2 unter 'Jagd' la u. 12. Strutt-Cox Sports and Pastimes of the People of England 21 ff. Pfändler Ver- gnügungen d.Ags., Angl. 29, 489 ff. Swaen Engl. Stud. 37, 195 ff. T u p p e r The Riddles of the Exeter Book iio. Vgl. f. den ganzen Artikel auch Beizvögel u. dazu Handel (nor d.), D.

Fritz Roeder.

Falkenhof in Rheine, Königshof, unter Ludwig d. Frommen als Reichsgut er- wähnt. Stelle des heutigen Rathauses (alten Adelshauses), in dessen Garten ich 1905 karoling. Scherben fand. Die Thie- mauer- Straße, an der es liegt, führt mit wenigen hundert Schritten zur alten Ems- furt hinab. Der F. bestimmt die Stelle des Emsübergangs der Straße Xanten- Bremen für karolingische und wohl auch zurück für römische Zeit (Germanicus, Caecina i. J. 15 n. Chr.).

Schuchhardt.

Fallsucht. Die Epilepsie war auch bei den alten Germanen eine verbreitete, Grauen erregende Krankheit; keine Er- krankung wird z. B. so häufig in den altnord. Heiligenlegenden und den islän- dischen Bischofssagen erwähnt. Die Be- nennungen sind: ahd. fallandiu suht, ags.

fielle-siocnes, fielle-wcerc, auch brcec-seocnes, hrcec-coäu (plötzliches Zusammenbrechen), anorw. brotfall, aschw. brutfall, adän. brott- falling (von brot 'Zuckung', auch falla i brot), niffr falls sott, mhd. daz vallende, mnd. dat vallende ovel, de vallende süke. Das Unheimliche der Krankheit kommt auch in den zahlreichen Segensp:üchen gegen die Fallsucht zum Ausdruck; später wurde St. Valentin Krankheitspatron [sant Veiten plage, sant Valtinsz plage, San' Veltins Siechtag).

M. Heyne Hausaltert. III 125 ff. H ö f 1 e r Krankheitsnamenbuch "JO^i. Grön Altnord. H ei Ik. Janus 1908 (S.-A. 115 ff.). J. Geldner Alt- engl. Krankheitsnamen III 36. 37 f. Sudhoff.

Falsche Münze, Falschmünzer. § i. Nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch sind alle Münzen falsch, welche die Sicherheit des Geldverkehrs dadurch bedrohen, daß sie durch ihr trügerisches Äußere über den Mangel an vorgegebenen Münzstoff (s. d.) hinwegtäuschen.

§ 2. Der juristische Begriff der Falsch- münzerei ist teilweise ein anderer, da er vom Begriff der Münzberechtigung aus- geht. Eine münzberechtigte Person oder Körperschaft, welche geringhaltige Münzen unter eigenem oder selbst fremdem Gepräge ausgibt, kann dadurch eine rechtswidrige, ja selbst strafbare Handlung, niemals jedoch das Verbrechen der Münzfälschung begehen (s. Beischläge). Umge- kehrt begründet die Herstellung von Münzen im Namen jemandes, der nicht münzberechtigt ist, das zu allen Zeiten

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FÄLSCHUNG— FAMILIE

stark bestrafte Verbrechen der Münz- fälschung sogar dann, wenn die Stücke probehältig oder selbst mit besserem Gehalt als die nachgemachten Münzen hergestellt wurden.

§ 3. Von falschen Münzen sind die unechten Münzen zu unterscheiden. Sie sind ebenfalls Nachahmungen durch jemand, der keine Münzberechtigung hat, bedrohen jedoch nicht den allgemeinen Geldverkehr, sondern nur den Beutel des Münzsammlers, begründen also, wenn ein Verbrechen unterläuft, nicht Münzfälschung sondern strafbaren Betrug. Mit andern Worten, unechte Münzen sind unerlaubte Nachahmungen von Stücken, die meist schon längst aus dem Verkehr geschwunden sind, um aus dem über den inneren Wert des Urstückes hinausgehenden Liebhaber- preis Gewinn zu ziehen.

V. Luschin Münzk. 122 ff., § 16.

A. Luschin v. Ebengreuth.

Fälschung. § i. Entsprechend den allgemeinen Verhältnissen der Zeit kommt die F. vor als solche von Maß und Gewicht, Waren, Münzen und Urkunden.

§ 2. Mit 3 Mark ist nach norwegischem Recht das betrügerische Verkaufen von gefälschten Waren, von ,, Betrug" {fox oc flcer^), das fär zu büßen, wenn der Fehler nicht von außen zu sehen war, wobei die Frage, ob eine Fälschung vorliegt, von Schätzungsleuten entschieden wurde; ebenso im schwedischen Recht. Zahlreiche Strafbestimmungen enthalten die dänischen Stadtrechte und Kapitularien des fränkischen Reiches. Das isländische Recht straft in schwereren Fällen des Falschmessens sogar mit Fried- losigkeit.

§ 3. Die Münzfälschung ist erst der nachgermanischen Periode be- kannt und erscheint hier als ein Ver- brechen, das sich nicht nur gegen den Betrogenen, sondern auch gegen den in seinem Münzrecht verletzten König richtet. Neben einigen Bestimmungen in skandi- navischen Gesetzen sind es die fränkischen, langobardischen und angelsächsischen, die sich mit dem Falschmünzen (ags. fals wyrcan) und der falsa moneta beschäftigen. Bei den Angelsachsen wird dem falsator monetae die Hand abgehauen und über

der Münzstätte aufgenagelt (s. spiegelnde Strafen). Vgl. auch Art. 'Falschmünzer'.

§ 4. Die Urkundenfälschung kennen bereits das norwegische, fränkische und angelsächsische Recht, ferner das langobardische und burgundische. Im norwegischen Recht steht die Fälschung königlicher Urkunden [falsa steHa ed'a insigli konongs), während die übrigen Rechte an alle Arten der Urkunde denken und durch Zusammenstellung dieses Delikts mit dem der falschen Zeugnisabgabe den Hauptfall der Urkundenfälschung in die Erscheinung bringen.

Brandt Retshistorie II 112 i. Brunner

II 589. Matzen Strafferet 140 f. M e r k e r

Strafr. d. Gragas 84. Osenbrüggen Alem.

Strafr. 328 ff. Wilda 934 ff.

V. Schwerin.

Familie. § i. Wo das lateinische Wort familia in den älteren germanischen Rechts - quellen gebraucht wird, bezeichnet es regelmäßig die Hausgemeinschaft. Und auch wenn später die Gesamtheit der ab- hängigen Leute irgend eines Mächtigen als dessen familia bezeichnet wird, handelt es sich allein um eine Erweiterung, nicht um eine prinzipielle Veränderung des ursprüng- lichen Begriffs. Das deutsche Wort dafür ist ahd. htwiski (n.) htwiska (f.), ags. htwisce (f.), hired, hJrd (m.), htwräden (f.), aostnord. hiskcepr (m.), awestnord. hyski (n.), die zur Familie Gehörigen heißen ahd. hrwon, hton, ags. hiwan, anord. hiön, hiün^ ein Wort, das auch die Ehegatten bedeutet (s. u. Eheschließung) und wohl, ebenso wie Heim, auf ein ,, Hauswesen" bedeutendes Stammwort zu- rückgeht.

§ 2. Die Familie, die Gesamtheit der in einem Hauswesen Vereinigten, ist ein herrschaftlicher, kein genossenschaftlicher Verband. Aber die Herrschaft des Haus- herrn ergreift nicht alle in gleicher Weise. Für die unfreien Knechte und Mägde ist sie rein sachenrechtliche Herrschaft, Gewere. Dagegen kann man von einer eigentlichen Herrschaft nicht sprechen gegenüber solchen freien Hausgenossen, die jederzeit aus dem Hauswesen aus- scheiden können, wie das freie Gesinde, die freie Kebse, der Gast. Gewiß müssen auch sie sich in die Hausordnung fügen;

FAMILIE

II

auch haftet der Hausherr sowohl nach deutschem wie nach nordischem Recht für ihre Delikte. Aber von einer wirk- lichen familienrechtlichen Gewalt über ihre Person oder ihr Vermögen ist nicht die Rede. Einer solchen familienrecht- lichen Gewalt unterstehen allein die Ehe- frau, die Kinder und die wegen Jugend oder weiblichen Geschlechts gewaltbedürf- tigen nächsten Verwandten, die des Vaters darben, die' Mündel im engeren Sinne. Sie sind das gilt in der älteren Zeit auch für die Mündel dauernde Mit- glieder der Hausgemeinschaft, ohne das Recht, einseitig aus ihr auszuscheiden.

§ 3. Die westgermanische Be- zeichnung für diese familienrechtliche Ge- walt über Ehefrau, Kinder und Mündel ist ,, M u n t " (ahd. munt (f.), as. ags. mund, fries. mond, latinis. mundium), ein Wort, das, mit lat. manus stammverwandt, zu- nächst ,,Hand", dann die durch die Hand symbolisierte Gewalt bedeutet. Diese Deutung wird einerseits durch den völlig entsprechenden Sprachgebrauch von manus im altrömischen Recht, andererseits durch die Umbildungen mainbour, manovaldo, die die Worte muntboro, mundoaldus im Altfranzösischen bez. Italienischen er- fahren haben, bestätigt. Dagegen ist die von 0 s t h o f f vorgeschlagene Ab- leitung von got. mundön ,, betrachten" abzulehnen. Als Träger dieser Munt heißt der Hausherr ahd. muntporo, munt- boro, foramunto, munt (m.), fries. mond (m.), ags. mundbora, latinis. mundoaldus (v. muntwali).

§ 4. Trotz der von W a i t z ge- äußerten Bedenken darf man wohl der Ansicht H e u s 1 e r s beipflichten, daß diese Munt in der ältesten Zeit ebenso wie die römische manus ein lediglich im Interesse des Muntherrn bestehendes reines Gewaltverhältnis war und für die verschiedenen, der Munt unterworfenen Personen einen einheitlichen Charakter trug. Ein Gegengewicht gegen rücksichts- lose Ausübung der Munt bildete der Schutz, den die Sippe den ihr zugehörigen Familien - gliedern zuteil werden ließ, und den man meist als Obervormundschaft zu bezeichnen pflegt, obwohl er in den Quellen nie Munt heißt und von der Munt grundverschieden

ist. In unseren ältesten Quellen jeden- falls ist die Munt kein reines Gewalt - Verhältnis mehr, sondern in hohem Grade beherrscht von der Idee des Schutzes. Und wenn auch in den westgermanischen Rechtsquellen der einheitliche Name Munt sich erhalten hat, so ist doch diese Munt verschieden für die Frau, die Kinder und die Mündel; ehemännliche Gewalt, väter- liche Gewalt und Vormundschaft sind zu drei verschiedenen Rechtsinstituten ge- worden. Das Wort Munt aber hat zu- gleich eine erweiterte Bedeutung er- halten und wird auch zur Bezeichnung von Schutzverhältnissen verwendet, die, wie der Königsschutz oder die Schutz- gewalt des Herrn über seine Freigelassenen und Hörigen nicht in der Familie ihren Ursprung haben.

§ 5. Dem skandinavischen Norden ist die Bezeichnung Munt nicht mehr bekannt (ein Rest derselben findet sich in der nordischen Bezeichnung des Brautpreises WMrwfr, s. u. Eheschließung §18), und auch sonst fehlt eine einheitliche Benennung. Immerhin ist der einheitliche Ursprung von ehemännlicher, väterlicher und vormundschaftlicher Gewalt aus einem Rechtsinstitut auch hier unverkennbar.

§ 6. Der gemeinsame Ursprung der drei aus der Munt hervorgegangenen Rechtsinstitute, der ehemännlichen Gewalt, der väterlichen Ge- walt und der Vormundschaft zeigt sich in den germanischen Rechten in der durchaus ähnlichen Gestaltung. Überall absorbiert der Gewalthaber nach außen die Sphäre des Gewaltunterworfenen, steht für seine Delikte ein, bezieht seine Bußen, führt seine Aktiv- und Passiv- prozesse als eigene Prozesse. Überall ist wenigstens im Anfang eine ausgedehnte Gewalt über die Person vorhanden. Schon früh aber ist diese Gewalt für die Vormundschaft abgeschwächt, auch die Hausgemeinschaft für sie vielfach gelöst, während die Frau zwar in der Haus- gemeinschaft, aber nicht mehr nur als dienendes Glied, sondern mit eigenem Wirkungskreis bleibt.

§ 7. Die vermögensrechtlichen Beziehungen gingen aus von der Ein- heit des in der Hand des Gewalt-

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OAPOAEINOI

habers befindlichen Hausvermögens, das für eigenes Vermögen des Muntunter- worfenen keinen Raum bot. Auch die Zuweisung gewisser Vermögensmassen an die Frau sowie die Anerkennung des Grund- satzes, daß Kindesgut und Mündelgut weder wachsen noch schwinden soll, be- deutete an sich keine Zerstörung dieser Einheit, sondern allein eine Anwartschaft auf bestimmte Vermögensmassen, die sich beim Ausscheiden aus der Munt realisierte, während allerdings Grundstücke von vorn- herein aus dieser Vermögenseinheit heraus- fielen, aber doch der Verwaltung und Nutzung des Muntwalts unterlagen. Die künftige Entwicklung wird von zwei ent- gegengesetzten Tendenzen beherrscht.

§ 8. Die eine Tendenz läuft darauf hinaus, die Einheit des Hausvermögens zu sprengen, den einzelnen Gliedern des Hauses ein selbständiges, zwar zunächst noch der Nutzung des Gewalthabers unter- liegendes, aber doch der Substanz nach von seinem Vermögen getrenntes Frauen-, Kindes- oder Mündelvermögen zu sichern. Diese Tendenz beherrscht in der Haupt- sache die Entwicklung des Rechtsver- hältnisses zwischen Vater und Kind sowie zwischen Vormund und Mündel; für die Gestaltung des Ehegüterrechts hat sie erst relativ spät und nur für einen Teil der germanischen Stämme sich durch- setzen können.

§ 9. Die andere Tendenz geht da- hin, die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Muntwalt und Muntunterworf enen zu einer Vermögensgemeinschaft nach Quoten umzugestalten. Sie führt im Ehe- güterrecht (s. d.) zur Ausbildung der ehe- lichen Gütergemeinschaft, sie beherrscht aber auch vielfach das Verhältnis zwischen Vater und Kind. Ja sogar im Vormund- schaftsrecht macht sie sich bei den ost- nordischen Stämmen geltend. Am weite- sten gehen die dänischen Rechte, die auch eine Aufnahme von Schwiegerkindern in die vermögensrechtliche Hausgemeinschaft kennen (vgl. Matzen Forel. Privatret I 90 ff.), also Ansätze zu einer p a t r i - archalen Hauskommunion, einer Großfamilie enthalten, wie sie andere indogermanische Völker (Inder, Armenier, Slawen) in einem viel größeren

Maßstabe ausgebildet haben. Von dieser lediglich als erweiterte Familie sich dar- stellenden patriarchalen Hausgemeinschaft, die durchaus herrschaftUcher Verband mit Munt des Hausvaters bleibt, ist wohl zu unterscheiden die auf Gleichberechtigung der Genossen beruhende Gemeinderschaft der Miterben, die Ganerbschaft (s. d.), wenn auch richtig ist, daß bei Wegfall des Familienoberhauptes eine solche patriarchale Hausgemeinschaft sehr wohl als genossenschaftliche fortleben kann. Nicht genügend beachtet wird der Unter- schied von G. C o h n Gemeinderschaft u. Hausgenossenschaft (Zeitschr. f. vergl. Rechtswiss. 13, i ff.).

Wackernagel Familienrecht u. Familien- leben d. Germanen, Kleine Schriften I i ff. 1872. Weinhold D. deutschen Frauen im MA.^ 2 Bde. 1882. D e r s. Altnord. Leben 1856, 237 ff. K ä 1 u n d Familielivet Island i den ferste sagaperiode, Aarb. 1870, 269 ff. Bartsch Die Rechtsstellung d. Frau als Gattin u. Mutter 1903, 58 ff. Marianne Weber Ehefrau u. Mutter in d. Rechtsentwicklung 1907. Grimm DRA.'* I 557 (403) ff- Kraut Die Vormundschaft nach den Grundsätzen des deutschen Rechts 3 Bde. ^835 59- R i V e Gesch. d. deutschen Vormund- schaft 2 Bde. 1862 75. K. Maurer Krit. Vjschr. II 75 ff. IV 412 ff. Heusler Insti- tutionen I 95 ff. II 271 ff. W a i t z Über die Bedeutung des Mundium im deutschen Rechte, Gesammelte Abhandl. I 369 ff. Brunner DRG.I^giS. Schröder Z)i?G5 61, 67 ff.; V. A m i r a PGrundr. III 157 (107) ff. H ü b - n e r Grundzüge d. deutschen Privatrechts 562 ff. B 1 u h m e ZfRG. 11, 375 ff. Tunzelmann V. Adlerflug Z. Wesen d. langob. Munt 1897. Lefebvre Le droit des gens m.aries 1906 (vgl. M e y n i a 1 Nouv. Revue histor. de droit 30, 543 ff. Kreuger Det aryska elementet i den fornsvenska familjens och slägtens Organisation 1881. Beauchet Nouv. Revue hist. de droit 1901, 37 ff. ; V i o 1 1 e t Hist. du droit civil fran- fais * 493 ff. S. u. Ehe, Ehegüter- recht, Eheschließung, Eltern, Vormundschaft (dort die weitere Lit.).

S. Rietschel.

Oapoostvoi' stehen bei Ptol. H ii, 7 an der Ostseeküste östlich von den Hot'cwvs? zwischen XaXoucro? Tcoxafxoc: und Surjßo? TTOxa^xo?; weiter nach Osten folgen die Sstotvoi', deren Name das gleiche Suffix zeigt. Wenn diese Küstenbewohner sind, wird auch in OapoSstvot (oder OapaSsivot', wie auch überliefert ist) der Ableitung ein

FASAN— FASS

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Wort mit einem Ortsbegriff zugrunde liegen. Ein solcher zeigt sich bei ver- schiedenen Bildungen aus der Wz. fer', far-, so in *ferßuz 'Fjord', *furd'uz 'Furt'- holl. vaart bedeutet unter anderm 'Kanal, Graben, Fahrwasser' und ags. faroß außer 'fluctuatio maris, unda' auch 'litus'. Nach der Stellung des Namens bei Ptol. hätten wir die OapoSsivoi an einem durch die vorlagernden Oderinseln, Rügen und Zingst geschützten und zum Teil fjordartigen Fahrwasser zu suchen im Gegensatz zu der offenen und ungegliederten hinter- pommerschen Küste, wo die ^leiSivoi stehen. Zur Bedeutung des Suffixes vgl. man Xaioeivoi, Peucini und kelt. Morini.

Nicht geraten ist es, mit Möller {Ae. Volksepos 27) <I)apo8£ivoi.' für gleich- wertig mit *Bapoivoi zu nehmen und auf Barden zu beziehen. R. Much.

Fasan {Phasianus colchicus L.). A. K u 1- turgeschichtliches. §1. Schon das Altertum hat den ursprünglich vorder- asiatischen Vogel auf europäischem Boden heimisch gemacht, doch scheint die Zucht sich auf die Erzeugung von Speisevögeln beschränkt und sich mehr in den Händen asiatischer Sklaven oder Handelsleute be- funden zu haben, da uns vom Fasan allerlei aus der Küche und vom Verzehren, aber sonst nicht viel mitgeteilt wird. Auf dem Boden der byzantinischen Kultur hat sich ab?r wohl die Zucht erhalten und ist dann hier mit der Annäherung an das europäische Mittelalter, die die letzten Jahrhunderte von Byzanz charakterisiert, in die Rolle des typischen höfischen Jagdgeflügels eingetreten.

So hat er sich an den Höfen in halber Freiheit durch ganz Europa ausgebreitet als eines der vornehmsten Gerichte und Gegenstand einer möglichst bequemen Jagd in den den Schlössern angegliederten Wild- gehegen.

Hahn Die Haustier e,\^t\^z. 1896; S.321 325.

Hahn.

B. Sprachliches. §2. Der Fasan wurde den Deutschen, wie der Pfau und der Strauß, aus Italien gebracht, wobei der römische Name {avis) phasianus, d. h. 'Vogel vom Phasis-FIuß', der seinerseits aus griech. csotciiavo? stammt, als *fasiän übernommen wurde. Die Deutschen faßten

den fremden Vogel (wie auch den Pfau) als Huhn auf und machten aus *fasiän volksetymologisch ahd. fasihön, fasihuon, umgelautet fesihön. Der Umlaut, sowie die Erwähnung des Fasans in den Kapitu- larien Karls d. Gr. zeigt, daß er im 8. Jh. in Oberdeutschland schon bekannt war. Nach Norddeutschland ist er in frühmittel- alterlicher Zeit wohl noch nicht gekommen, da ein altniederdeutscher Name fehlt.

§ 3. Das ahd. fasihuon, fesihön wurde seit dem 12. Jh. durch das französische Lehnwort mhd. fasän, fasant (aus afrz. faisan, faisant) verdrängt, das auch in jMiederdeutschland Eingang fand: mndl. fasaen, faisaen, faisant, nndl. fazant; mnd. fasant, nnd. fasän.

§ 4. Den Angelsachsen scheint der Fasan noch nicht bekannt gewesen zu sein; jedenfalls hatten sie das lat. Lehnwort nicht. Wenn in den Glossaren lat. phasia- nus durch wörhana übersetzt wird, so ist hierunter nach Suolahti (Deutsche Vogel- namen 250) nicht der Fasan, sondern der Auerhahn zu verstehen, da das mlat. Wort auch sonst in diesem Sinne gebraucht wird. Dagegen war der Fasan in England um die Mitte des il. Jhs. schon eingebürgert; denn wenn es auf einer lateinisch ge- schriebenen Küchenanweisung für Priester heißt: ,,Unicuique canonico . . . H perdices aut unus phasianus" (NED. sv. pheasant), so schließt hier die Zusammenstellung von perdix 'Rebhuhn' und phasianus für letz- teres (trotz Suolahti 227) die Bedeutung 'Auerhahn' doch wohl aus. Unter dem französ. Namen fesaund wird der Fasan in England zuerst 1299 erwähnt (NED. aaO.); daher ne. pheasant.

Suolahti Die deutschen Vogelnamen 2 26 ff.

Straßburg 1909. Johannes Hoopg,

Faß. Die ältesten Gefäße waren aus- gehöhlte Baumstämme. Dieser Art war der altgermanische Backtrog (anord. ags. ahd. trog, zu anord. Ire 'Holz, Baurri'), ebenso das Butterfaß und das älteste Braufaß (der Bottich), weiter die Wiege (anord. lüdr, ahd. lüdara) und der Sarg (anord. ßrö, ags. ßrüh, ersteres auch aus einem ausgehöhlten Stein verfertigt). Solche Gefäße sind aus den nordgermani- schen Ausgrabungen bekannt; die ältesten datieren aus der älteren Bronzezeit. Da-

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FASTEN

neben bieten die Funde aus der Völker- wanderungszeit auch Eimer (s. d.), die aus Dauben zusammengesetzt sind, deren Fugen mit Harz gedichtet sind; die feineren sind glatt abgehobelt und mit Bronzebeschlag versehen. Während die deutsche Be- nennung „Daube" auf romanischen Ein- fluß deutet, braucht das Anord. und Ags. hierfür das einheimische Wort ,,Stab". Die Kimme heißt anord. Iggg (vgl. laggari 'Böttcher'), ags. cimbing (vgl. cimbiren 'Kimmeisen'). Die Faßbänder anord. g;^<f, ags. höp waren gewöhnlich aus Weidenreifen hergestellt. Die Ausbildung der Böttcherei steht mit der Entwicklung der Milchwirtschaft, der Braukunst und des Weinbaus im engsten Zusammenhang. Die hierauf bezüglichen Wörter sind teils echt germanischen Ursprungs, wie ahd. kubil 'Melkkübel von Dauben', ags. cyf 'dolium', anord. mjolkskjöla 'Melkkübel'; teils sind sie aus dem Süden gekommen, wie ahd. mulhtra 'Multer' (lat. mulctra), gellita 'Gelte' (mlat. galidä), kuofa 'Kufe' (mlat. cöpa), anord. legill 'Lägel' (lat. lagella), berill 'Weinlägel' (mlat. barillus). Zwei Böden hatte die Tonne (ahd. anord. tunna, ags. tunne, aschwed. und isl.ßynna). Nur einen Boden hatte das anord, fat ( = ags. fcet, ahd. faz). Ebenso das anord. ker (= ahd. kar, got. kas), welches Wort aber auch von tönernen und metallenen Gefäßen gebraucht wurde (vgl. got. kasja 'Töpfer'); war es mit Deckel versehen, hieß es lokker. Ebenso anord. sär 'großer Zuber (der von zweien an einer Stange getragen wurde)' = ags. 'Kübel'. Die anord. dallr und spann waren kleine Ge- fäße mit Deckeln. Über andere Gefäße, die nicht unter den Begriff Faß fallen s. Hausrat.

Ul^Wtt N. Altertsk.l ZA2S. Um. Heyne Hausaltert. II 306 f. 346 f.

Hjalmar Falk.

Fasten i), d. h. Enthaltung aller oder bestimmter Nahrungsmittel zu ge- wissen Zeiten, ist erst durch das Christen- tum aus dem jüdischen Ritus zu den gerrnanischen Völkern gekommen. Das Subst. jasta (ahd.), fastubni (got.) ist vom Verbum fastan 'festhalten, beobachten' gebildet und bedeutet demnach 'das Fest- halten an dem vorgeschriebenen Ritus'.

Die Speisen und Geträ.nke, deren man sich dabei zu enthalten hatte, waren Fleisch, Käse, fetter Fisch, Wein, Met, Bier (Correct. Burch. K. 2).

§ 2. Man unterschied ordentliche und außerordentliche F. Jene waren an bestimmte Tage in der Woche oder an bestimmte Zeiten im Jahre geknüpft. Als Fasttag galt auf germanischem Gebiet der Freitag, wie er es noch jetzt in der katholischen Kirche ist. Hierzu kamen noch die Quatemberfasten, die auf je einen Tag im März, Juni, September und Dezember fielen, und zwar meist auf den ersten Mittwoch. An diesen Tagen pflegten auch die Leistungen festgesetzt zu werden, die die Dienstleute während des Quartals ihren Herren zu verrichten hatten. Daher hießen sie Fronfasten.

§ 3. Die frühsten Jahresfasten sind die Quadragesimalfasten, die ursprünglich 40 Tage vor Ostern fielen und mit dem Sonntag Invocavit begannen. Da aber die Sonntage ausgeschlossen waren, so wurde der Anfang zurück auf den vorher- gehenden Mittwoch, den Aschermittwoch {' Caput jejunii'), verlegt, mehrfach sogar auf den Sonntag Quinquagesimä. In dieser Zeit war nach den ags. Gesetzen Eid und Gottesurteil verboten (ZEdelr. Ges. V, § 18; Knuts I § 17) und ebenso allgemein Hochzeiten und Führung von Prozessen. In Anlehnung an diese Fastenzeit vor Ostern, die sog. 'langen Fasten', entstand zeitig anfangs eine gleich - lange, später aber eine kürzere, meist dreiwöchentliche Fastenzeit vor Weih- nachten, dann vor Pfingsten oder Johannis (vgl. Correct. Burch. K. 4), dann auch, be- sonders in England und Skandinavien, vor Michaelis. An diese knüpften sich, wahr- scheinlich unter dem Einflüsse der engli- schen Kirchenordnung, in Skandinavien die weniger strengen isl.-norw. gagnfgstur, die schwed. genfastcer, die jenen voran- gingen und ursprünglich als Vorbereitungen auf gewisse höhere Feste gehalten wurden. Als dann die Fastenzeiten nach kirchlichen Satzungen geregelt wurden, wurden diese gagnfqstur als Vorfasten von besonders frommen Leuten privatim gehalten.

§ 4. Neben den festgelegten Fasten- zeiten, die zeitlich und örtlich vielfachen

FASTNACHT— FAUST

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Schwankungen unterliegen, pflegte die Kirche bei besonderen Veranlassungen Fasttage vorzuschreiben. Auch vor Voll- ziehung heiliger Handlungen, besonders der Sakramente, bestanden den Fasten- satzungen ähnliche Vorschriften.

Jacobson-Mejer .Fasten' in d. Real- enzykl. f. protest. Theologie. K. Maurer Sitzungsber. d. Münch. Ak. 1882, 225 flF. Ta- ranger Den ags. Kirkes Indflydelse paa den norske 372 ff. K. Maurers Norsk Hist. Tidsskr. 3. R. III 81 ff. E. Mogk.

Fastnacht (mhd. vastnaht, vasnaht, vase- naht) hat ursprünglich mit Fasten nichts zu tun und ist nur volksetymologisch mit diesem Worte in Verbindung gebracht wor- den. Die Gebräuche, die mit der Feier der Fastnacht verbunden sind, deuten auf die Umwandlung eines alten Frühlings- festes. Man nennt die ganze Zeit vom Stephanstag (26. Dezember) bis Ascher- mittwoch Fasching (mhd. vaschanc) ; speziell die letzten Tage vor den Fasten nennt man Faßnacht oder Fastnacht, englisch Shrovetide. Ursprünglich schloß der Fasching mit dem Samstag vor Quadra- gesima (s. 'Festzeiten'), seit dem Konzil von Benevent von 109 1 gilt indessen die Regel, daß die österlichen Fasten am Mitt- woch vorher beginnen. Der vorhergehende Dienstag heißt Fastnachtsdiens- tag, der Montag Rosenmontag und der Sonntag Pfaffenfastnacht, weil die Fasten der Geistlichkeit schon mit dem Montag beginnen.

Rühl.

Fatalismus. Tief im Glauben aller ger- manischen Stämme wurzelt die Überzeu- gung, daß über dem Menschen das Schick- sal stehe, dem sich niemand entwinden könne. Skgpum viär mangi, 'das Schicksal besiegt niemand' (Atlam. 45) oder swaj sich sol füegen, wer mac daj understän (Nib.-L. 1680^) und ähnliche Wendungen finden sich in der altgerm. Dichtung in großer Zahl (Grimm, DMyth. 4 II 718, III 258). Aus diesem F. erklärt sich die große Bedeutung, die in alter und neuer Zeit die Träume haben (vgl. Henzen, Über die Träume in der altnord. Sagaliteratur). Besonders der Tod ist jedem voraus bestimmt. Hierin liegt die Bedeutung, die das Wort feig in allen altgerm. Sprachen hat: ahd. feigi,

as. fegi, altn. jeigr ist der vom Schicksal zum Tode bestimmte. Vmiundr sagte, daß jeder seinem Schicksal folgen, daß jeder sterben müsse, er feigr er (Isl. Fs. II 31), und ebenso heißt es im Nib. -L. da sterhent wan die veigen ( 1 50^). Noch heute lebt diese Überzeugung im Volksglauben fort. ,,Der Tod hat ein Kerbholz, einem jeden steht sein Ende drauf eingeschnitten" (Roch- holz, D. Brauch I 214). In diesem Glauben wurzelt z.T.deraltgerm.Heldensinn. Auch in den volkstümlichen Zukunftsfragen spielt der F. eine Rolle. Aus gewissen Andeutun- gen glaubt das Mädchen den Mann schließen zu müssen, der ihm bestimmt ist. Im F. wurzelt auch der Glaube, daß Selbstmörder oder Ermordete so lange keine Ruhe im Grabe finden, bis die Stunde ihres natür- lichen Todes geschlagen hat. Hieraus er- klären sich die Scheu vor dem Selbstmorde und die Rache, die die Verwandtschaft für einen Erschlagenen nehmen muß. Zu- weilen ist das Schicksal des Menschen an bestimmte Gegenstände geknüpft: so das Leben des Nornagest an das Licht, das einst an seiner Wiege gebrannt hat (Norna- gestsf). c. 11); das Leben der Besitzer des Andvaranaut an diesen Ring (Reginsm. 5). Aus diesem F., der den meisten Völkern in der Urzeit eigen ist und sich bis in die Gegen- wart gerettet hat, man vgl. die volks- tümlichen Ausdrücke ,, Niemand kann sei- nem Schicksal entgehen", ,,Ehen werden im Himmel geschlossen", ,, Gegen den Tod ist kein Kraut gewachsen" , hat sich der Glaube an die Schicksalsgöttinnen, die nordischen Nomen (s. d.), entwickelt.

F e i 1 b e r g Skaebnetroen in Aarb. f. dansk Kulturhist. 1897, i ff. E. Mogk.

Faust. § I. Die menschliche Faust, noch heute als Höhenmaß von Pferden ge- bräuchlich, ist schon im früheren MA. als Längenmaß üblich. Wormser Ur- kunde v. J. 1016: „dua foramina, quae in longitudine et altitudine mensuram unius pugni represso pollice debent habere."

§ 2. Sie diente aber auch als Hohlmaß: ,,De mensura modii Bavarici Pugillus hominis mediocris id est maximi nee minimi trecies completus metretam facit." Handschr. d. Grazer Universitäts- bibl. III 37 Bd. 2, Fol. 192, enthaltend die Lex Bajuvariorum (MGS. Leg. III 495).

FEHDE

§3. In Norwegen gab es auch eine Faustelle, hnefagln,' die wohl = der Faust- höhe war.

V. A m i r a NOR. II 494. Grimm DRA.

I 138 (100). A. Luschin v. Ebengreuth.

Fehde. § l. Als F. (aschw. öran, ahd. fehida, gefehida, afries. feithe, ags. f^hd', zu ahd. feh, ags. fäh 'feindlich, verfolgt') bezeichnet man das zwischen dem Ver- brecher und dem Verletzten bestehende Verhältnis der Feindschaft (daher lat. inimicitia 'Fehde'). Dabei ist allerdings nicht zu übersehen, daß ein gleiches Feind- schaftsverhältnis auch zwischen dem Fried- losen und dem ganzen Volke besteht, wenn der Täter nicht nur gegenüber dem Ver- letzten ohne Rechtsschutz ist; nur heißt dieses im wissenschaftlichen Sprachge- brauch wie in den Quellen nicht Fehde, weil die positive, planmäßige Verfolgung in aller Regel nur vom Verletzten ausging. Ein fjändi (anord., zu fjä 'hassen') ist der Verbrecher durch seine Tat ge- worden und ein moribundus (adän. fegh, ags. f^ge). Die F. ist die Grundlage er- laubter Rachehandlungen gegen Person und Vermögen des Täters, die sich, weil Taten gegenüber einem Friedlosen, als bußlose darstellen (s. bußlose Tat). Allerdings sind diese Taten sehr früh auf einige bestimmte begrenzt worden; Tötung, Heimsuchung, Hausfriedensbruch und Brandstiftung sind die wesentlichsten der erlaubten Fehde- handlungen. Da die sühnbaren Friedens- brüche, die allein eine Fehde zur Folge hatten, die Verwandtschaftsbeziehungen des Täters nicht vernichteten, wie dies bei der Friedlosigkeit der Fall war (s. d.), auf der andern Seite gegenseitige Unter- stützung Verwandtenpflicht war, ist die germanische F. von vornherein eine ,, Ge- schlechterfehde", ein ,, Krieg zwischen zwei feindlichen Sippen".

§ 2. Die F. konnte geführt werden bis zur Vernichtung eines der beiden Teile. Sie konnte auch schon vorher beendet oder ganz vermieden werden. Ob dies der Fall war, hing ursprünglich einzig vom Willen des Verletzten ab, davon, ob dieser den Sühnevertrag mit dem Verletzer schließen wollte (anord. s^tt, trygä, lat. com- positio), in dem sich dieser zu einer in älterer Zeit frei zu vereinbarenden Buß-

leistung verpflichtete (s. Buße). Als später der Staat eine gesetzlich fixierte Buße in Wahl mit der F. treten ließ, hing es wiederum vom Verletzten ab, ob er Klage auf diese Buße erheben wollte. Von einem Einfluß des Täters kann nur insofern die Rede sein, als es von ihm abhing, ob er eine Sühne anbieten wollte, und es ihm freistand, das Bußurteil nicht zu erfüllen ; nur verfiel er in diesem Falle wegen der Rechtsweigerung der Friedlosigkeit. Doch ist zu bemerken, daß die F. nach manchen Rechten nicht beliebig hinausgeschoben werden durfte, sondern binnen bestimmter Frist, so zB. auf Island vielfach bis zum nächsten Allthing begonnen werden mußte; andernfalls entfiel jede Verfolgung der Tat oder war doch nur mehr ein Buß- anspruch gegeben.

§ 3. Bot der Täter die Sühne an, so konnte der Verletzte ihre Annahme zu- nächst abhängig machen von einem,, Gleich- heitseid" des Täters. Der Täter hatte zu schwören, daß er sich im gleichen Falle mit der gleichen Sühne zufrieden geben würde. Nur durch diesen Gleichheitseid (aschw. iamnaßar eßer, adän. iajnapce eß, wnord. jafnad'areidr), der nord- wie südgermani- schen Rechten bekannt ist, schien der Ver- dacht zu beseitigen, als würde allenfalls die Sühne aus Feigheit genommen. Der Sühnevertrag selbst hatte vor allem mit der Festsetzung der Bußsumme zu tun. Die Parteien schwuren sich dann Sühne - eide {wnord. trygä'areiär, scettareidr) oder Ur- fehde (mhd. urvehe, ags. unfMida äd'as, unceases äd), worauf allenfalls ein Friedens - kuß und eine Umarmung folgte. Da nun aber der Eintritt des Fehdezustandes auf dem Willen der Gesamtheit beruhte, mußte auch sie wiederum an seiner Aufhebung be- teiligt sein. Von ihr mußte der Täter seinen Frieden zurückerhalten und seiner- seits dafür im ,, Friedenskauf" oder Frie- densgeld (s. d.) eine Leistung machen.

§ 4. Die Entwicklung drängt, schon in der germanischen Periode einsetzend, auf Abschaffung der Fehde, im fränkischen Reich mehr von der Kirche als vom Staat getragen. So wurde der Einzelne von der Gesamtheit gezwungen, auf die Fehde zu verzichten und sich mit der vom Staate festgesetzten Buße zufrieden zu geben,

FEIGE

17

deren Annahme den Nächstbeteiligten oft durch besondere Vorteile wie eine Über- buße (adän. gersum, ags. healsfang, lat. premium) erleichtert wurde; den Täter suchte man durch Androhung der Fried- losigkeit zur Zahlung zu bewegen. Soweit die F. nicht aufgehoben wurde oder die staatlichen Gesetze durch Nichtbeach- tung gegenstandslos wurden, was in Deutschland während des ganzen MA. noch vielfach' der Fall ist, suchte man ihre Wirkungen abzumildern. Dies geschah durch Beschränkung der F. auf den Täter und den Verletzten und deren allernächste Verwandten, durch Einschränkung der er- laubten Fehdeakte und Vermehrung der Asyle für den faidosus.

V. A m i r a Recht 199 ff. Brunner RG. II 527 ff. 221 ff. Dahn Bausteine 2, 76 ff. Frauenstädt Blutrache u. Todtschlagsühne. H e u s 1 e r Straf recht d. Isländersagas (dazu V. Schwerin SZfRG. 46, 491 ff.). D e r s. Ztim isländ. Fehdewesen in d. Sturlungenzeit. Hinojosa SZfRG. 44, 300 ff. His Der Gleichheitseid in südgennan. Rechten SZfRG. 40, 331. Ders. Sira/r. d, Friesen 201 ff. Liebermann Gesetze d. Angelsachsen II 399. Matzen Forel. Strafferet iff. Maurer Krit. Überschau 3, 26 61. Ders, Vorlesungen V iff. Mayer-Homberg Die fränkischen Volksrechte im MA. I 162 ff. Wächter Bei- lagen zu Vorles. über deutsches Strafr. 77 82.

V. Schwerin.

Feige. § i. Die F. war den Germanen in vorrömischer Zeit unbekannt: die Be- nennungen für diese Südfrucht gehen in den einzelnen germ. Sprachen auseinander.

§ 2. Die Goten lernten sie wohl erst bei ihrem Vorrücken auf die Balkanhalb - insel kennen. Sie haben dafür den eigen- tümlichen Namen smakka swm., den Jo- hansson (KZ. 36, 383) mit nhd. Geschmack zusammenbringt, so daß der Name etwa 'die wohlschmeckende Frucht' bedeutet hätte. So auch Uhlenbeck (GotEWb.^), V. Grienberger (Untersuch, z. got. Wortk. 193) und Loewe (KZ. 39, 325). Vielleicht hat letzterer recht, wenn er meint, caß got. smakka aus dem griechischen plur. aijxot entlehnt und volksetymologisch zu der german. Wurzel smakk- in Beziehung gebracht sei.

§ 3. Der Name kehrt auch in den slawischen Sprachen wieder: akslaw. i

Hoops, Reallexikon. I[.

smoky, smokvina, smokynja, nslow. serb. russ. smokva, bulg. smokina, smokinja 'Feige'. Nach der gewöhnlichen Annahme haben die Slawen das Wort von den Goten er- halten (nicht umgekehrt, s. Loewe aaO.).

§ 4. Die Deutschen haben den lat. Namen fJcus f. entlehnt, aber in der jünge- ren roman. Form mit erweichter Tenuis: ahd. figa swf. (seit dem 9. Jh. belegt), mhd. vTge swf., nhd. feige f.; and. figaswi., mnd. vTge f., nnd. figen f.; mndl. vfghe f., nndl. vijg. Vgl. prov. figa, woher nfrz. figue f. Das deutsche g für klasslat. c zeigt, daß der Name den deutschen Stäm- men zur Kaiserzeit noch unbekannt war; er deutet aber zugleich auf volkstümliche, nicht gelehrte Entlehnung; also wurde wohl mit dem Namen zugleich die Frucht eingeführt.

§ 5. Daß der Feigenbaum selbst in Deutschland im frühen Mittelalter gepflanzt worden sei, ist unwahrscheinlich. Wohl kommt er heute in Süddeutschland und gelegentlich auch in Norddeutschland an geschützten Stellen in Gärten vor und reift an günstig gelegenen Orten wie Heidel- berg auch seine Früchte; aber nirgends finden sich, auch in Süddeutschland, heute Feigenbäume unter ähnlichen Bedingun- gen außerhalb der Gärten wachsend wie etwa Walnuß- und Kastanienbäume. Die Erwähnung von Feigenbäumen im Capi- tulare de villis Kp. 70 ist für Deutschland ohne Belang, da diese Schrift, wie D o p s c h vor kurzem in seinem bahnbrechenden Werk Die Wirtschaftsentwicklung der Karo- lingerzeit (Weimar 1912, S. 26 ff.) über- zeugend nachgewiesen hat, eine Verord- nung Ludwigs des Frommen für Aquitanien ist. Und aus der Erwähnung im Grundriß des sog. St. Galler Klostergartens lassen sich für Deutschland auch keine zuver- lässigen Schlüsse ziehn, während das Fremdwort mhd. fickbaum bei der heiligen Hildegard im 12. Jh. (Fischer- Benzon 216) gegenüber dem volkstümlichen vTgim für die Frucht gegen die Anpflanzung des Baumes spricht.

§ 6. Die Angelsachsen hatten für die Feige den Ausdruck fic-cEppel, für den Feigenbaum ftc-heam, fJc-treow. Der Name ist eine gelehrte Entlehnung des lat. ftcus, wohl durch das Mönchslatein eingeführt.

FEIGWARZEN— FEINGEHALT, FEINGEWICHT

Wahrscheinlich haben die Angelsachsen die Feige überhaupt nicht gekannt; dafür sprechen die wiederholten Verwechslungen mit der Dattel in den Glossen, dafür spricht besonders die Wiedergabe des lat. ficos an der Stelle Matthäus 7, 16 {Numquid colUgunt de tribolis ficos) im Lindisfarne und Rushworth Ms. (10. Jh.): ersteres schreibt hueäer somnigas . . of hagad'ornum ßcbeamas und ähnlich an der entsprechen- den Stelle Luk. 6, 44 7ie ford'on of Üornum gesomnad ficbeam, während der mercische Überarbeiter in Rushworth das lat. ficos stehen ließ mit dem erklärenden Zusatz vel nyte 'Nüsse' ! Die westsächsische Evangelienübersetzung im ii. Jh. hat richtig ficceppla. Die Feige war also im 10. Jh. jedenfalls in den Klöstern Merciens und Northumbriens, wahrscheinlich aber auch im übrigen England in natura un- bekannt. Baum und Frucht sind den Angelsachsen wohl nur durch die Bibel näher getreten. (Vgl. Hoops Waldb. u. Kulturpfl. 612.) Erst in mittelengl. Zeit tritt das volkstümliche Lehnwort fTge, figge, fig auf (zuerst plur. figes in der Ancren Riwle Anfang 13. Jhs.), woher ne. fig; es ist eine Entlehnung aus unbelegtem afrz. *fige, das seinerseits aus prov. figa stammt.

§ 7. Ags. fTc m. 'Feigwarze' (s. d.), 'Hämorrhoiden' ist keine einheimische Neu- bildung aus eigner Anschauung, sondern eine gelehrte Anglisierung des lat. fTcus m. 'Feigwarze'; daher auch das maskuline Geschlecht des ags. Worts: se fic, se hle- denda fic. Ebenso ist die ftcwyrt des Rubens-Glossars (WW. 134, 32) nur eine gelehrte Übersetzung von lat. ficus oder ficaria. Schlüsse auf Bekanntschaft der Angelsachsen mit der Feige lassen beide Wörter nicht zu.

§ 8. A n o r d. fJka, fikja swf., mit den Kompositis ftkju-kjarni 'Feigensame' und fikju-tre 'Feigenbaum' und der modernen Fortsetzung schwed. fikon, ist gleichfalls eine gelehrte Entlehnung des lat. ficus. Über die Kulturgeschichte der Feige vgl.

Hehn Kulturpfl. u. Haustiere^ 95 103, 588 f.

V. Fischer-Benzon Altdeutsche Gartenflora

157» Johannes Hoops.

Feigwarzen, Wucherungen an After und Genitalien (und unter der Achsel usw.), aus l2Lt.ficus, mhd. daz vic, das veig genannt, was

auf eine rötliche Absonderung (wie Fei- genfleisch) hindeutet, fließende Hämorrhoi- den, deren Knoten spätmhd. auch daz veig genannt wurden, ags. ftc-ädl^ hledende fic, während vnhd.vTchläter, vTcwarze mit unsern Feigwarzen {Condylomen) identisch sind. Auch dies Leiden wurde als durch Würmer entstanden geglaubt (was besonders nahe lag, da gelegentlich Hämorrhoidalknoten oder Condylome am After mit Oxyuren und Ascariden zusammen vorkamen), wie Ab- schnitt 48 im 3. Laeceboc dartut, wo neben dem drenc wiä ficadle eine Dampfbähung [beßing) verordnet wird, über die man sich setzen soll : ßonne feallad'ßa ficwyrmas on ßa beßinge, ebenso Lacnunga 47 und 48 für se wyrm odde se bledenda fic Dampfbähungen von unten her (Cockayne Leechd. II 340, 128 III 8, 30, 39; Leonhardi VI 104, 39, 124, 137 f.)- S. Feige §7.

M. Heyne Hausaltert. III 128 u. 134. Wöil&r Krankheitsnamenbuch 126 \x. 781. Ders. Handbuch d. Gesch. d. Med. I 476. J. G e 1 d n e r Unters, zu altengl. Krankheitsnamen II 17 f.

Sudhoff.

Feile, anord. ßel, altengl. feol, ahd. fthala, fthila, figila, ftla. Sie ist aus der Bronzezeit bisher nicht nachzuweisen, man hat zuf ruhest wahrscheinlich die Uneben- heiten an Metallsachen mit Hilfe von Stei- nen abgeschliffen. Im Gräberfelde zu Hallstatt fand man Feilen aus Bronze und ein Exemplar aus Eisen; in die germani- schen Länder aber ist dies Werkzeug, wie viele andere, erst durch die gallisch-römi- sche Kulturwelle getragen. Die römische Feile, unserer Flachfeile entsprechend, ist bereits zur römischen Zeit bis nach Skandi- navien vorgedrungen.

E. V. Tröltsch Die Pfahlbauten des Boden- seegebietes 162. Montelius Kulturgesch. Schwedens 186. Fuhse.

Feingehalt, Feingewicht. §1. Die Mün- zen werden gewöhnlich nicht aus chemisch reinem Metall, sondern aus absichtlich her- gestellten Metallmischungen oder Legie- rungen (Silber mit Kupfer, Gold mit Silber oder Kupfer, auch mit beiden zu- sammen) angefertigt, deren Verhältnis durch die Münzvorschriften bestimmt wird. Man unterscheidet daher an der Münze das Roh- oder Rauhgewicht, d. i. ihre absolute Schwere, von ihrem Fein-

FEINGEHALT, FEINGEWICHT

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gewicht und versteht darunter den in dem einzelnen Stück enthaltenen Gewichts- teil Edelmetall, von welchem der sog. innere oder Metallwert der Münze abhängig ist.

§ 2. Feingehalt ist dagegen Be- zeichnung für den verhältnismäßigen An- teil des Edelmetalls an der Metallmischung, und man spricht, indem man nur dieses berücksichtigt, von hohem oder geringem Feingehalt der Münze, je nachdem das Gemisch wenig oder viel unedlen Zusatz aufweist.

§ 3. Der Bezeichnung des Feingehalts lag die allgemeine Einteilung der Gewichts- Mark zugrunde, die in Deutschland vom II. Jh. an vorkommt. Die Mark (s, d.) zerfiel als Gewicht in 16 Lote, jedes Lot in 4 Quintel, jedes Quintel in 4 Pfennig- gewichte. Indem man bei einer Mark Metallgemisch, der sog. rohen oder, rau- hen Mark, die Anzahl Lote, Quintel und Pfennige angab, welche sie an Feinsilber enthielt, bestimmte man auch deren Fein- gehalt. Ganz feines Silber war demnach 16 lötig, Silber mit V16 Zusatz hieß 15 lötig, mit Zusatz 14 lötig usw., so daß man bei der einlötigen Mark eine Mischung von 15 Lot Kupfer mit i Lot Feinsilber vor sich hatte. Waren die Mischungsverhält- nisse verwickelter, so konnte man durch Quintel und Pfennige bis auf V»56 genaue Angaben machen. Später teilte man jedes Lot statt in 16 Pfennige in 18 Grän und kam so bis auf ^Ass. Neuerer Zeit rechnet man das Feinsilber gleich i, zerlegt es in 1000 Teile und gibt nun die dem Feingehalt entsprechende Anzahl Tausendteile (62 '/a aufs Lot) an. Ein Metallgemisch, das 875 Tausendteile Feinsilber enthält (0,875 ^^^^), entspricht daher dem I4lötigen Silber.

§ 4. Unter den Karolingern werden de- narii meri et plenüer pensantes öfter in den Kapitularien erwähnt. An chemisch reines Silber darf man dabei nicht denken, da man solches im großen ohne Verlust herzu- stellen erst im 19. Jh. gelernt hat. Man be- handelte darum im MA ein Silber mit '/h- Beimengung (=0,958 fein) schon als fein- stes Silber, als argentum purissi- mum, Königssilber (s.d.). Ar- ge n t 1 e R o i , und schlug auch wohl Münzen daraus. Mit der Zeit nahm jedoch

der Feingehalt stetig ab, und schon Ende des II. Jhs. klagte man, daß die Münze von Speyer ganz kupfrig sei. Münzproben an böhmischen Münzen derselben Zeit ergaben schon Feingehalte unter 8 Lot, also von weniger als 0,500 fein.

§ 5. Selbst mit den verfeinerten Mitteln der Gegenwart ist es nicht leicht, Schrot und Korn auf das genaueste einzuhalten, es wird darum ein gewisser Spielraum, Remedium, Toleranz, frei gelassen, innerhalb welches Abweichungen vom vor- geschriebenen Gewicht und Feingehalt ge- stattet sind. Derselbe ist heutzutage sehr klein und beträgt z. B. bei den deutschen Goldmünzen seit 1871 höchstens 2Y1 Tau- sendstel am Schrot und 2 Tausendstel am Korn.

§ 6. Das Mittelalter mit seinen weit unvollkommeneren Werkzeugen hat sich meist in sehr roher Weise beholfen. Die Gewichtsbestimmung des Schrots ( J u - s t i e r u n g ) war gewöhnlich auf Er- zielung eines gewissen Durchschnittes ge- richtet und galt als erreicht, .sobald das Gesamtgewicht einer größeren Zahl Stücke annähernd der Schwere der s. g. A u f - zahlmark entsprach. In Wien zB., wo die Aufzahlmark im 15. Jh. 10 Lot schwer war und einmal 30 Pfennige aufs Lot gehen sollten, wurden die Schrötlinge, die man aus dem ,,Werk" von 126 Mk. Schwere gestückelt hatte, in Gegenwart des Hausgenossen, des Münzmeisters und des Münzanwalts im Prägeraum auf einer ,,Haut" gut durcheinander gemischt, dann der Betrag der Auf zahlmark, also 300 Pfg., herausgezählt und mit 10 Lot eingewogen. ,, feilet die aufzalmarkh umb ain Pfennig so ist es dy genad, heißt es bei Karajan W. M. XIII, d. h. brauchte man nur einen Pfennig zuzulegen, um das vorgeschriebene Gewicht der 300 Pfennige zu erreichen, so galten die Schrötlinge als gerecht und wurden zur Prägung zugelassen. Fehlte es aber um mehr, so wurden diese 300 Pfg. geseigert, d. h. die unterwichtigen herausge- wogen und zerschnitten, die schwereren un- ter den übrigen Vorrat eingemischt und der Versuch so lange wiederholt, bis er stimmte. Kein Wunder, daß dann Pfennige neben- einander umliefen, von welchen der eine kaum die halbe Schwere des andern hatte.

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FELAG— FELDGEMEINSCHAFT

§ 7. Noch roher war die Prüfung des Feingehahs, die aus begreifHchen Gründen erst erfolgte, nachdem die Schrötlinge mit dem Gepräge versehen waren. In der Wiener Münze, wo man als Probier- gewicht die M e d e 1 von ^45 Wiener Lot oder 0,388 g Schwere verwendete, kam es darauf an, daß das beim Ein- schmelzen von I Lot Pfennig zurück- bleibende Silberkorn die berechnete An- zahl Medel wog. Fehlte am Korn das Ge- wicht einer Medel, die im Feingehalt 22,2 unserer Tausendteile entsprach, und brachte selbst ein 3. und 4. Versuch keinen bessern Erfolg, so war das ganze Werk einzuschmelzen, fehlte es um weni- ger, um 3/4 Medel, so wurden Aus- hilfsgüsse von entsprechend höherem Fein- gehalt gemacht, die daraus hergestellten also im Feingehalt besseren Pfennige unter die schwächeren eingemischt und dann in den Verkehr gebracht. Fehlte es am Korn um weniger als eine halbe Medel, so waltete Gnade, und das Werk wurde freigegeben.

§ 8. Dieser Vorgang erklärt, warum der Feingehalt bei mittelalterlichen Münzen eines Gepräges um ein halbes Lot (=31 Tausendteile) und mehr abweichen kann, ohne daß eine Fälschung unterlaufen wäre.

§ 9. Da es auch noch andere Fehler- quellen gibt, welche Schrot und Korn der mittelalterlichen Münzen beeinflussen kön- nen, so folgt daraus, daß die für Schrot und Korn aus einzelnen Stücken abge- leiteten Ergebnisse immer höchst unsicher sind und daß Durchschnittsproben in den wenigsten Fällen entbehrt werden können, karajan, W. M XIl/XIII. v. Luschin

Münzk. 33. 83. 217. 161 ff. Ders. Chronologie

d. Wiener Pfennige, SB. der Wiener Akad.

140, 19 ff.

A. Luschin v. Ebengreuth.

Felag ('Güterzusammenlegung') ist der allgemeine nord. Ausdruck für Güterge- meinschaft, einschließlich der unter Ehe- gatten. Im besondern bezeichnet er zumal im awnord. Recht eine Gesell- schaft, und zwar eine solche, bei der eine Gemeinsamkeit von Gut {felagsfe), sei es eingebrachtem, sei es erworbenem (zB. bei felag von Wikingern- die etwaige Kriegs- beute) erzielt werden soll. Das F. konnte

das ganze Vermögen oder nur einen ge- wissen Teil der Habe umfassen. Es konnte den Charakter einer offenen oder einer stillen Gesellschaft annehmen, ja als F. wird Kommission mit Anteil des Kom- missionärs am Gewinn bezeichnet (sog. hjäfelag). Das F. wurde zumal von Reisen- den für eine Seereise eingegangen und war mitunter mit Blutsbrüderschaft verknüpft. Der felagi hatte solchenfalls bei Tod des Genossen subsidiäres Erbrecht sowie sub- sidiär Wergeidanspruch und Totschlags - klage. S. 'Handelsgesellschaft'.

M. Pappenheim ZfHR. 36, 85 ff. v o n A m i r a NOR. II 809 ff. K. Lehmann ZfHR. 62, 296 ff. K. Lehmann.

Feldflasche, singuläres Importstück, wohl italischer Provenienz, aus dem 5. Jh. v. Chr. S. Bronzegefäße § 4 b. Hubert Schmidt.

Feldgemeinschaft. A. Süden. §1. Die F. ist die älteste genossenschaftliche Form des Wirtschaftsbetriebs In der Zeit der strengen Feldgemeinschaft, die auf dem Kontinent vor der Völkerwanderung liegt, wurde dem einzelnen Genossen zwar ein bestimmtes, jedes Jahr wechselndes 'Stück des Ackerlandes' zur Nutzung zugewiesen, aber die Bewirtschaftung des ganzen Acker- landes, also aller Anteile der Genossen, er- folgte in kollektiver Zusammenarbeit An die Stelle dieser Art der F ist in der fränki- schen Zeit die sog. laxe F. getreten, bei der dem einzelnen Genossen ein immer gleiches Stück Ackerland in jedem Gewann (s. d.) zur Nutzung und selbständigen Bewirt- schaftung zugewiesen war, später auch in sein Sondereigentum überging und nur noch im Flurzwang (s. d.) die frühere Form fortlebte.

B r u n n e r DRG. P 87, 280. Schröder

Z)i?G.5 54ff. 2i6f. Hoops Waldb.u. Kulturpfl.

518. M e i t z e n Siedelung III 574 ff. M ü 1 -

1 e n h o f f Z)A II 362 ff.

B. Norden. § 2. Eine F. im Sinne einer Ackerbaugemeinschaft kennen von den Skandinaviern nur die festländischen Stämme; den Isländern ist lediglich eine Weidegemeinschaft und eine Waldge- meinschaft bekannt. Jene aber stehen sich keineswegs gleich, indem sich bei den ostnordischen Stämmen, den Dänen und Schweden, die F. weit verbreitet findet, bei den Norwegern aber, als einem nach dem

FELDZEICHEN— FELLGELD

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Einzelsystem angesiedelten Volke, nur in beschränktem Umfange. Hier ist gemein- schaftliches Bebauen von Ackerland im wesentlichen auf zwei Fälle zurückzuführen, auf die Gemeinschaft der Pächter, die das gleiche Land sich verpachten lassen, und auf die Gemeinschaft der Erben eines Hof- besitzers; dabei kann die letzterwähnte Gemeinschaft unter allmählicher Ausbau- ung des ursprünglichen Einzelhofes zu einem Dorfe "sehr lange dauern.

Fraglich ist, wie weit in Dänemark und Schweden die F. zeitlich zurückreicht, ob sie mit der Ansiedlung oder erst später eingetreten ist, fraglich, ob dort nur laxe oder auch strenge Feldgemeinschaft zu finden ist. Beide Fragen sind unmittelbar aus den Quellen nicht zu entscheiden, da diese viel jünger sind als die hierfür in Betracht kommende Zeit. Da aber die Ge- setze nicht nur gemeinschaftliche Nutzung der Almende, sondern auch der Brache und der Wiesen kennen, ist nicht anzunehmen, daß die Entwicklung bei den Ostskandi- naven nicht von der strengen Feldgemein- schaft ausgegangen sein sollte. Diese in die Zeit der Ansiedlung zurückzuverlegen wäre allerdings weniger begründet, wenn man im dänischen böl und im schwedischen Mtunger selbständig bewirtschaftete Ein- heiten sehen müßte, deren Aufteilung erst zu einer gemeinschaftlichen Bewirtschaf- tung geführt hat (s. Hufe).

§ 3. Die Entstehung von F. aus dem norwegischen Einzelhof brachte es mit sich, daß das gemeinschaftliche Gut ein ererbtes, also ödal war (s. d.), die Gemeinschafter ödalsnautar, in ihrer Gesamtheit ein ö^als- neyti. Hier war das zunächst gegebene die strenge Feldgemeinschaft, die aber unter Aufteilung der einzelnen Äcker meist in laxe Feldgemeinschaft übergeführt wurde, die sich in dem Einhalten offener und ge- schlossener Zeit des Ackers hinsichtlich des Viehtriebs und in Zaunpflicht äußerte. Gemeinsamer Benutzung unterworfen blie- ben Wiese, Weide und Wald. Doch war es gerade bezüglich der beiden letztgenannten bei den norwegischen Almendeverhältnissan sehr leicht, eine Ausdehnung herbeizu- führen. Die Gemeinschaft konnte aufge- teilt werden [ödalsskipti), nach gesetzlich genau bestimmten Regeln. Analog ge-

bildet sind die Bestimmungen für den andern oben erwähnten norwegischen Fall. Die bezüglich der isländischen Hoch- weiden [afrettir) sich bildenden Gemein- schaften bedurften besonderer Regeln nur hinsichtlich des Auftriebs und Abtriebs des Vieh, hinsichtlich der Zahl der aufzutreiben- den Tiere u. dgl.

V. A m i r a NOR. II 930. Beauchet Hist. de la prop>riete fonciere en Suede l ff. Brandt Retshistorie I 218 ff. Haff Dan, Gemeinderechte II insbes. 9 ff. Hildebrand Sveriges Medeltid I 150 ff. Maurer Island 403 f.

V. Schwerin.

Feldzeichen. Die Feldzeichen (ahd. cum- pal, alts. cumbal, ags. cumbol, lat. signa müitaria) der Germanen waren Götterbilder oder Tierbilder als Symbole jener, die im Frieden in Götterhainen aufbewahrt, im Kriege von den einzelnen Abteilungen (lat. cunei, ahd. chambarra, chumberra) ein- hergetragen wurden; sie sind daher reli- giösen Ursprungs. Eine andere Bezeich- nung war ,, Kriegsfahne" (ahd. gundfano, ags. güdfana, ßüf) oder got. bandwa, lang. bandwo, latin. bandum. In der fränkischen Zeit sind die heidnischen Feldzeichen ver- schwunden. Dem Heer wird die königliche Fahne {regium vexülum) vorangetragen. Auch einzelne Abteilungen, insbesondere die Leute eines Vasallen, haben Fahnen gehabt, getragen von einem guntfanona- rius. In Norwegen ist es der merkisma^r, der die an einer Stange befestigte Fahne (anord. merkt) dem Heere des Königs voranträgt. Daß jedoch hier und in den übrigen skandinavischen Ländern nicht etwa nur eine Fahne im Heere mitgetragen wurde, insbesondere jedes Schiff seine Fahne hatte, ergeben die Quellen.

Müllenhoff DA. IV 200 f. Waitz

VG. I3 412. V. Schwerin.

Fellgeld. § I. Tierhäute waren in Skan- dinavien hie und da bis ins späte Mittelalter als Geld in Gebrauch. Nach der hüd, der Haut, wurden in Telemarken die Sachen abgeschätzt, die Höhe der Pachtzinse be- stimmt usw. In den schwedischen Kolo- nien jenseits der Ostsee bildeten je 40 Felle in einem Bündel die Rechnungseinheit ,, Z i m m e r ".

§ 2. Der Zusammenhang dieses Fell- Sfeldes mit den ostrussischen Geldverhält-

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FELSENBILDER— FENRIR, FENRISWOLF

nissen st naheliegend. Hier bediente man sich bis gegen das J. 1400 der kuna, der Marderhaut, als Hauptmünze, und als Unterteilung der Felle des sibirischen Eich- hörnchens' die das im MA. geschätzte Grau- werk, vehe, lieferten.

V. A m i r a NOR. I. 444 II 525. v. L u s c h i n Münzk. 136. A. Luschin v. Ebengreuth.

Felsenbilder, schwed. Hällristningar, in schräge Flächen von Felsen eingegrabene Darstellungen, die in Schweden häufig auf- treten, insbesondere in Gotland, Schonen Bohuslän, auch in angrenzenden Teilen Norwegens. Sie stellen verschiedenartige Szenen aus dem Leben vermutlich der jüngeren Bronzezeit dar, Versammlungen, wie es scheint, auch Kämpfe, Seeschlachten u. dergl. Man sieht auf ihnen bewaffnete Menschen, bemannte Schiffe, Schlitten, Reiter, Tiere aller Art, dann auch Einzel - gegenstände, Waffen, insbesondere Beile u. dergl. m. Vermutlich sind es Darstellungen zur Erinnerung an historische Vorgänge, während manche in ihnen eine Art Bilder- schrift oder Symbolik sehen wollen. Da auch allerlei Zeichen und geometrische Fi- guren dabei auftreten, ist letzteres nicht ganz ausgeschlossen.

Montelius Kulturgesch. Schweden. Leipz. 1906. S. 126 ff. Dort Literatur. R. F 0 r r e r Reallex. 221. 913. A. Haupt.

Fenja und Menja. Nach der Snorra- Edda (I 376 ff.) zwei Riesenmädchen, die der Dänenkönig Frö9i von dem Schweden - könig Fjqlnir kaufte und zwang, für sich Gold, Friede und Glück zu mahlen. Dies geschah auf der Mühle Grotti. Allein da der König in seinem Verlangen unersättlich war, sangen sie durch ein Zauberlied, den GrottasQngr, ihm Unheil ins Land. Der Seekönig Mysingr kam über dieses, tötete Frö9i und entführte die beiden Riesinnen, die er nun zwang, Salz zu mahlen. Als auch dieser ihnen keine Rast gönnte, mahlten sie so viel Salz, daß die Schiffe sanken; seitdem ist das Meer salzig.

Das Märchen von der wunderbaren Mühle, das hier zu Grunde liegt, ist über ganz Europa verbreitet und findet sich namentlich häufig in Volksliedern. Mit ihm ist die ätiologische Sage vom Salz- gehalt des Meeres verbunden.

L. V. Schroeder Germ, Eiben u. Götter beim Estenvolke 42 ff. v. d. Leyen Das Märchen in den Göttersageft d. Edda 5 8 ff.

E. Mogk.

Fenrif, Fenriswolf. § i. Über die ganze Erde verbreitet ist die Mythe, daß die Sonne von einem Ungetüm verschlungen werde (Frobenius, Zeitalter des Sonnen- gottes I 59 ff.). Die nordische Dichtung kennt dieses unter dem Namen Fenrir (Vaf|)r. 40) oder in skaldischer Bindung als Fenrisulfr (Häkonarm. 20), wie es in der SnE. und andern späten prosaischen Quellen immer heißt. Es ist ein Ungetüm in Wolfsgestalt, weshalb es auch schlechthin als IJlfr begegnet (Eiriksm. 6). Die Be- zeichnung enn hgsvi 'der Fahle' erklärt sein chthonischer Ursprung. Seinem Namen nach scheint er ursprünglich ein Meerungeheuer gewesen zu sein (zu fen, das Meer, was das Wort in Kompositis und der skaldischen Sprache fast immer bedeutet), ähnlich wie die Midgar9sschlange, von dem man fürchtete, daß einmal die Sonne nie aus seinem Rachen zurückkehren werde. Daher heißt er auch bei den Skalden Vänar- gandr (SnE, I 268). Nach dem Dichter des Vqluspä (v. 46) ist es eins seiner Kinder, das die Sonne verschlingt.

§ 2. An dies Ungetüm hat sich die Sage von dem gefesselten Unhold geknüpft. Im Zusammenhang enthält diese nur die SnE. (1 180 ff.). Danach hatten die Äsen das Ungetüm selbst groß gezogen. Als es aber zu mächtig wurde, fesselten sie es durch List mit der von den Zwergen ge- fertigten Zauberfessel Gleipnir, die aus dem Lärm der Katze, dem Bart des Weibes, der Seele des Fisches, der Milch des Vogels, den Wurzeln des Berges und den Sehnen des Bären hergestellt war (Eddalieder S. 335V Beim ersten Versuche der Fesse- lung hatte Tyr eine Hand eingebüßt. Dann wurde das Ungetüm in die Höhle Gjqll ge- bannt und ein Schwert zwischen seine Kiefer gestemmt. Nach diesem klaffenden Rachen hieß ein Sternbild auf Island ülfs kepta ,, Mundsperre des Wolfs". Hier heult er fürchterlich; aus seinem Rachen aber ergießt sich der Strom Vqn.

§ 3. Indem der Dichter des Vqluspä einen von Fenris Söhnen Verschlinger der Sonne sein läßt, wie auch Grimn. 39 Hati,

FENSTER

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Hrö9vitnis (d. i. Fenrir) Sohn, die Sonne verfolgt, kann er den verbreiteten Mythus anbringen, nach dem beim großen letzten Götterkampf F. der Gegner Odins ist (Vaf J)r. 53; Lokas. 58). In diesem Kampfe fällt zwar F. seinen Gegner, wird aber selbst gleich darauf von Odins Sohn Vidarr ge- tötet (Vsp. 55). Nach der SnE. (I 192) tritt der Tod dadurch ein, daß Vidarr seinen Fuß auf den untern Kiefer setzt und den obern weit aufzieht, was sich auch auf bildlichen Darstellungen findet. Na- mentlich hieraus haben Bugge u. a. den christlichen Einfluß (Leviathan) auf die nordischen Fenrismythen gefolgert.

§ 4. Durch die Skalden ist der F. in die Sippschaft Lokis gekommen. Darnach ist er der Sohn Lokis und der Angrboda, der Bruder der Hei und der Midgards- schlange.

A. Ol r i k Aarb. 1902, 234 ff. v. d. L e y e n Festschr. f. Keller (1908) i ff. K r o h n Finn.- ugr. Forsch. 7, 129 ff. S. B u g g e The Home of the Eddie Poems S. LII ff. H. F a 1 k Afhandl. viede S. Bugges Minde 139 ff. E. Mogk.

Fenster. I. Skandinavien. §1. Das altgermanische Haus kannte keine Fenster im modernen Sinne, sondern nur Wandöffnungen und Dachluken, die dazu dienten, Luft und Licht in die Stube zu führen und dem Herdrauch Ausgang zu verschaffen. Die kleineren Zuglöcher führ- ten im Altnordischen die Namen gluggr, vindgluggr, vindauga (von auga in der Be- deutung 'Lichtöffnung, besonders rund- Hche', vgl. griech. ottVj), die größere Licht- und Rauchöffnung hieß Ijöri (vielleicht mit griech. Xsupoc, 'offen', lat. Iura 'Öffnung am Sack' verwandt). Die ersteren waren in den Wänden oder der unteren Seiten- fläche des Daches angebracht; dieVletztere hatte in der Dachfirst ihren Platz und wurde mit einem Brett {speld, fjgl) oder einem mit einem durchsichtigen Häutchen überspannten Rahmen [skjägrind, von skjär 'die dünne Haut, die das neugeborene Kalb umgibt') mittels eines Schiebers ver- schlossen. Mit Glas versehene Wand- öffnungen [glergluggr, vindauga) werden zum erstenmal in Dänemark im Jahre 1086 erwähnt, blieben aber noch lange den öffentlichen Gebäuden vorbehalten.

V. Gudmundsson Privatboligcn paa Island 163 ff". K. Rhamm Ethnogr. Beiir. z. germ.- slaw. Altertumsk. II 1 passim.

Hjalmar Falk.

§ 2. Fenster kamen in den heidnischen Tempeln nur als kleine, wahrscheinlich im Dache angebrachte Löcher vor. Auch in den Stabkirchen finden wir diese gluggar in runder Form, etwa ^/z Fuß im Durch- messer, in der Oberwand des Mittel- schiffes als die einzigen Lichtquellen der Kirche. Ebenfalls im Giebeldreieck kam ein gluggr in der Form eines Fensters mit Rundbogen bisweilen vor (Urnes, Hopper - stad in Sogn.). Auch in den Stein - kirchen waren die Fenster nur klein und dazu sparsam angebracht, ein oder zwei in der Süd wand, um der Sonne Eintritt zu gewähren, und zugleich, um Zugluft durch die Kirche zu vermeiden; denn die Eingangstür befand sich eben an dieser Wand. Zuerst waren die Kirchenfenster offen; später wurden sie mit einem durch- scheinenden Stoffe und endlich mit Glas gedeckt {glergluggr).

K e y s e r Efterladte skrifier. Dietrichson

Norske Stavkirker. L. Dietrichson.

H. E n g 1 a n d. § 3. Obgleich die Glasmacherkunst schon im 7. Jh. in Eng- land geübt wurde nach Beda Hist. abb. Wirmuthensium c. 5 kamen im J. 676 fränkische Glasmacher nach England, um für die Kirche in Weremouth (Durham) Glasfenster herzustellen , blieb die Ver- glasung der Fenster mehrere Jahrhunderte hindurch auf Kirchenbauten beschränkt. Erst im 13. Jh. kennt sie die Königshalle. Ob das angelsächsische Haus ein dem alt- nordischen Ijöri entsprechendes verschließ- bares Rauchloch besessen hat, ist unsicher; die Tatsache, daß das Mittelenglische da- für ein französisches Wort (lover) benutzt, scheint gegen eine solche Annahme zu sprechen. Dagegen waren unverglaste Licht- und Luftöffnungen allgemein, teils von viereckiger (eagduru, vgl. dän. dial. dor 'Dachfenster', norweg. dial. anddor, 'Luftloch in der Scheunenwand', griech. rlupi'c, 'kleine Tür, Fenster'), teils viel- leicht von runder Form {eagpyrel, von ßyrel 'Loch'). Die Benennungen dieser Öffnungen scheinen sie als Gucklöcher zu

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FEORM

bezeichnen; ist das richtig, so waren sie wohl in den Seitenwänden angebracht. S t e p h a n i Alt. Wohnbau I 3 98 f.

Hjalmar Falk.

III. Deutschland. §4. Aus der Urzeit sind Fenster in Wirklich- keit nicht nachweisbar, da nirgend ein Aufbau erhalten ist; sie sind aber ange- geben, und zwar auffallend dicht beiein- ander, in der bemalten Hausurne in Stockholm und auch hier und da zu er- kennen in den Darstellungen der marko- mannischen Hütten auf der Mark -Aureis - Säule. Sie können nur mit Holzklappen geschlossen gewesen sein, denn Fenster- glas gibt es vor dem Mittelalter nicht.

Schuchhardt.

§5. Im Mittelalter finden sich an Palästen und Kirchen frühzeitig F. mit zierendem Verschluß; zunächst meist mit durchbrochenen Steinplatten ausge- füllt, nicht nur in Italien und Spanien, sondern auch in Frankreich, England und Deutschland. Gerade die germanischen Kirchen zeichneten sich hier durch reiche und feine Musterungen aus; die in Deutsch- land meist verschwundenen ältesten Bei- spiele haben an romanischen Turmfenstern noch manche Spätlinge solcher Platten hinterlassen, insbesondere solche mit Kreuzdurchbrechungen.

In Dänemark werden sehr frühe aus Holzplatten mit Durchbrechungen be- stehende Beispiele erwähnt.

§ 6. Vermutlich wurden diese Durch- brechungen bald durch kleine Glasscheiben geschlossen, wie das im Orient lange üb- lich war; sicher wird schon bei Gregor von Tours von bronzenen Fenstern mit Glas- ausfüllung gesprochen.

Ähnliche Glasfenster sind bekanntlich bereits in Pompeji aufgefunden worden; doch bheb solcher Luxus später nur Kir- chen vorbehalten; farbige Glasfenster wer- den aber schon bei Venantius Fortunatus an einer Kirche zu Lyon gerühmt mit der Bezeichnung ,,versicoloribus figuris", wo- runter vielleicht nur Ornament zu ver- stehen sein wird. Ähnliches wird von der Kathedrale zu Paris erwähnt. Ausnahms- weise aber um jene Zeit an der Abtwohnung zu Tours.

§ 7. Dagegen ist anzunehmen, daß der

Fensterverschluß an Profanbauten, selbst an Königshallen, im allgemeinen nur durch hölzerne innere Läden oder Teppiche bewirkt wurde, da wir auch im früheren Mittelalter hier nichts Besseres kennen. Äußere Fensterläden an Kirchen ergaben sich dagegen früh, wohl schon deshalb, weil gläserne Fensterverschlüsse meist mangelten, also für die Zeit, da die Kirchen nicht benutzt wurden, ein Verschluß gegen Regen und Sturm nicht wohl entbehrt werden konnte. Selbst steinerne finden sich noch vor (Torcello), vor allem sind häufig die durchlochten Steine für die Aufnahme der Angeln außen neben den Fensteröffnungen.

Dehio u. v. Bezold I 109 f, Haupt

Alt. Kunst ()l^. Stephani Wofmbau l 2t,<).

261. A. Haupt.

Feorm (ags.) : Verpflegungsab- gaben, Gastun g. §i. Das ags. Wort feorm. bedeutet 'Proviant, Verpflegung', wird aber später mit dem lateinischen -ßrma im Sinne von 'fester Abmachung, Pausch- summe von Abgaben' zusammengestellt und mitunter verwechselt. Die angel- sächsischen Quellen enthalten viele Zeug- nisse inbezug auf die ursprünglichste Form der Besteuerung, nämlich die Verpfiegungs- abgaben. In diesem Punkte läßt sich die ununterbrochene Kontinuität zwischen den keltischen und den germanischen Verhält- nissen auf der Insel am besten nachweisen.

§ 2. Noch im 14. Jh. wurden die von W a 1 1 i s e r n bevölkerten Gegenden in alter Weise zur Bestreitung der Kosten des Aufenthalts des Fürsten und seiner Be- amten taxiert (z. B. Denbigh Survey, A. D. 1334, Handschrift in der Maitland Library, Oxford, vgl. S e e b o h m , Tribal System in Wales, 2. Ausg., 167 ff.); und in den Gesetzen von Wales finden sich mehr- fach Erwähnungen, die wahrscheinlich bis etwa ins 8. Jh. zurückreichen. Im Veno- dotian Code z. B. lesen wir folgende Be- schreibung des Umzugs des Hauptverwal- ters eines Fürsten. Dieser Umzug findet um Weihnachten statt, und das Gefolge des Hausmeiers wird bei dieser Gelegenheit in drei Abteilungen verteilt, bei denen der Hausmeier sich abwechselnd aufhält. Für die Einquartierung des Hausmeiers wird das Haus eines freien Stammesgenossen

FEORM

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gewählt, und der Hausmeier hat das Recht, seine Diener mit sich zu bringen: einen Tür- hüter und einen Koch und Diener zur Auf- wartung bei Tische. Die letzteren empfan- gen die Häute der geschlachteten Tiere, und die Köche bekommen das Fett, die Einge- weide und andere Überbleibsel (Venodotian Code I 7, § 22). Bei den Umzügen des Für- sten oder Häuptlings selbst wird ihm zu- vörderst von den aillts (Halbfreien) eine Halle gezimmert. Dazu werden sechs schlankgewachsene Bäume verwandt, die in zwei parallelen Reihen, je drei und drei, aufgestellt werden. Ihre oberen Äste wer- den oben durch einen Querstamm zusam- mengehalten, so daß sich eine Art von ge- wölbtem Schiff bildet. Die Mitte des Ge- wölbes wird als Halle zum Speisen und zum geselligen Zusammensein benutzt, während in den zurückstehenden Zwischenräumen zwischen den Stämmen Schlafgemächer er- richtet werden (Venodotian Code HI 21, §6. Vgl. Seebohm, Tribal System in Wales, 2. Aufl., 155 ff.). Diese Art Halle wird in Eng- land noch im 1 2. Jh. auf den Gütern desFürst- bischofs von Durham in einer Länge von 60 Fuß und einer Breite von 16 Fuß gezim- mert^Boldon book, Ausgabe der Rec.Comm. P- 575); urid das war nicht das einzige Ge- bäude, das für den Umzug des Fürsten her- gerichtet werden mußte. Das Venodotische Gewohnheitsrecht erwähnt neun solcher Gebäude oder Gebäudeteile: eine Halle, eine Kammer, eine Speisekammer {buttery), einen Stall, ein Hundehaus, eine Scheune, einen Ofen, ein Klosett und eine Schlaf- kammer; und eine ähnliche Aufzählung findet sich auch im Boldon book. Diese Vor- kehrungen sind für die Art der obligatori- schen Bewirtung der Häuptlinge durch ihre Stammesgenossen und zinspfiichtigen Bauern charakteristisch.

Wir erfahren auch mit großer Umständ- lichkeit, worin die Kost bestand, die bei den Umzügen den Häuptlingen und ihrem Gefolge geboten wurde. Eine freie Maenol oder Bauerschaft mußte im Winter zur Be- wirtung des Königs nach Venodotischem Recht liefern: eine Pferdefracht besten Mehls, den Leib eines Ochsen oder einer Kuh, ein volles Faß Honig, neun Handbreit tief und ebenso breit, sieben Scheffel Hafer, ein dreijähriges Schwein, eine Schnitte

Schmalz, drei Fingerbreit dick, einen Eimer Butter, drei Handbreit tief und ebenso breit, ohne Anhäufung. Statt dieser Natu- ralien wurde zur Ablösung das sog. Tunc- Pfund Silber bezahlt.

§ 3. Wenn wir nun zum angelsäch- sischen Material übergehen, so finden wir eine Reihe entsprechender Leistungen. In Ines Gesetzen wird die Belastung von Steuerhufen mit Naturalleistungen in fol- gender Weise eingesetzt (Ine 70, l): Von 10 Hiden zahlt man zur Verpflegung 10 Fässer Honig, 300 Brote, 12 Eimer Wäl- schen Bieres, 30 hellen Bieres, 2 ausge- wachsene Rinder oder lO Widder, 10 Gänse, 20 Hennen, 10 Käse, einen Eimer voll Butter, 5 Lachse, 20 Wispel Futter und 100 Aale. In Urkunden wird die Einquar- tierung und Verpflegung von Beamten, Boten und Wallfahrern öfters erwähnt bzw. erlassen, z. B. Cod. Dipl. 216, A. D. 822 (Earle Land-Charters loo): ,,hanc pre- dictam terram liberabo ab omni Servitute secularium rerum, a pastu regis, episcopi, principum, seu prefectum (prefectorum.?) exactorum, ducorum canorum (canum), equorum seu accipitrum, ab refectione et habitu illorum omnium qui dicuntur faes- tingmen etc." Thorpe, Dipl. 102 (A. D. 848). ,,ut sit . . . absolutum idem monas- terium ab illis Causis quas cumferme et eaf or nocitemus . . nisiistis causis quas hie nominamus: praecones si trans mare venient ad regem venturi, vel nuntii de gente Occidentalium Saxonum, vel de gente Northanbyrnbrorum, si venirent ad horam tertiam diei, debetur eis prandium, si veni- rent supra nonam horam, tunc dabitur eis noctis pastum et iterum de mane pergant viam suam."

§ 4. In Verbindung mit diesen Verpfle- gungslasten stehen die sog. firmae noctium, die im Domesday book in einer Reihe von Städten und Höfen erwähnt werden. Die firma erscheint in diesem Falle als die lati- nisierte Feorm: 'Ernährung, Verpflegung'. In Schenkungen an das Kloster von St. Cadoc bei Llandaff, deren Echtheit zweifel- haft ist, die aber jedenfalls gewohnheits- mäßige Leistungen im südlichen Wales vor d. J. 1000 betreffen, wird unter anderm be- richtet, daß der Häuptling Elli dem Kloster die Vorräte zur Verpflegung dreier Nächte

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FERTO— FESTZEITEN

im Jahre zu liefern versprach (Seebohm, Tribal System in Wales, 206). Im Domes- day book nun werden königliche Höfe in den vier westsächsischen Grafschaften: Dorset, Somerset, Wiltshire und Hampshire in gewisse Gruppen geteilt, die sich da- durch kennzeichnen, daß der Grundbesitz in ihnen nicht nach Hiden (Großhufen) ein- geschätzt ist, sondern mit firmae noctium (oder dierum) belastet war. So leisteten z. B. Basingstoke, Kings Clere und Esse- borne in Hampshire zusammen eine ,,firma unius diei" (Domesday I, 39. Round Feudal England 109 ff.). In Dorset wurde die ,,firma noctis" auf £ 104 im Jahre eingeschätzt, was für jede Woche im Jahre £ 2 ausmachen würde (Domesday I vgl. Seebohm, Tribal Custom in Anglo-Saxon Law 431).

§ 5. Außer diesen kompakt organi- sierten Lasten begegnen wir in Gegenden, in denen ein großer Teil der Leistungen in Geld abgelöst war, Resten von Liefe- rungen in Naturalien. Dergleichen findet sich öfters in Bezirken, die an Wales angrenzen. So wird im Domesday be- richtet, daß im Atiscross Hundert (Flint- shire) ,,quando rex ibi veniebat reddebat ei unaquaque carruca 2Ö0 hesthas (gwest- was = Verpflegungseinheiten) et unam cuvam plenam ceruisia et unam butiri ruscam" (Domesday I 269, G). Aber auch in vollständig englischen Bezirken werden derartige Naturalienleistungen in Urkunden und im Domesdaybuch öfters erwähnt. So hören wir von Abgaben in Honig in Warwick (Domesday I 238 a); in Huntingdonshire wird die Errichtung eines Hauses von 60 Fuß Länge gefordert (Domesday I 205 a), in Cheltenham (Glou- cestershire) 3000 Brote für die Fütterung von Hunden geleistet (Domesday I 162 d; vgl. P. Vinogradoff, Engl. Society in the XI cent. 384 ff.). P. Vinogradoff.

Ferto, VJerdung, Viertinc. § i. Soviel als Vierteil eines Maßes oder Gewichts überhaupt.

§ 2. Im Geldverkehr soweit dieser durch Hingabe von Barren (s. d.) nach dem Gewicht stattfand, bedeutet ferto meist 1/4 Gewichtspfund, seltener ^/^ Ge- wichtsmark Edelmetall. Die Schwere die- ses Vierdungs wechselte natürlich mit der

Schwere des bedungenen Pfund- oder Mark- gewichts.

§ 3. Eine Anzahl Pfennige (^), die dem Viertel eines Zählpfundes oder einer Zähl mark (s. d.) entsprach. Das Zähl - pfund wurde überall zu 240 Pfennig ge- rechnet, der Vierdung eines Zählpfundes war daher immer = 60 Pfennig. Die Zähl- mark hingegen war nach den Gegenden verschieden, sie betrug z. B. im Oldenbur- gischen 120^, im niederrheinisch-westfä- lischen Verkehr 144 ^, in Kärnten, Friaul, Ungarn und Kroatien 160 ^, daher der ferto je nachdem zu 30, 36 oder 40 ^ ge- rechnet wurde.

Grote Münssttidien III 68 ff. Lexer III.

339. V. Luschin Münzk. 113, 140, 155,

A. Luschin v. Ebengreuth.

Festzeiten. § i. Über die Feste {dult, höchzU, höchgezU) und Festzeiten der alten Germanen, die mit den Volksversamm- lungen und Gerichtstagen in Beziehung standen, ist wenig bekannt. Wir dürfen aus Tacitus (Germ. c. 11) schließen, daß sie auf Neu- oder Vollmondstage fielen. Die Kirche hat viele dieser Feste zu ihren Zwecken umgewandelt und für die christ- lichen Feste mit geringer Veränderung manche der Gebräuche beibehalten, welche sich an die heidnischen knüpften. Es wird sich nicht leugnen lassen, daß die Germanen die Sommer- und die Wintersonnenwende festlich begingen; es versteht sich aber bei einem Volke, das keinen geordneetn Ka- lender hatte, von selbst, daß die Zeitbe- stimmung der Feste kaum ganz genau ge- wesen sein kann, und bei den Sitten der Germanen erscheint es natürlich, daß die Feste vielfach mehrere Tage hintereinander begangen wurden. Die große Mehrzahl der zu Ehren der Götter gefeierten Feste hing mit Vorgängen im wirtschaftlichen Leben zusammen. In der Heimskringia heißt es, man solle zu Wintersanfang für ein gutes Jahr opfern, zu Mittwinter für Wachsen und Gedeihen, zu Sommersanfang für Sieg. Dieselbe Sitte, die sich auch aus Norwegen belegen läßt, scheint auch sonst geherrscht zu haben. Das große Fest der Tamfana (Tac. Ann, I 51) muß etwa in den Anfang des November gefallen sein, das große Opferfest in Seeland fiel in den Januar (Thietmar I 9), das große Fest

FESTZEITEN

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zu Upsala (Adam von Bremen IV 27, Schol. 137) zur Zeit der Frühlingsnacht- gleiche, und das große Nerthusfest scheint zu Sommersanfang stattgefunden zu haben (Müllenhoff in Schmidts Zeitschr. f. Gesch. VIII 266 ff.). Ganz besonders festHch wurde jedoch die Zeit des Mittwinters be- gangen (vgl. 'Jul'), mit welchem Termin nach Beda die Angelsachsen und also wahrscheinHch auch andere Germanen nach Einführung eines regulären Mond- jahrs ihr Jahr begannen.

§ 2. Nach ihrer Bekehrung übernahmen die germanischen Stämme selbstverständlich die kirchlichen Feste. Diese zer- fallen in Festa chori, welche bloß durch kirchliche Handlungen begangen werden, und Festa fori, an denen sich das gesamte Volk der Arbeit zu enthalten und die Be- tätigungen des öffentlichen Lebens ein- zustellen hat. Kirchlicherseits unter- scheidet man die Feste auch nach dem Festgrade [dignitas], dh. nach dem höheren oder geringeren Grade der rituellen Be- gehung. Die Feste sind nicht überall die- selben. Festa fori sind in der ganzen katholischen Christenheit neben den Sonn- tagen eine bestimmte Anzahl anderer Feste. Die Bischöfe haben jedoch von der ihnen erteilten Befugnis, noch weitere Feste für ihre Diözese anzuordnen, vielfachen Ge- brauch»; gemacht, und manche von diesen lokalen Festen stehen den allgemeinen Kirchenfesten an Beliebtheit und Ansehen kaum nach. Die 4 Hauptfeste der abend- ländischen Kirche sind Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Allerheiligen. In Deutschland versteht man unter den vier Hochzeiten Ostern, Pfingsten, Him- melfahrt Mariae und Weihnachten.

§ 3. Der Tag vor einem Feste heißt Vigi- lia, deutsch Abend, Vorabend, Vor fest oder Bannfasten, englisch Eve. Der Tag vor der Vigilie heißt bei ganz hohen Festen Vigilia Vigüiae, Praevigilia, deutsch Vor- firabend. Der nächste gleichlautende Wochentag nach einem Feste heißt Octava oder Octavae, deutsch der achte Tag, Achtag oder Antag.

§ 4. Christliches Hauptfest war außer den Sonntagen zunächst Ostern (s. d.). An dieses Fest schlössen sich dann die Feier des Todestages Jesu, der Charfreitag

oder stille Freitag, der C h a r - s a m s t a g und der grüne oder weiße Donnerstag. Ein sehr altes Fest ist ferner E p i p h a n i a , die Feier der Er- scheinung und Taufe Christi (6. Januar); später kamen Pfingsten (englisch Whit- sunday, wonach Pfingstsonntag, -Montag und -Dienstag zusammen Whitsuntide heißen), und Weihnachten oder Christtag (siehe Weihnachten) hinzu, und noch später eine große Reihe anderer Kirchenfeste. Alle diese Feste sind ent- weder beweglich oder unbeweg- lich, je nachdem sie entweder immer auf denselben Monatstag fallen oder ohne Rücksicht auf ein Monatsdatum durch den Mondlauf oder ein anderes Fest bestimmt werden. Unbewegliche Feste gab es im Mittelalter schließlich viel mehr als Tage im Jahr, indem jeder Heilige sein besonderes Fest hatte. Es wurden jedoch nurwenigeHeilige, wie die Apostel, Johannes der Täufer und der Protomärtyrer Stepha- nus, überall von der Kirche verehrt; die meisten hatten nur in einzelnen Diö- zesen ihre Feste. Natürlich schwoll im Laufe der Zeit die Zahl der HeiHgen immer mehr an, und auch die Zahl der allgemeinen Kirchenfeste ist im Mittelalter vermehrt worden. Zu beachten ist, daß die Heiligen- tage nicht überall dieselben sind; sie sind auch in derselben Diözese mehrfach ver- legt worden. Verzeichnisse der Heiligen - tage liefern die am Schlüsse des Artikels Zeitmessung aufgeführten Handbücher und Potthast im Supplement zu seiner Biblio- theca historiae medii aevi. Die Diözesan- kalender von Deutschland und Skandina- vien gibt Grotefend, Zeitrechnung IL § 5. Es lassen sich verschiedene Gruppen von Kirchenfesten unterscheiden. Die, wel- che sich auf Christus selbst beziehen, sind bereits genannt, außer dem Fest der Be- schneidung [Circumcisio) des Herrn, am I. Januar und dem der Verklärung Christi {Transfiguratio domini), das zwar meist am 6. August, aber sonst auch am 17. März, am 26., 27. oder 31. Juli, am 4,, 5., 7. oder 26. August und am 2. September be- gangen wurde. Eine zweite Gruppe bilden die mit der seit dem 5. Jahrh. immer mehr zunehmenden Marienverehrungen an Zahl wachsenden Marienfeste. Die wichtigsten

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FESTZEITEN

sind folgende: i. Mariae Reinigung, Licht- meß, Kerzenfest, am 2. Februar; 2. Mariae Verkündigung am 25. März; 3. Mariae Heimsuchung am 2. Juli (erst seit 1378);

4. Mariae Himmelfahrt am 15. August;

5. Mariae Geburt am 8. September;

6. Mariae Opferung am 21, November;

7. Mariae Empfängnis am 8. Dezember. § 6. Was die Heiligenfeste betrifft,

so ist zu beachten, daß manche HeiUge mehrere Feste haben, gewöhnlich ihr sog. Natale, dh. ihren Todestag als den Tag ihrer geistigen Geburt zum seligen Leben und ihre Translation oder den Tag der Über- tragung ihrer Gebeine an ihren definitiven Aufbewahrungsort. Fällt ein Heihgen- fest mit einem beweglichen Fest zusam- men, so wird das Heiligenfest für das be- treffende Jahr auf einen anderen Tag ver- legt. Neben diesen vorübergehenden Trans- lationen eines Festes gibt es auch dauernde, welche von den Päpsten für die ganze Kirche angeordnet worden sind. Die wichtigsten Heiligenfeste, nach Kategorien geordnet, sind: i) Johannis des Täufers Geburt am 24. Juni und seine Enthauptung am 29. August; dann 2) die Apostel- tage: Peter und Paul am 29. Juni; Petri Stuhlfeier am 22. Februar; Petri Ketten - feier am i. August; Pauli Bekehrung am 25. Januar; Philippus und Jacobus am I. Mai (volkstümlicher ist indessen die Bezeichnung dieses Tages nachWalpurgis); Simon und Juda am 28. Oktober; An- dreas am 30. November; Thomas am 21. Dezember; Jacobus am 25. Juli; Bartholomäus am 24. August; Matthias am 24. Februar. Dazu kommt Divisio apostolorum (Aller Apostel Tag, Apostel - teilung) am 15. Juh; 3) Feste der Evan- gelist e n , des Matthäus am 2 1 . September, des Markus am 25, April, des Lukas am 28. Oktober und des Johannes am 27. De- zember. 4) Von den Engeln hat nur Michael ein Fest erhalten, am 29. Septem- ber, Die anderen Heiligenfeste, nach denen am häufigsten datiert wird, sind Fabian und Sebastian am 20. Januar; Apollonia am 9, und Valentinus am 14. Februar; Gregorius am 12., Joseph am 19,, Bene- dikt am 21. März; Tiburtius und Valeri- anus am 14., Georg - am 23,, 24, oder 25. April; Mamertus am ii,, Pancratius

am 12,, Servatius am 13., Urbanus am 25., und Augustinus, der Apostel der Angel- sachsen, am 26. Mai; Bonifatius am 5., Veit (Vitus) am 15. Juni; die Sieben Brüder am 10., Margaretha am 12., 13., 14., 15., 19. oder 20., Maria Magdalena am 22., Anna am 26, und Olaus am 29, Juli; die Vierzehn Nothelfer am 8,, Laurentius am 10, August; Calixtus am 14. Oktober; Martin der Bischof am 11., Martin der Papst am 12., Clemens am 23. November; Nikolaus am 6., Lucia am 13., Stephanus der Protomartyr am 26,, die Unschuldigen Kindlein am 28. und Sylvester am 31. Dezember.

Dazu kommen noch große allgemeine Kirchenfeste: Allerheiligen am i. Novem- ber, Allerseelen am 2. November, Kreuzes - erfindung am 3. Mai und Kreuzeserhöhung am 14. September.

§7. Die beweglichen Feste hängen fast sämtlich von Ostern ab, das selbst wieder ein bewegliches, durch den Mond- lauf bestimmtes Fest ist (siehe Ostern). Pfingsten fällt auf den 7, Sonntag nach Ostern; auf den 2. Donnerstag vor Pfingsten fällt Christi Himmel- fahrt, Die Sonntage haben be- stimmte Namen, die sich nach ihrer Stel- lung zu den kirchlichen Hauptfesten richten, und werden außerdem vielfach nach dem Introitus missae bezeichnet, dh, nach den Eingangsworten der Antiphon, welche an dem betreffenden Sonntage gesungen wird. Viele haben auch noch besondere volkstümliche Namen. Für das Einzelne muß auf die Handbücher der Chronologie verwiesen werden. Die Sonntage zerfallen in verschiedene Grup- pen: i) Die Sonntage zwischen Epiphania und dem 9. Sonntag vor Ostern. Ihre Anzahl schwankt zwischen i und 6. 2) Die 9 Sonntage vor Ostern. Der 6. Sonn- tag vor Ostern heißt Quadragesima. Mit dem Mittwoch vorher (Aschermittwoch, englisch Ash-Wednesday) beginnen die Osterfasten, und die folgenden Sonntage heißen Fastensonntage. Der letzte Sonntag vor Ostern heißt Dominica pal- marum, deutsch Palmsonntag. 3) Ostern. 4) die 6 Sonntage zwischen Ostern und Pfingsten, 5) Pfingsten. 6) Die Sonntage zwischen Pfingsten und dem i. Advent,

FETISCH

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Ihre Zahl schwankt zwischen 23 und 28. Am Sonntag nach Pfingsten wird im Abendlande das Festum Trinitatis oder Dreifaltigkeitsfest und am Donnerstag danach das F^s^wm Corporis Christi, Fron- leichnam gefeiert (seit 1264; allgemein vorgeschrieben erst seit 131 1). Die Sonn- tage nachher werden als Sonntage nach Trinitatis gezählt; die heutige katholische Zählung als Sonntage nach Pfingsten ist modernen Ursprungs. 7) Die 4 Sonntage vor Weihnachten, die sog. Advents- sonntage. Das Kirchenjahr, dh, die Anordnung der Feste in den für den Gebrauch beim Gottesdienst be- stimmten Büchern, beginnt mit dem I. Adventssonntag.

N i 1 1 e % Calendarium utriusque ecclesiae. 2. Aufl. Oenoponte 1896. Kellner Heorto- logie. Freiburg i. Br. 1901. Achelis Prakt. Theologie II (Freiburg 1891) 68 ff. Gachet Recher ches sur les noms des ntois et des grandes fctes chrctiennes in Compte rendu de la com- mission d'histoire, III^ serie, t. VII (Brux. 1865) 383 ff. Reinsberg-Düringsfeld Das fest- liche Jahr. Lpz. 1869. F. Rübl.

Fetisch. § i. Das Wort stammt vom portug. feitigo ,Zaubermitter und ist be- sonders durch Brosses Schrift ,Du culte des dieux fötiches' eingebürgert. Unter F. versteht man ein natürliches oder künst- liches Kultobjekt, dem nach dem Glauben primitiver Menschen übernatürliche Kräfte innewohnen, durch die es Beistand ihrer Verehrer wird. Somit gehört der F. der frühesten Stufe religiöser Entwick- lung an, in der noch der Glaube an die Macht der Dinge und deren Willen die Ge- müter beherrschte. Diese Kindlichkeit religiösen Denkens zeigt sich beim Fetisch- glauben auch darin, daß der F. keine dauernde Verehrung zu genießen brauchte; sobald seine Kraft versagte, wurde er ge- züchtigt, und wenn auch dies nichts half, abgesetzt und vernichtet. Wie er sich schon hierin von dem Götterbild unter- scheidet, in dem man die Gottheit dauernd wohnend wähnte, so auch durch die Kreise seiner Verehrer. Der F. ist in der Regel das Kultobjekt einer Person, einer Fa- milie, aber nicht einer größeren Genossen- schaft.

§ 2. Als Fetisch dienen allerlei Gegen- stände, mögen sie natürlich (so Steine von seltener Form, gewisse Pflanzen, Bäume usw., Teile Toter) oder künstlich gebildet sein. Zu letzteren gehören bei den Germanen ganz besonders die Waffen, vor allem Schwert und Lanze, die daher nicht selten auch Namen erhielten. Sie vererbten sich oft von Geschlecht auf Ge- schlecht. Wie fest man an diesem Fetisch - glauben hing, zeigt die Tatsache, daß man noch im Mittelalter auf Waffen vielfach den Eid ablegte (Grimm DRA4 I 228 ff.). Zuweilen berührt sich, wie beim Donnerkeil, der F. mit dem Amulett (s. d.); er unterscheidet sich von diesem dadurch, daß er helfende, dies nur abwehrende Kraft besitzt und daher immer in un- mittelbarer Berührung mit seinem Be- sitzer sein muß. Natürlich schwand der Fetischismus nicht mit der weiteren Ent- wicklung der Religion; er lebt auch in der Periode des Seelenglaubens, der Götter- verehrung noch fort. Hieraus erklärt sich, daß Götterbilder oder heilige, den Göttern geweihte Tiere auch zum Fetisch werden können. So wird z. B. Hallfred zum Vor- wurf gemacht, er habe das Bild Thors bei sich in der Tasche getragen (Hallf. S. Forns. S. 97), oder von Hrafnkel Freys - godi wird erzählt, daß er für sein dem Frey geweihtes Roß Freyfaxi solche Verehrung gehabt habe, daß er jeden tötete, der es zu reiten wagte (Hrafnkels S. S. 5).

§ 3. Vom Fetischkult berichtet der nor- dische Vqlsajjättr (hrg. Nord. Oldskr. XXVII 133 ff.; dazu Jon Arnason, Isl. f>j6{)s. I 171 ff.; Ritterhaus, Neuisl. Volks- märch. 287 ff.; Heusler, ZdVfVk. 13, 24 ff.)- Danach verehrte eine norwegische Bonden - familie das Zeugungsglied eines Rosses, den Vqlsi. Durch Kräuter erhielt ihn die Bauernfrau frisch. Jeden Abend ging dieser in der Familie von einem Glied zum andern; dabei mußte der, welcher ihn hatte, in einer Strophe seinen Wunsch aus- sprechen und den Vqlsi dann unter poetischer Ansprache seinem Nachbar weitergeben. Dieser Fetischverehrung wurde ein Ende gemacht, als sie einst König Oläfr mit- machen sollte und dieser den Vqlsi den Hunden vorwarf.

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FEUER— FEUERKULT

Schultze Der Fetischismus {i^li). Wundt Völker psych. II 2, iggfF. R. M. Meyer Arch. f. R W. II, 320 ff. Feilberg Am Urq. 3.

E. Mogk.

Feuer. Die altnord. Sprache besitzt für „Feuer" verschiedene Wörter; am häufigsten begegnet eldr^ ags. ä:led [ßlan, 'brennen, zünden'), während das ältere fyrr, fürr, ags. />r, ahd. fuir, fiur (griech. irSp) nur der poetischen Sprache angehört; weiter eisa ( = mnd. ese 'Esse') und die poetischen Wörter funi (got. fön, apreuß. panno), ysja (vgl. lat. uro 'brenne'), hyrr (got. haüri 'Kohle', plur. 'Kohlenfeuer'), aldrnari und fedir (beide eigentl. 'Lebens- erhalter'), ua. Scheiterhaufen heißt anord. bäl, ags. bM, äd (mhd. eit, griech. aido?, 'Brand'). Das Brennmaterial (aruord. elds- neyti, eldsvirki, eldibrandr) war Holz, auf Island, den Orkneyinseln und im südhch- sten Norwegen dagegen Torf, dessen Ge- brauch vielleicht vom gaelischen Volks- stamm nach den Orkneyinseln gekommen ist (vgl. die Erzählung von Torf - Einar in der Orkneyinga saga und die Erwähnung des Torfgrabens in den wahrscheinlich orkneyischen Rigsmäl). Daneben. auf Is- land Dünger (vgl. tadhüs = torfhüs). Holz- kohlen {■a.nord.kol, ags. col, ahd. kolo, kol) wurden zum Hausbedarf besonders für die Schmieden gebrannt. Die Alten be- wahrten abends die glühenden Kohlen sorgsam unter Torf oder Asche (anord. usli, ags. ysle, mhd. üsele, anord. eimyrja, ags. ^myrie, ahd. eimuria, beide mit lat. uro verwandt). Am Morgen wurde das Herd- feuer mittels Späne, Birkenrinde u. ähnl. (anord, eldkveykjd) entflammt (anord. kveikja eld, ags. fyr betan). Wenn das Feuer erlosch, holte man vom Nachbar glühende Kohlen (anord. bera eld, 'Feuer holen') im Glut- oder Feuertopf (anord. eldberi, nur als Kircheninventar, zur Be- zeichnung der tragbaren Räucherpfanne, belegt, ags. fyrpanne 'arula', gledfcst, ahd. gluotpfanna). Oder man machte neues Feuer an ; siehe Feuerzeug. Angel- sächsische Feuergeräte waren: Feuerbock (s. d.), Schürstange [fyrrace, ofenracu), Feuerzange (Jyrtang) und Feuerschaufel {fyr SCO fl, gledscofl, ahd. scora). In den anord. Gesetzen finden sich verschiedene Bestimmungen zur Sicherung gegen Feuers -

gefahr, darunter die Begrenzung der Herd- feuer eines Hofes auf drei (in der Stube, der Küche und dem Darrhause). Der Gebrauch der Holzkohle als Brennmaterial war selbstverständlich auch in Deutsch- land bekannt, besonders war dieselbe beim Schmieden unentbehrlich. Daß in gewissen holzarmen Gegenden Torf benutzt wurde, steht ebenfalls fest. Schon PHnius (Hist. nat. 16, i) berichtet, daß dieChauken Torf gruben und brannten. Hjalmar Falk. Feuerbock. Der Feuerbock, ein eisernes Gerät, worauf die Scheite liegen, damit sie besser brennen, scheint gemeingermanisch gewesen zu sein. Darauf deutet die ge- meinsame Benennung: ags. brandräd, 'andena', (auch brandrida, brandlsen), ahd. brantreita. Das altnord. brandreiä kommt zwar erst ziemlich spät und in der ab- weichenden Bedeutung 'Bratrost' vor, muß aber ursprüngHch 'Feuerbock' be- zeichnet haben (eigentlich: Gerät, worauf die brennenden Scheite ,, reiten").

Hjalmar Falk.

Feuerkieke, Ein Wärmtopf für die Füße wird bei Saxo beschrieben: calidum laterculum cistula crebris foraminibus distincta inclusum. Wie dieses Gerät damals be- nannt wurde, wissen wir nicht. Die spätere dänische Bezeichnung fo'^^^r stammt von mnd. klke{r). Hjalmar Falk.

Feuerkult. § i. Wie bei allen Völkern, hat auch bei den Germanen das Feuer im Kult und Ritus eine wichtige Rolle ge- spielt, auch wenn nirgends von einem be- sonderen Gott des Feuers die Rede ist. Denn wenn Cäsar (VI 21) von einer Ver- ehrung des Vulcanus spricht, so ist zweifel- los seine Nachricht ungenau; Ritual- gebräuche, von denen er gehört oder die er gesehen hat und die man bis zur Gegen- wart verfolgen kann, haben zum Glauben an einen germanischen Feuergott veran- laßt. Diese Bräuche sind ähnlicher oder gleicher Art gewesen wie die, welche sich an Quellen, Flüsse, Bäume, Steine u. dgl. geknüpft haben; gegen sie als heidnische Sitte eifern u. a. die Gesetze Knuts (Cnu- tes dömas II K, 5) ; sie bestanden in Spen- den, die man ins Feuer warf, im Sprung über und um das Feuer, in der Feierlich- keit, mit der man Neufeuer zu entfachen pflegte.

FEUERKULT

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§ 2. Das Feuer galt einerseits als Sub- stitut der Sonne, andrerseits als Dämonen und deshalb Krankheiten abwehrendes Mittel. Die nordischen Dichter nennen die Sonne das Feuer des Himmels oder der Luft [eldr himins). Daher bediente man sich des Feuers, um die Sonne im Frühjahr bei ihrer Wiederkehr zu unterstützen, durch das irdische Feuer ihr gleichsam neue Kraft zuzuführen. Man entzündete auf Höhen, die dem Hirhmel am nächsten zu liegen schienen, Feuer oder bildete das Himmels- gestirn nach, indem man Räder mit Feuer- stoff umkleidete und diese brennend in die Luft warf oder den Berg hinabrollte. Das ist das Scheibentreiben oder Radwerfen, dessen als alter Sitte die Lorscher Annalen aus dem Jahre 1090 gedenken, weil es in diesem die Ursache des Brandes der Lorscher Kirche war (21. März), und das sich in vielen Teilen Deutschlands bis in die Gegenwart gerettet hat (ZdVfVk. 3,

349 ff.).

§ 3. Außerdem galt das Feuer als dämonenabwehrendes, als heilendes Mittel. jNimm Feuer gegen Krankheiten', sagen die eddischen Hävamäl (v. 139); bei Krankheiten pflegte man sich unter das Feuer zu legen (NgL. H 251a), wie auch \ die Bußordnungen immer wieder ver- bieten, kranke Kinder an das Herdfeuer zu legen (Friedberg, Aus deutschen Buß- büchern S. 90), und ein altes Sprichwort sagte: Wenige gehen vom Feuer weg, 1 ohne daß sich ihre Krankheit gemindert hat {fair hera alt mein frä eldi). Daher j bezeichnen die Hävamäl (v. 68) das Feuer i als das Beste unter den Menschen. In | dieser Auffassung wurzeln die über das ganze germanische Gebiet verbreiteten Notfeuer, gegen die als heidnische Sitte das Indic. superstit. und das Capitulare Karlmanns vom Jahre 742 eifern (Grimm DMyth.4 I 502). Es sind durch Reibung erzeugte Neufeuer (zu ahd. hniutan , schla- gen, stoßen'; schwed. vrid- oder gnideld, engl, needfire), die entfacht wurden, wenn Krankheiten unter Menschen und besonders unter den Tieren ausgebrochen waren, und die man sehr oft mit neunerlei Arten Holz nährte. Die Notfeuer waren Gemeinde- feuer, an denen alle Mitglieder der Ge- meinde beteiUgt waren. Ehe sie entzündet

wurden, mußte alles alte Feuer getilgt werden. Durch das Feuer wurde dann alles Vieh der GemeindemitgHeder drei- mal getrieben; auch die Menschen sprangen paarweise hindurch. Alsdann nahm jeder Hausvater einen Feuerbrand mit in seine Behausung; ebenso etwas Asche, die er dem Vieh unter das Futter mischte.

§ 4. Aus den Notfeuern bei Seuchen haben sich die periodischen Notfeuer ent- wickelt. Die Erfahrung hatte gelehrt, daß die Seuchen besonders im Hochsommer ausbrachen, wo sich die unheilbringenden Dämonen, gegen die das Feuer entfacht war, auch in Hagel und Gewittern be- tätigten. So entstanden die periodischen oder prophylaktischen Notfeuer, die dann unter dem Einfluß der christHchen Kirche und ihrer Feste auf die Zeit um Johannis festgelegt wurden. Daher decken sich in den späteren Quellen vielfach Not- und Johannisfeuer. Und neben diesen stehen die Hagelfeuer. Denn wie man durch jene Menschen und Vieh vor ansteckenden Seuchen zu schirmen suchte, so glaubte man durch diese die Saat der Felder vor den Hagel- und Gewitterdämonen schützen zu können.

§ 5. In dem Glauben an die dämonen- vertreibende Kraft des Feuers wurzelt der altheidnische Brauch, das Gebiet, von dem man Besitz ergriffen hat, mit Feuer zu umgehen und dadurch zu heihgen (vgl. Forns. S. i8»9; Isl. S. I 284^3). Das Feuer bannte zugleich das Land. So wird von der Insel Gotland erzählt, daß sie am Tage versunken und nur während der Nacht aufgetaucht sei, bis fjielvar Feuer dahin brachte, durch das sie nie wieder versank (Gutalag och Gutasaga 62). Im Hause galt das Herdfeuer als besonders heilig, denn es schützte vor den bösen Geistern. Daher werden noch heute gewisse Rechtshandlungen an dem Herd- feuer vorgenommen, neue Mitglieder des Hauses feierlichst dreimal um dasselbe geführt, bei jeder besonderen Gelegenheit Speisen oder andere Dinge hineingeworfen.

§ 6. Als Schutzmittel gegen schädigende Dämonen hat das Feuer in altheidnischer Zeit allgemeine Verbreitung gehabt (vgl. Saxo gramm. I 431). So findet man es denn auch bei allen Gelagen, bei allen

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FEUERPFANNE— FEUERSTEINTECHNIK

Festen und selbstverständlich auch bei den Götter- und Opferfesten. Es wurde an diesen ritueller Brauch, Feuer zu ent- zünden und dadurch den Ort des Festes zu heiligen, zu tabuieren. Nach altem Brauche pflegte man dabei auch dem Ele- mente Speisen zu spenden, aber diese galten ursprüngHch nur diesem, nicht einer Gottheit, erst später und örtUch ver- schieden sind sie mit Götteropfern in Zu- sammenhang gebracht worden.

Kuhn Die Hcrabkunft des Feuers u. des Göttertranks'^ (1886). Pf annens chm i d German. Erntefeste (1878). Jahn Die deutschen Opfergebräuche bei Ackerbau u. Viehzucht (^1884.). R e i s k e Kurze sowohl als vernunftmäßige Unter- suchung über das Notfeuer (1696). Kluge Über die ursprüngliche Bedeutung u. Gestalt der Johannisfestc (1873). E. Mogk.

Feuerpfanne. Gluttöpfe zur Heizung eines Zimmers gab es in Skandinavien nicht; dagegen werden Gefäße erwähnt, worin beim Feuerholen glühende Kohlen getragen wurden; s. Feuer. Die ags. fyrpanne 'arula', und gledfcet sowie ahd. gluotpfanna haben vielleicht beiden Zwecken gedient. Hjalmar Falk.

Feuersteintechnik. § i. In der vor- metallischen Zeit namentlich N.- und W.- Europas war der echte Feuerstein wegen seiner leichten Spaltbarkeit bei sehr be- trächtlicher Härte der beliebteste Stoff zur Herstellung von Werkzeug- und Waffen- khngen. Man gewann ihn am leichtesten aus oberflächhch auftretenden Kreide - kalkschichten, welche Lagen und Bänke des Minerals einschlössen. Im westl., nicht aber im nördl. Europa ist auch berg- männischer Betrieb auf dasselbe nachge- wiesen. In der älteren Steinzeit West- europas und der mesoUthischen Stufe (Kjökkenmöddingerzeit) des Nordens wurde er nur durch Schlag und Druck, in der jüngeren Steinzeit auch durch Polie- rung und Schliff geformt und geschärft. Bei der Formgebung durch Schlag (und Druck) wurde entweder der ganze Nukleus (Steinkern, Arbeitsstück) oder nur ein von diesem herabgeschlagenes Teilstück bearbeitet. Ganz einfache Messer be- durften gar keiner weiteren Bearbeitung, nachdem sie durch einen geschickten schrägen Schlag (von dem noch Schlag-

marke und Schlagbuckel zeugen), der mit einem harten Steinknollen auf die obere Kante des entrindeten und abgekappten Nukleus geführt wurde, von diesem ab- gespalten waren. Solche lange prisma- tische Klingen formte man aber auch weiter zu Sägen, Schabern u. dgl., breite, auf dieselbe Art gewonnene Schlagstücke zu Bohrern, Schabern usw., durch Zurichtung eines oder mehreren Ränder.

Abb. 2. Proben der Bearbeitung des Feuersteins aus ver- schiedenen Fundorten Frankreichs (nach G. de Mortillet). Aus Hoernes, Natur- und Urgeschichte des Menschen. II. Bd., Fig. 84.

§ 2. Eine sehr vorgeschrittene Technik, bei welcher Schlagmarke und Schlag- buckel durch Überarbeitung verschwun- den sind, zeigt dagegen eine zweite Klasse ebenfalls bloß durch Schlag und Druck geformter Klingen, die in allen Stufen der Bearbeitung vorliegen. Die sog. , Planken' sind fast noch bloßes Roh- material und lassen die beabsichtigte Form noch nicht erkennen. In einem weiteren Arbeitsstadium erkennt man bereits das Halbfabrikat als Beil, Messer, Dolch oder Speerspitze. Anfangs wurden starke, spä- ter immer feinere Splitter abgesprengt, die

FEUERZEUG— FIBEL

33

Spitzen der beiden letztgenannten Typen zuletzt bearbeitet. Bei den besten ,,ge- muschelten" Arbeiten gehen lange Schram- men parallel über die Klingenflächen auch mit ästhetisch befriedigender Wirkung, wie bei damaszierter Schmiedearbeit. Bei den Pfeilspitzen sind diese Schrammen oft fast mikroskopisch klein. Auch die feinen Zickzacklinien an den Kanten wirken wie Ornamente.

§ 3. Während Messer, Schaber, Sägen, Dolche, Pfeil- und Speerspitzen nie ge- schliffen wurden, polierte man, wenigstens von einer gewissen, etwas vorgeschrittenen neolithischen Zeit an, die Beile und Meißel regelmäßig, mindestens an der Schneide und weiter aufwärts in schwankender Aus- dehnung. (Ganz unpolierte Beile und Meißel der entwickelten neolithischen Ty- pen des Nordens sind nur Halbfabrikate, wie häufig sie auch vorkommen.) Ein gröberer Schliff mit tiefen, vom zer- riebenen Kiese weißlich gefärbten Kratz - linien parallel zur Klingenlängsachse geht oft über beide Breitflächen, ein feinerer beschränkt sich auf die Schneidepartie, und die eigentliche Schneide zeigt oft noch eine dritte, spiegelblanke Polierung, die zuweilen einen lackähnlichen Glanz be- wirkte. Der erste Schliff geschah auf einem ruhenden, leicht muldenförmig aus- gehöhlten Granitblock mit scharfem Kies und Wasser, der feinere Schliff mit einem polygonalen, an den Enden verdickten Wetzstein aus Sandstein, die Polierung der Schneide mit einem feinen, oft schön ge- formten und verzierten, auch zum An- hängen durchbohrten Wetzstein aus Schie- fer, Alle diese Werkzeuge zur Stein- glättung liegen reichlich vor. Wohlge- lungene Experimente mit diesen Mitteln hat Sehested angestellt, wogegen ähn- liche'^Versuche zur Herstellung gemuschel- ter Klingen stets mißglückten. Sehr häufig sind wieder behauene und nachgeschliffene Beile und Meißel, wie auch Dolche mit erneuerter Spitze. Die Durchbohrung des Feuersteins versuchte man nicht. Unbrauchbar gewordene Stücke verwen- dete man (auch noch in der Bronzezeit) gern zum Feuerschlagen auf Schwefelkies.

§ 4. Die Leitformen der F. des N. für dessen vormetallische Stufen sind außer

Hoops, Reallexikon. II.

dem bloß zugeschlagenen Steingerät der Kjökkenmöddinger (s. d.): i. spitz- nackige Beile, 2. schmalnackige Beile (der Dolmenzeit), 3. breitnackige Beile und ältere Dolche (der Ganggräberzeit), 4. ebensolche Beile und vollkommene Dolche (der Steinkistenzeit). Die jüngsten und vollendetsten zugeschlagenen Flintwaffen des N. gehen wohl auf metallische Vorbilder zurück.

M. Hoernes.

Feuerzeug. W^enn das sorgsam über- wachte Herdfeuer erlosch und das Feuer- holen beim Nachbar Schwierigkeiten be- reitete, mußte Feuer (anord. fyr eldr) gemacht werden. Dies geschah auf zwei- fache Weise. Das Reib- oder Notfeuer (anord. bragdalseldr, nnorw. naudeld. rideld, schwed. vrideld, as. nödfyr) entstand durch schnelle Umdrehung eines spitzen Stabes von hartem Holz (anord. brag^alr, von breg^a eldi t, 'etwas anzünden', und alr 'Ahle', vgl. gr. Tspstpov, lat. terehrae 'Feuerbohrer') in weicherem Holz. In der historischen Zeit wurde diese Methode besonders bei rehgiösen Zeremonien, zur Hervorbringung des heiUgen oder reinigen- den Feuers, angewandt. In allgemeinem Gebrauch war dagegen das Schlagfeuer, das durch Schlagen eines Feuersteins (anord. tinna, wohl mit nhd. zünden ver- wandt, angelsächs. jyrstän) gegen den Feuerstahl (anord. eldjärn), früher gegen einStückSchwefelkies, hervorgerufen wurde. Exemplare des Feuerstahls mit gebogenen Enden sind in den Gräbern des Eisenalters häufig gefunden. Bei beiden Prozessen war der Zunder nötig, um den Funken aufzu- nehmen. Als solcher diente neben mor- schem Holz besonders der Baumschwamm (anord. tundr, ags. tynder, tyndre, ahd. zuntar) und der Feuerschwamm (anord. fnjäskr, hnjöskr).

Lit. b. Fritzner Ordb. I 176t.; Golther Handb. d. germ. Myihol. 570.

Hjalmar Falk.

Fibel. Einleitung. § i. Fibeln nach einem lateinischen Worte fibula, dessen Bedeutung nicht ganz klar ist nennt man die broschenartigen Nutz- und Schmuckgegenstände der Tracht in vor- und frühgeschichtlicher Zeit.

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FIBEL

§ 2. Die ersten germanischen Fibeln oder Bügelnadeln entwickelten sich in der älteren Bronzezeit aus der italienischen Feschierafibel, nach einem berühmten Fundorte in Norditalien so genannt. Die ganze Bronzezeit hindurch kann man einer Entwicklung der Fibeln folgen, deren letzte Sprößlinge die sogen. Brillen- oder Plattenfibeln sind (s. Kap. I).

§ 3. In der La Tene-Zeit entsteht eine neue Entwicklungsreihe von Fibeln, die gleichfalls aus einer italienischen, der sog. Certosafibel des 6. 5. Jahrhs. v. Chr., entsprossen ist. Die Fibeln der Römer- zeit (bis nach 200 n. Chr.) bezeichnen die letzten Stufen dieser Serie (s. Kap. II).

§ 4. Im dritten Jahrh. n. Chr. begegnet man noch einer neuen Fibelserie: den ,, Fibeln mit umgeschlagenem Fuß", die in Südrußland bei den dort wohnenden Germanen nach provinzialrömischen Vor- bildern entstanden sind. Da die provin- zialrömischen Fibeln zur Zeit vor Chr. Geb. sich aus germanischen entwickelt haben, stammt also diese letzte Fibelserie von der italienischen Feschierafibel. Die organischen Fortsetzungen der Fibeln mit umgeschlagenem Fuß sind die Bogen- fibeln der Völkerwanderungszeit, deren allerletzte Formen noch im 12. Jh. in Skandinavien fortleben (Kap. III).

§ 5. Diese drei Serien, die also alle auf die Peschierafibeln des 15. Jahrhs. v. Chr. zurückgeführt werden können, sind aber gegenseitig sozusagen Seitenlinien, die nacheinander die Herrschaft geerbt haben. Nebst den Hauptserien erscheinen in der Eisenzeit kleinere selbständige Typen oder Serien, wie Scheibenfibeln, tierähnliche Fibeln usw. In der folgenden Darstellung werden solche Fibeln nur chronologisch erörtert.

Kap. I. DieFibelnder Bronze- zeit.

I. § 6. Fig. I zeigt den ältesten ita- Henischen Fibeltypus von dem Pfahlbau bei Peschiera in Norditalien aus dem 15. Jahrh. v. Chr.; er ist eigentlich nur eine gewöhnliche Gewandnandel, die in der Mitte spiralig aufgerollt ist, um federn zu können. Die germanische Nachbildung (Fig. 2) ist immer zweigliedrig und

symmetrisch; sie gehört dem 14. Jahrh. v, Chr. an, also der letzten Hälfte der 2. Bronzezeitperiode (etwa 1500 1300 V. Chr.) Fig. 2 ist skandinavisch; den Typus gibt es jedoch ebenfalls in Nord- deutschland, wo unter ungarischem Ein- fluß gewisse Lokal-Formen entstehen (Fig. 3, aus Mecklenburg). Ungarische Import-Fibeln oder sehr nahestehende Nachahmungen sind auf dem südöstlichen Germanen-Gebiete, Pommern Branden- burg— Mecklenburg, zu dieser Zeit nicht selten.

2. § 8. In der 3. Periode (etwa 1300 bis iioo V. Chr.) wird der Bügel gewölbt und wulstig und der ganze Habitus all- mählich ein bißchen gröber. Fig. 4 ver- tritt die jüngste Form der Periode. In Westdeutschland erscheint ein Lokaltypus (Fig. 5), der jedoch nordischen Einfluß zeigt,

3. § 9. In der 4. Periode (etwa 11 00 bis 900 V. Chr.) schreitet die Entwicklung auf derselben Spur fort, wie die Figuren 6 (aus Schweden) und 7 (aus Lüneburg) bestätigen. Der westdeutsche Lokaltypus (Fig. 8) ist meistens in Hannover und im südlichen Holstein zu finden.

4. § 10. Die Typen der 5. Periode (etwa 900 700 V. Chr.) sind noch größer und auffälliger. Fig. 9 weist auf eine gewöhnliche skandinavische Form hin, deren Flächenornamente jedoch sehr va- riabel sind; Fig. lO ist mecklenburgisch und Fig. II zeigt eine Variante, die in Brandenburg und Pommern zu finden ist. Im allgemeinen sind die südlichen (deut- schen) Formen dieser sogen. Brillen- oder Plattenfibeln nicht so groß und reich ver- ziert wie die skandinavischen; meistens sind sie unorniert oder nur mit Knöpfen im Zentrum der Platten versehen. Sie sind auch nicht so zahlreich, vielleicht früher als im Norden von den gewöhnHchen Nadeln verdrängt; in der 6. Periode (etwa 700 550 V. Chr.) sind die Brillen - fibeln von dem ganzen germanischen Ge- biete verschwunden.

Kap. IL DieFibelnderLaTene- und Römerzeit.

I. § II. Aus der italienischen „Cer- tosafibel", einem direkten Sprößling der

FIBEL

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„Peschiera-Fibel", entwickelten sich im 5. vorchristlichen Jahrhundert auf galU- schem Boden die sog. L a T 6 n e - Fibeln. Die ältesten (Fig. 12) finden sich nur ge- legenthch als Fremdlinge auf germani- schem Boden; das Charakteristische für diese Stufe (La T^ne I) ist das freie Fuß- ende. Die jüngeren Formen (La T^ne II und La T^ne III) weisen zahlreiche, in Norddeutschland und Skandinavien ein- heimische Typen auf, die jedoch den kel- tischen Vorbildern sehr nahe stehen. Bei der La Tene II-Fibel hat das Fußende den Bügel umfaßt, bei der La T^ne III-Fibel ist es mit dem Bügel in einem Stücke ge- gossen.

2. § 12. In der i. Eisenzeit- periode (etwa 550 350 V. Chr.) sind Fibeln überhaupt noch sehr selten, weil Gewandnadeln in größter Ausdehnung gebraucht wurden. Außer zufälligen süd- lichen Fremdlingen wie Fig. 12 oder sehr seltenen Nachahmungen derselben hat man nur eine eigenartige Brillenfibel (Fig. 13), die sich aus einer sehr ähnlichen südosteuropäischen Hallstattfibel ent- wickelt hat; sie ist meistens in Nordost- deutschland zu finden (also ostgermanisch } ) ; in Skandinavien sind die immer paarweise gefundenen ,,tulutusförmigen" Spangen (Fig. 14) direkte Sprößlinge.

3. § 13. In den E i s e n z e i t p e r i o - den II— III (350 V. Chr. bis Chr. Geb.) sind die Fibeln sehr zahlreich, doch ohne größere Abwechslung der Formen. Die La T^ne-Fibeln der Stufen II und III, die diesen Perioden entsprechen, sind jedoch nicht immer zeitlich trennbar. Figg. 15 und 19 zeigen gemeingermanische La T^ne II-Fibeln, Fig. 16 ist ein gleichzeitiger westgermanischer Typus, der nicht selten emailleverziert auftritt.

La T^ne III-Fibeln sind Fig. 17, eine weitverbreitete, doch meistens westliche Form, Fig. 18, die aus dem Typus Fig. 16 entwickelt ist, ebenfalls westlich. Die dänisch - holsteinische Fibel, Fig. 20, ist eine Weiterentwicklung der La Töne II- Fibeln Fig. 19. Aus südlichem Einfluß ent- standen ist die pommerische Fibel Fig. 21.

4. §14. InrömischerZeit (Chr. Geb. bis 200 n. Chr.) entstand eine noch größere Fibelfabrikation, die gewisse Zen-

tra gehabt hat, von welchen die v e r - schiedenen Typen durch aus- gedehnten Export ausge- strahlt sind und Anregung zu mannig- faltigen Lokalvariationen gegeben haben. Die pro vinzial -römischen Fibeln dieser Zeit, die meistens aus keltischen oder ger- manischen Fibelformen hervorgegangen sind, findet man ab und zu auf germani- schem Boden. Das Material ist Bronze oder Silber, selten Eisen.

5. § 15. Gewisse Formen sind über ganz Nordeuropa verbreitet, sowohl bei West- und Ostgermanen, als Skandinaviern. Er- stens bemerkt man die zahlreichen ,, Augen- fibeln", die auf pro vinzial -römischem Ge- biete, besonders viele in der Maingegend entstanden, die man jedoch über alle da- maligen germanischen Länder und ihre Nachbargebiete verbreitet findet (Fig. 22). Gleichfalls gemeingerm^nisch, jedoch mei- stens bei den Westgermanen in der unteren Elbegegend verbreitet, sind die kräftig pro- filierten Fibeln ohne Stützplatte (Fig. 23), die sehr oft mit geperltem Draht .verziert sind. In ganz Norddeutschland, Süd- schweden und Dänemark gibt es die band- förmigen Fibelvariationen (Fig. 24).

6. § 16. Westgermanisch, mit dem Ver- breitungszentrum der unteren Elbegegend, sind die ,, eingliedrigen Armbrustfibeln" (Fig. 25), weiter die ,, Fibeln mit zwei- lappiger Rollenkappe" (Fig. 26), die öst- lich bis nach der Oder, südlich bis nach Böhmen gehen, und zuletzt die ,,knie- förmigen Fibeln" (Fig. 27).

7. §17. Ostgermanisch sind die ,, Fibeln mit zweilappiger Rollenkappe und Sehnen - hülse" (Fig. 28). Von den ,, Augenfibeln" liegt eine spez. preußische Variante vor etwa 200 Exemplare nur in West-Ost- preußen — mit ,, Augen" auf dem Fuße (Fig. 29); auf den großen Ostseeinseln Gotland, Öland und Bornholm und in den germanisch beeinflußten Ostseepro- vinzen, ebenso wie in den Nachbarge- bieten an der Weichsel sind sie zu finden. Andre ostgermanische Fibeln sind die ,, kräftig profiHerten" Typen Fig. 30, Fig. 31 und 32 nebst den eigenartigen Dreisprossenfibeln (Fig. 33), die in den Ostseeprovinzen in sehr entwickelten For- men lange fortlebten.

36

FIBEL

8. § i8. In Skandinavien findet man so- wohl ostgermanische als westgermanische Fibeln, Importgegenstände oder einheimi- sche Leistungen, in verschiedenen Teilen der nordischen Länder; doch sind die großen Ostseeinseln und Südostschweden meistens vom ostgermanischen Gebiete, Dänemark meistens vom westgermanischen beeinflußt. Eigenartige Lokaltypen sind hier wie in Deutschland sehr zahlreich.

9. § 19. Im 2. Jahrh. treten gewisse pro- vinzial-römische Fibeltypen auf, die jedocn nur sporadisch in Nordeuropa gefunden werden, wie Scheibenfibeln und Hasen - fibeln, Hakenkreuzfibeln usw.; ein auf- fälliger Unterschied zwischen diesen und den germanischen Fibeln ist die Scharnier- einrichtung der erstgenannten. Auch pro- vinzial -römische Bügelfibeln sind nur zu- fällig auf germanischem Boden vertreten.

Kap. III. DieF'ibelndesdritten und der folgenden Jahrhun- derte.

1. § 20. InspätrömischerZeit (etwa 200 400, 450 n. Chr.) erscheint eine neue Fibelkonstruktion, die ,, Fibel mit umgeschlagenem Fuß"; der Name ergibt sich aus den weiter unten erörterten Fi- guren. Die Fibeln der römischen Zeit waren meistens eingliedrig, dh. mit dem Eügel und der Nadel aus einem Stück ge- gossen, fast immer mit oberer Sehne; die neuen Fibeln sind in diesem Sinne zwei- gliedrig, meistens mit unterer Sehne, wo- von der Name Armbrustfibeln kommt. Die Herkunft ist in Südrußland zu suchen, wo die dort wohnenden Germanen durch Nachahmung gewisser provinzial-römischer Fibeln die neue Form ausgebildet haben (Fig. 34, aus der Krim). Durch den Kultur- und Völkerstrom des dritten Jahrhunderts gegen Nordwesten wurde der neue Fibeltypus über ganz Nordeuropa verbreitet.

2, § 21. Fig. 35 und 36 zeigen östliche (ostgermanische) Formen, 37 und 38 westliche (westgermanische); Fig. 39 ist eine ostpreußische mit Silberperldraht verzierte Lokalform, die einen gewissen Einfluß auf die Nachbargebiete gehabt hat. Im 5. Jahrh. entwickelt sich aus dieser die sog. Sternfußfibel (Fig. 40.)

3. § 22. Eine in Südrußland entstandene Variante der Fibel mit umgeschlagenem Fuß hat ein breites, rhomboidisches Fußstück und eine halbrunde Scheibe am Kopfende (Fig. 41). Fig. 43 zeigt eine Weiter- entwicklung dieses Typus mit doppelten, langen Rollen; es ist eine filigranverzierte Goldfibel aus Sackrau in Schlesien, vom Beginn des 4. Jahrhs, Eine spätere Stufe vom Ende desselben Jahrhs., aus Silber- blech verfertigt, hat ein rechteckiges Kopfstück erhalten (Fig. 42). Aus solchen Typen entstehen die gegossenen Bügel - fibeln des 5. Jahrhs. 25).

4. § 23. Neben den Fibeln mit umge- schlagenem Fuß begegnet man in spätrömi- scher Zeit eigenartigen Mischformen zwi- schen denselben und den Fibeln der Römer- zeit. Den erstgenannten haben sie die Nadel - (Armbrust)konstruktion, den letzteren den Nadelhalter entlehnt; man nennt sie zwei- gliedrige Armbrustfibeln mit hohem Nadel - halten Östlich (ostgermanisch) ist der Typus Fig. 44, der jedoch bis nach Däne- mark verbreitet ist; rein westlich (west- germanisch) sind Figg. 45 und 46, die dem Elbegebiete angehören und bis nach Böhmen gehen. Dänisch, aber im west- germanischen Gebiete nicht selten, ist der Typus Fig. 47. Gewisse skandinavische Typen sind nicht selten monströs ent- wickelt und mit gepreßten Blech-Run- dellen verziert (Fig. 48).

5. § 24. Man kennt auch andere Misch - formen. Die provinzial-römischen Schei- benfibeln werden nachgeahmt, aber er- halten Armbrustkonstruktion statt der klassischen Scharniereinrichtung, die erst in der Völkerwanderungszeit von den Ger- manen aufgenommen wird. Auffällig sind die mit gepreßtem Silberbelag ausge- statteten Hakenkreuzfibeln aus Dänemark (Fig. 49), die auch in Mecklenburg, Schweden und Norwegen gefunden werden.

6. § 25. Die Fibeln der spätrömischen Zeit sind aus südöstHchem Einflüsse her- vorgegangen. In diesen zweiJahrhunderten geht der von den in Südrußland an- sässigen Germanen kommende Kultur- strom in zwei nah verwandte Richtungen: eine westliche und eine nordwestliche. Im 5. Jh. verändern sich die Verhältnisse durch die Hunnenzüge und das Vordringen

FIBEL

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der Wenden. Die Anregungen der spät- römischen Zeit durchführend, entwickeln sich die süd- und nordgermanischen Kultur- verhältnisse auf verschiedene Art i n d e r Völkerwanderungszeit, wenn auch beiderseitige Einwirkungen leicht bemerkbar sind.

a) Die südgermanischen For- men.

7. § 26. Der Prototyp ist die südrussische Fibelform, Fig. 41. Solche Fibeln be- kommen bald eine lange Rolle mit End- knöpfen, wobei auch die halbrunde Kopf- scheibe mit einem Endknopf verziert wurde (Fig. 50). Aus diesen Metallblechfibeln der spätrömischen Zeit, die sogar in Italien und Frankreich vorkommen, entstehen im 5. Jh. die gegossenen Dreiknopf fibeln. Das Original der Fig. 51 stammt von der Krim; ähnliche finden sich in Ungarn. In den österreichischen Ländern trifft man nicht selten eigenartige Varianten der Dreiknopffibel. Im Westen erscheinen Dreiknopffibeln dann und wann in Frank- reich (Fig. 52) und England (Fig. 53). Im ganzen ist jedoch der Typus nicht all- gemein.

8. § 27. Gewöhnlich sind dagegen die Fünf knöpf fibeln. Der Ausgangspunkt ist der Typus Fig. 41, der zwei bis drei Rollen mit Endknöpfen bekommen hat (Fig. 54). Die gewöhnliche Serie der gegossenen Fünf knöpf fibeln hat eben rhomboidisches Fußstück, meistens mit einem Tierkopfe am Ende. Diese Fibeln sind nicht nur häufig, sondern auch, geographisch gesehen, weit verbreitet, von Rußland bis Italien, Frankreich und Eng- land. Russisch sind die Typen Figg. 55 [ und 56. Fig. 57 stammt aus Ungarn, Fig. 58 aus Rheinhessen; almandinen- | verziert wie die letzte ist ebenfalls die schöne italienische Fibel Fig. 59 mit vielen Knöpfen, eine späte Entwicklungsform der Fünf knöpf fibel. Eigenartige Varian- ten des Typus sind die ,, Vogelknopf fibeln" Fig. 60, die aus Rußland, Ungarn, | Deutschland, Schweiz und Frankreich be- I kannt sind (Fig. 60 aus der Schweiz), und die Fibeln mit Tierfiguren am Fußstück (Fig. 61), die in den genannten Ländern nebst Italien und Belgien vertreten sind.

9. § 28. Die provinzialrömischen sog. Kreuzfibeln des 4. Jhs. finden im 5. 6. Jh. südgermanische Nachbildungen, mit brei- tem, rektangulärem Fuß; Fig. 62 zeigt eine solche Kreuzfibel aus dem Grabe Childerics (f 481) bei Tournais in Bel- gien. Eine auffällige Mischform derselben und der erörterten Fünfknopffibeln ist der Typus Fig. 6^, der sehr allgemein in Deutschland, Frankreich und Belgien vor- kommt. Gewisse Varianten haben einen Tierkopf am Ende des Fußstückes wie ge- wöhnliche Fünfknopffibeln, andere zeigen ,, Vogelknöpfe" wie Fig. 60 oder eine Reihe von Knöpfen wie Fig. 59.

10. § 29. Eine vierte, späte Hauptserie, die aus den Fünfknopffibeln entwickelt ist, hat ovales Fußstück und viele Knöpfe, die nicht selten aus einem Stück mit der Fibel gegossen sind (Fig. 64). Sie- werden hauptsächlich in Österreich, bis- weilen in Italien und Deutschland, da- gegen nicht in Frankreich und England gefunden.

11. §30. Dem Ursprung nach nordger- manisch, dh. skandinavisch ist der Typus mit rechtwinkligem Kopfstück. Solche Fibeln findet man in Deutschland, Frank- reich und Itahen, doch sind sie hier nicht allgemein; es sind meistens späte Typen, aus dem 6. Jh.; die südgermanischen Formen unterscheiden sich von den skan- dinavischen und englischen durch das fast immer platte Fußsttick ohne ,, First". Diese Fibeln sind meistens degenerierte und schlechte Exemplare (Fig. 65 aus Frankreich, Fig. 66 aus Nassau).

12. §31. Eine Mischform der zwei letzt- genannten Serien hat ovalen Fuß und rechteckiges Kopfstück (Fig. 67). Das Verbreitungsgebiet dieser Fibel ist be- trächtlich, man findet sie in Itahen, Un- garn, Deutschland, Frankreich und Eng- land; das abgebildete Exemplar stammt aus Hannover, dem Gebiet, über das der süd-nordgermanische Verkehr vorgedrun- gen ist.

13. § 32. Die südgermanischen Bügel- fibeln gehören dem 5. 6., teilweise dem 7. Jahrh. an. Die schönsten Exemplare trifft man in Ungarn und Österreich, gute und weniger gute Exemplare in Deutsch- land und Italien, in Frankreich und Eng-

38

FIBEL

land meistens degenerierte und schlechte Typen; die in Siebenbürgen und im Donau- tale seßhaften germanischen Völkerschaften standen deutlich an der Spitze der germani- schen Entwicklung.

14. § 33. Neben den Bügelfibeln erschei- nen andre Typen, die nicht selten etwas jünger sind und also teilweise die Bügel- fibeln ersetzt haben. Erstens die Schlangen - oder Lindwurmfibeln, die hauptsächlich in Süddeutschland, dem Rheinlande, Nord- italien und Frankreich zu suchen sind; Fig. 68 aus Rheinhessen gehört dem 7. Jahrh. an. Andre Tierfibeln sind die Adlerfibeln (Fig. 69) und die Fisch- fibeln (Fig. 70). Am häufigsten sind aber die Scheibenfibeln. Von den vielen Ver- zierungsarten derselben seien genannt : die Ausschmückung mit weit vonein- ander entfernt stehenden Steinen, die älteste (Fig. 71), die etwas jüngere Zellen- technik mit Glas oder Almandinen (Fig. 72), die Tauschierung (Fig. 73) und die Tier- ornamentik des 7. Jhs. (Fig. 74).

b) Die nordgermanischen Formen.

15. §34. Eine interessante Zwischenstel- lung zwischen den süd- und nordgermani- schen Gebieten nimmt Ostpreußen ein. Hier gibt es nicht nur Dreiknopffibeln (Fig- 75) und Pünfknopffibeln von sehr oft degenerierten Formen (Fig. y6), son- dern auch Fibeln mit rechteckiger Kopf- platte, die deutlich skandinavischen Ein- fluß bekunden.

16. § 35. In Skandinavien fehlen die Fünf knöpf fibeln. Dagegen findet man im 5. Jh. Dreiknopffibeln (Fig. yj) neben den allgemeinen Fibeln mit rechteckiger Kopf platte (Fig. 78). Diese Fibeln haben meistens das Fußstück firstähnlich ge- gUedert und sind mit Tierfiguren orniert; Fig. 79 zeigt die Form des 6. Jhs. mit de- generierten Tierornamenten.

17. § 36. Die Bügelfibeln des 7. Jhs. sind meistens cloisonniert und nicht selten ver- goldet (Fig. 80). In diesem Jahrh. ent- stehen mehrere neue Formen. Außer nicht häufig vorkommenden Schlangen - und Adlerfibeln nordischer Formen er- scheinen die ersten ,, ovalen Spangen" (Fig. 81), die aus einem von oben ge-

sehenen Tier entstanden sind. Charak- teristisch ist die Fibel Fig. 82: ein später Sprößling der alten Armbrustfibel. Meist gotländisch sind die Scheibenfibeln mit Tierornamenten jüngerer Formen (Fig. 83).

18. §37. c) Die angelsächsischen Formen

nehmen eine Zwischenstellung zwischen den kontinentalen und den skandina- vischen Typen ein. Man findet drei- und fünfsprossige Fibeln mit lokalen Variationen, Wurm-, Adler- und Scheiben - fibeln, die letztgenannten in recht schönen Formen. Die nordischen Fibeln mit recht- eckiger Kopf platte zeigen interessante angel - sächsische Formen (vgl. Bd I, Tafel 3, 2 u. 3). Die erste derselben (vgl. Bd. I, Tafel 3, 2) ist mit den kreuzförmigen verwandt. Diese sind aus dem Typus Fig. 37 hervorgegangen und weisen in England und Norwegen viele charakteristische Typen auf. Eine der älteren Formen zeigt Fig. 92, später sind Fig. 93 und andere, oft monströse Formen. Echt angelsächsisch sind ebenfalls die einfachen Ringfibeln, wie Fig. 94. Englisch und hannoverisch mit ver- wandten Formen in Skandinavien ist der eigentümliche Fibeltypus Fig. 95.

19. § 38. Aus der Karolingerzeit (etwa 8. 10. Jahrh.) kennt man wenige Spangen auf dem kontinentalen und eng- lischen Germanengebiete. Am meisten verwendete man, wie es scheint, Scheiben- fibeln und Ringfibeln, vielleicht auch ,,dreisprossige Spangen". Das Original der Fig. 84, eine niellierte Goldfibel, wurde freilich in Norwegen gefunden, ist aber sicher karolingische Arbeit mit reicher Pflanzenornamentik.

20. § 39. In dem heidnischen Norden be- gegnet man in den Gräbern vielen eigen- tümlichen und auffälligen Typen, in denen der robuste und prachtsüchtige Geschmack der Wikingerzeit (etwa 800 1050 n. Chr.) zutage tritt. Die letzte Entwicklungs- stufe der monosymmetrischen Bügelfibel zeigt Fig. 85 mit altgermanischen Tier- ornamenten der jüngsten Form. Bisym- metrische Bügelfibeln, die sog. ,, gleich- armigen Fibeln", erscheinen schon im 6. Jahrh.; nun werden sie erst allgemein, oft mit karolingischen Tierornamenten ver-

FICHTE

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ziert (Fig. 86). Mit meistens mißver- standenen karolingischen Pflanzenmustern oder mit den grotesken Tierfiguren aus- gestattet, trifft man ,,dreisprossige Span- gen" (Fig. 87). Der gewöhnlichste Frauen- schmuck sind indessen die paarweise ge- tragenen ovalen Spangen. Diese Spangen, die vom Typus Fig. 81 stammen, sind in allen skandinavischen Ländern weit verbreitet und sind auch in den von den Wikinger- zügen berührten Teilen Europas zu finden. In Finnland und bei den finnischen Stämmen im Ostbaltikum kommen eigen- tümliche Nachbildungen derselben vor, die sog. Schildkrötenfibeln. Charakte- ristisch sind ebenfalls die Ring- oder Huf- eisenfibeln (Fig. 88), die vielleicht aus ost- baltischem Einflüsse hervorgegangen sind; mit den irischen Ringfibeln, welche je- doch in Norwegen und Dänemark vertreten sind, haben sie keine Verwandtschaft.

21. §40. Zufällige Formen sind Be- schläge oder dergl., welchen man eine Scharniereinrichtung gegeben hat. In dieser Richtung ist die Figur 89 sehr be- merkenswert; sie zeigt eine importierte karolingische Riemenzunge mit schönen Blattornamenten, die im Norden als Spange verwendet wurde. Ähnliche ob- longe Spangen, die im Norden verfertigt sind, triflt man nicht selten. Gotländische Lokalformen sind die dort ungemein häufig vorkommenden ,, Tierkopf fibeln" und ,,dosenförmigen Spangen", die sich aus den Typen Fig. 82 und 83 entwickelt haben. Ein interessanter Typus ist die Scheibenfibel aus Bronze, Silber oder Gold. Die älteren Formen sind massiver gearbeitet, oft mit kreisförmig stehenden Tieren, die jüngeren, meistens aus Silber, sind dünne Scheiben mit Filigranzieraten oder gravierten Mustern (Fig. 90). Man trifi^t sie nicht nur in den Wikingerzeitfunden, sondern auch in den mittelalterlichen Schatzfunden des 11. und 12. Jhs. Sie bezeichnen den Übergang zu den mo- dernen Broschen, die nur Schmuckgegen- stände ohne irgendeinen organischen Zu- sammenhang mit der Tracht werden. Auch der mittelalterliche, gemeineuropäi- sche Name braza, von dem lateinischen bractea 'dünne Scheibe', ist der Vorläufer der modernen Brosche.

§ 41. Die altgermanischen Fibelformen verschwinden mit der nordischen Wikinger- zeit; im 12. Jahrh. leben jedoch die gleich- armigen Fibeln (Fig. 91) als die letzten Spröß- linge der altitalischen Feschierafibel fort. Lit. s. den Artikel 'Schmuck'.

B. Schnittger.

Fichte oder Rottanne [Picea excelsa Link). § I. Die F. ist in postdiluvialer Zeit erheblich später als die Birke, Espe, Kiefer, Eiche, Erle und als die meisten andern Waldbäume in Norddeutschland und Skandinavien eingewandert. In Nordwestdeutschland erscheint sie, wie die Untersuchungen von C. A. Weber im Füchtorfer Moor bei Sassenberg in Westfalen, im Bremer Blockland und im Großen Gifhorner Moor südlich von Celle er- geben haben, zuerst in der Eichenzeit; ihre Reste nehmen in den Moorschichten dieser Periode von unten nach oben an Häufigkeit allmählich zu. (S. Hoops Waldb. 54 f.)

§ 2. In das nordostdeutsche Tiefland zwischen Elbe und Weichsel, nach Schles- wig-Holstein, Jütland und den dänischen Inseln ist die Fichte bei ihrer postglazialen Ausbreitung nicht vorgedrungen. Die Fichtenreste in den jetzt vom Meer und von Marschklei bedeckten Mooren an der Westküste Schleswig-Holsteins sind nach C. A. Webers (noch nicht veröffentlichten) Untersuchungen der letzten Jahre nicht postglazialen, sondern diluvialen Alters.

§3. In Ostpreußen war die Fichte zur Anzyluszeit noch nicht vorhanden. Die Schichten des Augstumalmoors, in denen ihre Pollen zuerst auftreten (s. meine Waldb. u. Kulturpfl. 54), sind nach C. A. Webers jetziger Ansicht beträchtlich jün- ger. Auch in Finnland scheint sie erst nach Schluß der Anzylusperiode ein- getroffen zu sein; in finnischen Mooren aus dem Ende dieser Epoche finden sich noch keinerlei Spuren von ihr, während sie in der Folgezeit dann häufig auftritt.

§ 4. Von Finnland aus ist die Fichte als einer der jüngsten unter den Wald- bäumen in Skandinavien einge- rückt. Sie hat sich einesteils über die Bergpässe westlich nach'^Norwegen, andern - teils südwärts in die mittleren und südlichen Provinzen Schw^edens verbreitet, hat aber die Westküste von Schonen und Halland

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FICHTE

nicht erreicht und ist niemals nach Däne- mark hinübergelangt. In Skandinavien ist die Fichte dann eine gefährliche Konkur- rentin für ihre Vorgänger, die Kiefer und die Eiche, geworden, die bis dahin den Wald beherrschten. (Weiteres bei Sernan- der, Einwanderung d. Fichte.)

§ 5. Ob die Fichte den Indogerma- n e n bekannt war und von ihnen mit einem besondern Namen benannt wurde, ist unsicher. Das deutsche Wort Fichte f. ist auf das deutsche Sprachgebiet be- schränkt: ahd. fiuhta, flehta f., mhd. viehte f.; and. fiuhta swf. (Gallee Vorstud. 75), mnd. vuhte swf.; aus vorgerm. *peuktä; es hat zweifellose Verwandte, in den andern idg. Sprachen, die gleichfalls Benennungen für Nadelholzarten sind: ir. ochtach 'Fichte, Föhre', Grundf. kelt. *puktäko-\ gr. TtEuxTj 'Fichte'; apreuß. peuse 'Föhre, Fichte', lit. puszis f. 'Fichte'. Das Fehlen des Namens im Friesischen, Englischen und Nordischen erklärt sich sehr einfach dadurch, daß der Baum im Küstenland d'er Nordsee, in Schleswig-Holstein, auf den dänischen Inseln und in einem Teile Südschwedens in spätprähistorischer und mittelalterlicher Zeit nicht vorhanden war.

§ 6. Die Nordgrenze der spon- tanen Verbreitung der Fichte verlief in frühhistorischer Zeit in Nordwestdeutsch- land etwa von Münster in Westfalen nach dem Dümmer See und weiter über Diepholz- Ehrenberg-Rethem an der Aller -Walsrode- Fallingbostel-Ebstorf (nordwestl. von Ül- zen) nach Dannenberg. Im Euch torfer Moor bei Sassenberg in Westfalen, östlich von Münster, fanden sich (nach C. A. Weber) Fichten- und Kiefernpollen mit großer Regelmäßigkeit in allen Lagen. Der Name des Ortes selbst, der in der Freckenhorster Heberolle im 10. Jh. als Fieht-tharpa (dat. ' Sgl.) belegt ist, scheint auf die Fichte hin- zuweisen. Auch in dem heutigen Vechtrup (Kreis Telgte), das in der Freckenhorster Heberolle gleichfalls Fieht-tharpa heißt, liegt der Name ,, Fichte" vor. Zum Ma- terial der angeblich römischen Bohlwege im Aschener Moor bei Diepholz ist u. a. auch Fichtenholz verwandt worden. Und im ganzen Gebiet der Lüneburger Heide ist die Fichte von Conwentz und Weber sowohl fossil in den obersten Moorschichten

als auch urwüchsig lebend nachgewiesen worden: so im Steller Moor, 14 km nordöstl. V. Hannover, im Bannetzer Moor zwischen Celle und Walsrode, im Krelinger Bruch südl. von Walsrode, in der Umgegend von Hermannsburg usw., und eine Reihe von Ortsnamen mit Dan-, Dannen- weist gleich- falls auf das Vorkommen der Rottanne in diesen Gegenden hin. (Weiteres bei Hoops Waldb. u. Kulturpfl. 186 195; Dengler Horizontalverbreitung d. Fichte 58 ff.) Doch scheint der Baum im Lauf des MA. in Nordwestdeutschland bis auf wenige Reliktstationen eingegangen zu sein.

§ 7. Der weitere Verlauf der Fichten- grenze im Mittelalter von Münster west- wärts steht noch nicht fest. Nach Osten überschritt sie die Elbe nicht, sondern wich von Dannenberg (im Wendland) etwa über Diesdorf in der Altmark-Knesebeck-Gif- horn nach dem Harz zurück, um von hier nach dem Nordwestende des Thüringer Waldes bei Eisenach überzuspringen.

Ihr Verlauf von Eisenach ostwärts ist durch die Feststellungen von Willkomm, Hock, Drude und neuerdings besonders von Dengler in den Hauptzügen klargelegt worden. Ihre Ergebnisse stimmen aller- dings nur für die Strecke Eisenach -Breslau im wesentlichen überein; sie stützen sich zudem vorwiegend auf die Erhebungen der forstlichen Versuchsanstalten über die heutigen Verhältnisse und auf urkundliche Nachrichten, die in der Regel nicht über das letzte Viertel des 16. Jahrhs., meist nicht einmal so weit zurückgehn; sie geben also nur die spontane Verbreitung der Fichte in der Neuzeit seit dem 16. Jahrh., und auch diese nicht überall einwandfrei. Aber in Ermangelung andrer, insbesondere bodengeschichtlicher Untersuchungen dür- fen wir diese Ergebnisse, ohne allzu große Fehler zu begehen, vorläufig auch wohl für die Darstellung der frühmittelalterlichen Verhältnisse zugrunde legen.

Nach Dengler läuft die Fichtengrenze von Eisenach am Nordrand des Thüringer Wal- des entlang über Arnstadt und Berka nach Jena und weiter über Zeitz-Colditz-Leisnig bis südlich von Meißen, wo sie die Elbe überschreitet. Nun wendet sie sich scharf nordwärts über Großenhain nach Lieben - werda, um dann in nordöstlicher Richtung

FICHTE

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über Dobrilugk die Niederlausitz zu durch- ziehn, indem sie zwischen Luckau und Kalau hindurch auf den Obern Spreewald zuläuft und nach Durchquerung desselben bis Tauer nördl. v. Kottbus ihre nordöst- liche Richtung beibehält. Dann wendet sie sich südöstlich über Sorau nach Schlesien bis in die Gegend von Trebnitz nördl. v. Breslau. Hier biegt sie wieder nach Nord- osten um, durchstreicht über Ostrowo den Südostzipfel der Provinz Posen und tritt dann auf russisches Gebiet über. Südlich V. Orteisburg in Ostpreußen trifft sie wieder auf die deutsche Grenze und läuft über AUenstein nach Elbing, wo sie die Küste erreicht.

§ 8. Jenseits der Ostsee setzt sie an der Südküste Schwedens ein, läßt hier einen schmalen Saum, der von dem südschwedi- schen Buchengebiet eingenommen wird, unberührt und folgt dann der schwedischen Westküste nach Norwegen. Von der nor- wegischen Südküste wendet sie sich als- bald landeinwärts und läuft zwischen den Stiftern Kristiansand und Bergen einer- seits, Kristiania und Hamar anderseits hin- durch nordwärts nach dem Stift Throndh- jem, wo sie eine kurze Strecke weit der Küste folgt, um sich bald wieder ins Innere zurückzuziehn und auf den Höhen des Gebirgs an der norwegisch -schwedischen Grenze entlang nach Norden zu laufen, bis sie am Enare-See in Lappland etwa unter dem 69. ° n. Br. ihren nördUchsten Punkt erreicht.

Willkomm Forstl. Flora^']%{. Hock Nadel- 'ivaldßora Norddeutschlands 332 f. (m. Karte)- Drude Deutschlands Pfianzcngeogr. I 263!. Ascherson u. Graebner Synopsis d. «littel- europ. Flora I 197. Holmboe Grancns Ud- bredelse i Europa in Planterester i A'orske torfmyrer, Kristiania 1903. D engl er Hori- zontalverbreituttg d. Fichte 74 f. 92; Neudamm 1912 (m. Karte).

§ 9. Die dänischen Inseln, Schleswig- Holstein, Mecklerrburg, Pommern, West- preußen, die Mark Brandenburg außer der Niederlausitz, und Posen mit Ausnahme des Südostzipfels liegen somit außerhalb des Bereichs der urwüchsigen Verbreitung der Fichte. In Dänemark und Schleswig- Holstein kommt sie in prähistorischen Funden aus postglazialer Zeit nirgends vor.

In Mecklenburg sind Spuren der Fichte bisher nur ein einziges Mal in einem Moor, und zwar in der obersten Schicht, nachge- wiesen; in mittelalterlichen Gräbern und Ruinen wurden Fichtenreste bis jetzt über- haupt nicht gefunden. In Pommern, West- preußen, Brandenburg und Posen fehlt es bislang an ausreichenden Untersuchungen über das prähistorische Vorkommen des Baums. Hier mögen künftige Forschun- gen vielleicht an manchen Punkten (zB. in Westpreußen) die Aufstellungen Denglers abändern. (Vgl. über die dortigen Ver- hältnisse Hoops aaO. 221 23. Dengler aaO. 13— 37-)

Kauffmann (Deutsche Altertumsk. I 33, A. 6) weist darauf hin, daß das Wort Fichte den Alemannen zu fehlen scheine. Diese Tatsache, die ich durch meine Beob- achtungen bestätigen kann, erklärt sich vielleicht dadurch, daß in dem norddeut- schen Stammland der Alemannen die Fichte nicht vorhanden war.

§ 10. In Ostdeutschland war die Fichte auf den äußersten Osten beschränkt; doch ist sie seit Urzeiten der eigentliche Charakter- baum Ostpreußens gewesen, wo sie prähistorisch im Augstumalmoor und histo- risch seit 1300 durch Urkunden bezeugt ist. Im späteren MA. war die preußische Fichte im Holzhandel sehr begehrt und wurde viel nach England eingeführt, wo ihr Name spruce fir 'preußische Föhre' noch heute ihre Herkunft verrät. (Hoops 226.)

§11. Südlich von ihrerNord- grenze fehlte die Fichte im Mittel- alter in vielen Gegenden, wo die Laub- wälder ursprünglich sind, so auf dem Solling und Deister, auf den nördhchen und südHchen Vorbergen des Harz, im Braunschweigischen, in dem Gebiet der Thüringer Saale nördl. vom 51 ° mit dem anschließenden Unstrut-Helme- Bezirk, auf dem Kyffhäuser, ferner im böhmischen Kessel und namenthch in dem größten Teil des westdeutschen Mittelgebirgs, im ganzen untern Maingebiet, im Odenwald, Neckarland und in der Rheinebene, die zur Römerzeit und im früheren Mittel- alter ausgesprochene Laubwaldgebiete waren. (Hoops 236.)

§ 12. Dagegen sind die Höhen des Harz von jeher mit Fichten und Kiefern

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FICHTE

bestockt gewesen. In den Brockenmooren sind beide in allen Schichten gefunden; beide begegnen vom Beginn der literari- schen Überlieferung im 14. Jahrh. an sehr häufig in Urkunden, sowie in Orts-, Flur- und Familiennamen. In den Städten an und vor dem Harz ist beim Bau der älte- sten Häuser durchweg Fichtenholz ver- wandt worden. {Hoops 210.)

§ 13. Auch auf dem Thüringer Wald östlich vom Inselsberg ist die Fichte von alters her heimisch. Im F i c h t e 1 - und Erzgebirge war sie, wenigstens in der obersten Zone von etwa 600 m an, ver- mutlich stets der herrschende Baum. In den mittleren Lagen des Erzgebirgs waren die Waldungen in früheren Zeiten viel- leicht mehr aus Fichten- und Buchen- beständen gemischt, wie es noch jetzt auf der böhmischen Seite der Fall ist. {Hoops 216 f.)

§ 14. Im Schwarzwald hat die Fichte, wie gegenwärtig, so wahrscheinlich auch schon im Mittelalter und in vorge- schichtlicher Zeit die obersten Lagen be- stockt, während in den mittleren Regionen die Tanne die Alleinherrschaft hat (Hoops 140. 152).

§ 15. Das urwüchsige Vorkommen der Fichte in den V o g e s e n ist umstritten (vgl. Dengler aaO. 93 f.).

§ 16. Auf der Hochfläche der Schwä- bischen Alb, einem alten Laubwaldgebiet, fehlt die Fichte fast ganz, während sie in dem angrenzenden fränkischen Waldgebiet neben Kiefer und Tanne von alters her stark hervorgetreten ist. Ortsnamen, wie Fichten, Hohen flehten, Fichtenhof, Fichtenherg weisen hier auf sie hin; am rhätischen Limes entlang sind außer Resten von Eichen und andern Laubhölzern zahlreiche Pfähle aus Kiefern- holz sowie Fichtenstangen und -zweige gefunden worden. Besonders im untern Altmühl-Gebiet scheint sie den Haupt- bestand der Wälder gebildet zu haben (Hoops 156 f.).

§ 17. Aus Oberschwaben liegen einige Moorfunde vor, die das frühzeitige Vorkommen der Fichte in diesen Gegen- den beweisen. Im Buchauer Ried und in den Torfmooren der Reviere Tettnang, Hirschlatt, Amtzell und Leutkirch sind

nach Tscherning vorwiegend Fichten- und Kiefernreste gefunden worden (Hoops 159). § 18. Daß die Fichte in der S c h w e i z. schon in vorgeschichtlicher Zeit heimisch war, zeigen zahlreiche Funde von Fichten - resten aus den steinzeitlichen Pfahlbauten von Steckborn und Wangen am Bodensee, Robenhausen am Pfäffikersee, Meilen am Züricher See, Moosseedorf im Berner Mittel- land und St. Blaise am Neuenburger See^ sowie aus der bronzezeitlichen Nieder- lassung von Bodmann am Bodensee (s. Neuweiler Prähist. Pflanzenreste 41 f.).-

§ 1 9. Aus den österreichischen Alpen haben wir prähistorische Fichten - funde vom Mondsee und vom Hallstatter Salzberg (Neuweiler aaO. 42).

§ 20. Für die übrigen süddeutschen Nadelholzgebiete: diebayrische Hochebene, den Bayer- und Böhmerwald, fehlt es bis- lang an zuverlässigen Untersuchungen.

§ 21. Den Angelsachsen war die Fichte in ihrer kontinentalen Heimat un- bekannt, und sie haben sie auch in E n g - 1 a n d nicht kennen gelernt. Die Fichte ist bisher in postglazialen und rezenten Schichten der Britischen Inseln nirgends nachgewiesen, und wir haben keinen alt- oder mittelengHschen Koniferennamen, der sich auf sie deuten ließe. Noch im 16. Jh. war der Baum in England unbekannt. (Hoops 267 f.)

R. Sernander Die Einwanderung de7- Fichte in Skandinavien, Englers Bot. Jahrb. 15, i 94 (1892); mit Überblick über die früheren For- schungen. Gunnar Andersson Nägra ord om ^1-anens invandring i Sverige; Geol. Foren. Förhandl. 14; Stockholm 1892; mit mehreren wichtigen Richtigstellungen der Arbeit Sernanders. Aug. Schulz Entwicklungsgesch. d. phanero- gamen Flora u. Pflanzendecke d. skandinav. Halbinsel, Sonderabdr. a. d. Abhandl. d. Naturforsch. Ges. Halle 22, S. 31. 95 ff.; Stutt- gart 1900. CA. Weber Enaemismus der Föhre u. Fichte; Abhandl. d. Naturw. Ver. Bremen 14, 327 (1897). Hoops 'Waldbäume tmd Kulturpflanzen 31. 54 57. 84. 87. 140. 152. 156—59. 186—95. 201. 210. 221—23. 226. 234 36. 267 f.; mit weiterer Literatur. A. Dengler Die Horizontalverbreitung der Fichte; Neudamm 1912. Benutzt wurden ferner briefliche Mitteilungen C. A. Webers vom 25. Juni 1913 über seine neuesten, noch unver- öffentlichten Untersuchungen.

Johannes Hoops.

FIEBER— FINANZBEAMTE

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Fieber. Fieberhitze ist im Gotischen heito und hrinno und im Angelsächsischen ädl (v. äd 'Brand'), hryne-ädl, vom Haupt - Symptom für das Ganze genommen. Der Fieber f r o s t (Schüttelfrost) ist zufällig erst später bezeugt: mhd. daz kolde, kalt, kaltwee, dy kalte, kolde, kolde suke und friesen, frieden, der frörer, frorer, frerer, mnd. dat vresent, dat frisen, norw. ristekolla (Schüttelkälte). Uralt, aber auf anderer Anschauung erwachsen, ist ahd. rito, ritto, mhd. rite rittes, mnd. red, mnld. ridde, rijde, anord. rida, ags, hridädl für Fieber, aus der Auffassung des Fiebers heraus als eines dämonischen Wesens, das den halb bewußtlos Daliegenden schüttelt, eines Alpgeistes, der bald kommt und bald wieder schwindet, den Kranken wieder von neuem erfaßt und ihn in seinen Fieber - Phantasien von dannen führt (ahd. ritan, altnord. rtäa) oder gegen ihn loszieht. Das lateinische Wort drängt diese persön- liche Bezeichnung zurück als ags. Masku- linum se fefor, se fefer, ahd. Neutrum (von daz kalt) thaz fiehar und halb mundgerecht gemacht mhd. biver, hiever (von Beben, z. B. mit dem biever oder mit dem riten bei Berthold I 433, 22). So spricht Balds angels. Lsceboc v. 900 950 I, 62 von feferädl und unterscheidet, nach antikem Brauch und weil auch im germanischen Altertum und Mittelalter die Fieber vor- wiegend Malariafieber waren, die Tertiana, Quartana und Quotidiana als ßriddan dcejes fefer, feorpan ' dce^es fefer, celces dce2,es fefer (Cockayne, Leechd. II 334 f.; ed. Lonhardi VI 40), die mit Tränken und Beschwörungen (christlich gefärbten) be- handelt werden, wie wir das ja aus alt- hochdeutscher Zeit im Baseler Fieber- rezept aus dem 8. Jh. (Dnkm. LXII i, 2) und in manchen Fiebersegen, namentlich angelsächsischen kennen (Herrigs Arch. 84, 324; Anz. f. K. dtsch. Vorz. 1855, 78). Daß Malariakranke ihr Fieber in Höhelagen ver- lieren, soll nach H ö f 1 e r den alten Ger- manen schon bekannt gewesen sein; es sprechen dafür die Vorstellungen von sonnenbeschienenen Heilbergen, die in Fjqlsvinnsmal 36 zum Ausdruck kommen: Lyfjaberg heißt er, der lange schon Hei- lung Wunden und Kranken gewährt: jede Frau wird gesund von gefährlichem

Siechtum, die den hohen Hügel er- klimmt.

M. Heyne Hausaltert. III, iigf. Höfler Dtsch. Krankheitsnamenbuch 513. Ders. Hdb. d, Gesch. d. Med. I 477. Ders. Zur altgerm. Heilkunde, Janus 1903, 423 f. Grön Altnord. Heilkunde, Janus 1908 (S.-A. S. 83 f.). G e 1 d n e r Altengl. Krankheitsnamen II S. 13 16; 1907.

Sudhoff.

Filigran, aus dem lat. filum 'Faden' und granum 'Korn', sind Fäden und Körnchen, meistens aus Gold oder Silber, die als or- namentale Verzierung auf Schmuckgegen- stände aufgelötet sind. S. 'Schmuck' und Figuren wie Artikel 'Fibel' Tafel 6, Nr. 43, sowie ähnliche unter 'Hänge- schmuck', 'Ohrschmuck', 'Perle'.

B. Schnittger.

Finanzbeamte. Bei der geringen Ent- wicklung des Finanzwesens (s. d.) im al- tern deutschen Staat konnte von einem erheblichen Finanzbeamtentum nicht die Rede sein. Neben den Zöllnern sind hier hauptsächlich nur die Beamten der Kron- gutsverwaltung zu nennen. In der mero- wingischen Zeit finden wir hierfür eine Organisation, die wohl dem römischen Reich entstammt: domestici als Beamte der Provinzialdomänenverwaltung (über einen Bezirk, der dem damaligen Dukat entsprochen zu haben scheint) und einen domesticus des Königshofs, mit der Ober- aufsicht über die Verwaltung sämtlicher königl. Domänen. Allmählich zog die Funktionen des letzteren der maior domus an sich. Unter den KaroHngern sind be- sonders der Seneschall und der Schenk an der Domänenverwaltung beteiligt. In der unteren Instanz begegnen jetzt statt der alten domestici actores dominici, und zwar als Verwalter eines einzelnen königl. Gutskomplexes. Im übrigen ist es für das Mittelalter charakteristisch, daß die Auf- gaben der Finanzverwaltung meistens von Beamten anderer Verwaltungszweige mit erledigt werden. So werden Finanzge- schäfte namentlich oft von Beamten der Gerichtsverfassung besorgt. Die älteste deutsche Steuer (s. Bede) ist in einem Teil der Territorien vorzugsweise von Gerichtsbeamten, in einem andern von Rentbeamten (die in erster Linie die grundherrlichen Einkünfte einzuziehen

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FINANZWESEN

hatten) erhoben worden. Auch sogar das Zöllneramt erscheint gelegentlich in Ku- mulation. Als Finanzbeamter kann end- lich noch in gewisser Weise der Kämmerer bezeichnet werden, der freilich, wie die Hofbeamten des Mittelalters überhaupt, keinen fest umschriebenen Wirkungskreis hat.

Brunner DJ^G. U, S. iiS ff. WaitzDFG.

VIII, S. 3i2fF. Dopsch iVirtschaftsentwick-

lung d, Karolingerzeit. I. 191 2.

Über nordische F. s. Finanzwesen 8.

G. V. Below.

Finanzwesen. A. Deutschland. § i. Der altdeutsche Staat erfaßt nur eine Seite der Kraft des Volks: er macht die persön- lichen Kräfte seiner Mitglieder dem Ge- samtinteresse dienstbar: er ist eine Dienst- gemeinschaft, nicht eine Wirtschaftsge- meinschaft. Für eine wirtschaftliche Lei- stung der Staatsbürger, eine Steuer, lag erstens keine Notwendigkeit vor, da es kein berufsmäßiges Beamtentum und eben- so kein Söldnerheer gab, für das etwa Be- soldungen erforderlich gewesen wären. Zweitens stellte ein Hindernis für die Aus- bildung einer Steuer die herrschende Naturalwirtschaft dar, die Schwierigkeit, Naturalien, die in großer Menge einkamen, aufzubewahren und zweckmäßig zu ver- wenden. In die Kategorie der Steuern gehören auch nicht die Geschenke, von denen Tacitus Germ. 15 erzählt, daß sie den principes dargebracht werden. Als die Germanen Gebiete des römischen Reichs einnahmen, fanden sie dort Steuern vor: eine Grundsteuer [capitatio terrena, iugatio) und eine Kopfsteuer (von der landlosen Bevölkerung, capitatio plebeia). Diese sind unter fränkischer Herrschaft auf einige Zeit bestehen geblieben, meistens mit neuen Namen (so tributum für die Grundsteuer, census sowohl für diese wie die Kopfsteuer). Aber allmählich verschwan- den sie, teils infolge des Widerstands der Bevölkerung, teils, weil die fränkische Verwaltung technisch der Sache nicht ge- wachsen war. Während so der fränkische Staat Steuern im allgemeinen nicht er- hob (s. übrigens Medem, Osterstuopha, Zins, Zollwesen), zog er. die Untertanen in starkem Maße zu Diensten heran. Um hier von dem Heer- und Polizeidienst (der

Pflicht zur Verfolgung der Verbrecher), nicht zu sprechen, so sind vor allem das Recht des Königs, seiner Beamten und der von ihm privilegierten Personen auf Einquartierung, Verpflegung und Reise - beförderung und das Recht des Staates auf die Beihilfe der Untertanen bei dem Bau von öffentlichen Wegen und von Brücken (in einer jüngeren Zeit auch von Burgen) zu nennen. In diesen Rechten mischen sich römische Traditionen und deutsche Einrichtungen. So kommen die römischen Ausdrücke evectio (Recht auf j Beförderung) und tractoria (Recht auf I Verpflegung einschließlich der Beförderung) noch in fränkischer Zeit vor. Für die Ge- schichte der aufgezählten Pflichten ist es charakteristisch, daß die Mächtigeren sie großenteils auf die unteren Volksschichten abwälzen. In Zusammenhang damit stehen ihre sehr verbreitete Radizierung auf den Grundbesitz und die Durchlöcherung der allgemeinen Untertanenpflicht durch zahl- reiche Privilegierungen. Weiter kommen als Einnahmen des fränkischen Königs in Betracht: die Gebühren aus dem Ge- richtswesen, die Strafgelder beim Aus- bleiben vom Wehrdienst, die Güterkonfis- kationen, die von der Urzeit her bestehen- den Ehrengeschenke und namentlich die Erträge eines gewaltigen Grundbesitzes. Soweit man von dem letzteren absieht, ruht das ältere deutsche Staatswesen über- wiegend auf einem System von unmittel- baren persönlichen Diensten und Natural- leistungen der Untertanen. Dieses bHeb für das Reich auch noch bis ins 15. Jahrh. bestehen; nur daß inzwischen einige nutz- bare Regalien (z. B. das Bergregal) hinzu- kommen, und daß der König seit dem 12. oder 13. Jahrh. Steuern von den Reichs- städten erhebt, während andererseits auf allen Gebieten die königlichen Berechti- gungen durch den fortschreitenden Über- gang auf die lokalen Gewalten sich ver- mindern. Wahre Reichssteuern erscheinen erst im 15. Jh. (Hussiten- und Türken- steuern). Weit früher als das Reich haben die Territorien eine Steuer ausgebildet (s. darüber den Art. Bede), wodurch die Entwicklung ihres Finanzwesens der des Reichsfinanz Wesens vorauseilt. Im übri- gen ist ihnen auch das vorhin geschilderte

FINANZWESEN

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System eigen. Vgl. die Artikel Fiskus, Fodrum, Gastung, Königshort.

W. S i c k e 1 Der deutsche Freistaat. Halle 1879. Ad. Wagner Finanzwissenschaft III^ Lpz. 1911. Waitz DVG. Brunner DRG. II 228 ff. 234 ff.

G. V. Below.

B. N o r d e n. § 2. Für die ältesten Zeiten der nordgermanischen Staaten darf das Fehlen jeglichen Finanzwesens an- genommen werden. Insbesondere wird der König schon um deswillen finanzielle Unterstützungen nicht erhalten haben, weil ein Bedürfnis für solche nicht gegeben war. Erst allmählich ist man dazu übergegangen, den König durch freiwillige Gaben zu unter- stützen, und zwar gerade ihn als König. Manche dieser Gaben sind im Laufe der Zeit zu ständigen und schließlich zu Pflichtabgaben geworden. Neben ihnen treten Abgaben auf, die sich nicht in dieser Weise allmählich entwickelt haben, sondern durch ein ausdrückUches Gebot des Königs eingeführt wurden. So kommt es, daß wir schon in den älteren Quellen ein mehr oder weniger ausgebildetes Finanzwesen finden können. Eigentümlich bleibt diesem aber noch lange der Mangel einer klaren Scheidung zwischen dem Finanzwesen des Staates und dem des Königs, zwischen Königsgut und Staatsgut (Fiskus).

§ 3. Historisch die erste, praktisch noch lange eine sehr bedeutende Quelle von Einnahmen (anorw. konungstekja) bildet in den skandinavischen Reichen das Kron- gut (s. d.). Hier ist zu dem Vermögen, das der König schon als Privatmann besitzt, solches hinzugekommen, das ihm das Volk als seinem König gewährt. Deshalb ist auch da, wo in der Tat eine solche Ge- währung vorliegt, wie in Schweden und Dänemark, das Krongut im engeren Sinn vom Privatgut des Königs geschieden und besonderen Rechtssätzen unterworfen. In Norwegen allerdings, wo das Krongut in seiner Gesamtheit vom König einseitig an- geeignet ist, tritt diese Scheidung erst im 13. Jh. ein und findet erst in dem Thron- folgegesetz von 1271 ihren Ausdruck, während sie in Dänemark weiter zurück- reicht. Doch ist nicht zu übersehen, daß auch da, wo die Scheidung besteht, noch nicht eine Scheidung von königlichem

Finanzwesen und staatüchem bedingt ist. Die dem König zukommenden Abgaben (aschw. ütskyld) waren zum Teil ordent- liche, zum Teil außerordentliche. Ordent- liche Abgaben sind die dänische stuth {stuf), in der Bezeichnung laghcestuth noch als gesetzliche hervorgehoben, eine teils im Frühjahr {värstuth), teils im Winter {winterstuth) gegebene Abgabe von Korn {stuthkorn), Hafer, Butter oder auch Geld (s. § 4). In Korn oder Malz wird eine upp- ländischeAbgabe entrichtet, der 5pa««<^WQ?//, in Rindvieh das laghandt{s. §4). Noch nicht genügend erklärt ist eine andere Abgabe, das schwedische celtergceld. Ferner erhält der König bestimmte Abgaben beim Reiten der Eriksgata (s. d.) in Schweden. Weniger Bedeutung scheint die selten erwähnte Kopfsteuer (s. Steuern) gehabt zu haben. Mit der Eigenschaft des Königs als Stadt - herr hängt wohl zusammen das von den dänischen Städten zu zahlende ,,arnegjceld" oder ,,m.idsommersgjcBld'' [cen- sus aestivus), dem Norwegen das bcejargjald zur Seite stellt. Außerordentliche Abgaben waren ziemhch selten. In Dänemark wird als eine solche eine Pflugabgabe ge- nannt. Ferner war es üblich, dem Könige insbesondere zu Festzeiten, so vor allem zu Weihnachten (norw. jölagjafir) , Geschenke darzubringen, und in Norwegen erscheinen in einzelnen Zeiträumen oder bestimmten Landesteilen Leistungen wie Pferdefutter {hestalaup, hestafödr) und Holzhieb. Auch sprechen norwegische Gesetze von der legalen Möglichkeit der Auferlegung außer- ordentlicher Abgaben.

§ 4. Einige der genannten Abgaben sind entstanden als Ablösung von früheren oder doch gerade im betreffenden Zeitpunkt nicht geschuldeten Dienstleistungen. Dies ist der Fall bei dem norwegischen leiäangr und dem schwedischen s/jzpyz^^ und leßungs- lami, beides Abgaben an Stelle von Kriegs- dienst, ebenso bei dem ganz parallelen dänischen qvcerscet. Die Leistung erfolgt auch hier teils in natura, teils in Geld. In jenem Fall stellt sie sich durch die Art der Entrichtung neben eine der wichtig- stenEinkommensquellen nordischer Könige, die Gastung, die diese für sich verlangen konnten und zum Teil auch ihre Beamten (s. Gastung). Auch diese konnte wieder-

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FINANZWESEN

um in Geld- oder Naturalleistung abgelöst werden und erscheint dann dän. als stuth (s. § 3), schwed. als spanncemceli, laghanot {s. § 3) und insbesondere gengcerp.

§ 5. Verhältnismäßig großen Ertrag gaben jedenfalls in späterer Zeit die ver- schiedenen Regale. An der Spitze steht das Bodenregal in Norwegen und Däne- mark. Es geht dort zurück auf Harald Schönhaar, hier vielleicht auf Knut den HeiHgen. . (S. Regalien.) Ferner kommen in Betracht Wasser(Fisch) -recht, Strand- recht, Fundrecht, Schatzrecht und Jagd- recht (s. ebd.), endlich das Münzrecht (s. d.) und der Anspruch auf den erblosen Nachlaß (s. Königtum). Nicht zu unter- schätzen sind die dem König aus der Friedenswahrung zufließenden Einnahmen, sein Anteil an den Bußen (anorw. sakeyrir). Insbesondere in Schweden sind dem Könige gewisse Bußen [kunungs ensak) völlig reserviert, während ihm die anderen meist zu einem Drittel zufallen (s, Bußen und Königtum). Ferner erhält er aus diesem Gesichtspunkt das eingezogene Verbrecher- gut.

Endlich müssen dem König auch Ar- beitsleistungen (aschw. inna, adän. innoe) zur Verfügung gestellt werden, die sich aber im Laufe der Zeit in Geldabgaben umwandelten.

§ 6. Eine wesentlich norwegische Ein- nahmequelle ist die ,, Finnfahrt" {finnferd', finnkaup). Der König hatte zunächst das Monopol des Handels mit den Finnen und verlieh den Finnenhandel an andere gegen eine bestimmte Abgabe. Auch hatte der König ein Vorkaufrecht bezüglich aller von einem Inländer oder einem Ausländer feilgehaltenen Waren.

Weniger entwickelt war das Zollwesen. Immerhin sind Zölle im 12. u. 13. Jh. in Dänemark und Schweden bekannt (s. Zölle). Dagegen fehlen schon vorher nicht andere gebührenartige Abgaben, die der König in Ausübung seines Rechts, Schiffen die Einfahrt oder die Ausfahrt zu ver- weigern, erhebt (s. ebd.). Unter den Ge- sichtspunkt der Gebühr, die aber der König mit anderen Besitzern von Grund und Boden teilt, läßt sich auch die Ab- gabe bringen, die der norwegische König von den Fischen erhält, die von seinem

Strand aus gefangen werden, die land- varda.

§ 7. Den Einnahmen des mittelalter- lichen skandinavischen Königs standen erheblichere Ausgaben bei der Einfachheit des ganzen Staatswesens nicht gegenüber. Der König hatte zunächst sich selbst und seinen Hof zu unterhalten. Außerdem mußte er verschiedenen Beamten, ins- besondere solchen des Hofes, Entlohnung gewähren. Dies geschah vielfach durch Gabe von Lehen, sei es von Grund und Boden [veizla), sei es von Hoheitsrechten {len) .

§ 8. Daher bedurfte das Finanzwesen dieser Zeit auch zu seiner Durchführung keines umfangreichen Beamtenapparates; es genügten die allgemeinen Beamten (s. d.), um so mehr, als sie sich zum großen Teil aus Finanzbeamten entwickelt haben. Die Einschätzung entfiel bei den seltenen Kopfsteuern, weil ein Unterschied nicht zu machen, die Steuer für jeden gleich groß war; wie jaauch noch andere Abgaben nach der Kopfzahl (anorw. manntal) erhoben wurden. Schwieriger war sie bei den Leistungen, die nach dem Vermögen oder nach dem Besitz von Grund und Boden bemessen waren. Hier mußte einmal eine Einschätzung stattfinden, um einen Zensus herzustellen. Mit solcher Einschätzung hängt die Bezeichnung von Ländern, als markland, öresland, örtoghaland , in Schweden, nicht minder die dänische Guldswurdering zusammen (s. Markland und Guldswurdering).

Erslev Valdeviarernes Storhedstid 141 fF. Hildebrand Sveriges Medeltid l 2 3 1 ff. Jorgensen Forelasninger i74ff; 32of. Key- ser Efterladte Skrifter Hgsff. Maurer Vorles. I, 3 26 ff. Steenstrup Jordebog I I49ff. Taranger UdsigiW i, 3ioff.

V. Schwerin.

C. England. § 9. Das römische Steuersystem zerfiel mit der Eroberung Britanniens durch die Barbaren; die Be- steuerung während der nachfolgenden fünf Jahrhunderte bestand im wesentlichen in Naturalienleistungen und deren mehr oder minder zufälligen Ablösungen. Von neuem entstand eine direkte Geldsteuer im Zeit- alter der dänischen Kriege. Schon Alfred und dessen Nachfolger im lO. Jahrh. : Ed-

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ward, Athelstan, Edgar müssen außer- ordentliche fiskale Ansprüche an ihre Un- tertanen gestellt haben; ihre Unterneh- mungen, Rüstungen und Bauten wären sonst unerklärlich. Aber wir wissen nicht im einzelnen, auf welche Weise diese Könige Geldmittel einsammelten. Zur Zeit Ethelreds erfahren wir aber von großen Zahlungen an die Dänen, die das sogenannte E)anegeld ausmachen. Im Jahre 991 erwähnt die englische Chronik zuerst die Zahlung von 10,000 Pfund. 994 wurden 16,000 aufgebracht, und so ging es weiter, wobei die Zahlungen sich zwar nicht all- jährlich wiederholten, aber doch ziemlich häufig waren. Mit der Erlangung der eng- lischen Krone durch Kanut nahm das Danegeld einen andern Charakter an. Es wurde nicht als Tribut für die Feinde ge- sammelt, sondern diente zur Bestreitung der Kosten der Regierung, des Heeres und des Hofes. Die Summen, die erwähnt wer- den, scheinen fast unerschwinglich zu sein. So wird von einem Betrage von 72,000 Pfund im Jahre 1018 berichtet; Harthaknut soll im Jahre 1040 ungefähr 32,000 Pfund er- preßt haben. Es gibt manche Anzeichen dafür, daß die Last des Danegeldes mit äußerster Anstrengung getragen wurde. Die Einsammlung des Geldes in Wor- cestershire unter Harthaknut rief einen Volksaufruhr hervor, bei dem die beiden Huskarle des Königs, die mit der Auf- bringung der Steuer betraut waren, er- schlagen wurden. Wir erfahren aus Ur- kunden, daß Grundstücke verpfändet wur- den, um die Steuerbeträge aufzubringen (Thorpe, Dipl. 116). Wilhelm der Er- oberer bemächtigte sich dieses kostbaren Hilfsmittels. Er schrieb im Jahre 1083/84 ein Geld von 72 Pfennig von der Hide aus, was ungefähr den dritten Teil des Ein- kommens verschlingen mußte. Das be- rühmte Kataster von 1086, das Domesday- book, war hauptsächlich darauf abgesehen, die Quellen der Besteuerung festzustellen und abzuschätzen (Maitland, Domesday Book and Beyond, 3 ff.). Wir können außer- dem die Listen benutzen, in denen die Hunderte in den südwestlichen Grafschaf- ten (Cornwall, Devonshire, Somerset, zum Teil Wiltshire und Dorset) im Jahre 1084 eingeschätzt worden waren (Domesday

Book, Rec. Com. t. IV), und eine Geld- rolle von